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Blitzer Frage
hi Leutz,
undzwar haben die polilei meinen vadder geblitzt, aber nich rechts in fahrtrichtung sondern von links, also von der anderen straßen seite. man erkennt gerade so das kennzeichen und nun meine frage. ist das überhaupt zulässig, hab sowas noch nie erlebt das die das dürfen?!
Gruß Stony und schonaml danke
Beste Antwort im Thema
Wen der Fahrer nicht eindeutig zu erkennen ist, so kann im Zweifelsfall ein Fahrtenbuch auferlegt werden.
Also würde ich von solchen Geschichten abstand halten.
Und so lange dad Kennzeichen eindeutig zu erkennen ist so ist diese Messung rechtens.
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15 Antworten
also ich hab diese Methode vor kurzem bei uns hier im hohen Norden auch schon mal gesehen. Beim Diskutieren hinterher haben auch einige gefragt, ob das erlaubt sei. Ich wüßte nicht, was dagegen späche, wenn Fahrer wie Nummernschild eindeutig erkennbar sind. Wenn natürlich aus der anderen Fahrtrichtung auch gerade einer vor der Linse vorbeifährt, haben die entweder kein Foto oder aber ein unbrauchbares (falls überhaupt ne Messung stattfinden kann). Aber da die meisten von uns diese Blitzer aus den Autos heraus eben auf der rechten Fahrbahnseite erwarten, kommen viele gar nicht auf die Idee langsamer zu fahren, wenn LINKS ein verdächtiges KFZ steht. Die Taktik scheint wohl aufzugehen.
wenn man grad so das kennzeichen erkennt und den fahrer nich dann beachte das erste schreiben nich wenn du glück hast erledigt sich das von allein und es kommt nichts nach hat nen kumpel auch gemacht...
und es muss der fahrer zu erkennen sein sonst sagst einfach der hund is gefahren den können sie ja eh nichts weg nehmen ;-)
Wen der Fahrer nicht eindeutig zu erkennen ist, so kann im Zweifelsfall ein Fahrtenbuch auferlegt werden.
Also würde ich von solchen Geschichten abstand halten.
Und so lange dad Kennzeichen eindeutig zu erkennen ist so ist diese Messung rechtens.
danke
gruß stony
Moin,
da Dein Vater beim fahren ja lt. Foto einen schwarzen Helm auf hatte, wird die Zuordnung des Fahrers schwierig.
Grüße
Ronny
Ich sage nur Fahrtenbuch.
Zitat:
Original geschrieben von used
wenn man grad so das kennzeichen erkennt und den fahrer nich dann beachte das erste schreiben nich wenn du glück hast erledigt sich das von allein und es kommt nichts nach hat nen kumpel auch gemacht...
und es muss der fahrer zu erkennen sein sonst sagst einfach der hund is gefahren den können sie ja eh nichts weg nehmen ;-)
Diese "Vorgehensweise" funktioniert seit Einführung der Halterhaftung nur bedingt, auch hier sind Kosten durch Behörden eintreibbar.
Kann man in diesem Forum umfassend nachlesen.
So Long!
PW
Zitat:
Original geschrieben von panzerwiesel
Zitat:
Original geschrieben von used
wenn man grad so das kennzeichen erkennt und den fahrer nich dann beachte das erste schreiben nich wenn du glück hast erledigt sich das von allein und es kommt nichts nach hat nen kumpel auch gemacht...
und es muss der fahrer zu erkennen sein sonst sagst einfach der hund is gefahren den können sie ja eh nichts weg nehmen ;-)
Diese "Vorgehensweise" funktioniert seit Einführung der Halterhaftung nur bedingt, auch hier sind Kosten durch Behörden eintreibbar.
Meines Wissens gibt es so etwas wie eine "Halterhaftung" nur bei Parkverstössen.
Niemand ist verpflichtet sich selbst oder Angehörige zu belasten. Wenn also der Fahrer nicht zu erkennen sein sollte, hat die Behörde Pech gehabt.
Und ein Fahrtenbuch gibt es so schnell nicht. Ich persönlich bin zweimal ums Zahlen herumgekommen, weil das Auto auf meinen Vater lief und er sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen hat. Ohne Fahrtenbuch oder sonstige Foglen!
Zitat:
Original geschrieben von dathobi
Und so lange dad Kennzeichen eindeutig zu erkennen ist so ist diese Messung rechtens.
Das ist so ja auch nicht richtig.
Entscheidend ist, ob die Meßaparatur korrekt aufgebaut wurde. Sonst kommt es zu Meßfehlern und das ganze ist nichtig. Daher kann es durchaus sinnvoll sein, da mal genauer nachzuhaken.
Denn es gibt es schon einen korrekten Meßwinkel und einen falschen....
Das ist so ja auch nicht richtig.
Entscheidend ist, ob die Meßaparatur korrekt aufgebaut wurde. Sonst kommt es zu Meßfehlern und das ganze ist nichtig. Daher kann es durchaus sinnvoll sein, da mal genauer nachzuhaken.
Denn es gibt es schon einen korrekten Meßwinkel und einen falschen....
Richtig!
ich glaube der winkel zur straße muss 30 grad sein!
und auf dem foto waren es bestimmt keine 30 grad!
ich habe schon so ein paar sachen mit der laser pistole gehabt.
lasst euch wenn sie euch anhalten immer immer die qualifizierung zeigen von dem der blitzt und fregt nach wann das gerät das letzte mal geeicht wurde!
da haben sie mich schon meistens weiter fahren lassen!
und der blitzer muss immer auf einem stativ stehen!
also immer gleich dagegen konntern!
Zitat:
lasst euch wenn sie euch anhalten immer immer die qualifizierung zeigen von dem der blitzt und fregt nach wann das gerät das letzte mal geeicht wurde!
da haben sie mich schon meistens weiter fahren lassen!
und der blitzer muss immer auf einem stativ stehen!
also immer gleich dagegen konntern!
Also beim Blitzen wird man meines Erachtens nicht angehalten, das funktioniert nur beim lasern.
Wenn man bei uns bremst und zurück fährt, um den Blitzer auf den Grund zu gehen und nachzu fragen ob alles rechtens ist, dann machen die nicht die Scheiben runter, geschweige denn die Tür auf, weil sie meistens alleine im Auto sitzen oder Angst haben.
meine ich doch wenn man gelasert wird is doch fast das gleich!
Edit:
Ausgehend vom Blitzer im Kofferraum.
Beim aufgebauten Blitzer am Straßenrand bestimmt möglich.
den kann man ja gleich mitnehmen!