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Blumentopf beschädigt

Themenstarteram 22. April 2013 um 19:58

Hallo! Der Nachbar hat unser Blumentopf angefahren und leicht beschädigt. As sich kein Problem. Die Uneinsicht und seine Aroganz bringt mich auf die Idee, den Schaden über seine KFZ Haftpflicht zu ersetzen. Geht das?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von bkj5

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak

Ich frag´mich gerade, was der Nachbar auf dem Grundstück des TE verloren hat?

Da im Vorfeld unschöne Dinge mit seinem WoMo gelaufen sind, haben wir den Blumentopf Ende 2012 aufgestellt. Übersehen kann man ihn wirklich nicht, sogar nachts leuchtet die Laterne.

Nun kommt Licht in die Geschichte.

Sender wie RTL und SAT1 sind an solchen "Geschichten die das Leben schreibt" brennend interessiert.

Also umgehend dort für das Nachmittagsprogramm bewerben.

Zwei Nachbarn die sich Blumenpötte in den Weg stellen und diese dann mit dem Auto umfahren.

Ich glaube Du suchst hier nur Bestätigung für einen kindischen Nachbarschaftskrieg und im Unterbewusstsein ist Dir schon lange klar wie kindisch euer Verhalten ist.

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Ob er mit seinem Wagen ein anderes Auto oder einen Blumentopf anfährt ... das macht keinen Unterschied.

Wenn der Nachbar allerdings erst 4 Jahre alt ist und einen GoKart fährt, dann sieht die Sache schon etwas anders aus.

Sicher kannst Du den Schaden am Blumentopf über die KFZ-Versicherung des Nachbarn regeln lassen.

Dem nachbarschaftlichen Frieden sind solche Maßnahmen aber nicht förderlich.

Befindet man sich aber bereits mitten im Nachbarschaftskrieg ist es dann auch egal :D

Dazu muss der Nachbar aber auch seiner Versicherung gegenüber zugeben, dass er den Topf beschädigt hat. Die Worte "Uneinsichtigkeit und Arroganz" lassen mich daran zweifeln...

 

Gibt es Zeugen oder Unfallspuren an seinem Auto?

 

Du musst beweisen können, dass er es war und nicht irgendjemand anders...

 

 

am 23. April 2013 um 7:46

Außerdem sollte es ein frischer Schaden sein. Nach einem halben Jahr auf die Idee zu kommen einen kaputten Blumentopf zu reklamieren kommt vielleicht nicht so gut an.

am 23. April 2013 um 8:16

Zitat:

Original geschrieben von VolkerRacho2013

Außerdem sollte es ein frischer Schaden sein. Nach einem halben Jahr auf die Idee zu kommen einen kaputten Blumentopf zu reklamieren kommt vielleicht nicht so gut an.

:confused::confused::confused::confused::confused:

Wenn der TE den Nachbarn als Verursache des Schadens nachweisen kann kann er den Schaden (denk ich) bis zum 31.12.2016 einreichen!

(bitte mich zu berichtigen wenn ich mir die Frist falsch von 3 Jahren gemerkt habe!)

am 23. April 2013 um 8:19

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von VolkerRacho2013

Außerdem sollte es ein frischer Schaden sein. Nach einem halben Jahr auf die Idee zu kommen einen kaputten Blumentopf zu reklamieren kommt vielleicht nicht so gut an.

:confused::confused::confused::confused::confused:

Wenn der TE den Nachbarn als Verursache des Schadens nachweisen kann kann er den Schaden (denk ich) bis zum 31.12.2016 einreichen!

(bitte mich zu berichtigen wenn ich mir die Frist falsch von 3 Jahren gemerkt habe!)

Ne, ist schon richtig.

Ich meinte ja auch nicht, dass er es nicht mehr machen kann, aber es wirkt doch ein wenig komisch wenn ihm nach nem halben jahr plötzlich einfällt, dass der Blumentopf kaputt ist.

Die Versicherung wird zumindest mal fragen warum man das nicht eher gemeldet hat.

War ja nur so ein Gedanke

Hallo,

vielleicht solltest Du eine Kosten-Nutzen-Analyse erstellen, bevor Du handelst.

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 23. April 2013 um 13:46

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Dazu muss der Nachbar aber auch seiner Versicherung gegenüber zugeben, dass er den Topf beschädigt hat. Die Worte "Uneinsichtigkeit und Arroganz" lassen mich daran zweifeln...

Gibt es Zeugen oder Unfallspuren an seinem Auto?

Du musst beweisen können, dass er es war und nicht irgendjemand anders...

Er hat mir ein Schreiben zukommen lassen, wo er den Vorgang beschreibt. Er droht, daß er beim nächsten mal sein Auto auf unsere kosten repariert. Er ist ein seltener Komiker ( der Topf steht überigens auf unserem Grundstück und er steht und steht und steht, fährt also nicht von aleine:) ) Wie gesagt, im Schrteiben bestätigt er, daß er den Topf angefahren hat.

Themenstarteram 23. April 2013 um 13:49

Zitat:

Original geschrieben von VolkerRacho2013

Außerdem sollte es ein frischer Schaden sein. Nach einem halben Jahr auf die Idee zu kommen einen kaputten Blumentopf zu reklamieren kommt vielleicht nicht so gut an.

Wieso halbes Jahr? Es war vor einer Woche. Nicht fantasieren bitte, sonst tauchen völlig ander Themen hier auf.

Zitat:

Original geschrieben von bkj5

Er hat mir ein Schreiben zukommen lassen, wo er den Vorgang beschreibt. Er droht, daß er beim nächsten mal sein Auto auf unsere kosten repariert.

Zumindest hat er einen ganz doofen Fehler gemacht. Da der Nachbar den Äußerungen nach öfters Probleme macht (er erfüllt einige Kriterien für streitbare Nachbarm), dieses Schreiben unbedingt aufheben.

Wieos weigert er sich eigentlich den Schaden zu bezahlen. Je nach Blumentopf (Plastik, Betonklotz, ...) sind das doch lächerliche Beträge. Erst recht, um hier Briefe zu schreiben. Hier scheint vieles im Argen zu liegen.

Zitat:

Original geschrieben von bkj5

Er hat mir ein Schreiben zukommen lassen, wo er den Vorgang beschreibt. Er droht, daß er beim nächsten mal sein Auto auf unsere kosten repariert. Er ist ein seltener Komiker ( der Topf steht überigens auf unserem Grundstück und er steht und steht und steht, fährt also nicht von aleine:) ) Wie gesagt, im Schrteiben bestätigt er, daß er den Topf angefahren hat.

Hallo,

vermutlich kommt es auf die genauen Umstände des Einzelfalls an.

Wenn der Blumentopf im dunkeln nicht ohne weiteres erkennbar ist und an einer exponierten Stelle steht, dann könnte Dein Nachbar u. U. sogar recht haben und vor Gericht obsiegen, allerdings nur beim ersten Mal.

Jetzt sollte er die eventuelle Gefahrenstelle kennen.

Trotzdem solltest Du Dir die Frage stellen, ob der Blumentopf dort sinnvoll steht und einen Streit wert ist.

Vielleicht könnte man den Topf auch deutlich markieren, damit er bei Tag und Nacht erkennbar ist

Liebe Grüße

Herbert

am 23. April 2013 um 17:43

Wußte nicht, dass ich einen Blumentopf, der auf meinem Grundstück steht , beleuchten muss, damit ihn der Nachbar sieht.

Was es nicht alles gibt ;)

Zitat:

Original geschrieben von HacklSchorsch1

Wußte nicht, dass ich einen Blumentopf, der auf meinem Grundstück steht , beleuchten muss, damit ihn der Nachbar sieht.

Was es nicht alles gibt ;)

Hallo,

mußt Du auch nicht, wenn er keine Gefahr darstellt.

Hier scheint es aber nicht so eindeutig zu sein.

Liebe Grüße

Herbert

Ich frag´mich gerade, was der Nachbar auf dem Grundstück des TE verloren hat?

Könnte der TE vielleicht ein Google-Earth Bild, oder Ähnliches einstellen?

Gruß Cokefreak

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