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BMW Drive Recorder - App inaktiv

BMW 5er G30
Themenstarteram 23. Dezember 2020 um 19:48

Hallo ich habe beim G30 LCI den Drive Recorder. Leider ist die App ständig inaktiv (hellgrau unterlegt) und dann auch im Widget nicht mehr abrufbar. Kennt das Problem wer?

App
Widget
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15 Antworten

Ist in Deutschland glaube ich nicht zulässig oder täusche ich mich da?

Ist in Deutschland zulässig.

Läuft bei mir eingewandfrei

am 24. Dezember 2020 um 6:11

Hast Du den Drive Recorder initial aktiviert? Ggf. ist der Haken in den Connected Diensten nicht aktiviert. Hierzu bei Connected über die Seite anmelden und aktivieren.

 

Gruß

Läuft bei mir problemlos. Funktioniert aber nur wenn der Motor läuft, ansonsten ist sie er nicht anwählbar.

Zitat:

Läuft bei mir problemlos. Funktioniert aber nur wenn der Motor läuft, ansonsten ist sie er nicht anwählbar.

Ist natürlich auch eine Grundvoraussetzung.

Zitat:

@fikret.uenlue schrieb am 24. Dezember 2020 um 14:17:20 Uhr:

Zitat:

Läuft bei mir problemlos. Funktioniert aber nur wenn der Motor läuft, ansonsten ist sie er nicht anwählbar.

Ist natürlich auch eine Grundvoraussetzung.

Warum? Man könnte doch auch Aufnahmen im Stand machen (ab dem Zeitpunkt wo das Infotainment gestartet wurde) oder sich gespeicherte Aufnahmen ansehen.

Zitat:

Zitat:

@fikret.uenlue schrieb am 24. Dezember 2020 um 14:17:20 Uhr:

Zitat:

Läuft bei mir problemlos. Funktioniert aber nur wenn der Motor läuft, ansonsten ist sie er nicht anwählbar.

Ist natürlich auch eine Grundvoraussetzung.

Warum? Man könnte doch auch Aufnahmen im Stand machen (ab dem Zeitpunkt wo das Infotainment gestartet wurde) oder sich gespeicherte Aufnahmen ansehen.

Das hätte dann welchen Mehrwert? Habe selten ein Auto gesehen, was aus war und aktiv einen Unfall verursacht hat. Prinzipiell geht das mit dem Stand auch, allerdings muss der Motor an sein.

Passive Aufnahme bei Parkremplern, Vandalismus etc. Ist vermutlich ein Datenschutzproblem.

Zitat:

@Luzertof schrieb am 24. Dezember 2020 um 16:17:00 Uhr:

Passive Aufnahme bei Parkremplern, Vandalismus etc. Ist vermutlich ein Datenschutzproblem.

Und wie sieht das von der Gesetzgebung her aus mit den Kameraaufnahmen wenn man ein Unfall verursacht?

 

War das in Deutschland nicht verboten?

Meine bei den F Modellen gabs auch schonmal sowas und wurde dann vom Markt genommen.

Es gab mal ein verwirrtes Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach. Auf dieses haben sich alle gestützt, als ob Ansbach der Nabel der Welt wäre, und obwohl meines Erachtens die Begründungen darin äußerst dünn waren. Das Urteil ist mittlerweile überholt.

Tenor ist: Keine dauerhaften, nicht-anlassbezogenen Aufnahmen (deshalb für den deutschen Markt auch immer Loops von ein paar Sekunden bis wenigen Minuten), keine Überwachung (z. B. von fremden Einfahrten etc.), Zulassung als Beweismittel in Strafprozessen so gut wie immer, in Zivilprozessen nach Gusto des Gerichts (in aller Regel wohl befürwortend)

 

In der Praxis halte ich von der BMW Dashcam nichts, denn ich habe als Fahrer darüber keine Hoheit. Bei einem Unfall sind die Aufnahmen existent. Ich selbst nutze ein Smartphone als Dashcam und habe damit eine dauerhafte Aufnahme und kann bestimmen, ob ich eine Aufnahme vernichtet sehen will, vor Gericht eingebracht sehen will oder, aus meiner Sicht ganz wichtig, nur meiner Verteidigung zugänglich machen möchte, damit diese darauf aufbauend eine Strategie entwickeln kann.

Außerdem kann ich im Fall der Fälle auf das Smartphone deuten und so das potentielle Gegenüber mit Hinweis auf potentielle Aufnahmen einschüchtern; sei es ein renitenter anderer Verkehrsteilnehmer, kontrollierende Ordnungsmacht oder was auch immer. Jedenfalls besser haben als nicht haben.

Zitat:

@fruitfox schrieb am 24. Dezember 2020 um 14:47:47 Uhr:

Zitat:

@fikret.uenlue schrieb am 24. Dezember 2020 um 14:17:20 Uhr:

 

Ist natürlich auch eine Grundvoraussetzung.

Warum? Man könnte doch auch Aufnahmen im Stand machen (ab dem Zeitpunkt wo das Infotainment gestartet wurde) oder sich gespeicherte Aufnahmen ansehen.

Sowohl Aufnahme wie auch Wiedergabe gehen beide im Stand und bei Motor aus. Man muss für eine Aufnahme nur vorher die Zündung einschalten, sprich 3x schnell den Startknopf drücken (eigentlich Diagnosemodus). Wiedergabe geht (bei mir) im Stand immer, auch ohne Diagnosemodus und ohne laufenden Motor.

Was ich desweiteren entdeckt habe: startet man eine Aufnahme, während dem die Einparkkameras laufen, so werden diese Bilder (inkl. den Hilfslinien) aufgenommen. In der Wiedergabeliste steht dann “Parken/Fahren”, statt “Drive Recorder”.

Hier ein Demovideo:

https://youtu.be/qewCfU4pi5g

Zitat:

@Luzertof schrieb am 24. Dezember 2020 um 16:17:00 Uhr:

Passive Aufnahme bei Parkremplern, Vandalismus etc. Ist vermutlich ein Datenschutzproblem.

Korrekt, und genau unter der Annahme hat es eben keinen Mehrwert.

Die Dauer der Videos ist auf 40 Sekunden beschränkt. BMW vermarktet, dass ganze als Drive Recorder. Es liegt also Nahe, dass dieses Tool beim Fahren genutzt werden soll, nicht für Standzwecke, um somit das Auto gegen Vandalismus etc. zu schützen. Dementsprechend ist die Grundsatzdiskussion, die hier z.T. geführt wird, falsch gerichtet.

@fikret.uenlue

Es hilft insoweit weiter, dass Leute, die die Funktion haben oder über den Anschaffung nachdenken via Google- oder Forensuche gleich ein paar Mehrwertinfos an die Hand bekommen.

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