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Blitzerfotos von Firmen ungültig
Gerade gefunden, jetzt scheinen wohl nur noch die Blitzer von Kommunen und der Polizei zulässig zu sein und die von Dienstleistern nicht mehr. [Werbelink entfernt,Moorteufelchen/MT-Moderation]
Bekommt man aber nur per Akteneinsicht heraus, wer das Foto gemacht hat.
Was denkt ihr, kommen jetzt vermehrt stationäre Blitzer oder mehr Leute in den Ordnungsämtern zum Einsatz?
Beste Antwort im Thema
Und das alles nur weil ein paar Leute sich nicht an die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen hält.......
Jungs, haltet euch an die Geschwindigkeit und man erspart sich die anschließende Rennerei..... und die Gerichte sind nicht mehr so überlastet.
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19 Antworten
Da die Verkehrsüberwachung Ländersache ist, sollte diese Entscheidung IMHO zunächst nur in Hessen Anwendung finden können.
Der Link ist doch eh nur Werbung von einer Anwaltskanzlei, um Kunden zu aquirieren.
Die Realität sind doch wohl ein bisschen anders aus, siehe https://www.bussgeldkatalog.net/blitzer/privat/
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 13. November 2019 um 12:09:05 Uhr:
Der Link ist doch eh nur Werbung von einer Anwaltskanzlei, um Kunden zu aquirieren.
Die Realität sind doch wohl ein bisschen anders aus, siehe https://www.bussgeldkatalog.net/blitzer/privat/
... was ist dabei die grundlegend andere Aussage?
Witzig ist in dem verlinkten Text die Behauptung, auf privatem Grund dürfte jeder eine Blitzer-Attrappe aufstellen. Das könnte ganz schön nach hinten losgehen. Der Vorwurf der Amtsanmaßung ist dabei nicht auszuschließen und - IMHO - bisher gerichtlich auch nie entschieden worden.
Amtsanmassung ist es niemals.
peso
Hier noch mal aus einer neutralen Quelle: https://www.hessenschau.de/.../...omessung-privat-unzulaessig-100.html
Meine Meinung zum Thema: Solange die Behörde die Auswertung und weitere Bearbeitung übernimmt, die Messstellen aussucht und die Firma nach Zeit und nicht pro Fall bezahlt wird, sehe ich in dieser Praxis nichts Anrüchiges.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 13. November 2019 um 12:06:06 Uhr:
Da die Verkehrsüberwachung Ländersache ist, sollte diese Entscheidung IMHO zunächst nur in Hessen Anwendung finden können.
In anderen Bundesländern ist es also keine hoheitliche Aufgabe?
Ich finde das immer so putzig in Deutschland. Jemand klagt sich in Niedersachsen etwas ein, worauf er Recht bekommt. Jemand klagt das gleiche in Bayern ein und bekommt kein Recht.
Auch witzig die Bundesregierung. Ein Gesetz XYZ wird als verfassungswidrig eingestuft, natürlich nicht ohne sich vorher durch einen mind. 5jährigen Prozess zu quälen. Also ändert man ein oder zwei Wörter, bringt das Gesetz neu raus obwohl es genauso verfassungswidrig wie vorher auch ist, man hat aber erstmal wieder 5 Jahre Ruhe bis sich das BVerfG wieder ausgeschissen hat ...
Und das alles nur weil ein paar Leute sich nicht an die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen hält.......
Jungs, haltet euch an die Geschwindigkeit und man erspart sich die anschließende Rennerei..... und die Gerichte sind nicht mehr so überlastet.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 13. November 2019 um 12:19:20 Uhr:
Witzig ist in dem verlinkten Text die Behauptung, auf privatem Grund dürfte jeder eine Blitzer-Attrappe aufstellen. Das könnte ganz schön nach hinten losgehen. Der Vorwurf der Amtsanmaßung ist dabei nicht auszuschließen und - IMHO - bisher gerichtlich auch nie entschieden worden.
Doch da gabs IMHO kürzlich hier mal was zu lesen (irgendeiner mußte sein Vogelhäuschen, das wie ein Blitzer gestaltet war, abbauen).
Gruß Metalhead
Und das alles nur weil ein paar Leute sich nicht an die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen hält.......
Ich habe tatsächlich schon eine Geschw.-beschränkung übersehen und wurde geblitzt. Also nicht immer nur Provokatiion.
Viele Blitzer sind gerechtfertigt aber nicht alle. Ich kenne Stellen da war seit Straßeneröffnung 60 km/h und es gab nie einen Unfall, jetzt sind es erst 60 km/h, dann steht ein paar hundert Meter weiter 60 km/h aufgehoben (das graue Schild wo die Zahl durchgestrichen ist, da steht KEIN 50er Schild) und es kommt ein Blitzer. Da fährt JEDER rein, egal ob ortskundig oder nicht, egal ob vorsichtiger Fahrer oder nicht.
Das geht mir so dermaßen auf den Nerv mit diesen ständigen Versuchen, sich irgendwie rauszuwinden wenn man geblitzt wurde.
Unser Staat sollte hier mal Klarheit schaffen und jede Möglichkeit der Anzweiflung im Keim ersticken. Dazu noch die Halterhaftung und dann hört das ganze Kasperletheater endlich mal auf.
Den gigantischen Verwaltungsakt, den diese dutzenden Schlupflöcher bringen, kann man sich damit einfach mal einsparen.
Zitat:
@draine schrieb am 13. November 2019 um 18:14:07 Uhr:
Viele Blitzer sind gerechtfertigt aber nicht alle. Ich kenne Stellen da war seit Straßeneröffnung 60 km/h und es gab nie einen Unfall, jetzt sind es erst 60 km/h, dann steht ein paar hundert Meter weiter 60 km/h aufgehoben (das graue Schild wo die Zahl durchgestrichen ist, da steht KEIN 50er Schild) und es kommt ein Blitzer. Da fährt JEDER rein, egal ob ortskundig oder nicht, egal ob vorsichtiger Fahrer oder nicht.
Wenn es innerorts ist, gilt dann 50 km/h. Außerhalb 100 km/h.
Gerechtfertigt ist es, wenn man schneller als das Tempolimit fährt, die entsprechende Strafe zu bekommen, egal ob Unfallschwerpunkt oder nicht......
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 13. November 2019 um 12:06:06 Uhr:
Da die Verkehrsüberwachung Ländersache ist, sollte diese Entscheidung IMHO zunächst nur in Hessen Anwendung finden können.
Eben.
Es handelt sich auch nur um ein OLG-Urteil, hat also noch keinen Grundsatz-Charakter.
Zitat:
@Bamako schrieb am 13. November 2019 um 18:27:47 Uhr:
Das geht mir so dermaßen auf den Nerv mit diesen ständigen Versuchen, sich irgendwie rauszuwinden wenn man geblitzt wurde.
Unser Staat sollte hier mal Klarheit schaffen und jede Möglichkeit der Anzweiflung im Keim ersticken. ...
Und was sagt dann der Traktorfahrer, der mit 121 geblitzt wurde?
http://www.traktor-tv.de/.../...r-traktor-mit-121-kmh-auf-der-autobahn
oder der mit 263?