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BMW F10 550i Fehlermeldung "Antrieb - Gemäßigt weiterfahren"

BMW 5er F10
Themenstarteram 6. Mai 2019 um 6:59

Moin liebe MT-Community,

habe vergangenes Wochenende meinen F10 550i xDrive Bj. 2011 mit knapp 78tkm bei einem freien Händler abgeholt.

Auf der Hälfte der gut 700km langen Heimfahrt, kam die im Titel genannte Fehlermeldung. Bin direkt von der Autobahn runter, habe den Motorraum grob unter die Lupe genommen und natürlich nichts feststellen können.

Aufgrund von Ratlosigkeit, habe ich umgehend die BMW Hotline angerufen und wurde in die nächste Niederlassung bestellt. Dort angekommen, wurde ich freundlich von einem Mitarbeiter in Empfang genommen, welcher sofort eine grobe Fehlersuche in Angriff nahm. Nach knapp 30 Minuten, war er allerdings immernoch ratlos und die Fehlersuche wurde auf die nächsten Tage verschoben.

Ich wurde traurigerweise mit einem Mini Cooper nach Hause geschickt und nun sitze ich hier und weiß nicht, was auf mich zukommen wird. Es ist mein erster BMW und die ganze Geschichte ist ziemlich deprimierend.

Ich bin auf Rat des Händlers die komplette Fahrt über im niedrigen Drehzahlbereich geblieben, da wohl einige Teile des Motors neu sein sollen. Trotz Stau und einer für mich erschreckend hohen Öltemperatur von knapp 110°C, war es eine entspannte Fahrt.

Was kann denn nun das Problem sein und wie sieht es mit den jeweiligen Kosten aus? Muss ich diese selbst tragen? Wann kann ich mit meinem fertigen Wagen rechnen, wenn der Motor nicht komplett hinüber ist?

Ich bin neu hier, deswegen bitte ich, etwaige Inkompetenz meinerseits zu entschuldigen. Wenn es bestimmte Regeln/Verhaltensweisen gibt, weist mich gerne darauf hin. Ich bin für jede Antwort dankbar! Euch noch einen schönen Start in die Woche.

-Nick

Beste Antwort im Thema
am 6. Mai 2019 um 7:10

Hallo Nick ,

kennst du die Threads speziell zum 50i ?

Da gäb es einiges zum lesen was zu deinem Interesse sein könnte ...

22 weitere Antworten
Ähnliche Themen
22 Antworten
am 6. Mai 2019 um 7:09

Hallo Nick,

Dein Händler muss sich um die Reparatur kümmern und auch bezahlen. (6 Monate)

Also auf alle Fälle KEINEN Reparaturauftrag von Deiner Seite vergeben , sondern den Händler kontaktieren und Diesen auffordern, das Fahrzeug instand zu setzen .

Ansonsten musst du die Kosten selbst tragen .

P.S Der Händler kann von Dir verlangen , das Fahrzeug bei ihm vorbeizubringen.

Das ist leider sein Recht.

am 6. Mai 2019 um 7:10

Hallo Nick ,

kennst du die Threads speziell zum 50i ?

Da gäb es einiges zum lesen was zu deinem Interesse sein könnte ...

Zurück mit dem Wagen zu dem Händler wo du Ihn gekauft hast, du hast ein gesetzliches Gewährleistung Recht bei diesem!

Wenn du jetzt ohne Absprache mit dem Händler etwas bei BMW Reparieren lässt, bleibst du eventuell auf den Kosten sitzen.

Ich würde versuchen den Kaufvertrag Rückabzuwickeln. Wie neurocil schon sagte ist es nicht die cleverste Entscheidung sich mit diesem Motor und seinen geringen Standfestigkeit zu quälen...

Zitat:

@cpet schrieb am 6. Mai 2019 um 09:10:49 Uhr:

Zurück mit dem Wagen zu dem Händler wo du Ihn gekauft hast, du hast ein gesetzliches Gewährleistung Recht bei diesem!

Wenn du jetzt ohne Absprache mit dem Händler etwas bei BMW Reparieren lässt, bleibst du eventuell auf den Kosten sitzen.

Servus,

genauso ist der richtige Weg.

Die Öltemp. von 110 Grad halte ich für völlig normal.

Berichte bitte weiter.

Gruß

Heinz

am 6. Mai 2019 um 9:23

Du hast zwar viel geschrieben, aber nicht, was im Fehlerspeicher steht.

Das hätte in 15 min ausgelesen werden können und die ganze Schreiberei wäre nicht notwendig gewesen.

Somit ist das hier sinnlose Raterei.

am 6. Mai 2019 um 10:32

Zitat:

@X6fahrer schrieb am 6. Mai 2019 um 11:23:31 Uhr:

Du hast zwar viel geschrieben, aber nicht, was im Fehlerspeicher steht.

Das hätte in 15 min ausgelesen werden können und die ganze Schreiberei wäre nicht notwendig gewesen.

Somit ist das hier sinnlose Raterei.

Nun , er hat doch auch geschrieben , dass man nichts weis - ergo auch kein aussagefähiger Fehlerspeicher.

Zitat:

Nach knapp 30 Minuten, war er allerdings immernoch ratlos und die Fehlersuche wurde auf die nächsten Tage verschoben.

Und das er nach zwei Tagen Besitz erst mal ziemlich enttäuscht ist, ist doch klar.

Denke nicht , dass man ihn dann noch "zurechtweisen" muss, was er wie lange schreibt ....

Freundlicher geht es wohl kaum

Zitat:

Ich bin neu hier, deswegen bitte ich, etwaige Inkompetenz meinerseits zu entschuldigen. Wenn es bestimmte Regeln/Verhaltensweisen gibt, weist mich gerne darauf hin. Ich bin für jede Antwort dankbar! Euch noch einen schönen Start in die Woche.

Themenstarteram 7. Mai 2019 um 15:07

Servus,

 

ich danke euch für die zahlreichen und schnellen Antworten.

 

BMW hat sich eben gemeldet und mitgeteilt, dass zwei Injektoren und mehrere Schläuche hinüber sind. Jedoch müssen alle Injektoren getauscht werden - Gesamtkostenpunkt 2200€. Die Gebrauchtwagengarantie übernimmt maximal nur 1250€ und dem Händler schmeckt die Sache natürlich überhaupt nicht.

 

Er bzw. seine Vertretung wird BMW nun selbst kontaktieren. Mal sehen, was dabei rauskommt. Wie sollte ich mich nun verhalten? Sollte ich einen kleinen Teil der Restkosten übernehmen? Ratet ihr mir nach wie vor zu einer Rückabwicklung?

 

Bin erneut für jede Antwort dankbar und werde euch natürlich weiterhin auf dem Laufenden halten.

 

-Nick

am 7. Mai 2019 um 15:32

Du meinst mit BMW hoffentlich den Händler, bei dem Du gekauft hast?

Bei Dir hat eine eventuelle GW Garantie keinerlei Bedeutung. Händlergewährleistung tritt hier ein.

Zahlen musst Du nichts. Der Verkäufer holt das Auto ab, oder sagt Dir, wo Du hingehen darfst. Lass ihn reparieren und behalte ihn. Besser jetzt defekt, als später. Wenn Du Teile zahlen sollst, die nicht kaputt sind, sagst Du "Nein Danke". Der Händler soll sich ruhig überlegen, ob er in 4 Monaten nochmal reparieren lassen will.

Kosten übernehmen auf keinen Fall, da absolut klar ist wer dafür aufkommen MUSS und das ist der Händler.

 

Du musst dir bewusst sein was für einen extrem anfälligen Motor du dir zulegen willst/hast. Wenn du mit den Kosten und der Frage "in wieviel Kilometer kommt der nächste defekt der wieder vierstellige Summen verschlingt" Leben kannst, dann nimm diesen Motor. 99% der Leute meiden es. Informiere dich hier im Forum in den unzähligen threads und entscheide selbst ;)

Themenstarteram 7. Mai 2019 um 16:04

Kurzes Update:

 

Der Händler holt den Wagen in den nächsten Tagen bei BMW ab und lässt ihn bei sich reparieren. Diagnosekosten werden übernommen. Muss dieser auch die Kosten des Ersatzwagens übernehmen?

 

 

@B.M.Troubleyou Habe den Wagen bei einem freien Händler gekauft. Entschuldige bitte die Verwirrung. Wie darf ich das mit der GW Garantie verstehen?

Dein Name passt wie die Faust aufs Auge...

 

 

@Hotpown Das ist mir bewusst. Hatte mich schon vor Monaten darüber informiert, aber das Angebot war leider etwas zu reizend. Naivität/Dummheit gehört bestraft.

Naja, so hart würde ich es nicht formulieren, aber die "Spezialität" und die möglichen zipperlein des Motors müssen einem bewusst sein.

 

Dir steht ein Jahr Gewährleistung ab kaufdatum zu. Heißt, in den ersten 6 Monaten muss der Händler dir beweisen, dass der Schaden erst danach entstanden ist. Ergo bedeutet das, dass in den ersten 6 Monaten der Händler für solche Fälle haftet. Garantie ist da hupe, maximal für den Händler wichtig, dass er weniger zahlen muss

am 7. Mai 2019 um 16:45

@Rollax

Zitat:

Muss dieser auch die Kosten des Ersatzwagens übernehmen?

MUSS nicht ... Wäre aber ein schöner Zug von Ihm.

Zitat:

@Hotpown schrieb am 7. Mai 2019 um 18:40:08 Uhr:

Naja, so hart würde ich es nicht formulieren, aber die "Spezialität" und die möglichen zipperlein des Motors müssen einem bewusst sein.

Dir steht ein Jahr Gewährleistung ab kaufdatum zu. Heißt, in den ersten 6 Monaten muss der Händler dir beweisen, dass der Schaden erst danach entstanden ist. Ergo bedeutet das, dass in den ersten 6 Monaten der Händler für solche Fälle haftet. Garantie ist da hupe, maximal für den Händler wichtig, dass er weniger zahlen muss

Es steht einem sogar zwei Jahre Gewährleistung zu, es sei denn der Käufer (Rollax) ist ein Händler dann könnte der Verkäufer per Vertrag die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzen.

Allerdings muss man dazu sagen das es in der Realität eher schwierig wird nach den ersten sechs Monaten (dann tritt die sogenannte Beweislastumkehr ein) dem Händler zu beweisen das der Mangel schon vor dem Kauf bestanden hat.

Klugscheissermodus AUS :D

Nur der Vollständigkeit halber;)

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