1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. E90, E91, E92 & E93
  7. BMW e90 Verkauft ?

BMW e90 Verkauft ?

BMW 3er
Themenstarteram 26. Februar 2014 um 10:15

Hi Leute ich habe eine frage an euch uns war ich habe vor eine Woche meine wagen an privat

Person verkauft mit Kaufvertrag ohne abzumelden er hat den wagen ohne anzumelden weiter verkauft

wen was passieren Sollte wer haftet dann an diese stelle

das wollte ich es wissen hat jemand Erfahrung damit.

Ähnliche Themen
17 Antworten
am 26. Februar 2014 um 10:18

Zitat:

Original geschrieben von DEMIR86

Hi Leute ich habe eine frage an euch uns war ich habe vor eine Woche meine wagen an privat

Person verkauft mit Kaufvertrag ohne abzumelden er hat den wagen ohne anzumelden weiter verkauft

wen was passieren Sollte wer haftet dann an diese stelle

das wollte ich es wissen hat jemand Erfahrung damit.

Schlimmer Fehler!

Formal bist Du noch Halter.

Bei den ADAC Kaufverträgen hängt doch eine Bescheinigung für Versicherung und Straßenverkehrsamt mit dran (war wenigstens "früher noch so"). Mit Hilfe dieser Bescheinigung konnte man den Verkauf auch ohne "Ummeldung" mitteilen.

Wenn Du so eine Bescheinigung nicht hast, würde ich im Zweifelsfall einfach den Verkaufsvertrag an die Zulassungsstelle schicken.

Mir ist das vor vielen Jahren auch mal passiert und es ist aber ohne Probleme gut gegangen. Ich hatte vergessen, diese Bescheinigung auszudrucken und auszufüllen und habe dann einfach den Kaufvertrag ans die Zulassungsstelle geschickt. Der Käufer (ein belgischer Autohändler, der den Wagen bei mir zu Hause abgeholt hat) hat den Wagen aber auch, wie versprochen, noch am gleichen Tag abgemeldet ...

Ich würde auf jeden Fall sowohl die Zulassungsstelle als auch die Versicherung über den Verkauf informieren. Die Daten den Käufers stehen ja im Kaufvertrag (hoffentlich). Solange das nicht geschieht, zahlst Du für nichts und wieder nichts nämlich für jeden Tag die Versicherungsprämie. Und wer die beiden Stellen letztendlich informiert, ist doch Wurscht. Obwohl mein letzter Käufer es mir zugesichert hat, habe ich umgehend, nachdem das Auto vom Hof gerollt war, die beiden Stellen unter Angabe der genauen Uhrzeit der Fahrzeugübergabe (wurde auch im Kaufvertrag festgehalten) informiert.

Themenstarteram 26. Februar 2014 um 12:06

Auto wurde schon an 3 person angemeldet ich meinte wie ist es mit gewährleisten und so wer haftet jetzt wen was passiert

Zitat:

Original geschrieben von DEMIR86

wer haftet jetzt wen was passiert

Wenn der Verkauf gemeldet wurde und die Versicherung nicht mehr besteht, dann ist der Wagen ohne Versicherung unterwegs.

Geschieht ein Unfall, dann ist es m.E. meist so, daß die letzte Versicherung für den Schaden evtl. aufkommen muß. Gerade in solch einer zeitnahen Konstellation.

Meiner Meinung nach wird sie es dann zumindest versuchen, Geld vom letzten Versicherungskunden zu holen.

Muß nicht sein, aber die Gefahr besteht auf jeden Fall.

Solch ein Verkauf ist immer ein gewisses Risiko. Möchte man das vermeiden, dann läßt man den Käufer nicht mit dem eigenen Kennzeichen wegfahren.

Es gibt auch andere Möglichkeiten, wenn auch nicht so komfortabel für den Käufer.

Als ich mein Motorrad kaufte, da brauchte ich das Kennzeichen allerdings, um die Maschine umzumelden, weil sie nicht abgemeldet war. Die Maschine stand aber noch beim Verkäufer.

Ich bin dann mit meinem Kennzeichen und neuer Zulassung bei ihm aufgekreuzt und habe die Maschine dann so mitgenommen.

Zitat:

Original geschrieben von DEMIR86

Auto wurde schon an 3 person angemeldet ich meinte wie ist es mit gewährleisten und so wer haftet jetzt wen was passiert

Also doch bereits umgemeldet und du meinst die Gewährleistung für Mängel?

Wenn du die gegenüber DEINEM Käufer ausgeschlossen und keine schweren Mängel (Ölverbrauch von 1 Liter auf 500km o.ä.) "arglistig" verschwiegen hast, ist alles gut...was der mit dem Auto macht, kann dir egal sein, gegenüber seinem Käufer haftet er.

Themenstarteram 26. Februar 2014 um 16:25

Vielen Dank für deine antwort das habe ich auch gemaint

Hi DEMIR,du machst dir sorgen um die Gewährleistung?Aber nicht das er mit deinem angemeldeten Auto (auf deinen namen) rumfährt und wenn du pech hast das er einen unfall baut?Und du dann haftbar gemacht werden kannst?Grübel Grübel Grübel!!!

Themenstarteram 26. Februar 2014 um 17:25

Also ich habe mich Falsch ausgedrückt 3 person hatt den wagen schon angemeldet dann ist ja automatisch von mir abgemeldet . Da habe ich keine problem

Zitat:

Original geschrieben von DEMIR86

Also ich habe mich Falsch ausgedrückt 3 person hatt den wagen schon angemeldet dann ist ja automatisch von mir abgemeldet .

Achso,dann hab ich es eben falsch verstanden :cool:

hatte mich diesbezüglich mal informiert....

wenn man einen wagen verkauft, ohne diesen abzumelden, dann ist der wagen, über die versicherung abgesichert, die den wagen zuletzt, versichert hat.

ich weiss nicht mehr ob es eine oder zwei wochen nach verkauf waren....

geschieht in dieser zeit ein unfall, dann wird es so geregelt, als ob der käufer, bei deiner versicherung kunde war, bzw ist.

so war es wenigstens, vor 5-6 jahren, sobald man einen kaufvertrag vom adac genommen hatte.

Richtig , wenn ein Fahrzeug verkauft wird und nicht umgemeldet wird, läuft die Versicherung weiter, geht aber nicht automatisch auf den neuen Besitzer über.

Das wäre ja doof, weil man möchte seine %te ja schließlich selbst behalten.

Wenn in dieser Zeit ein Unfall geschieht, wird sich die Versicherung erst mal an den Verkäufer halten, der ja noch faktisch der Versicherte ist. Der kann dann gucken, wie er beim Nachbesitzer seine Schaden ausgleicht.

Deshalb sollte man sein Fahrzeug abgemeldet übergeben und mit einer roten Nummer oder einem Kurzzeitkennzeichen abholen lassen oder wenigstens in den Kaufvertrag schreiben, dass der Käufer innerhalb von 2-3 Tagen ummelden und neu versichern muss und in dieser Zeit für alle (finanziellen) Schäden und Verkehrsverstöße aufkommt.

Dies auch so der Versicherung mitteilen und nach der genannten Zeit auch bei dieser und bei der zuständigen Zulassungsstelle nachfragen, ob die Ummeldung ordnungsgemäß erfolgt ist.

Theoretisch "übernimmt" der Käufer die Versicherung.

Der Wagen ist aber hier bereits "um"gemeldet.

Dazu ist wie beim Anmelden ein eigener Versicherungsnachweis des An-/Ummeldenden erforderlich.

Als ich vor über 4 Jahren das letzte Mal privat verkauft hatte, habe ich mich bei meiner Versicherung schlau gemacht und die Info bekommen, die auch heute noch im Mustervertrag der HUK zu finden ist:

[...]

Schon mit dem Eigentum am Kfz geht die Versicherung (Kfz-Haftpfl ichtversicherung und Kasko) auf den Erwerber über. Deshalb beeinträchtigt ein nach der Eigentumsübertragung vom Erwerber verursachter Unfallschaden nicht den Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers, auch wenn das Kfz noch nicht umgeschrieben ist.

[...]

Vorraussetzung ist aber

[...]

Schicken Sie bitte die von Verkäufer und Erwerber unterschriebenen Veräußerungsanzeigen sofort an die Kfz-Zulassungsbehörde und an Ihre Versicherungsgesellschaft, um den Verkauf Ihres Fahrzeugs zu melden.

[...]

Worst Case fährt er das Versicherungsjahr (incl. Steuern) quasi wie ein von Dir bezahltes Pre-Paid-Guthaben noch runter.

Aber nicht nur der Käufer sondern auch die Versicherungsgesellschaft hat ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Daher ist die schriftliche Veräußerungsanzeige bei Versicherung und Zulassungsstelle so wichtig und nicht nur der Kaufvertrag an sich.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. E90, E91, E92 & E93