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Blitzschlag im San-Bernardino-Tunnel (80 km/h, +24 km/h)

Themenstarteram 12. Januar 2024 um 13:59

Es schneite und es war mitten in der Nacht. Wir fuhren sehr langsam, etwa 40-50 km/h. Einige der Schilder waren mit Schnee bedeckt. In den Tunneln gab es trockene Straßen, Licht, keine Autos vor, hinter oder auf der anderen Straßenseite. Wir beschleunigen in den Tunneln. Normalerweise lag die Grenze bei 80 km/h (Nationalstraße, Autostraße bis 100 km/h). Im San-Bernardino-Tunnel sieht es so aus, als hätten wir überbeschleunigt. Geblitzt mit +24 km/h.

Per Post erhalten Geschwindigkeitsüberschreitung. Bitte um Angaben zum Fahrer sowie zur Rechtfertigung Sachverhalt / Bemerkungen.

Wir haben zu dieser Zeit den Fahrer gewechselt. Wir vermuten, wer das war, sind uns aber nicht hundertprozentig sicher, wer genau gefahren ist.

Was sollen wir zurückschreiben? Bitten Sie die Polizei, das Foto des Autos zu teilen, damit wir verstehen können, wer genau gefahren ist?

Was sollen wir in Rechtfertigung Sachverhalt / Bemerkungen schreiben?

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21 Antworten

Die Frage ist musst du da die nächsten fünf Jahre noch mal hin in das Land.

Ansonsten entweder angeben Fahrer unbekannt oder gar nicht antworten.

Dann wird Post von einem Inkassounternehmen kommen da musst du auch standhaft bleiben und darfst nicht antworten und darauf eingehen.

Man könnte theoretisch in Deutschland vollstrecken das Interesse dafür wäre allerdings gering. Aufwand und Geldfluss stehen dann nicht mehr im Verhältnis.

Vor Gericht müsstest du ja aussagen dass du immer noch nicht weiß wer gefahren ist. Ich nehme an ihr wisst wirklich nicht mehr wer gefahren ist. Das hat man schon mal wenn z.B von hinten geblitzt wird.

Hier bei uns ist immer noch der Fahrer verantwortlich nicht der Halter. Vermutlich wäre auf einem Foto auch nur das Kennzeichen zu erkennen. Ich weiß nicht genau wie es in der Schweiz ist. Dann wärest Du hier so oder so raus.

Aber hey, bin kein Anwalt und das hier ist keine Rechtsberatung....

Strafe teilen, zahlen müsst ihr sowieso oder geht die Freundschaft nicht so weit :confused:

Kann sonst nur teurer werden

Ab Frühjahr 24 Vollstreckung möglich

https://www.bing.com/ck/a?...

Ist aber egal er weiß ja nicht wer gefahren ist würde dann eingestellt werden.

Wenn es stand heute gar nicht vollstreckbar ist ist er ja raus aus der Sache

Zitat:

@Pat-Web schrieb am 12. Januar 2024 um 15:13:20 Uhr:

Vor Gericht müsstest du ja aussagen dass du immer noch nicht weiß wer gefahren ist.

Laut NUB sind doch Ratschläge zu Straftaten unzulässig? Das Gericht zu belügen, ist eine solche...

Zitat:

Du weißt es ja auch nicht mehr, richtig ;-)

Genau dafür gibt es ja das Foto. Wenn ihm das vor Gericht vorgelegt wird, sollte das der Erinnerung des TE auf die Sprünge helfen.

Wieso er weiß nicht wer gefahren ist ich kenne das das hatte ich auch schon öfters auf Dienstreisen wo man von hinten z.B geblitzt wird da wussten wir auch nicht mehr wer gefahren ist.

Außerdem darf er doch lügen wenn er beschuldigt ist nur als Zeuge dürfte er das nicht

Zitat:

@Pat-Web schrieb am 12. Januar 2024 um 15:18:41 Uhr:

Ist aber egal er weiß ja nicht wer gefahren ist würde dann eingestellt werden.

Noch einmal: wenn er das Foto vorgelegt bekommt und er selber (oder seine Verwandten) nicht gefahren ist, darf er die Aussage nicht verweigern. Genauso wenig wie die Aussage, wer alles im Auto gesessen hat. Dann bekommt das Gericht den Fahrer schon selber heraus...

Zitat:

@Pat-Web schrieb am 12. Januar 2024 um 15:19:39 Uhr:

Außerdem darf er doch lügen wenn er beschuldigt ist nur als Zeuge dürfte er das nicht

Dann darf er nur sagen "ich war es nicht". Aber: Foto.

Ja aber nur wenn auf dem Foto auch der Fahrer zu erkennen ist ist das in der Schweiz so?

Was ergo aber wieder gelogen wäre würde er der Fahrer sein.

Ist mir zu viel Diskussion ich bin raus wollte nur helfen.

Zitat:

@Pat-Web schrieb am 12. Januar 2024 um 15:25:55 Uhr:

Ja aber nur wenn auf dem Foto auch der Fahrer zu erkennen ist ist das in der Schweiz so?

Blitzer von hinten kenne ich nur aus Österreich. Die mir bekannten festen Blitzer in der Schweiz blitzen von vorne.

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