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Blitzer nach Ende 30er Zone zulässig, wenn Ausrichtung 1 m vor der Aufhebung erfolgt? Mit Foto

Themenstarteram 23. Januar 2015 um 12:50

Hallo!

Ist es zulässig, wenn der Blitzer nach der bereits aufgehobenen Geschwindigkeitsbeschränkung steht und kurz vor das Schild gerichtet ist?

Habe mal das Bild angehängt:

30
Beste Antwort im Thema

Mal wieder ein perfektes Beispiel für Wegelagerei.

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Bist Du sicher, dass das eine Geschwindigkeitsmessung ist? Bei den mir bekannten mobilen Messvorrichtungen stehen immer einige Kästen mehr am Fahrbahnrand. Soweit ich das im Vorbeifahren erkennen kann, immer mindestens 3: Die Messeinrichtung (Seitensensor), die Kamera und (getrennt von der Kamera) der Blitz.

Wenn es wirklich eine ist und die Messung unmittelbar vor dem Schild erfolgt, wäre dies, nun ja, etwas unsportlich...

am 23. Januar 2015 um 12:55

Natürlich, wenn die Messung innerhalb der 30er Zone erfolgt.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 23. Januar 2015 um 13:54:59 Uhr:

Bist Du sicher, dass das eine Geschwindigkeitsmessung ist? Bei den mir bekannten mobilen Messvorrichtungen stehen immer einige Kästen mehr am Fahrbahnrand. Soweit ich das im Vorbeifahren erkennen kann, immer mindestens 3: Die Messeinrichtung (Seitensensor), die Kamera und (getrennt von der Kamera) der Blitz.

Wenn es wirklich eine ist und die Messung unmittelbar vor dem Schild erfolgt, wäre dies, nun ja, etwas unsportlich...

Nachtrag:

Ist es vielleicht dieses Gerät?

Laut Herstellerbroschüre ist die Messstrecke ab ca. 50 m bis ca. 30 m vor dem Gerät, also in diesem Fall nicht 1 m vor dem Schild...

Themenstarteram 23. Januar 2015 um 13:06

Der Sichtbereich von dem Gerät bis zur Straße ist weniger als 10 Meter, danach ist die Straße von der Position aus nicht mehr einsehbar...

Themenstarteram 23. Januar 2015 um 13:07

PS: Ist ein Jenoptik-Gerät was in Jena stand.

Selbst wenn 1m vor dem Schild gemessen werden würde, ist das genau genommen rechtens, denn genau dort befindet sich ja die Gefahrenstelle (Fußgänger). Die Geschwindigkeit darf man erst wieder erhöhen, wenn man das Schild passiert hat und nicht schon, wenn man es aus der Ferne erkennt.

Zitat:

@audiv6 schrieb am 23. Januar 2015 um 14:07:30 Uhr:

PS: Ist ein Jenoptik-Gerät was in Jena stand.

Vielleicht ein Prototyp im Test? Auf den Jenoptik-Internetseiten habe ich nichts zu Deinem Foto passendes gefunden.

 

 

Man merkt, mir ist heute langweilig...

Zitat:

@schweizerkracher schrieb am 23. Januar 2015 um 13:55:02 Uhr:

Natürlich, wenn die Messung innerhalb der 30er Zone erfolgt.

[Schlaumeiermodus] Ist keine Zone. Sonst würde dieses Schild dort stehen. [/Schlaumeiermodus]

Themenstarteram 23. Januar 2015 um 13:42

Ist ein Gerät mit Akkupack und Funkübertragung, das entsprechende Auto stand ca. 50 Meter weiter auf der anderen Straßenseite.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 23. Januar 2015 um 14:18:36 Uhr:

Zitat:

@schweizerkracher schrieb am 23. Januar 2015 um 13:55:02 Uhr:

Natürlich, wenn die Messung innerhalb der 30er Zone erfolgt.

[Schlaumeiermodus] Ist keine Zone. Sonst würde dieses Schild dort stehen. [/Schlaumeiermodus]

[Scherzkeksmodus]

Da es in Jena ist, ist es definitiv eine "Zone". :D

[/Scherzkeksmodus]

am 23. Januar 2015 um 13:49

Gemeine Sache den Blitzer kurz vor der Aufhebung aufzustellen, es nützt aber nichts bis zum Schild gilt 30

am 23. Januar 2015 um 13:54

Soweit ich weiß müsste der Blitzer wenn er bei über 30 blitzt auch in einer 30er Zone stehen. Aus einer 50er Zone in die 30er Zone zu blitzen halte ich für sehr dreist!

Hi,

wiso ist das dreist? Das Tempolimit gilt bis zum Schild. Der grund für die 30 scheinen ja Fußgänger zu sein. Man könnte das Schild natürlich auch 100m weiter hinten aufstellen aber dann würde wieder jeder meckern weil es dafür ja keinen Grund gibt ;)

Ich bin auch schon geblitzt worde und im ersten Moment regt man sich natürlich auf, aber wenn man ehrlich zu sich selbst ist, jeder ist selbst Schuld daran und nicht derjenige der den Vertoß aufzeichnet.

Gruß Tobias

Zitat:

@Aktenvernichter schrieb am 23. Januar 2015 um 14:54:24 Uhr:

Soweit ich weiß müsste der Blitzer wenn er bei über 30 blitzt auch in einer 30er Zone stehen. Aus einer 50er Zone in die 30er Zone zu blitzen halte ich für sehr dreist!

Nein, nur der Messpunkt oder die Messstrecke muss innerhalb der Geschwindigkeitsbeschränkung liegen.

Ich kenne es aber auch nur so, dass einige Meter Kulanzabstand zu den begrenzenden bzw. aufhebenden Schildern eingehalten werden, gesetzlich vorgeschrieben ist das aber nicht.

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