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BMW S 1000 XR Dynamik Pro Codierstecker
Hallo zusammen,
habe eine einfache, aber auch wichtige Frage:
Erlischt die Betriebserlaubnis bei diesem Motorrad, wenn ich den Codierstecker einsetze und somit einige sicherheitsrelevante Mechanismen außer Kraft treten?
Wo kann ich mir amtliche Sicherheit Informationen holen? Weil einer Sagt ja und der andere sagt nein?!
Danke im voraus
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18 Antworten
Frag doch einfach mal beim Fahrzeughersteller nach.
Garantie gibt uns keiner der Liebe Gott auch der nicht leider!
Zitat:
@Holger08031972 schrieb am 19. April 2017 um 19:12:42 Uhr:
Wo kann ich mir amtliche Sicherheit Informationen holen? Weil einer Sagt ja und der andere sagt nein?!
Beim Hersteller.
Mal für die Ahnungslosen... Welche sicherheitsrelevanten Mechanismen werden denn da außer Kraft gesetzt?
Im erweiterten "Dynamic Pro" Modus lässt sich doch nur das ABS, die Traktionskontrolle und Wheelieerkennung abschalten.
Interessant wäre der rechtliche Aspekt nur hinsichtlich des ABS bei einem ab 01/2017zugelassenen Fahrzeug.
Motorräder ab einem Hubraum von 125ccm müssen bei Neuzulassung ab 2017 mit einem ABS-System ausgerüstet sein. Dies ist ja die S 1000 XR. In der EU-Verordnung steht aber nicht, das es auch aktiv sein muss.
Bei der s 1000 XR lässt sich, wie bei vielen anderen auch, z.B. R12GS, dieses abschalten, das sollte daher keinen Einfluss auf die Betriebserlaubnis haben, da ja das ABS vorhanden ist.
Haftungstechnisch im Schadensfall/Unfall kann das wieder ganz anders aussehen. Da wird sich die Versicherung evtl. bei nachgewiesen abgeschalteten ABS aus der Regulierung ganz/teilweise rausreden wollen.
Zitat:
@JoergFB schrieb am 21. April 2017 um 15:58:12 Uhr:
Im erweiterten "Dynamic Pro" Modus lässt sich doch nur das ABS, die Traktionskontrolle und Wheelieerkennung abschalten.
Ach so, also nix, was einem im täglichen Betrieb irgendwas nützt. Verstanden, danke!
Bei ner GS hat die Abschaltung ja einen Sinn - wenn ich das Vorderrad auf einen Felsen oder einen Baumstamm heben will, hilft mir eine Wheelie-Erkennung nicht wirklich weiter und auf Geröll komme ich mit ABS nie zum Stehen. Alles okay.
Aber auf der Straße? Macht es Spaß, wenn mir beim Beschleunigen das Hinterrad abhaut oder ich beim Bremsen auf die Fresse fliege???
Je nun, Geschmäcker sind verschieden
Die Abschaltung kann für einen "Profi" interessant sein, um auf der Rennstrecke evtl. das letzte Zehntel herauszuholen, da interessiert sich dann auch keine Versicherung mehr für. Dann ist aber eigentlich die S 1000 RR die bessere Wahl, möglichst als HP4Race.
Im öffentlichen Straßenverkehr macht es absolut keinen Sinn. Da kommt dann auch der "Profi" oder der der meint einer zu sein, schnell an seine Grenze und die Elektronik regelt im Notfall besser und schneller.
Jörg, ich denke, dir ist klar dass du nicht gemeint warst. Danke für die beigetragene Info - ich wusste bisher nix von einem Diagnosestecker.
Wurstfinger, ist schon klar. Sollte auch nur eine weitere Erklärung sein.
Besonders heikle Einstellmöglichkeiten, die gerade nur auf Rennstrecken etc. Sinn machen, werden gerne erst mit entsprechenden Kodiersteckern (gegen Aufpreis?) freigeschaltet.
Bei meiner seligen K12RS (589) gab es schon mal etwas ähnliches: ohne Kodierstecker + anderem Ansaugtrichter = nominell 32 PS mehr, 98PS zu 130PS.
ABS wird nicht abgeschaltet im Dynamic Pro Modus.
Hier sieht man was in welchem Modus passiert. Und die Garantie wird von keinem Modus beeinflusst.
Ich verstehe die Übersicht aber schon so, dass man auch ABS und Traktionskontrolle abschalten kann, oder?
Ich habe doch geschrieben: das ABS lässt sich abschalten und das dauerhaft. Muss man aber nicht.
Die Einstellmöglichkeiten sind einfach erweitert, auch um Dinge die man auf der Straße nicht unbedingt ausloten sollte.
Zitat:
@Wurstfinger schrieb am 22. April 2017 um 02:30:58 Uhr:
Ich verstehe die Übersicht aber schon so, dass man auch ABS und Traktionskontrolle abschalten kann, oder?
Ja aber das ist nicht vom Modus abhängig. Man kann ABS und TC per separatem Knopf abschalten.