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Blitzer Anzeige MIT AKUSTISCHER Warnung

BMW 5er E61
Themenstarteram 4. November 2010 um 17:11

Blitzer Anzeige MIT AKUSTISCHER Warnung im MK 4 Navi

Warum geht das nicht bei unseren Navis die sind doch eigentlich neuer und moderner da sollte es doch auch funktionieren.

Oder kennt einer Rat und weiß wie es geht.

Schaut euch das mal an:

http://forum.mini2ig.de/showthread.php?t=37991

http://www.youtube.com/watch?v=JSUAO-wTvuo

 

Lg zinnik

 

Beste Antwort im Thema
am 5. November 2010 um 9:28

Mein tragbares Navi warnt nicht vor Blitzern, sondern vor Gefahrenstellen. Das könnten z.B. Bahnübergänge, gefährliche Kurven, Schulen, usw. sein.

Dass Verkehrsüberwachungsmaßnahmen nur an gefährlichen Stellen durchgeführt werden, liegt doch in der Natur der Sache. Die Blitzer dienen doch schließlich dazu, Gefahren abzuwenden und werden nicht dafür eingesetzt, irgendwelche Kassen aufzufüllen.

Wenn sich das jetzt spitzfindig anhört, müsste vermutlich erst einmal ein Obergericht ein Urteil dazu fällen...

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Darf hier echt über Verbotenen Kram Diskutiert werden? In anderen Foren wäre hier gleich dicht.

am 4. November 2010 um 17:27

darf es!!!

Aber sowas funzt nicht in E60,61

Ps. verboten ist das nicht

Du darfst es haben ,aber nicht nutzen:D

Themenstarteram 4. November 2010 um 18:01

Vielleicht geht es nicht weil die Mini Fahrer eher die rassanten Fahrer sind*lol*

oder die E60 /E61 Fahrer zu schnell unterwegs sind so das es kein Blitzer mehr regestriert*grins*

Lg

hallo

fixstandort-blitzer warnungen im navi sind doch nicht illegal. hat auch jedes windschutzscheiben navi...

radar dedektoren (oder wie die dinger heißen) sind verboten

Gruß

am 4. November 2010 um 18:42

^^ die pois im navi sind auch nicht zulesig,wenn du erwischt wirst bei der nuzung der dinge..... könnte was kommen

hallo

weiß nicht wies in deutschland ist, aber in Ö sind die POIS erlaubt.

Gruß

PS: wie will das die polizei kontrollieren? ;)

am 4. November 2010 um 19:09

wenn sie dich zb. anhalten, und du gerade das navi laufen hast zb.:D:D

Also ich hab auch so ne Version .

Ist klasse und funktioniert super.

am 4. November 2010 um 19:57

Zitat:

Original geschrieben von Toddi44

Also ich hab auch so ne Version .

Ist klasse und funktioniert super.

Welche die mit der akustischen warnung??

Zitat:

Original geschrieben von Jim123

weiß nicht wies in deutschland ist, aber in Ö sind die POIS erlaubt.

In der Schweiz werden die Geräte entschädigungslos eingezogen, wenn sich jemand damit erwischen läßt.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Jim123

weiß nicht wies in deutschland ist, aber in Ö sind die POIS erlaubt.

In der Schweiz werden die Geräte entschädigungslos eingezogen, wenn sich jemand damit erwischen läßt.

In D auch.

hallo

reden wir hier viel über verschiende dinge?

ein ganz normales windschutzscheiben navi, hat die blitzer warner funktion standard mäßig bereits eingeschaltet, dh. ein piepton wenn man bei einem blitzer vorbei fährt.

da muss der bulle aber schon auf der rückbank sitzen, dass er den ton mitbekommen kann!!!

Gruß

edit: wie wird das kontrolliert? muss man bei einer verkehrskontrolle dem bullen das navi übereichen und es wird dann in den optionen nachgesehen, ob die funktion auf "ein" ist??!?!

Zitat:

Original geschrieben von Jim123

hallo

reden wir hier viel über verschiende dinge?

ein ganz normales windschutzscheiben navi, hat die blitzer warner funktion standard mäßig bereits eingeschaltet, dh. ein piepton wenn man bei einem blitzer vorbei fährt.

da muss der bulle aber schon auf der rückbank sitzen, dass er den ton mitbekommen kann!!!

Gruß

edit: wie wird das kontrolliert? muss man bei einer verkehrskontrolle dem bullen das navi übereichen und es wird dann in den optionen nachgesehen, ob die funktion auf "ein" ist??!?!

§ 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tag vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).

(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

(2) Der Fahrzeugführer muß das Fahrzeug, den Zug oder das Gespann auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr ziehen, falls unterwegs auftretende Mängel, welche die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen, nicht alsbald beseitigt werden; dagegen dürfen Krafträder und Fahrräder dann geschoben werden.

(3) Radfahrer und Führer von Krafträdern dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Sie dürfen nicht freihändig fahren. Die Füße dürfen sie nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert.

 

Ob die ein "kleines Navi" dahingehend kontrollieren hängt von der Situation und dem technischen Sachverstand des Beamten ab... ;)

Zitat:

Original geschrieben von Jim123

ein ganz normales windschutzscheiben navi, hat die blitzer warner funktion standard mäßig bereits eingeschaltet, dh. ein piepton wenn man bei einem blitzer vorbei fährt.

Sicherlich. Du darfst diese Funktion aber in Deutschland und einigen anderen Ländern nicht nutzen.

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