Blaue Nummernschildbeleuchtung erlaubt???
Ja oder Nein?
Kann man das irgendwo nachschauen?
thx
flix
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24 Antworten
Nein, ist nicht erlaubt.
Genausowenig wie rote Standlichtbirnen
Siehe Stvzo
und wieso nich?
würde das ablenken?
denn im prinzip is es doch egal, ob das nummernschild nun hell oder blau is...
hauptsache man kann´s lesen, oder?
Probiers doch einfach aus..... die Polizisten, die Dich anhalten können es Dir sicherlich genauer sagen, warum es nicht erlaubt ist
MFG
Blau ist eben nicht normal und würde einem hinterher Fahrenden ablenken da es was neues ist... Und deshalb ist es nicht erlaubt...
§49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein. Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern, auf die sich die Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 262 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 91/663/EWG der Kommission vom 10. Dezember 1991 (ABl. EG Nr. L 366 S. 17, ABl. EG 1992 Nr. L 172 S. 87) bezieht, müssen innerhalb der in dieser Richtlinie angegebenen Winkel und unter den dort genannten Anforderungen sichtbar sein.
(2) Scheinwerfer dürfen abdeckbar oder versenkbar sein, wenn ihre ständige Betriebsfertigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.
(3) Lichttechnische Einrichtungen müssen so beschaffen und angebracht sein, daß sie sich gegenseitig in ihrer Wirkung nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigen, auch wenn sie in einem Gerät vereinigt sind.
(4) Sind lichttechnische Einrichtungen gleicher Art paarweise angebracht, so müssen in gleicher Höhe über der Fahrbahn und symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angebracht sein (bestimmt durch die äußere geometische Form und nicht durch den Rand ihrer leuchtenden Fläche), ausgenommen bei Fahrzeugen mit unsymmetrischer äußerer Form und bei Krafträdern mit Beiwagen. Sie müssen gleichfarbig sein, gleich stark und - mit Ausnahme der Parkleuchten und der Fahrtrichtungsanzeige - gleichzeitig leuchten. Die Vorschriften über die Anbringungshöhe der lichttechnischen Einrichtunen über der Fahrbahn gelten für das unbeladene Fahrzeug.
(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
Parkleuchten,
Fahrtrichtungsanzeiger,
die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung),
Arbeitsscheinwerfer an
land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und
land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen.
(6) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Lichtquellen verwendet werden
GibGummi, genau das habe ich auch gesucht... hehe...
Man kanns auch kürzer sagen *g*
Blau darf nicht verwendet werden weil die Farbe Blau im STV als Signalfarbe verwendet wird.
Bzw. ist ein bestimmter Prozentsatz blau zulässig, Gibt ja solch Scheinwerferbirnchen wo drauf steht das so und so viel blau Anteil mit drin sind und das laut §lala erlaubt is. Sieht dann aber trotzdem mehr weiß aus.
Wenn du dein Nummernschild anders beleuchten willst dann nim halt weiße Dioden. Das sieht auch ganz cewl aus. Oder du nimmst solche wo sich die Frequenz verstellen lässt. Da kannste denn nen schönen Regenbogen projezieren *ggg*
Also:
hab seid 6 Jahren an meinen Standlichtern blaue Lichter drin und bin scho ziemlich oft in Kontrollen gekommen. 80% der Sheriffs haben gesagt, dass es cool aussieht, vorgestern hat einer gesagt, dass ich es wegmachen soll, mehr nicht. Und der andere hat gesagt, dass es eigentlich nicht erlaubt ist, aber ihm is des egal )
...
Zitat:
Original geschrieben von tantalo
Also:
hab seid 6 Jahren an meinen Standlichtern blaue Lichter drin und bin scho ziemlich oft in Kontrollen gekommen. 80% der Sheriffs haben gesagt, dass es cool aussieht, vorgestern hat einer gesagt, dass ich es wegmachen soll, mehr nicht. Und der andere hat gesagt, dass es eigentlich nicht erlaubt ist, aber ihm is des egal )
Ausnahmen bestätigen die Regel !!!
abgesehen davon das es nicht legal ist ( die blaue kennzeichenleuchte ) find ich es einfach nur peinlich !!
sieht ja dann aus wie Opel !!
gegen so ne Xenonkennzeichenleuchte währe nichts einzuwenden , wer kann die bauen ???
Zitat:
Original geschrieben von gibgummi
§49a Lichttechnische Einrichtungen
Hi,
ja, so ist das halt, mit den Vorschriften ...
unter (5) fehlt allerdings eine Ausnahme:
Tagfahrlicht-Scheinwerfer an der Fahrzeugfront.
(die in Skandinavien inzwischen (statt Abblendlicht) Pflicht sind und in der EU anerkannt und legal einsetzbar sind (Vorreiter ist Hella mit nach StVZO (E-Zeichen, Einbausatz mit ABE) zugelassenen Taglichtscheinwerfern)).
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bei uns in karlsruhe würden sie dir den bock ohne wenn und aber abschleppen und zwangsentstempeln!
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Zitat:
Original geschrieben von Alpina330
bei uns in karlsruhe würden sie dir den bock ohne wenn und aber abschleppen und zwangsentstempeln!
... so isch des halt bei uns in Bade, gell ???
Re: ............
Zitat:
Original geschrieben von wbf325i
... so isch des halt bei uns in Bade, gell ???
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die Spinnen die baden !!
sweger sowas ein auto stillzulegen finde ich mehr als peinlich !!
ich kenne leute die wegen bunter standlichter in der probezeit zur nachschulung mussten,... also wenn man 6 jahre nicht erwischt wurde TOI TOI TOI, aber irgendwann gerätst auch du an den richtigen der dir die plaketten vom nummernschild kratzt und dich in strömendem regen 30km von zuhause auf ner finsteren landstrasse wo du keinen handyempfang hast stehn lässt
da wart ich dann nur auf den heulthread!