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Blitz abzocke??

Themenstarteram 17. November 2007 um 21:15

Hallo, ich wurde samstags um 22:15 auf einer dreispurigen Autobahn mit 46 Km/h zuschnell geblitzt. Habe nun bescheit normalerweise 100 Eur. 1 Monat und drei punkte , denkste 150 Euro 3 punkte und 1 Monat ist das so zulässig oder sollte ich Einspruch einlegen? die Begründung für 50 Euro extra ist "da sie bereits mehrere Geschwindigkeitsregelnde Verkehrsschilder passiert hatten wurde wegen vorsätzlicher begehensweise die Geldbuße angemessen erhöht.

Ich wurde noch nie geblitzt oder sonstiges war dumm und sehe es ein aber Wiso denn die strafe erhöhen?? bin doch 46 zu schnell gewesen ist das nun zulässig oder ein Fall für den Anwalt .

Eure Meinung würde mich Interissieren.

MfG, Michael

Beste Antwort im Thema

wenn du ein foto verlangst können durchaus weitere kosten (bearbeitungsgebühren) auf dich zukommen....

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sag du bist nicht gefahren und wilst das Bild sehen, oder hast das schon ?

Zitat:

Original geschrieben von Audigreen

Hallo, ich wurde samstags um 22:15 auf einer dreispurigen Autobahn mit 46 Km/h zuschnell geblitzt. Habe nun bescheit normalerweise 100 Eur. 1 Monat und drei punkte , denkste 150 Euro 3 punkte und 1 Monat ist das so zulässig oder sollte ich Einspruch einlegen? die Begründung für 50 Euro extra ist "da sie bereits mehrere Geschwindigkeitsregelnde Verkehrsschilder passiert hatten wurde wegen vorsätzlicher begehensweise die Geldbuße angemessen erhöht.

 

Ich wurde noch nie geblitzt oder sonstiges war dumm und sehe es ein aber Wiso denn die strafe erhöhen?? bin doch 46 zu schnell gewesen ist das nun zulässig oder ein Fall für den Anwalt .

 

Eure Meinung würde mich Interissieren.

 

MfG, Michael

 Und wenn man an mehreren Schildern vorbeigefahren ist, auf denen die Geschwindigkeitsbegrenzung wiederholt wurde, dann kann durchaus von vorsätzlicher Begehungsweise ausgegangen werden.

Und dann kann die Bußgeldstelle das Bußgeld schön nach oben setzen.Genau diesen Bemessungsspielraum  hat die Behörde angewendet, als sie den Regelbußgeldsatz erhöht hat, weil sie Vorsatz annahm.

 

Ob das nun um 22.15 auf eine 3 spurigen Autobahn passierte ist vollkommen egal

Zitat:

Original geschrieben von ZZ69

und wilst das Bild sehen

wenn die mit erhöhung der bußgeldsätze ankommen, kannst du davon ausgehen, dass die a. ein foto haben und b. das foto gestochen scharf ist......

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

Und wenn man an mehreren Schildern vorbeigefahren ist, auf denen die Geschwindigkeitsbegrenzung wiederholt wurde, dann kann durchaus von vorsätzlicher Begehungsweise ausgegangen werden.

Und dann kann die Bußgeldstelle das Bußgeld schön nach oben setzen.Genau diesen Bemessungsspielraum hat die Behörde angewendet, als sie den Regelbußgeldsatz erhöht hat, weil sie Vorsatz annahm.

 

Ob das nun um 22.15 auf eine 3 spurigen Autobahn passierte ist vollkommen egal

Dann müßten die Herren aber ein Video haben und nicht nur ein Bild.

Wenn ich am 5ten Tempo 100 Schild mit 150 geblitzt werde, beweist das lediglich, das ich am 5ten Schild zu schnell war.

Der Verdacht,das ich an den anderen 4 Schildern auch zu schnell war liegt zwar nahe, muß aber bewiesen werden.

Das Problem an der Sache, eine Erstberatung bei einem RA kostet schon mehr als 50€.

Gruß,

Joschi

Ja, und dass du am 5. Schild zu schnell warst, bedeutet dass du in einem Abschnitt mit Begrenzung beschleunigt hast. Das kann man als Vorsatz werten ;)

@Audigreen:

Spar dir die Anwaltskosten, zahle und gib den Lappen ab. Kurz und schmerzlos. Falls du irgendwann in den nächsten 4 Monaten Urlaub im Ausland machen musst, kombiniere das damit. Das Fahrverbot gilt übrigens NUR für Deutschland. Im Ausland darfst du fahren, allerdings musst du das dann den Behörden vor Ort glaubwürdig machen, falls du in eine Verkehrskontrolle gerätst ;)

Man kann mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, daß die Rennleitung hier bereits eine ziemlich wasserdichte Beweiskette vorliegen hat.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67 

 

Dann müßten die Herren aber ein Video haben und nicht nur ein Bild.

Wenn ich am 5ten Tempo 100 Schild mit 150 geblitzt werde, beweist das lediglich, das ich am 5ten Schild zu schnell war.

Der Verdacht,das ich an den anderen 4 Schildern auch zu schnell war liegt zwar nahe, muß aber bewiesen werden.

Das Problem an der Sache, eine Erstberatung bei einem RA kostet schon mehr als 50€.

 

Gruß,

Joschi

 Alles was Sie sagen kann auch gegen Sie verwendet werden: Ich würde in dem Anhörungsbogen jedenfalls nicht so árgumentieren, es würde bedeuten das Sie trotz   4 Geschwindikeitsbegrenzungen die Geschwindigkeit erhöhten, dieses bedeutet Klarer Vorsatz und kann unter umständen sogar dazu führen "Das sie zum führen eines Fahrzeuges nicht geeignet sind" weil Sie Verkehrszeichen beharrlich Ignorieren.

Am sinnvollsten ist es wohl, zu zahlen und in Zukunft den Geschwindigkeitsbeschränkungen zu jeder Tages- und Nachtzeit mehr Beachtung zu schenken. Evtl. verstärkt den Tempomat nutzen, wenn vorhanden.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

weil sie Vorsatz annahm.

Vorsatz muss aber nachgewiesen werden.

Eine bloße Unterstellung reicht da nicht aus.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Man kann mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, daß die Rennleitung hier bereits eine ziemlich wasserdichte Beweiskette vorliegen hat.

Das ist ziemlicher Unfug, denn es gibt durchaus Gerichtsverfahren, in denen der Autofahrer Recht bekommen hat.

Wenn dem so wäre, müsste/könnte man ja das Verkehrsgericht abschaffen.

Zum Glück sind in Deutschland die Befugnisse eines Sachbearbeiters nicht die eines Richters.

Das nennt man im Übrigen "Rechtsstaat".

 

am 18. November 2007 um 11:39

Die sind ja witzig. Nach deren Logik dürfte man ja bei jeder Geschwindigkeitskontrolle, bei der die zHg schon längere Zeit gilt, Vorsatz annehmen und das Bußgeld erhöhen.

Und überhaupt: Seit wann wird bei solchen Delikten zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz unterschieden und unterschiedlich bestraft? Es wäre wohl eher andersherum logisch, wenn man die Bußgelder heruntersetzen würde, wenn nur ein Schild übersehen wurde.

Zitat:

Original geschrieben von Zahn

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

weil sie Vorsatz annahm.

 

Vorsatz muss aber nachgewiesen werden.

Eine bloße Unterstellung reicht da nicht aus.

 

Zitat:

Original geschrieben von Zahn

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Man kann mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, daß die Rennleitung hier bereits eine ziemlich wasserdichte Beweiskette vorliegen hat.

 

Das ist ziemlicher Unfug, denn es gibt durchaus Gerichtsverfahren, in denen der Autofahrer Recht bekommen hat.

Wenn dem so wäre, müsste/könnte man ja das Verkehrsgericht abschaffen.

Zum Glück sind in Deutschland die Befugnisse eines Sachbearbeiters nicht die eines Richters.

Das nennt man im Übrigen "Rechtsstaat".

 OLG Karlsruhe v. 28.04.2006: Bei einer Überschreitung der außerorts zulässigen Geschwindigkeit um beinahe 50 % liegt das Bewusstsein einer Geschwindigkeitsüberschreitung nahe, weshalb bei Hinzutreten weiterer Umstände von einer vorsätzlichen Tatbegehung ausgegangen werden kann

 

Das OLG Karlsruhe NZV 2006, 437 (Beschl. v. 28.04.2006 - 1 Ss 25/06) hat entschieden:

Bei einer Überschreitung der außerorts zulässigen Geschwindigkeit um beinahe 50 % liegt das Bewusstsein einer Geschwindigkeitsüberschreitung nahe, weshalb bei Hinzutreten weiterer Umstände von einer vorsätzlichen Tatbegehung ausgegangen werden kann.

...........................................................................................................

 

Dazu nochmals meinen Senf: Wer wirklich beharrlich und unter Nichtbeachtung der Geschwindigkeitsbegrenzungen weiterfährt tut dieses Bewust also Vorsätzlich und muss sich dann nicht wundern wenn er zum Nachdenken mal 1 Monat Bahn fährt.

am 18. November 2007 um 12:15

mit 46km/h zu viel:D zahle es! kommst nicht drum rum. und sei froh das es in deutschland passiert ist:D bei 150€ 3 punkten und einen monat fussgænger bist gut bedient. hier in n bezahlst fuer 35km/ drueber umgerechnet 1100€ und 3 monate fussgænger.

und vielleicht hast bissel was gelernt dabei

 

gruss

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

Das Fahrverbot gilt übrigens NUR für Deutschland. Im Ausland darfst du fahren, allerdings musst du das dann den Behörden vor Ort glaubwürdig machen, falls du in eine Verkehrskontrolle gerätst ;)

Und mit was fährt man dann im Ausland? Weil der Führerschein muss ja abgegeben werden :confused:

 

Zitat:

Wer wirklich beharrlich und unter Nichtbeachtung der Geschwindigkeitsbegrenzungen weiterfährt tut dieses Bewust also Vorsätzlich

DEN find ich doch mal geil... ich würde eher sagen, wer sein Fahrzeug nicht bewusst bewegt... sollte eher gar nicht fahren :D Ein Augenblicksversagen "Ja wo bin ich denn jetzt eigentlich grad... BAB... Innenstadt...grad wieder aufgewacht?" ist da ja schon per se absurd.

Vorweg für die "Saubermänner": Hau mir ab... sagt blos, ihr überseht zuweilen ein Schild? Das ist bei den sonstigen Aussagen mancher Vertreter dieser Gattung, bei allem Respekt, völlig unglaubwürdig.

 

Vielmehr ist es einfach lächerlich, dass der Tatumstand de facto keine "erleichternde" Wirkung haben kann - nur umgekehrte Richtung. Es hat nunmal eine völlig andere Qualität nachts um 3 auf einer Ausfallstrasse 100 statt 50 zu fahren, als 100 um 7:45 vor einer Schule.... mithin es de facto überwiegend nicht um Sicherheit oder Relevanz geht - es geht schlicht um "blinde Folgsamkeit" und Geld... nur wird das leider (und bezeichnend) nicht ganz offen gesagt!

 

50 Euro mehr... naja, mei... der Staat braucht Geld und da gibts auch anderorts sehr spassige "Begründungen" dafür ;)

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