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Blinker (nach hinten anzeigend)

Harley-Davidson
Themenstarteram 24. Mai 2011 um 12:38

Hallo,

habe mir gestern auf Kabel 1 mal angesehen wie die Mehlmützen im Odenwald Jagd auf Motorradfahrer machen. Ist ja nicht neu und auch nicht nur in dieser Region der Fall. :mad:

Für mich neu allerdings war, die Aussage eines mitgeführten Sachverständigen das die am Lenker angebrachten Kellermänner nach hinten abgeklebt werden müssen wenn am Bike hinten auch Blinker montiert sind. Ist das so ? Habe an beiden Krädern vorn Kellermänner und hinten auch. :confused:

Danke Euch für die Info.

Gruß

Anisimar

Beste Antwort im Thema
am 25. Mai 2011 um 8:31

Zitat:

§54 Absatz 1a der STVZO

OHA!

Habe da soeben ein wenig gelesen.

Kann mich des Verdachts nicht erwehren, daß die STVZO zum Gebetbuch der Neonazis mutieren könnte.

 

Leseprobe:

(2) Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muß ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden...

 

Etwa so:

[Hackenzusammenschlag]

"Mein Führerr, der Oberblinkmelder meldet, die Blinkerr rrechts sind

an! -

aus! -

an! -

aus!..."

 

Oder so ähnlich...

Aber irgendwie fände ich das auch nicht schlecht:

Dann hielten sich die Neos wenigstens an eine bundesdeutsche Ordnung...

;)

 

 

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Servus,

 

frag doch einfach den Kellermann.......

 

 

GSM

am 24. Mai 2011 um 15:41

oder bau die hinteren blinker ab....sehen eh scheisse aus in verbindung mit lenkerendenblinkern......oder, am einfachsten, pell dir ein ei darauf.

am 24. Mai 2011 um 16:06

Das ist typisch Deutschland!

Es gibt 0 Gründe, wieso die Blinker nicht nach hinten zeigen dürfen...dadurch wird man doch deutlich besser gesehen!?

 

 

bei dem bericht hat man gesehen das die zumindest von den blinkern keene ahnung haben.

haben immerzu von ochsenaugen gesprochen.

ey dat sin kellermänner keene ochsenoochen...

verstehste?

§54 Absatz 1a der STVZO sagt doch eigentlich alles. Und der Lenker ist in der Regel beweglich.

Micha

Morgen,

ich meine, dass die Kellermänner (Lenderende mit Fahrtrichtungsanzeiger nach vorne und hinten) so zugelassen (Gutachten) sind, dass die Fahrtrichtungsanzeiger nach vorne als alleiniger Fahrtrichtungsanzeiger betrieben werden dürfen und die Fahrtrichtungsanzieger in den Lenkerenden, die nach rückwärts zeigen, nur als zusätzlicher Fahrrichtungsanzeiger und in Verbindung mit fest montierten am Heck genutzt werden dürfen....

Wäre dann vergleichbar mit dem Fahrtrichtungsanzeigern in den Seitenspiegeln bei heutigen Pkw......

Gruß Brus

am 25. Mai 2011 um 8:31

Zitat:

§54 Absatz 1a der STVZO

OHA!

Habe da soeben ein wenig gelesen.

Kann mich des Verdachts nicht erwehren, daß die STVZO zum Gebetbuch der Neonazis mutieren könnte.

 

Leseprobe:

(2) Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muß ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden...

 

Etwa so:

[Hackenzusammenschlag]

"Mein Führerr, der Oberblinkmelder meldet, die Blinkerr rrechts sind

an! -

aus! -

an! -

aus!..."

 

Oder so ähnlich...

Aber irgendwie fände ich das auch nicht schlecht:

Dann hielten sich die Neos wenigstens an eine bundesdeutsche Ordnung...

;)

 

 

Hi Anisimar,

eigentlich eine müßige Frage. Selbst wenn du im Recht bist und hast da so einen "Spezialisten" stehn, umringt von einer handvoll Uniformierter, was bringt´s dir dann? Den wirst du dann auch mit profunder Rechtskenntnis nicht überzeugen, der fühlt sich eher angepisst weil so ein einfacher Mopedfahrer sich anmaßt mehr zu wissen als der Herr Ingenieur.

Wahrscheinlich erlebst du so eine Situation nur einmal, also scheiss drauf.

Ich hatte mal was Vergleichbares. Bei Kontrolle zum gefühlten 100sten mal meine Helmbefreiung gezeigt. Und siehe da, dieser Polizistin reichte meine amtlich beglaubige Kopie der Befreiung nicht. Den anderen 99 Beamten hatte sie gereicht, da kam nicht einer auf die Idee nur einen Hinweis in dieser Richtung zu geben. Aber die Kleine war wie ein Pitbull,

da konntest du mit Engelszungen reden.

Gut, es kam im Endeffekt nix raus - also kein Knöllchen oder so, aber das Weib hat mich eine halbe Stunde so genervt, dass selbst ich mal kurzzeitig die Fassung verloren habe.

So mwas muss man unter dumm gelaufen verbuchen, glaube ich.

Grüße Lupfo

Hi,

sag mal, wie kommt man eigentlich an eine Helmbefreiung? Kannst mir gerne auch per PN beantworten.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von lupfo

Hi Anisimar,

eigentlich eine müßige Frage. Selbst wenn du im Recht bist und hast da so einen "Spezialisten" stehn, umringt von einer handvoll Uniformierter, was bringt´s dir dann? Den wirst du dann auch mit profunder Rechtskenntnis nicht überzeugen, der fühlt sich eher angepisst weil so ein einfacher Mopedfahrer sich anmaßt mehr zu wissen als der Herr Ingenieur.

Wahrscheinlich erlebst du so eine Situation nur einmal, also scheiss drauf.

Ich hatte mal was Vergleichbares. Bei Kontrolle zum gefühlten 100sten mal meine Helmbefreiung gezeigt. Und siehe da, dieser Polizistin reichte meine amtlich beglaubige Kopie der Befreiung nicht. Den anderen 99 Beamten hatte sie gereicht, da kam nicht einer auf die Idee nur einen Hinweis in dieser Richtung zu geben. Aber die Kleine war wie ein Pitbull,

da konntest du mit Engelszungen reden.

Gut, es kam im Endeffekt nix raus - also kein Knöllchen oder so, aber das Weib hat mich eine halbe Stunde so genervt, dass selbst ich mal kurzzeitig die Fassung verloren habe.

So mwas muss man unter dumm gelaufen verbuchen, glaube ich.

Grüße Lupfo

am 25. Mai 2011 um 12:44

:D auf die frage hab ich gewartet.....mit ansage :D:D

Sei ehrlich, das wolltest du doch auch schon immer wissen:D

 

Zitat:

Original geschrieben von PreEvo

:D auf die frage hab ich gewartet.....mit ansage :D:D

am 25. Mai 2011 um 12:49

Zitat:

Original geschrieben von KapitaenLueck

Sei ehrlich, das wolltest du doch auch schon immer wissen:D

Zitat:

Original geschrieben von KapitaenLueck

Zitat:

Original geschrieben von PreEvo

:D auf die frage hab ich gewartet.....mit ansage :D:D

ganz ehrlich...ich weiss wie man sowas bekommt....ich wills aber nicht haben. alle nase wirste angehalten, und wenn du dem cop den wisch zeigst, checkt er zur strafe dein moped durch. nööö

am 25. Mai 2011 um 12:52

Moin auch Käptain,

ein Arzt kann ein Attest ausstellen, dass wenn Du einen Helm trägst, die und die Symptome auftreten können. Kann aber auch zu einer heiklen Sache werden.

Aber auch wenn Du die bekommst, zu fahren wirste kaum kommen - weil dich jeder Polizist sofort anhalten wird und dich nach dem Grund fragt.

Im Laufe dieses freundlichen Gesprächs wird er so nebenbei Dein Mopped betrachten und sich von der Legalität Deiner diversen Um- und Anbauten überzeugen :D:D:D

Gruß Lone

Zitat:

Original geschrieben von KapitaenLueck

Hi,

sag mal, wie kommt man eigentlich an eine Helmbefreiung? Kannst mir gerne auch per PN beantworten.

Gruß

Gibt es in den meisten bekannten Fällen von Psychiatern, aufgrund von besonderer Erscheinungsformen von Klaustrophobien (Angstzustände in engen Räumen, bzw. unter Helmen) und nicht zu verwechseln mit der sogenannten Platzangst oder lateinsich Agoraphobie (Angst vor weiten, offenen Plätzen).

Oft wird vermutet, dass die Sympthome unter dem Helm mit zunehmenen Honorar für den Psyhiater deutlicher werden udn eine Therapie nicht möglich ist und somit eine Helmbereiung die einzig logische Folge ist....:rolleyes:

Gruß Brus

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