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Blitzer stand auf Privatgrundstück

Themenstarteram 27. Februar 2008 um 10:01

Hallo zusammen,

mir ist eben gerade folgendes passiert.

Heute früh bin ich etwas tief geflogen und geblitzt worden.

Zur Situation: Es handelt sich um eine sehr breite gut ausgebaute Straße mit sehr sehr wenig Verkehr. Also es ist eigentlich überhaupt keiner dort der gefährdet werden könnte. Die Straße ist innerorts, erlaubt sind 50Km/h. Der Blitzer stand ca. 300m vom Ortsausgangsschild entfernt.

Nun zur eigentlichen Frage: Es wurde aus dem Auto heraus geblitzt. Von den Platzverhältnissen wäre es ohne weiteres möglich gewesen, das Blitzerfahrzeug auf der Fahrbahn abzustellen. Dem war jedoch nicht so. Der stand auf der linken Fahrbahnseite in einem Privatweg.

Nun stellt sich für mich die Frage, ob das zulässig ist, dass die von einem Privatgrundstück aus blitzen. Grundsätzlich ist es ja so, dass Behörden auf Privatgrundstücken keinerlei Befugnisse haben. Wäre ggf. eine Genehmigung des Grundstückeigentümers erforderlich? Hat jemand Erfahrungen mit ähnlichen Sachverhalten?

Viele Dank für Eure Hinweise.

Beste Antwort im Thema

Auch ein Privatweg ist öffentlicher Verkehrsraum, wenn er nicht mit Kette, Schranke o.ä. abgetrennt ist.

Natürlich haben die Behörden auch auf Privatgrundstücken Befugnisse, oder glaubst du, dass du auf nem Privatgrundstück einen Mord begehen kannst?

Außerdem warst DU ja nicht auf einem Privatgrundstück, sondern bist auf einer öffentlichen Straße zu schnell gefahren.

Der Grundstückseigentümer hätte die Polizei auffordern können, sein Grundstück zu verlassen.

Aber wo ist jetzt das Problem? Du bist zu schnell gefahren, gibst du ja auch selbst zu.

Die Bestrafung ist also gerechtfertigt, oder nicht?

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Auch ein Privatweg ist öffentlicher Verkehrsraum, wenn er nicht mit Kette, Schranke o.ä. abgetrennt ist.

Natürlich haben die Behörden auch auf Privatgrundstücken Befugnisse, oder glaubst du, dass du auf nem Privatgrundstück einen Mord begehen kannst?

Außerdem warst DU ja nicht auf einem Privatgrundstück, sondern bist auf einer öffentlichen Straße zu schnell gefahren.

Der Grundstückseigentümer hätte die Polizei auffordern können, sein Grundstück zu verlassen.

Aber wo ist jetzt das Problem? Du bist zu schnell gefahren, gibst du ja auch selbst zu.

Die Bestrafung ist also gerechtfertigt, oder nicht?

Das die Polizei von Privatgrundstücken aus die Geschwindigkeit überwacht (blitzen ist es erst, wenn man die Regeln überschreitet), kommt bei uns häufig vor. Die haben ihr Gerät teilweise sogar in Auffahrten zu Privatgrundstücken stehen. Woher weiss ich denn, ob die Polizei mit dem Grundstückseigentümer eine Absprache hat?

Zu schnell und geblitzt, das ist das Ausschlaggebende! Fahr vernünftig und dich blitzt auch keiner, dann musst du dir solche Fragen auch nicht stellen.

Angenommen ich wohne in einer Strasse, in der ich das Gefühl habe, dass die Leute viel zu schnell sind. Ich würde zur Polizei oder Strassenverkehrsabteilung meiner Gemeinde/Stadt gehen den Sachverhalt schildern und eine sporadische Geschwindigkeitsüberprüfung beantragen. Die dürften dann ganz sicher auch von meiner Ausfahrt aus blitzen!

Gruss Diggi

am 27. Februar 2008 um 11:50

Was geht das bitte den vorbeifahrenden Verkehrsteilnehmer an, ob die Polizei das Aufstellen des Blitzers auf dessen Privatgrundstück abgesprochen hat???

am 27. Februar 2008 um 11:51

Zitat:

Original geschrieben von Punto_GC

Grundsätzlich ist es ja so, dass Behörden auf Privatgrundstücken keinerlei Befugnisse haben.

Genau.

Wir sind ja bloss die Polizei.

Wir dürfen eigentlich garnichts.

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

Zitat:

Original geschrieben von Punto_GC

Grundsätzlich ist es ja so, dass Behörden auf Privatgrundstücken keinerlei Befugnisse haben.

Genau.

Wir sind ja bloss die Polizei.

Wir dürfen eigentlich garnichts.

Zumindest habt ihr nichts auf meinem Privatgrundstück zu suchen.;)

Ihr dürft ja auch nicht einfach mein Haus durchsuchen, weil ihr gerade Lust dazu habt...

am 27. Februar 2008 um 12:13

Ist doch normal.

Stehen bei uns oft in Höfen etc.

Themenstarteram 27. Februar 2008 um 12:22

Ach seit ihr wieder alle schlau ...

Es geht einfach grundsätzlich um die Frage, ob die es dürfen oder nicht ohne Genehmigung des Eigentümers . Man kann ja von der ach so sauberen Polizei wenigstens erwarten, dass alles mit rechten Dingen zu geht. Irgendwo gibt es ja auch Grenzen. Ich verweise mal in diesem Zusammenhang auf die zahlreichen Gutachten über das korrekte Aufstellen von Geschwindigkeitsmessanlagen.

Oder wäre es für euch ok, dass die Bullen bei Euch in der Wohnung rumsteigen und durchs Wohnzimmerfenster mit der Laserpistole Geschwindigkeitssünder jagen?

Schlussendlich sehe ich schon ein, dass dort wo 50km/h erlaubt ist auch nur 50 gefahren werden darf. Aber unter dem Hintergrund (wie beschrieben), dass pro Stunde vielleicht 5 Autos diese Straße befahren und zum gefährden überhaupt keiner da ist, will ich schon erstmal auf Nummer sicher gehen, dass die wirklich vom Privatgrundstück aus Blitzen dürfen. Zudem habe ich mal gehört, dass für eine korrekte Messung auch ein korrekter Neigungswinkel zur Fahrbahn Voraussetzung ist. Und der ist meiner Meinung nach nicht gegeben, wenn das Fahrzeug 2m vom Fahrbahnrand der Gegenspur entfernt steht und zur Frontscheibe rausgeblitzt wird.

Zitat:

Original geschrieben von Punto_GC

 

Oder wäre es für euch ok, dass die Bullen bei Euch in der Wohnung rumsteigen...

Wenn ich Rindviecher in der Wohnung hätte, wäre der Bauer aber dran.

Zitat:

Original geschrieben von Punto_GC

Ach seit ihr wieder alle schlau ...

 

Es geht einfach grundsätzlich um die Frage.....

 

, will ich schon erstmal auf Nummer sicher gehen, dass die wirklich vom Privatgrundstück aus Blitzen dürfen. Zudem habe ich mal gehört, dass für eine korrekte Messung auch ein korrekter Neigungswinkel zur Fahrbahn Voraussetzung ist. Und der ist meiner Meinung nach nicht gegeben, wenn das Fahrzeug 2m vom Fahrbahnrand der Gegenspur entfernt steht und zur Frontscheibe rausgeblitzt wird.

Ich glaube das ist mal wieder typisch Deutsch da wird jemand geblitzt und anstatt sein Fehler einzusehen wird darüber diskutiert ob der Beamte auch ordnungsgemäß seine Kravatte geknotet hat.

 

Dann werden Rechtsanwälte beauftragt und Sachgutachten erstellt ob das Gerät und (alle 49 Kugeln) auch ordnungsgemäß aufgestellt waren. Und wehe es wird der klitzekleinste Verfahrensfehler gefunden !!!!!! dann war man ja auch nicht zu schnell und weil die Straße breit und selten befahren wurde  sind immer die anderen Schuld .

 

So mein Senf dazu

 

Schon interessant, wie sich Leute versuchen mit allen seltsamen Mitteln aus der Affaire zu ziehen :D

Frag doch einfach die zuständige Gemeinde/Behörde, ob sie es durften. Hier weiß es wohl keiner, von daher kannst auch keine zufriedenstellende Antwort bekommen. Evtl. ist ja sogar der Grundstückseigentümer einer, der bei der Gemeinde anfragt, ob dort nicht mal gemessen werden kann, da immer wieder Raser vorbeikommen.

Solange der werte Themenersteler nicht auf einem Privatgrundstück gemessen wurde und das Meßgerät alle erforderlichen Eichscheine hat, ist es letztlich vollkommen wurscht, wo das Gerät steht.

ich versteh nicht, dass ihr so vom thema abschweift und dem te sachen unterstellt wie das er seinen fehler nicht einsähe.

er hat doch nur ne simple frage gestellt. wenn er um das bußgeld herum kommen kann, warum nicht? er kann ja nichtsdestotrotz zu seinem fehler stehen. scheint mir ganz schöne abzocke gewesen zu sein.

jetzt noch mein senf dazu: ich denke auch, dass die das dürfen - wenn abgesprochen. und selbst wenn sie verbotenerweise dort standen - geblitzt haben sie dich trozdem. und diesen beweis dürfen sie denke ich mal in jedem fall auch gegen dich verwenden.

passt vielleicht auch im gewissen sinne hier rein: bei karlsruhe ist mal jemand auf der autobahn gefahren und hat radio gehört. in den nachrichten kam grad, dass die tempobegrenzung für die strecke die der gute mann zu dem zeitpunkt gerade fuhr, aufgehoben worden ist. die 130 schilder standen aber noch da. naja, der typ hat dann halt gas gegeben und wurde geblitzt. und musste zahlen. trotz gerichtsverfahren.

gruß

karl

Grundsätzlich ist es so, dass natürlich keine Verkehrsüberwachungseinrichtung (mittlerweile ist dieses in den seltensten Fällen die Polizei - zumindest in Niedersachsen) irgendetwas auf einem Privatgrundstück verloren hat. Denn auch hierzu benötigt man eine Ermächtigung, welche die Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht ist.

Dennoch ist es Gang und Gäbe, dass die Geräte auf Privatgrundstücken stehen. Und es ist eigentlich immer so, dass die Eigentümer das nicht nur erlauben, sondern auch begrüssen.

Denn letztlich wollen ja gerade die Anwohner, dass vor deren Grundstücken die Geschwindigkeit eingehalten wird!

Zitat:

Original geschrieben von Punto_GC

Oder wäre es für euch ok, dass die Bullen bei Euch in der Wohnung rumsteigen und durchs Wohnzimmerfenster mit der Laserpistole Geschwindigkeitssünder jagen?

Anzeige wg. Hausfriedensbruch und gut.:D

Auf "meinem" Grundstück haben die ohne Genehmigung nichts zu suchen.

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