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Blaue Unterbodenbeleuchtung und der TÜV
Hi Leute,
hat einer von Euch eine Unterbodenbeleuchtung verbaut?
Wenn ja was für Erfahrungen habr Ihr da mit dem TÜV gemacht?
Über Bilder würde ich mich sehr freuen!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Zitat:
Original geschrieben von phil899
Hi,
weiß jemand wie ich bei einem polo 6n eine unterbodenbeleuchtung befestigen kann?
Gar nicht. UBB ist im Geltungsbereich der StVZO verboten. Hast du den Thread denn nicht gelesen??
Was er wohl damit andeuten will is, das man die zwar wohl schon irgendwie festbekommt, da wirds wohl schon passende oder geeignete Punkte geben, nur es is einfach nich zugelassen aus Gründen die schon weiter hinten im Thread erwähnt wurden. Machen kann man viel, es is jeder selbst dafür verantwortlich was er an sein Fahrzeug montiert, nur wenn dich die kleinen blauen Männchen anhalten und deinen wagen genau kontrollieren wird der mit ubb höchstwarscheinlich sofort stillgelegt. Falls du noch Probezeit haben solltest können die Folgen evtl Führerscheingefährdent sein.
MFG CP
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34 Antworten
was heißt was für erfahrungen haben wir gemacht, ne unterbodenbeleuchtung ist schlicht und einfach illegal und net eintragungsfähig. auch nicht wenn sie am türkontakt hängt und als ausstiegsbeleuchtung dienen soll.............
Eine blaue Unterbodenbeleuchtung beim TÜV ist im schlimmsten Fall = Stilllegung !!!
sonst einfach keine Plakette.
Kommt drauf an wo du bist und wie die Laune da ist :-).
Was du allerdings machen kannst ist eine weiße Unterbodenbeleuchtung.
Da hat eine Firma eine ABE drauf bekommen-ist nur alles au teuer und vieleicht bisschen an unserem Zweck vorbei...
Sorry aber ist nunmal in DEU so...
Die weißen sind von FoliaTec und sind SMD basierend.
Sieht dann aus wie ne Lichterkette unterm Auto.
Naja, mal schauen was sich da noch so machen lässt!
Eingetragen bekommt man sie nicht das ist klar.. darf man aber nicht mit denen rumfahren wenn man ein schalter dazwischen hat? Sagt der TÜV dann auch was?
mfg
KLar.
Ob Schalter oder an Türkontakt ganz egal.
Habe ja auch schon alles versucht und selbst ausländische abe euintragungen etc alles verfällt und bleibt damit verboten.
läuft das mit der unterbodenbeleuchtung nich so wie z.B. mit NOS??
Einbau is erlaubt, aber benutzen (im öffentlichen Strßenverkehr) ist verboten....
wo dann der zweck des einbaus sein soll, bleibt mal dahingestellt.......
Zitat:
Original geschrieben von Technoid
läuft das mit der unterbodenbeleuchtung nich so wie z.B. mit NOS??
Einbau is erlaubt, aber benutzen (im öffentlichen Strßenverkehr) ist verboten....
wo dann der zweck des einbaus sein soll, bleibt mal dahingestellt.......
NOS darf man meines Wissens garnicht.. ist ganz verboten in Deutschland
also ich mein mal im ADAC heft gelesen zu haben...(war so in der zeit wo fast and furios im kino war und alle ganz heiß drauf waren)..
dass da stand, dass der einbau aufgrund der (damaligen) rechtslage so war, dass man das zwar einbauen, aber nich benutzen dürfte....*schulterzuck*
Zitat:
Original geschrieben von Technoid
also ich mein mal im ADAC heft gelesen zu haben...(war so in der zeit wo fast and furios im kino war und alle ganz heiß drauf waren)..
dass da stand, dass der einbau aufgrund der (damaligen) rechtslage so war, dass man das zwar einbauen, aber nich benutzen dürfte....*schulterzuck*
Ich dachte es wär auch so... ein freund von mir hat ein Schalter dazwischen und TÜV hat nichts gesagt als er sein Fahrwerk eintragen lies
moinsen
also zu nos:
das darfst noch nichtmal transportieren, weils n gefahrgut transport ist. dann brauchst du so nen riesen orangen aufkleber auf deinem polo und brauchst ne sondergenehmigung, damit du das überhaupt reinladen darfst
und zur ubb:
hatte letztens in ner allgemeinen verkehrkontrolle (wieder mal) mal mit nem polizisten drüber gesprochen. zwar nicht extra auf ubb bezogen, sondern so allgemein. war zufällig, als er mich auf meine sml´s angesprochen hat. er hat gesagt, dass man solche beleuchtungseinrichtungen zwar dranhaben darf, sie aber nicht funktionieren dürfen soll heissen: du darfst dir die teile dranbauen, es dürfen aber keine kabel dran sein
und das mit dem schalter so im kofferraum oder so, weil der fahrer ja dann während der fahrt nicht dran kommt zählt auch nicht. kannst dir also dir röhren drunter bauen und sagen du hättest ne ubb. kannst se nur grade nicht anmachen, weil dein hund die kabel gefressen hat oder so
ich fänd das übrigens verdammt lustig, wenn sich echt jemand nur die röhren ohne kabel dranbauen würde... *weglach*
mfg..
Zitat:
Original geschrieben von LJ1
...er hat gesagt, dass man solche beleuchtungseinrichtungen zwar dranhaben darf, sie aber nicht funktionieren dürfen...
Da war er definitiv falsch informiert. Bereits die Montage einer UBB ist unzulässig, unabhängig davon, ob sie funktioniert oder nicht.
hmm...
und ich hab gedacht, ich wär mal an einen geraten, der ahnung hätte. naja. vielleicht war er etwas irritiert von seinem kollegen, der, als das gespräch begonnen wurde, krampfhaft versucht hat unter mein auto zu kriechen
egal, wieder was gelernt. jedenfalls danke für die belehrung deinerseits.
dann muss halt jeder selber schaun, was er an sein auto baut...
obwohl mir die ausrede mit dem hund immer noch gefällt *ggg*
mfg..
Ich habe mir ne blaue Fußraumbeleuchtung eingebaut (hängt am Türkontakt) und da hat der TÜV nix dagegen, muß auch net eingetragen werden......
Und was ist mit denen?
Die darf ich montieren, und sie dürfen funktionieren!
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...