- Startseite
- Forum
- Auto
- BMW
- 5er
- 5er G30, G31, F90
- BMW 550i - 2. Motordefekt. Garantiefrage.
BMW 550i - 2. Motordefekt. Garantiefrage.
Hallo
Fahre ein bmw 550i Baujahr 2017 bekam dieses Jahr im Januar ein neuen Motor von bmw… jetzt nach 10 Monaten und 20000 km ist der auch hinüber. BMW Niederlassung prüft jetzt ob es bezahlt wird oder nicht muss eventuell ein Teilbetrag bezahlen. Zu meiner Frage besteht eigentlich ne Garantie auf den neuen Motor und muss ich was bezahlen.
Ähnliche Themen
24 Antworten
Wurde der neue Motor auf Kulanz eingebaut? Oder auf Garantie?
Auf Kulanz, aber war während der Garantie einige Mal bei bmw. habe gesagt das was nicht stimmt und der Meister meinte kann alles sein fahren sie mal weiter bis das Geräusch lauter wird. Als ich zum 3 mal dort war haben sie sich es genauer angeschaut. Des war in der Niederlassung. Davor war ich noch bei den vertragswerkstätten von bmw die meinten das Geräusch wäre normal...
In good old Germany gibt es für Neuteile stets eine sogenannte gesetzliche Gewährleistung die 24 Monate beträgt. Vielleicht hat es sich ja schon rumgesprochen
Wenn bei dir innerhalb weniger Monate 2 Aggregate schrott gehen, dann würde ich als Hersteller auch erstmal schauen ob nicht der Endkunde das Problem ist.
In der Regel gibt es auf Neuteile - auch die, die in ein "altes" Objekt verbaut werden - wie regulär auch 24 Monate Gewährleistung (Ausnahme B2B-Geschäfte und Gebrauchtteile wo eine Reduzierung der Dauer möglich ist).
Es gibt jedoch dann eine Ausnahme, wenn der Händler die Reparatur aus Kulanz vornimmt. Dann entfällt eben jener Neubeginn der Gewährleistung.
Es gibt jedoch auch hier eine Ausnahme: Der Händler kann sich nicht auf eine Reparatur aus Kulanz (und der o.g. negativen Folge für den Besitzer) berufen, wenn nicht anzunehmen ist, dass man eine derartige Reparatur aus Kulanz vornimmt. Das ist z.B. bei großen, teuren Reparaturen (und ich würde jetzt einfach mal behaupten, dass ein solcher Motor-Tausch definitiv dazugehört) der Fall, weil niemand eine solche Reparatur aus Kulanz (sprich freiwillig) erledigt.
Aber hier kommt die Krux: Das Argument ist, dass man in solchen Fällen vielmehr davon ausgeht, dass ein Händler seiner Gewährleistungspflicht nachkommt. D.h. eigentlich müsste eine solche zum Zeitpunkt der 1. Reparatur auch bestanden haben. Wenn also der Threadersteller unzweifelhaft aus der Gewährleistungsphase raus gewesen ist, kann die Sache anders aussehen, weil dann wirklich von einer kulanten Handlung auszugehen sein könnte.
D.h. wichtig ist die Frage: War das Fahrzeug noch in der Gewährleistung, als der erste Motor-Tausch stattgefunden hat?
Wenn das Fahrzeug keine verlängerte Gewährleistung besitzt, dann ist mit Bj 2017 davon auszugehen, dass diese ausgelaufen war.
Wenn es auf Kulanz getauscht wurde besteht keine Gewährleistung oder Garantie..
Du hast auch dann auch keine Unterlagen zu den durchgeführten Arbeiten (ATM).
Zitat:
@Deluxe34tr schrieb am 7. Dezember 2021 um 00:15:02 Uhr:
Wurde der neue Motor auf Kulanz eingebaut? Oder auf Garantie?
Auf Neuwagen gibt BMW als einziger deutscher Autohersteller keine Garantie, sondern nur Gewährleistung.
Ein kleiner aber im Zweifel entscheidener Unterschied. Im Gegensatz dazu ist BMW, im Gegensatz zu VW z.B., sehr kulant.
Gewährleistung > Garantie
Was ist denn das Problem, die Ursache? Welches Geräusch hattest du? Ist das neue Geräusche/Problem dasselbe wie beim ersten Motor?
Zitat:
@hhtoprakhh schrieb am 7. Dezember 2021 um 09:11:59 Uhr:
Gewährleistung > Garantie
Oh nein. Bei Garantie muss im Zweifel der Hersteller DIR nachweisen das das Teil durch DEINE Schuld kaputt gegangen ist. Bei Gewährleistung erfolgt die Beweislastumkehr. D.h. im Zweifel musst DU dem Hersteller nachweisen, dass das Teil einen (Werks)Mangel hat. Und das kann im Ernstfall sehr teuer und langwirig werden.
Zitat:
@Fitje999 schrieb am 7. Dezember 2021 um 09:16:59 Uhr:
Zitat:
@hhtoprakhh schrieb am 7. Dezember 2021 um 09:11:59 Uhr:
Gewährleistung > Garantie
Oh nein. Bei Garantie muss im Zweifel der Hersteller DIR nachweisen das das Teil durch DEINE Schuld kaputt gegangen ist. Bei Gewährleistung erfolgt die Beweislastumkehr. D.h. im Zweifel musst DU dem Hersteller nachweisen, dass das Teil einen (Werks)Mangel hat. Und das kann im Ernstfall sehr teuer und langwirig werden.
https://...zentrale-niedersachsen.de/.../...n-garantie-gewaehrleistung
Zitat:
@hhtoprakhh schrieb am 7. Dezember 2021 um 09:24:01 Uhr:
Zitat:
@Fitje999 schrieb am 7. Dezember 2021 um 09:16:59 Uhr:
Oh nein. Bei Garantie muss im Zweifel der Hersteller DIR nachweisen das das Teil durch DEINE Schuld kaputt gegangen ist. Bei Gewährleistung erfolgt die Beweislastumkehr. D.h. im Zweifel musst DU dem Hersteller nachweisen, dass das Teil einen (Werks)Mangel hat. Und das kann im Ernstfall sehr teuer und langwirig werden.
https://...zentrale-niedersachsen.de/.../...n-garantie-gewaehrleistung
Bei der Gewährleistung: "Knackpunkt Beweislast: Innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf macht das Gesetz es Verbrauchern leicht. Zeigt sich in diesem Zeitraum ein Fehler, wird vermutet, dass er von vornherein vorlag. Nach einer Gesetzesänderung gilt diese Vermutung ab 2022 für ein ganzes Jahr. Danach müssen Sie beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand".
BMW verzichtet schriftlich auf die Beweislastumkehr.
Wo steht das?