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Bleibe ich auf den Kosten sitzen?

Saab
Themenstarteram 2. Juli 2007 um 18:17

Hallo Leute!

Ich habe da folgendes Problem:

Ich habe mir vor drei Monaten ein gebrauchtes SAAB Cabriolet gekauft. War direkt danach bei der Inspektion, dort wurden keinerlei Mängel festgestellt!

Jetzt kam es wie es kommen musste: KApitaler Motorschaden inkl. kaputter Turbolader. Kostenpunkt nur für die Teile ca. 4000,-€.

Zum Glück habe ich beim Kauf eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen. Diese übernimmt 100% der Lohnkosten und 60% der Materialkosten (km Stand 80.000). Dies sind aber auch noch 1800,-€.

Jetzt meine Frage: Laut gängiger Rechtsprechung müsste ja eigentlich der Händler (Toyota-Fachhändler) den kompletten Schaden zahlen (Sachmängelhaftung). Wende ich mich nun an den Händler, damit dieser alles zahlt? Oder muss die Versicherung so weit in Haftung treten und der Händler muss den rest berappen? Oder bleibe ich gar auf den 1800,-€ sitzen?

Wer weiss Rat?

Gruß Philipp

P.S.: Ich weiss, dass das hier eigentlich nicht hingehört, aber im Versicherungs-forum hat niemand geantwortet.

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20 Antworten

Hallo,

eine Rechtsberatung wirst Du hier aus rechtlichen Gründen nicht bekommen aber der "Sachmangelhaftung" (umgangssprachlich auch Gewährleistung genannt) würde ich besondere Aufmerksamkeit schenken.

Die Reparatur darfst Du aber nicht ohne Abstimmung mit dem Verkäufer freigeben - das "wo" darf der gewährleistungspflichtige Verkäufer bestimmen.

Zitat:

Wende ich mich nun an den Händler, damit dieser alles zahlt?

Du hast die Wahl:

entweder über die Garantie abwickeln (und 1800 EUR zahlen) oder die Gewährleistung des Händlers einfordern (und evtl. nichts bezahlen).

Evtl. wäre eine Rechtsberatung sinnvoll.

@Philipp

Du solltest den Fall aber nicht nur juristisch, sondern auch mal ganzheitlich betrachten, dann wirst Du vielleicht feststellen, dass es gar nicht so schlecht (auch wenn die 1800,-EUR erstmal weh tun) ist, den Schaden über die Versicherung abzuwickeln. Den KVA hast Du ja sicher bei Saab einholen lassen und da würde er ja auch repariert werden. Dann hast nämlich die Wahl zwischen einem fachmännisch reparierten, deutlich aufgewerteten (neuer Turbo, neuer Motor, vielleicht in dem Aufwasch noch ein paar andere Verschleißteile erneuert) Wagen, und zwar von jemandem repariert, der sein Geld bekommt; oder einen von einem in die Pflicht genommenen Händler reparierten Wagen, der seinen Schaden möglichst klein halten muss. Sei froh, dass es jetzt passiert ist und nicht erst in einem Jahr. Du investierst in ein geniales Auto und kannst es von da an pflegen, als wenn Du einen neuen gekauft hättest (alle 10tkm neues Öl usw. :-) ) Wenn die restliche Substanz in Ordnung ist, wüßte ich, was zu tun wäre. Die Materialkosten und damit Deinen Anteil, kannst Du ja vielleicht noch drücken, wenn Du hier was findest. Such Dir eine gute Saab-Werkstatt aus...

am 2. Juli 2007 um 22:35

Der Händler hat die Möglichkeit, den Schaden so zu regeln, daß ein gebrauchter Motor und ein gebrauchter Turbo eingebaut wird, so das der Wagen wieder läuft.

Sollten die Teile mehr Kilometer gelaufen haben, wie die ursprünglichen Teile, kannst Du einen Preisnachlass fordern!

Nimm Dir einen Anwalt und fordere neue Teile ein!

Der Wertgewinn ist jedenfalls geringer angesiedelt, wie der Wertausgleich mit gebrauchten Teilen.

Du zahlst zwar etwas Geld drauf, aber der Fahrzeugwert steigt um etwa 20%.

80.000km gelaufen, aber neuer Motor und neuer Turbo macht im Inserat immer was her.

Themenstarteram 3. Juli 2007 um 15:40

So, schon mal Danke für die Tipps. Treffe mich heute mit meinem Anwalt (habe ja Rechtschutz). der Händler weigert sich übrigens auch nur einen Cent zu zahlen. War ja klar.

Aber die argumentation von ihm istschon seltsam:

Das kaufdatum wäre zu lange her (knapp 4 Monate) und da würde seine Versicherung nichts mehr zahlen und die gewährleistung beträfe ja nur Schäden, die vor dem Kauf bestanden haben.

Na ja egal. Ich versuche einfach ob ich mein geld zurück bekomme.

Ihr habt ja Recht: Theoretisch habe ich einen komplett neuen wagen für 1800,-€. Der Rest des wagens ist nämlich tadellos (so sagte mir der SAAB-Händler).

Na, dann halt uns mal auf dem Laufenden..

Ich bin kein Anwalt, aber die Gebrauchtwagengarantie kannst Du erstmal außen vor lassen:

§ 476 BGB (Beweislastumkehr) besagt sinngemäß: Tritt in den ersten 6 Monaten nach Übernahme einer für den Verbrauch bestimmten Sache ein Mangel auf, so wird (vom Gesetz her) unterstellt, daß dieser Mangel bereits bei Übernahme bestanden hat; es sei denn, der Verkäufer kann die Mängelfreiheit beweisen.

Der Verkäufer muß diesen auf seine Kosten beseitigen, aber

nach § 437 BGB musst Du keine Reparaturversuche akzeptieren, aber Du willst ja reparieren lassen. Stattdessen könntest Du auch Rückabwicklung des Vertrages verlangen, unter Abzug von ca 0,67% (Richtwert, kann je nach Richter abweichen) des Kaufpreises je 1000 gefahrene Kilometer.

Das musste ich meinem Anwalt erst erklären.

Gruß

Jörg

der hinweis auf § 476 bgb ist schon zutreffend... die beweislastumkehr betrifft aber nicht nur für den verbrauch bestimmte sachen - was ein auto nicht ist - sondern sie gilt generell immer dann, wenn es sich um einen vertrag zwischen einem unternehmer und einem verbraucher handelt. dann ist die vorschrift auch durch vertragliche regelungen nicht abdingbar...

wenn du den wagen also als verbraucher erworben hast - also nicht über die firma oder so - kommt dir die beweislastregelung zu gute.

ansonsten hast du beim händler unabhängig von der versicherung eine gewährleistung von 1 jahr. weil man das ggüber Verbrauchern (Privatleuten) nicht ausschließen kann, gibt es teilweise schon Angebote, nach denen Händler ältere Fahrzeuge nur an Unternehmer verkaufen, um der Gewährleistung zu entgehen...

da ein motorschaden natürlich ohne weiteres ein mangel ist und der händler kaum wird beweisen können, dass die ursache dafür nicht schon bei der übergabe angelegt war, wird er es schwer haben, der gewährleistung zu entgehen... du hast deshalb gute aussichten, den schaden vom händler ersetzt zu erhalten bzw. von diesem eine kostenlose reparatur zu bekommen...

sieht also gar nicht so schlecht aus, dein anwalt wird dir das noch näher erklären...

gruß

h.

am 3. Juli 2007 um 20:13

hallo!

ab zum anwalt

du hast excellente karten!

du ist in den sechs monaten innerhalb der beweislastumkehr UND du hast als "backup" immer noch die gebrauchtwagenversicherung!

jetzt aber nix falsch machen!

daher nur mit anwalt!

denn klassicherweise drücjkt sich der hänlder so lange bis die sechs monats frist abgelaufen ist vor seinen vcerpflichtung

und nach sechs monaten und einem tag ist die sache für dich gelaufen

also den händler bloss nicht auf zeit spielen lassen!

viel erfolg!

lg

g

PS:

lass mich raten:

My 2002, 110kW 2,0 liter?

und er hat vorher ein bisserl blau geraucht?

lg

g

so eilig ist es dann doch nicht.

es genügt, wenn sich der mangel innerhalb von 6 monaten gezeigt hat. dann gilt die beweislastumkehr. du solltest das allerdings nachweisen können. deshalb ist es natürlich sinnvoll, den händler vor ablauf der 6 monate schriftlich per einschreiben/rückschein zur nachbesserung/reparatur aufzufordern...

Themenstarteram 4. Juli 2007 um 21:22

@dudo_0159: Ja, es ist richtig. BJ 02, 110 kW, 2,o Liter!

Wieso? Ist das ein typisches Problem für das Modell? Geraucht hat er eigentlich nicht (Nichtraucherfahrzeug :-)). Sprichst du auf den kaputten Turbolader an?

@henrik9.3 aero:

das habe ich wohl leider verpasst. der typ wohnt ca. 200 km von mir entfernt. Habe mich lediglich telefonisch rück versichert. Immerhin wollte ich nun auch ne Klärung haben, was jetzt zu tun sei. Der wagen steht seit einer Woche beim SAAB-Händler. Er hat mir dann telefonisch bestätigt, dass ich den Wagen reparieren lassen soll.

Das witzige ist, dass er mir sogar geraten hat einen Anwalt zu nehmen, da er sich im recht fühlt. originalzitat: "Dann sollen sich doch die Anwälte streiten, ich habe da keine Lust zu".

Na ja egal. Hauptsache ich bekomme bald mein schönes Auto wieder. Danke Euch auf jeden fall für die netten ratschläge. Werde Euch auf dem laufenden halten, wie die Geschichte ausgeht.

Wenn Du jetzt eigenständig eine Reparatur beauftragst, ohne was Schriftliches zu haben, lediglich auf Grundlage einer "telefonischen Abmachung" (an die sich in einem Tag evtl. keiner mehr erinnern wird) und obwohl der Verkäufer Dir schon seinen Widerwillen zur Einigung angezeigt hat ... Dein Pech!

Schade um die Zeit und Mühe die man hier für Dich investiert hat um Dir sinnvolle Tips zu geben!

am 4. Juli 2007 um 21:33

Zitat:

Original geschrieben von 5617109

@dudo_0159: Ja, es ist richtig. BJ 02, 110 kW, 2,o Liter!

Wieso? Ist das ein typisches Problem für das Modell? ...

hallo

es scheint so ....

du bist net der erste

lg

g

am 5. Juli 2007 um 2:46

Zitat:

Original geschrieben von wvn

Wenn Du jetzt eigenständig eine Reparatur beauftragst, ohne was Schriftliches zu haben, lediglich auf Grundlage einer "telefonischen Abmachung" (an die sich in einem Tag evtl. keiner mehr erinnern wird) und obwohl der Verkäufer Dir schon seinen Widerwillen zur Einigung angezeigt hat ... Dein Pech!

Schade um die Zeit und Mühe die man hier für Dich investiert hat um Dir sinnvolle Tips zu geben!

Fax oder gedruckte e-mail mit Kopf...ist vor jedem Gericht ein Schriftstück!

Themenstarteram 5. Juli 2007 um 18:33

@check diamond

na, so ganz sinnlos war die Zeit ja nicht, die man in mich investiert hat. Selbstverständlich haben sich auch andere personen (SAAB-Werkstatt, Sachverständiger der Toyota-CarGarantie-Versicherung) rückversichert, die Reparatur durchzuführen. Die Reparatur ist übrigens durch eben diesen Sachverständigen freigegeben worden. Des Weiteren habe ich auch mehrere Zeugen für mein Telefongespräch (Stand nämlich zu diesem Zeitpunkt im SAAB-Haus).

Aber du hast Recht, ich werde noch mal ein Schriftstück aufsetzenin dem ich ihn zur Nachbesserung auffordere.

Also nicht gleich so streng mit mir ins Gericht gehen :-). Ich denke, dass ich dennoch gute Chancen habe.

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