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Bleiben ältere Ausfertigung bei GUTACHTEN zur ABE gültig?
Ich habe 4 Felgen zu verkaufen und möchte in der Anzeige die passenden Fahrzeuge angeben.
Im Internet habe ich verschiedene Ausfertigungen der Gutachten zu den Felgen gefunden.
In meinem Beispiel ist es:
- GUTACHTEN zur ABE Nr. 48204 nach §22 StVZO | Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55806110 (2. Ausfertigung)
- GUTACHTEN zur ABE Nr. 48204 nach §22 StVZO | Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55806110 (3. Ausfertigung)
Mir ist aufgefallen, das die Liste der genannten Fahrzeuge in der 3. Ausfertigung kürzer ist, als in der 2. Ausfertigung.
Dürfen die Felgen nur auf die in der aktuellsten Ausfertigung genannten Fahrzeuge verwendet werden?
Wenn ja, kann man irgendwie prüfen ob es aktuellere Ausführungen gibt?
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42 Antworten
Gelöscht, weil unerbeten
Die aktuelle Version sollte der Inhaber kennen, aber der Inhaber ist ein Italiener, neben der Sprachbarriere bin ich nicht sicher, welche Kompetenz die in Hinblick auf die Anerkennung von Dokumenten bei einer Deutschen Prüforganisation haben.
Natürlich könnte ich auch beim TÜV vorbeifahren und da fragen - ich habe aber hier diese Frage gestellt weil ich hoffe eine Antwort zu bekommen. Ich kann mir nicht vorstellen, das ich der erste bin, der in so einer Situation ist.
Ich will nicht unhöflich sein, aber ich wäre dankbar, wenn man auf meine Fragen antwortet - oder nicht antwortet.
Na, dann bin auch ich höflich und werde meine unerwünschte Antwort augenblicklich löschen und wünsche weiter einen konstruktiven Erfahrungsaustausch.
Anlage 1 ist nicht vergleichbar mit Anlage 2.
Anlage 1: Mittelloch 57,1 (VW, AUDI, Skoda, Seat)
Anlage 2: ML 66,6 (Mercedes)
Man sollte erstmal die Daten der Felgen kennen, Größe, ET usw. und - falls
möglich - aus welchem Jahr diese sind. Und auf welchem Fahrzeug diese
montiert waren oder sind. Dann kann man weiter eingrenzen. Alles andere
ist Glaskugel.
@Eierlein2: Danke! Anlage 1 bzw. Anlage 2 - das ist mir gar nicht aufgefallen. Hatte nur auf die KBA Nummer geachtet und gesehen, das beide Listen mit Audi anfangen. Danke Eierlein2!
Ich werde das Mittelloch prüfen, wenn das 66,6 geht das schon in Richtung Anlage 2.
@Topschnucki: Auch Danke! Das genaue Fahrzeug und Jahr sind leider nicht bekannt, das einzige, was sicher ist, ist Mercedes. Der Besitzer der Reifen ist nicht mehr zu ermitteln, ich finde sie aber zu schade für den Schrott.
Ich hänge mal ein paar Bilder an, falls jemand noch was sieht, was mir Unwissendem noch entgangen ist.
Salve,
wenn die Felgen an einem Mercedes dran waren, wird es wohl 66,6 sein und die Anlage 1 fällt komplett raus.
Also riecht anhand der Reifengröße stark nach E-Klasse, 211 oder
212. Gutachten sollte passen und ist sicherlich zu Verwendung noch
gültig.
Es gibt auch noch Anlage 4 für Mercedes.
Anlage 2: ET 38
Anlage 4: ET 45
Alles Quark, das Gutachten ist für 7,5x16, ET 38, Mittenbohrung 66 - passt,
da spielen die Anlagen keine Rolle. Mittenbohrung wird durch Zentrierring
angepaßt.
Man kann durch Verwendung eines Zentrierrings nach Anlage 1 die Räder auch für Fahrzeuge laut Anlage 1 verwenden.
Räder ja...Reifen?
Mact es doch nicht so schwierig...ist doch alles geklärt...
Vielen Dank an alle, jetzt habe ich es verstanden. Wie erwartet waren die Zentrierringe 66,45.
Habe jetzt sogar die Wahl, die guten Stücke zu vertackern oder mir die VW Zentrierringe zu besorgen, dann passen Sie auf meinen Passat.
Zitat:
@Topschnucki schrieb am 23. Juli 2024 um 09:26:02 Uhr:
.... Mittenbohrung 66 - passt,
... Mittenbohrung wird durch Zentrierring
angepaßt.
Wie willst du denn eine 66,6mm Nabe auf einer 66mm Bohrung der Felge mittels Zentrierring anpassen.