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BMW ausgebrannt 520d BJ 2009

BMW 5er E61
Themenstarteram 19. November 2014 um 12:57

Hallo Leute,

ich brauche eure Unterstützung und Erfahrungen.

Ich habe mir vor 3 Monaten einen BMW 520d 177PS BJ 2009 aus Deutschland von einem Autohändler gekauft.

Ich habe 6 Monate Garantie bekommen (Motor u. Getriebe)

Vor einem Monat ist mein BMW am Parkplatz komplett ausgebrannt.

Ich hatte den Wagen Sonntag ca 23 Uhr abgestellt und laut Zeugen ist er um ca 05 Uhr abgebrannt.

Der Brand ist hinten rechts wo sich die Batterie befindet entstanden.

Ich habe im Netz schon öfters gelesen das diese Serie ein Problem mit der Batterie hat und es eine Rückrufaktion gab. Laut BMW ist mein Wagen vor 2 Jahren bei der Rückrufaktion dabei gewesen und es wurde auch dementsprechend repariert bzw. behoben der Fehler.

Nun habe ich das Problem das meine Vollkasko nicht einspringt da laut meiner Versicherung habe ich nur Haftpflicht die Vollkasko war vorübergehend meinen die. Das Auto ist 20 Tage nach Abschluss der Versicherung abgebrannt. Ich streite noch immer mit de Versicherung aber so wie es aussieht werden die es nicht übernehmen.

Was kann ich in diesem Fall machen..?

Mit BMW habe ich schon Kontakt aufgenommen ob die was machen können...? BMW möchte unbedingt das Brandgutachten haben warum der Wagen abgebrannt ist.

Das Kriminalamt hat den Wagen ca 1 Stunde von einem Gutachter kontrollieren lassen und anschließend das Auto freigegeben. Einen Bericht habe ich noch nicht bekommen aber es wurde mir am Telefon gesagt, dass das Auto so stark abgebrannt wurde das man weder Brandstiftung noch techn. Defekt ausschließen kann. Brandbeschleuniger wurden aber keine gefunden laut denen.

Was kann man da noch tun bitte um eure Unterstützung.?????????

Lg.

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Also sorry, aber was man für einen Versicherungsvertrag abschließt muss man schon selber wissen bzw. festlegen.

"Habe gesagt daß ich Vollkasko will..." und "er hat aber nur Haftpflicht gemacht" ...was sind denn das für Aussagen? Wenn du einen Vertag unterschreibst in dem "nur Haftpflicht" drinsteht dann hast du auch nur Haftpflicht ...egal was du vorher "gesagt" hast.

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Ich würde spontan unbedingt mal bei BMW die Fahrgestellnr. durchgeben, um herauszufinden ob deiner bzgl. der Rückrufaktion dort war.

Aber wenn ein Vorbesitzer das versäumt hat, weiß ich nicht ob BMW oder die Versicherung dafür geradesteht.

Ich hoffe natürlich das beste für dich! Mein Beileid hast du.

Brandschäden übernimmt auch die Teilkasko.

Themenstarteram 19. November 2014 um 14:33

Zitat:

@kingodabongo schrieb am 19. November 2014 um 14:20:49 Uhr:

Ich würde spontan unbedingt mal bei BMW die Fahrgestellnr. durchgeben, um herauszufinden ob deiner bzgl. der Rückrufaktion dort war.

Aber wenn ein Vorbesitzer das versäumt hat, weiß ich nicht ob BMW oder die Versicherung dafür geradesteht.

Ich hoffe natürlich das beste für dich! Mein Beileid hast du.

Laut BMW ist die Rückrufaktion bei meinem Wagen vor 2 Jahren durchgeführt worden.

Zitat:

@kingodabongo schrieb am 19. November 2014 um 14:20:49 Uhr:

Ich würde spontan unbedingt mal bei BMW die Fahrgestellnr. durchgeben, um herauszufinden ob deiner bzgl. der Rückrufaktion dort war.

Aber wenn ein Vorbesitzer das versäumt hat, weiß ich nicht ob BMW oder die Versicherung dafür geradesteht.

Die kann man im Prinzip nicht "versäumen". Ich war auch relativ lang nach der Aufforderung nicht dort, und nach einer gewissen Zeit bekommt man einen zweiten Brief in dem steht daß das Fahrzeug vom KBA stillgelegt wird wenn man nicht hingeht (sinngemäß).

Zitat:

@BMW_89 schrieb am 19. November 2014 um 15:33:30 Uhr:

Zitat:

@kingodabongo schrieb am 19. November 2014 um 14:20:49 Uhr:

Ich würde spontan unbedingt mal bei BMW die Fahrgestellnr. durchgeben, um herauszufinden ob deiner bzgl. der Rückrufaktion dort war.

Aber wenn ein Vorbesitzer das versäumt hat, weiß ich nicht ob BMW oder die Versicherung dafür geradesteht.

Ich hoffe natürlich das beste für dich! Mein Beileid hast du.

Laut BMW ist die Rückrufaktion bei meinem Wagen vor 2 Jahren durchgeführt worden.

dann lass dir das doch mal anhand deren BMW HISTORIE ausdrucken ... sagen können die viel

ich weiß das ich meinen 5er zum BMW Händler selber gebracht habe . wie sah es aus mit Batterie original BMW ???

Was heisst das:

Vollkasko vorübergehend?

Weisst Du nicht, was Du abgeschlossen hast?

War der Vollkasko-Schutz vielleicht nur für die Dauer der Überführung?

Was denn nun?

k-hm

Themenstarteram 19. November 2014 um 20:47

Zitat:

@elite06 schrieb am 19. November 2014 um 19:51:17 Uhr:

Zitat:

@BMW_89 schrieb am 19. November 2014 um 15:33:30 Uhr:

 

Laut BMW ist die Rückrufaktion bei meinem Wagen vor 2 Jahren durchgeführt worden.

dann lass dir das doch mal anhand deren BMW HISTORIE ausdrucken ... sagen können die viel

ich weiß das ich meinen 5er zum BMW Händler selber gebracht habe . wie sah es aus mit Batterie original BMW ???

Ich glaube schon das es ein original bmw batterie ist.

Der Kundendienst vom bmw hat mir gesagt dad es vor 2 jahren in italien gemacht wurde das auto war ursprünglich aus italien.

Themenstarteram 19. November 2014 um 20:49

Zitat:

@k-hm schrieb am 19. November 2014 um 19:56:17 Uhr:

Was heisst das:

Vollkasko vorübergehend?

Weisst Du nicht, was Du abgeschlossen hast?

War der Vollkasko-Schutz vielleicht nur für die Dauer der Überführung?

Was denn nun?

k-hm

Ich war bei meiner Versicherung und habe gesagt das ich nen vollkasko vertrag haben will und es wurde gemacht und habe das Kennzeichen bekommen.

nächsten Tag hat mein Betreuer von der gleichen Versicherung angerufen und wollte denn vertrag übernehmen.

er hat aber nur Haftpflichtversicherung gemacht und sagt ich wollte es so haben was aber nicht stimmt.

Also sorry, aber was man für einen Versicherungsvertrag abschließt muss man schon selber wissen bzw. festlegen.

"Habe gesagt daß ich Vollkasko will..." und "er hat aber nur Haftpflicht gemacht" ...was sind denn das für Aussagen? Wenn du einen Vertag unterschreibst in dem "nur Haftpflicht" drinsteht dann hast du auch nur Haftpflicht ...egal was du vorher "gesagt" hast.

Themenstarteram 19. November 2014 um 22:02

Zitat:

@BigMäc schrieb am 19. November 2014 um 22:55:46 Uhr:

Also sorry, aber was man für einen Versicherungsvertrag abschließt muss man schon selber wissen bzw. festlegen.

"Habe gesagt daß ich Vollkasko will..." und "er hat aber nur Haftpflicht gemacht" ...was sind denn das für Aussagen? Wenn du einen Vertag unterschreibst in dem "nur Haftpflicht" drinsteht dann hast du auch nur Haftpflicht. Auch wenn du vorher "gesagt" hast daß du was anderes willst.

Das Problem liegt darin das ich keinen Vertrag unterschrieben habe sondern es über Telefon gemacht wurde. Laut Rechtsexperten ist dies in Ordnung man braucht nicht unterschreiben wenn man den Auftrag Telefonisch gibt. Im System sind zwei Verträge drinnen einer mit Kasko und einer ohne der letzte gilt aber der ohne kasko ist.

Ich wollte aber immer schon die kasko der Berater meint ich hatte es ihm ohne kasko gesagt. Meine Aussage warum soll ich ein tag vorher mit kasko einen vertrag vereinbaren und dann nächsten tag am Telefon sagen ohne...?

diese Versicherungen gehen mit schon am a.......

am 20. November 2014 um 7:47

Zitat:

@BMW_89 schrieb am 19. November 2014 um 23:02:07 Uhr:

Zitat:

@BigMäc schrieb am 19. November 2014 um 22:55:46 Uhr:

Also sorry, aber was man für einen Versicherungsvertrag abschließt muss man schon selber wissen bzw. festlegen.

"Habe gesagt daß ich Vollkasko will..." und "er hat aber nur Haftpflicht gemacht" ...was sind denn das für Aussagen? Wenn du einen Vertag unterschreibst in dem "nur Haftpflicht" drinsteht dann hast du auch nur Haftpflicht. Auch wenn du vorher "gesagt" hast daß du was anderes willst.

Das Problem liegt darin das ich keinen Vertrag unterschrieben habe sondern es über Telefon gemacht wurde. Laut Rechtsexperten ist dies in Ordnung man braucht nicht unterschreiben wenn man den Auftrag Telefonisch gibt. Im System sind zwei Verträge drinnen einer mit Kasko und einer ohne der letzte gilt aber der ohne kasko ist.

Ich wollte aber immer schon die kasko der Berater meint ich hatte es ihm ohne kasko gesagt. Meine Aussage warum soll ich ein tag vorher mit kasko einen vertrag vereinbaren und dann nächsten tag am Telefon sagen ohne...?

diese Versicherungen gehen mit schon am a.......

Natürlich brauchst Du nicht unterschreiben - aber nach Abschluss der Versicherung erhältst Du als Bestätigung den Versicherungsschein. In diesem Versicherungsschein ist exakt festgehalten, welcher Versicherungsumfang besteht.

Gruß

Der Chaosmanager

Das wiederum kann aber bis zu 14 Tagen dauern. Daher gibt es die Regelung dass das 14tägige Rücktrittsrecht erst dann beginnt, wenn die Versicherungspolisen bei dir Zuhause im Briefkasten liegen. Da das Fahrzeug noch nicht so lange zugelassen ist wie er sagte, kann es ja sein dass er noch gar nichts bekommen hat.

Die Versicherungen schauen eben, wo sie Geld einsparen können. Deshalb bei Unfall immer zum Anwalt und fertig. Viele Versicherungen sind ganz schöne Schlawacken geworden. Man muss oft so um sein Geld kämpfen obwohl 100% Schuldzuweisung durch Polizisten besteht. Im nächsten Schritt werden die Gutachten bestritten und sie schicken ihren eigenen Gutachter und und und...

Meinem Kollege ist vor einem guten halben Jahr jemand rein gefahren. Rechts vor links. Also wurde ihm die Vorfahrt genommen. Schaden 8000€. Auto hat einen Totalschaden. Wartet bis heute noch auf sein Geld.

Deshal IMMER zum Anwalt. Anders geht es leider nicht mehr.

Gruß

Kämpfe auf jeden Fall weiter um dein Recht. Oft werden die Gespräche auch aufgezeichnet zu " Schulungszwecken". Vielleicht kommst du da irgendwie ran.

am 20. November 2014 um 8:56

Zitat:

@MartinSTGT schrieb am 20. November 2014 um 09:33:51 Uhr:

Das wiederum kann aber bis zu 14 Tagen dauern. Daher gibt es die Regelung dass das 14tägige Rücktrittsrecht erst dann beginnt, wenn die Versicherungspolisen bei dir Zuhause im Briefkasten liegen. Da das Fahrzeug noch nicht so lange zugelassen ist wie er sagte, kann es ja sein dass er noch gar nichts bekommen hat.

Na ja, nach drei Monaten sollte er schon eine Police erhalten haben ...

Zitat:

Die Versicherungen schauen eben, wo sie Geld einsparen können. Deshalb bei Unfall immer zum Anwalt und fertig. Viele Versicherungen sind ganz schöne Schlawacken geworden. Man muss oft so um sein Geld kämpfen obwohl 100% Schuldzuweisung durch Polizisten besteht. Im nächsten Schritt werden die Gutachten bestritten und sie schicken ihren eigenen Gutachter und und und...

Du hast aber schon gelesen, dass es gar nicht um einen Unfall geht?

Zitat:

Kämpfe auf jeden Fall weiter um dein Recht

Um welches Recht denn? Wenn der TE nur eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, gibt es keinerlei Leistungspflicht von der Versicherung. Was zählt, ist die Versicherungspolice.

Gruß

Der Chaosmanager

Habe ich gelesen, dass es kein Unfall war ja. Sollte nur ein Beispiel sein. Muss ich dass das nächste mal dazu schreiben?

Nach drei Monaten sollten die Unterlagen da sein ja. Davon hat er aber noch nichts gesagt.

Mündliche Verträge sind genauso rechtskräftig als schriftliche.

Kommt jetzt nur drauf an was er Unterschrieben zurück geschickt hat. Wenn darin nur Haftpflicht vereinbart war, dann wars wohl Pech bzw eigene Schuld.

Gruß

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