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Blitzer / Geschwindigkeitsübertretung BAB 2 KM 155,810

Themenstarteram 18. August 2015 um 18:01

Hallo zusammen,

ist zufällig jemand am 06.08.15 gegen 20.40 auf der A2, km 155,810 geblitzt worden und hat einen netten Brief vom Landkreis Helmstedt erhalten? ... Mir ist es heute so ergangen! An diesem Tag habe ich keinerlei Begrenzungsschilder oder Leuchttafeln bemerkt, ich bin etwas über 120 gefahren und mir wird jetzt eine Übertretung von 63 km/h vorgeworfen, da an dieser Stelle angeblich 60 galt. Da wir mit einigen Fahrzeugen auf etwa gleicher Höhe waren, müssten demnach einige Fahrzeughalter betroffen sein und mich würde Eure Meinung dazu interessieren. Ich werde auf jeden Fall versuchen dagegen vorzugehen. Ich gehe nach wie vor davon aus, dass dort 120 galt. Vielen Dank für eventuelle Kommentare.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@LittlePelican schrieb am 19. August 2015 um 09:40:02 Uhr:

Tja mein Guter da bist Du eben sehr schlecht informiert , ein einmonatiges Fahrverbot wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 ! km / h verhängt . Außerhalb geschlossener Ortschaften kostet das obendrein noch 260 € Geldstrafe und 2 Punkte in Flensburg . Gruß Detlev !

im Brustton der Überzeugung herausprusten und dann völlig falsch liegen - au weia. Innerorts gibt es das FV ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h. Das Bußgeld beträgt dann 160.- €

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Da war mal etwas mit den Blitzanlagen, die nicht richtig funktioniert haben.

Mal die BAB Polizei in Braunschweig anrufen, die dürften sich da auskennen.

Die Beschreibung ist etwas unklar. Du nimmst an, das dort 120 erlaubt waren, aber es waren keine Begrenzungsschilder vorhanden. Nach meiner Logik dürfte es dann gar keine Geschwindigkeitsbeschränkung geben.

am 19. August 2015 um 5:20

Hallo und grüß Dich sowie guten Morgen . Ich muß des Öfteren die A 2 dienstlich benutzen und fahre sehr oft nach Hannover und zurück. Da ist ein Blitzer am Anderen , zeitweilig sogar ne ganze Blitzergalerie , es darf dort lange Strecken nur 120 km /h gefahren werden . Allerdings sind dort auch Baustellen und dazu Mehrere , es gibt Strecken wo 130 gefahren werden darf mehr aber eben nicht . Ich würde mich an Deiner stelle mit der Autobahnpolizei in Verbindung setzen , oder wenn Du ne Rechtschutzversicherungs hast , den Fall einem Anwalt übergeben , da bei 60 km / h Übertretung ein kräftiges Bußgeld , Punkte in Flensburg sowie 1 monatiges Fahrverbot im Raum steht , 30 drüber bedeutet immer Fahrverbot. Wünsch Dir viel Glück und n schönen Tag sowie Gruß von Detlev ! . Ich hab schon einmal n 1 monatiges Fahrverbit gehabt muß ich nich nochmal haben .

Ich musste vorhin überlegen, ob ich am 6. auch von Berlin zurückfuhr.....Aber: ich weiß, dass dort festes Limit war, weil da gebaut wird. Wird eng. Wichtige Frage: ist der Halter auch der Fahrer? Man kann taktieren, wenn z. B. ein Unternehmen der Halter ist und es u. U. etwas länger dauert, bis der Fahrer ermittelt werden kann.

Helmstedt bzw. der LK da bemüht sich wohl, weiter als Zonenrand zu gelten. In Berlin/Brandenburg und Sachsen-Anhalt kommen die Anhörungen auch so schnell an!!!

Fahrverbot gibt es ab 41 oder schon ab 21 zu schnell. Letzteres jedoch nur, wenn in den vergangenen 12 Monaten schon eine Übertretung von mehr als 20 km/h vorlag.

am 19. August 2015 um 7:40

Zitat:

@wolfgear schrieb am 19. August 2015 um 07:29:48 Uhr:

Ich musste vorhin überlegen, ob ich am 6. auch von Berlin zurückfuhr.....Aber: ich weiß, dass dort festes Limit war, weil da gebaut wird. Wird eng. Wichtige Frage: ist der Halter auch der Fahrer? Man kann taktieren, wenn z. B. ein Unternehmen der Halter ist und es u. U. etwas länger dauert, bis der Fahrer ermittelt werden kann.

Helmstedt bzw. der LK da bemüht sich wohl, weiter als Zonenrand zu gelten. In Berlin/Brandenburg und Sachsen-Anhalt kommen die Anhörungen auch so schnell an!!!

Fahrverbot gibt es ab 41 oder schon ab 21 zu schnell. Letzteres jedoch nur, wenn in den vergangenen 12 Monaten schon eine Übertretung von mehr als 20 km/h vorlag.

Tja mein Guter da bist Du eben sehr schlecht informiert , ein einmonatiges Fahrverbot wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 ! km / h verhängt . Außerhalb geschlossener Ortschaften kostet das obendrein noch 260 € Geldstrafe und 2 Punkte in Flensburg . Gruß Detlev !

am 19. August 2015 um 7:48

Kleiner Nachtrag , die Geschwindigkeitsberschränkung gibt es übrigens :. Ne Baustelle auf der A 2 bei Braunschweig , zuerst auf 80 km/ h und dann auf 60 km / h , die ist durch Schilder mehrfach vorher deutlich angezeigt . Abgesehen davon wird ja Frontfoto vom Fahrer existieren . Muß ja n Sinn haben nen Anwalt in der Familie zu haben . "Ersttäter " können übrigens wählen wann sie den Führerschein für einen Monat abgeben . Übrigens , mach nicht den Fehler während des Fahrverbots zu fahren , wird durch die Polizei überwacht ! Is übrigens hier passiert , ne Zivistreife hat einen Fahrer bei Fahren währens eines Fahrverbots erwischt , es wäre übrigens in 2 ! Tagen abgelaufen . Nun hat er den Kopf voll im Wahrsten Sinn des Wortes würde ich mal sagen !

für die 63 km/h drüber steht ein Fahrverbot von 2 Monaten im Raum. Bußgeld 440.- € zzgl. 28,50 Bearbeitungsgebühren

Zitat:

@LittlePelican schrieb am 19. August 2015 um 09:40:02 Uhr:

Tja mein Guter da bist Du eben sehr schlecht informiert , ein einmonatiges Fahrverbot wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 ! km / h verhängt . Außerhalb geschlossener Ortschaften kostet das obendrein noch 260 € Geldstrafe und 2 Punkte in Flensburg . Gruß Detlev !

im Brustton der Überzeugung herausprusten und dann völlig falsch liegen - au weia. Innerorts gibt es das FV ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h. Das Bußgeld beträgt dann 160.- €

am 19. August 2015 um 8:43

Zitat:

@Kai R. schrieb am 19. August 2015 um 09:58:43 Uhr:

Zitat:

@LittlePelican schrieb am 19. August 2015 um 09:40:02 Uhr:

Tja mein Guter da bist Du eben sehr schlecht informiert , ein einmonatiges Fahrverbot wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 ! km / h verhängt . Außerhalb geschlossener Ortschaften kostet das obendrein noch 260 € Geldstrafe und 2 Punkte in Flensburg . Gruß Detlev !

im Brustton der Überzeugung herausprusten und dann völlig falsch liegen - au weia. Innerorts gibt es das FV ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h. Das Bußgeld beträgt dann 160.- €

Tja das war kein Brustton sondern Auskunft einen guten Anwalts der solche Mandanten des Öfteren vertritt . Mein Fahrverbot , ist schon ne Weile her wurde verhängt bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km /h in Worten dreißig - Außerhalb geschlossener Ortschaften auf der B 5 zuzüglich einer Geldstrafe in Höhe von 265 € . Hier gehts aber um ne Geschwindigkeitsüberschreitung von immerhin 60 ! km. /h.

dann war es nicht Deine erste Übertretung und Du Opfer der "2*26 km/h drüber innerhalb eines Jahres"-Regel. Dafür gibt es auch ein Fahrverbot wegen Beharrlichkeit. Es gibt genügend Bußgeldrechner im Internet, prüfe es gerne nach.

http://www.verkehrsportal.de/bussgeldrechner/index.php

Zitat:

@LittlePelican schrieb am 19. August 2015 um 09:48:47 Uhr:

Kleiner Nachtrag , die Geschwindigkeitsberschränkung gibt es übrigens :. Ne Baustelle auf der A 2 bei Braunschweig , zuerst auf 80 km/ h und dann auf 60 km / h , die ist durch Schilder mehrfach vorher deutlich angezeigt . Abgesehen davon wird ja Frontfoto vom Fahrer existieren . Muß ja n Sinn haben nen Anwalt in der Familie zu haben . "Ersttäter " können übrigens wählen wann sie den Führerschein für einen Monat abgeben . Übrigens , mach nicht den Fehler während des Fahrverbots zu fahren , wird durch die Polizei überwacht ! Is übrigens hier passiert , ne Zivistreife hat einen Fahrer bei Fahren währens eines Fahrverbots erwischt , es wäre übrigens in 2 ! Tagen abgelaufen . Nun hat er den Kopf voll im Wahrsten Sinn des Wortes würde ich mal sagen !

Tja, ein 60er Baustellenschild wird sehr gerne übersehen;)

Der Kollege wird aber bestimmt nicht nur 2 Tage vor Ablauf schon auf der Piste gewesen sein.....:rolleyes:

Zitat:

@LittlePelican schrieb am 19. August 2015 um 09:48:47 Uhr:

Kleiner Nachtrag , die Geschwindigkeitsberschränkung gibt es übrigens :. Ne Baustelle auf der A 2 bei Braunschweig , zuerst auf 80 km/ h und dann auf 60 km / h , die ist durch Schilder mehrfach vorher deutlich angezeigt . Abgesehen davon wird ja Frontfoto vom Fahrer existieren . Muß ja n Sinn haben nen Anwalt in der Familie zu haben . "Ersttäter " können übrigens wählen wann sie den Führerschein für einen Monat abgeben . Übrigens , mach nicht den Fehler während des Fahrverbots zu fahren , wird durch die Polizei überwacht ! Is übrigens hier passiert , ne Zivistreife hat einen Fahrer bei Fahren währens eines Fahrverbots erwischt , es wäre übrigens in 2 ! Tagen abgelaufen . Nun hat er den Kopf voll im Wahrsten Sinn des Wortes würde ich mal sagen !

Echt? Die Polizei observiert Leute mit Fahrverbot? Wieviele Beamte sind denn da täglich für abgestellt um die ganzen Leute rund um die Uhr zu beobachten? Mit dem Fahrzeug können ja auch andere Fahrer fahren, also Kreidestrich am Auto funktioniert nicht.

Kann ich mir persönlich kaum vorstellen in Zeiten wo die Polizei untätig zusieht wie ein Radfahrer und Fußgänger nach dem anderen über rot fährt.

Aufm Dorf vielleicht, wo jeder jeden kennt, aber in der Stadt denke ich nicht, dass nur annährend genug Personal dafür da ist.

Dein Beispiel würd ich einfach unter Zufall abstempeln.

Zitat:

@LittlePelican schrieb am 19. August 2015 um 07:20:11 Uhr:

Ich würde mich an Deiner stelle mit der Autobahnpolizei in Verbindung setzen

Wozu? Was soll das bringen?:confused:

Es empfiehlt sich, die Beiträge des Pelicans einfach als "falsch" einzustufen und zu ignorieren.

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