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Bmw E90 unfall - was ist der noch wert?

BMW 3er E90
Themenstarteram 14. Mai 2013 um 19:39

Hallo Leute,

mir ist wie man sieht einer hinten drauf gefahren. :( Vorne hat er einen leichten rempler, da ich in den Gegenverkehr gestoßen wurde. Kann mir jemand sagen was der noch Wert ist? Was bekomm ich für den noch?

Hier mal ein paar Daten:

Baujahr 12/2005

Klimaautomatik

Xenon

M-fahrwerk

Schiebedach

100500km auf der Uhr

20130510-151238
20130510-151235
20130510-150714
+2
Beste Antwort im Thema

Und ggf. darauf achten, daß der Gutachter ein unabhängiger, vereidigter ist und nicht

ein gestellter von der gegnerischen Versicherung.

Bei Bedarf wie schon genannt nen Anwalt dazunehmen.

Hatte auch schon 2 solcher Unfälle. Zum Glück bereits länger her bereits.

Sehr ärgerlich der Kohle hinterherlaufen zu müssen.

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21 Antworten

4-5k

Zitat:

Original geschrieben von soso2222

4-5k

Das halte ich fuer illusorisch, denn fuer 5-6kEUR bekommt man auch intakte E46 aus 2001/2002 mit den SAs Klimaautomatik, eSHD, Automatik etc. ...

Das Fzg. des TE ist dagegen eher ein wirtschaftlicher Totalschaden, zumindest, wenn man den gezeigten Heckschaden und den dadurch erforderlichen Ersatz der linken Seitenwand hinten mit einkalkuliert :(

Hab Interesse an den Felgen, wenn diese unbeschadet überlebt haben --> PN

am 15. Mai 2013 um 4:46

Kann dem TE ja prinzipiell egal sein, da es sich wohl um einen Haftpflichschaden handelt, den die Versicherung des Auffahrenden zu tragen hat.

Auf Grund von Alter und Laufleistung ist hier wohl ein wirtschaftlicher Totalschaden angedacht. Der Wiederbeschaffungswert dürfte wegen der etwas geringeren Laufleistung so zwischen 8.000 und 9.000 Euro liegen, da die Versicherung den Schrotthaufen selbst verwertet.

Der Restwert wird auf Grund des Fahrzeugalters wohl bei nicht mehr als 3000 bis 3500 Euro liegen, aber wie gesagt, das Regelt die Versicherung selbst.

Wäre es kein Versicherungsfall und die zeitlichen und örtlichen Begebenheiten geben es her, würde ich das Fahrzeug selbst zerlegen und die Teile verkaufen. Da ist dann einiges mehr drin. Ist aber halt seeeeeeeehr aufwendig und eher als kurzfristiges Hobby zu betrachten... :) Zudem sollte dann Geld da sein um sich ein Ersatzfahrzeug zu kaufen. Bei meinem verunfallten Omega B mit Hagelschaden hat das Ganze knapp doppelt so viel eingebracht, als ich ohne Unfallschaden für das Auto noch bekommen hätte... :D

Hallo Infinity,

schau mal hier , hatte im Dezember (2012) einen ähnlichen Schaden/Unfall wie Du.

Gruß

am 15. Mai 2013 um 10:39

Da wird sich ein Verwerter freuen, viele gute Teile rausbauen zu können...

Infinity sollte (am besten mit Anwalt) dafür Sorge tragen, dass er für sein Auto aufgrund der Ausstattung (Xenon, M-Fw, ...) und des Pflegezustands (Insp. alle BMW!?), einen akzeptablen Wiederbeschaffungswert von der gegnerischen Versicherung ausbezahlt bekommt.

Viel Erfolg!

Und ggf. darauf achten, daß der Gutachter ein unabhängiger, vereidigter ist und nicht

ein gestellter von der gegnerischen Versicherung.

Bei Bedarf wie schon genannt nen Anwalt dazunehmen.

Hatte auch schon 2 solcher Unfälle. Zum Glück bereits länger her bereits.

Sehr ärgerlich der Kohle hinterherlaufen zu müssen.

Hallo,

der Gutachter wird einen Restwert über einschlägige Angebote ermitteln. Wesentlich mehr dürfte sich beim Verkauf des Fahrzeuges erfahrungsgemäß nicht erzielen lassen.

Gruß Rainer

am 15. Mai 2013 um 20:02

Zitat:

Original geschrieben von Rainer560sk

Wesentlich mehr dürfte sich beim Verkauf des Fahrzeuges erfahrungsgemäß nicht erzielen lassen.

Im Komplettzustand wahrscheinlich nicht und die Zeit zum Zerlegen und Selbstverkauf haben die Wenigsten.

Aber sind doch eigentlich ungelegte Eier. Weg mit der Karre und die gegnerische Haftpflicht abkassieren so gut es eben geht. Wiederbeschaffungswert plus Leihwagenkosten, da springt schon wieder ein neuer Gebrauchter bei raus...

Sollten Anwaltskosten anfallen, so sind auch diese am Ende auch von der gegnerischen Versicherung zu tragen (siehe Beitrag von Zeiti0019 hinsichtlich Gutachter).

Bei meinem Unfall habe ich einen vom Abschleppdienst empfohlenen Unfallservice in Anspruch genommen, was soll ich dazu schreiben, ich war und bin begeistert.

Der Leihwagen stand gleich zur Verfügung, ein Gutachter wurde gleich für den nächsten Tag bestellt, ein Anwalt wurde empfohlen und nach meinem Ok auch gleich informiert.

Des Weiteren musste ich keinerlei Vorauszahlungen (Leihwagen usw.) leisten, genauso hat der Unfallservice das Anbieten in der Restwertbörse übernommen.

Sie haben auch den Betrag welcher ich von der gegenerischen Versicherung bekam, schon vorab an den :) überwiesen obwohl die gegenerische Versicherung noch kein Cent überwiesen hat.

Was die Anwaltkosten angeht, da ich zu 100% unschuldig war/bin, musste die gegnerische Versicherung noch sämtliche Anwaltkosten übernehmen (z.B. für Schmerzensgeld usw.).

Ausser einer freiwilligen Spende in die Kaffeekasse, musste ich keinen Cent bezahlen.

 

Drück dir ganz feste die Daumen, das alles schnell und ohne Probleme über die Bühne geht.

Gruß

 

am 16. Mai 2013 um 5:02

So sollte es laufen... :D

Musste nach einem Unfall auch erst ein bissl mit dem Anwalt winken, dafür viel die Entschädigung dann aber auch gut 2800 Euro höher aus als von der gegnerischen versicherung angedacht. Und die Anwaltskosten mussten die außerdem noch tragen... :)

Es ist halt so, im Falle eines Falles wirft die gegnerische Versicherung ebenso wie die Eigene nicht einfach so mit Geld um sich. Da wird geknausert und geschachert, immerhin geben sich Viele damit auch zufrieden.

am 16. Mai 2013 um 11:45

Zitat:

Original geschrieben von Rainer560sk

Hallo,

der Gutachter wird einen Restwert über einschlägige Angebote ermitteln. Wesentlich mehr dürfte sich beim Verkauf des Fahrzeuges erfahrungsgemäß nicht erzielen lassen.

Gruß Rainer

Das ist natürlich Unsinn.

Solange es ein Haftpflichtschaden ist - und danach sieht es aus - wird als Erstattung durch die Versicherung der Wiederbeschaffungswert eines vergleichbaren Fahrzeuges angesetzt. Hierzu orientieren sich vereidigte und unabhängige Gutachter

a) an den Schwackepreisen für Händlerverkauf und

b) an regionalenund überregionalen Anbieterpreisen.

Die Versicherung sorgt dafür, dass bei einem wirtschaftlichen Totalschaden der Wagen in entsprechenden Börsen angeboten wird. Danach gehen Angebote an die Versicherung, die dem Geschädigten zugestellt werden.

Die Versicherungen bestehen darauf, dass der Verkauf des Schrotthaufens dann an den meistbietenden durch den Geschädigten erfolgt und zahlt die Differenz zum durch den Gutachter festgesetzten Wiederbeschaffungspreis. Diese Differenz erhält der Geschädigte.

Was hier ein Anwalt soll ist unklar, der kassiert nur selbst mit.

Interessant: Der Geschädigte hat 2 Wochen Anspruch auf einen äquivalenten Ersatzwagen zu lasten der gegnerischen Versicherung, muss allerdings nachweisen (durch ein Kaufangebot), dass er ein anderes Fahrzeug erwerben will.

Wichtig: Der Geschädigte wählt den Gutachter, nicht die gegnerische Versicherung - nichts anderes aufschwatzen lassen.

Bei mir war es nicht die Versicherung die mein Schrotthaufen in die Restwertbörse gesetzt hat, sondern der Unfallservice welchem ich das Ganze anvertraut habe. Die gegnerische wie auch meine Versicherung hatte damit überhaupt nichts zu tun.

Was ein Anwalt hier soll ?, den brauchst Du schneller als dir Recht ist. Zum Beispiel wenn die gegnerische Versicherung ein Teil der Abschleppkosten nicht zahlen will, wenn Du hier kein Anwalt hast, zahlst Du diesen Betrag aus der eigenen Tasche. Des Weiteren ist es auch von Vorteil wenn man Schmerzensgeld einfordert, ist mM.

Was das kassieren vom Anwalt angeht !

Als erstes zahlt die Gegenseite, danach die eigene Verkehrsrechtsschutzversicherung (Beispiel Abschleppkosten).

Wie heißt es so schön, Schuster bleib bei deinen Leisten.

am 16. Mai 2013 um 13:28

Zitat:

Original geschrieben von Joebli

 

Wie heißt es so schön, Schuster bleib bei deinen Leisten.

Der Stalker mal wieder.

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