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Blitzer in der Probezeit

Themenstarteram 17. Februar 2011 um 17:30

Hallo Freunde,

ich bin heute in einer 70er Zone mit geschätzten 100 geblitzworden.

Das Problem an der Sache ist dass ich noch Probezeit habe die aber schon verlängert worden ist und ich somit schon 3 Punkte in Flensburg hab. Hab schon eine Nachschulung deswegen hinter mir.

Nun würd ich gern ma wissen was da so auf mich zu kommen kann.

 

MGF

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Emilkagefielt

Nun würd ich gern ma wissen was da so auf mich zu kommen kann.

die berechtigte frage vom amt ob man den charakterlich geeignet ist ein fahrzeug zu führen?!

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Neben dem eigentlichen Bußgeld, empfiehlt die Behörde beim zweiten A-Verstoß eine Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

Diese Teilnahme ist nur eine Empfehlung, und bringt wenn du teilnimmst einen Rabatt von 2 Punkten.

Zitat:

Original geschrieben von Emilkagefielt

Hallo Freunde,

ich bin heute in einer 70er Zone mit geschätzten 100 geblitzworden.

Das Problem an der Sache ist dass ich noch Probezeit habe die aber schon verlängert worden ist und ich somit schon 3 Punkte in Flensburg hab. Hab schon eine Nachschulung deswegen hinter mir.

Nun würd ich gern ma wissen was da so auf mich zu kommen kann.

MGF

Also wenn Du nach Abzug von Tachotoleranz und Blitzertoleranz noch mind. 21km/h zu schnell warst... dann wirst vermutlich ein Schreiben von der Führerscheinstelle bekommen, indem Dir eine verkehrspsychologische Beratung angeraten wird. Das hat nichts mit ner MPU zu tun, sondern das sind halt nur Sitzungen beim Verkehrspsychologen, so lange bis er sagt, dass Du "geheilt" bist, oder bis Dir eben die Stunden zu teuer werden.

Es ist keine Pflicht das zu machen, sondern wie gesagt nur eine Empfehlung seitens der Führerscheinstelle.

Aber eins solltest Du beachten: Wenn Du jetzt nochmal Scheiße baust (innerhalb der Probezeit), ist der Führerschein weg und darfst zur MPU antanzen!

Grüße

Im schlimmsten Fall das

 

#

Schriftliche Verwarnung sowie Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung innerhalb einer festgesetzten 2-Monats-Frist durch die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

#

Hinweis: Ein Geschwindigkeitsverstoß ist ein sog. schwerwiegender "A-Verstoß" im Sinne der Anlage 12 der FeV. Bei nur einem einzigen weiteren "A-Verstoß" während der Probezeit, jedoch erst begangen nach Fristablauf oder nach Teilnahme an der Beratung, erfolgt ein Entzug der Fahrerlaubnis! 

Themenstarteram 17. Februar 2011 um 17:42

erstmal danke für die schnelle Antwort.

Also bekomm ich dann sicherlich auch noch Punkte, die ich dann gleich wieder abbauen kann?

find ich Korrios...............

Zitat:

Original geschrieben von Emilkagefielt

Nun würd ich gern ma wissen was da so auf mich zu kommen kann.

die berechtigte frage vom amt ob man den charakterlich geeignet ist ein fahrzeug zu führen?!

Themenstarteram 17. Februar 2011 um 17:45

das ist aber nur ein Gespräch und kein Idiotentest, oder?

Wenn es schlecht läuft -hast du sogar zeit darüber nachzudenken,als Fußgänger

Zitat:

Original geschrieben von Emilkagefielt

erstmal danke für die schnelle Antwort.

Also bekomm ich dann sicherlich auch noch Punkte, die ich dann gleich wieder abbauen kann?

find ich Korrios...............

Du hast ja schon Punkte wenn du bereits ein Aufbauseminar und Probezeitverlängerung hinter dir hast, von den "alten" Punkten werden 2 durch Teilnahme bei der Beratung abgebaut.

Themenstarteram 17. Februar 2011 um 17:51

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von Emilkagefielt

Nun würd ich gern ma wissen was da so auf mich zu kommen kann.

die berechtigte frage vom amt ob man den charakterlich geeignet ist ein fahrzeug zu führen?!

Das ist aber noch KEIN Idiotentest oder etwa doch?!

Warst du knapp unter 100 oder drüber ? ist nicht ganz unwichtig

Themenstarteram 17. Februar 2011 um 17:53

knapp drunter........

Das ist schon mal gut

am 17. Februar 2011 um 17:57

Ich hatte genau die gleiche Situation vor vielen Jahren.

Geblitzt mit 23 (99 Tacho in 70er-Bereich) zu viel in der Probezeit, daraufhin kam eine Nachschulung und ich wurde danach ein weiteres mal mit 24 zu viel geblitzt. Im Schreiben steht die Empfehlung zu einer verkehrspsychologischen Untersuchung. Wird man nochmals innerhalb der Probezeit geblitzt, ist der Schein weg.

Ich habe meine Schlüsse gezogen und bin seitdem nicht mehr aufgefallen. Das ist jetzt 7 Jahre her. Punkte aufbauen geht schneller als abbauen.

Themenstarteram 17. Februar 2011 um 17:57

in wie fern gut?

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