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BMW verkauft, nun leuchtet Motorkontrollleuchte?

Themenstarteram 30. Dezember 2015 um 22:25

Hey Leute,

ich habe meinen BMW sehr schnell verkauft bekommen. Bevor ich ihn verkauft habe, habe ich nochmal gut in das Fahrzeug investiert.

Denn es leuchtete die Motorkontrollleuchte, das Fahrwerk war fertig, die Inspektion auch überfällig und TÜV musste auch erneuert werden.

Die Motorleuchte war nicht mehr vorhanden, als die Lamda-Vor-Katsonde getauscht worden ist.

Insgesamt hat mich alles gut 2 Scheine gekostet...

Jedenfalls wurden alle Reparaturen vor 2 Wochen durchgeführt und seit dem war nichts mehr mit dem Auto. Es war tadellos.

Heute kommt der Käufer, ich zeig ihn alle TÜV und Service-Berichte und wir machen eine Probefahrt. Er war sehr zufrieden und kauft das Fahrzeug.

Nun schreibt er mich heute Abend an, dass die Motorleuchte leuchtet, wie vor meiner Reparatur vor 2-3 Wochen.

Das kann ich allerdings überhaupt nicht verstehen, denn bei mir war der besagte Fehler wie gesagt nicht mehr vorhanden.

Ich bin in der Zeit nach der Reparatur viel gefahren. Auch oft über 240Km/h und es ist nichts gewesen.

 

Was denkt ihr, wie sollte ich hier reagieren und vorgehen? Ich bin etwas überfordert gerade und möchte natürlich nichts falsch machen und korrekt reagieren.

Grüße

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33 Antworten

Ich kenne mich leider in Rechtsfragen nicht aus, aber wenn du einen vernünftigen Kaufvertrag gemacht hast und dem Käufer auch den Beleg von der letzten Reperatur mitgegeben hast, dann muss er sich da selbstständig an diese Werkstatt wenden - du bist da außen vor.

Mehr kann ich dir leider dazu nicht sagen.

Hallo. ..also so wie ich das lese, hast du es ja in einer Werkstatt machen lassen, dann ist doch auf die Reparatur eine Gewährleistung. ..die kann doch in Anspruch genommen werden, wenn nicht bei einem Privatverkauf, hast du natürlich keine Gewährleistungspflicht..und wenn es bei der Übergabe okay war , dann kannst du natürlich auch nichts dafür, aber ich würde erstmal in der Werkstatt anfragen. ...lg Michael

Die Gewährleistung besteht nur zwischen dem Auftraggeber (hier Verkäufer) und der Werkstatt, nicht zwischen dem Käufer und der Werkstatt.

Das ist richtig. ..man kann trotzdem mal fragen. .ich hab selber ne kleine freie Werkstatt und wäre in diesem Fall auf jeden Fall kulant, vorausgesetzt das es auch das Problem wäre, das ich vor 3 Tagen repariert habe. ...lg Michael

Zitat:

@Marcus89x6 schrieb am 30. Dezember 2015 um 23:25:31 Uhr:

Hey Leute,

 

Was denkt ihr, wie sollte ich hier reagieren und vorgehen?

Grüße

Sage ihm so wie es war, das die Leuchte vor 2 Wochen geleuchtet hast, das Du darauf hin den Wagen in der Werkstatt hattest, das die Lambda-Sonde gewechselt wurde und damit der vermeidliche Fehler behoben war.

Ich denke jetzt müsst ihr das zusammen durchstehen, nochmal Werkstatt und wenn der Fehler behoben werden kann, 50:50.

Oder Du kommst ihm mit einer pauschalen Senkung des Verkaufspreises entgegen, dann muss er da alleine durch.

Wenns ganz schlimm kommt musst Du den Wagen zurück nehmen.

Wenn am Verkaufstag schon Mängel sichtbar werden wirst Du auch vor Gericht mit Deinem Haftungsausschluss nicht durchkommen.

"Ehrlich fährt am längsten !"

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 31. Dezember 2015 um 07:18:43 Uhr:

... ich denke jetzt müsst ihr das zusammen durchstehen ...

Ich, der ich Laie in Rechtsfragen bin, habe dazu ein anderes Verständnis. Sofern ein vernünftiger Kaufvertrag aufgesetzt worden ist, mit dem die Gewährleistung zwischen dem privaten Verkäufer und dem privaten Käufer ausgeschlossen wurde, ist der Verkäufer nicht in der Haftung.

Weg vom Recht und hin zu Moral, die auch bei mir einen hohen Stellenwert hat: Gemäß der Schilderung hat der Verkäufer nichts verschwiegen, sondern sämtliche Probleme der Vergangenheit und deren Behebung offengelegt. Das Fahrzeug war bei Übergabe ohne Auffälligkeiten. Insofern hätte ich in der Situation gegenüber dem Käufer keinen Anlass für ein schlechtes Gewissen.

Ich täte den Käufer an die Werkstatt, die seinerzeit das durch die Motorkontrollleuchte angezeigte Problem behoben hat, verweisen. Wie die Werkstatt damit umgehen wird, vermag ich nicht zu beurteilen.

Na die Werkstatt hat ja auf verbaute Teile selbst Gewährleistung, falls die Sonde wieder kaputt wäre, im Normalfall denke ich, werden sie das Ding halt tauschen, alleine um den Kunden zu halten. ....Ausnahmen gibt es natürlich. ...lg Michael

Ein gebrauchtes Auto wird genauso wie ein neues irgendwann kaputtgehen. Die MKL heißt ja nicht, dass das genau 1 kaputtes Bauteil ist. Wer ein Auto kauft, kauft eben auch das Risiko, dass Defekte auftreten. Wenn der Käufer das anders sieht, ist das sein Problem. Der Verkäufer hat nichts verschwiegen, somit sehe ich ihn moralisch (und falls er einen vernünftigen Vertrag aufgesetzt hat) auch rechtlich in einer unproblematischen Situation.

Ja das hast du natürlich auch Recht. ..lg Michael

Alles richtig was geschrieben wurde. Ich würde dem Käufer dennoch anbieten eine Überprüfung in der Werkstatt, die die erste Reparatur durchgeführt hat vorzunehmen. Vielleicht besteht Gewährleistungspflicht. Ggf. würde ich aus Kulanz die Hälfte der Kosten tragen.

Bei einem vernünftigen Vertrag (z.B. vom ADAC) stehst du in keiner Schuld. Ich würde auch keinen Cent übernehmen, aber mit dem Auto und dem neuen Besitzer zur Werkstatt fahren. 2 Scheine=200 Euro? Lamda-Sonde? Fahrwerk? Inspektion und Tüv? Hinterhof-Klitsche oder BMW-Werkstatt? Bei dem Preis wohl das erstere, oder?

Billiger muss nicht unbedingt schlechter sein. .zumal es kein Kunststück ist, billiger als BMW zu sein. .nur mal so am Rande gesagt. ..lg Michael

in vielen Kaufvertragsmustern tritt der Verkäufer Gewährleistungsrechte - soweit sie bestehen - am Kaufgegenstand an den Käufer ab und es wird die eigene Gewährleistung des Privatverkäufers ausgeschlossen. Da könnte es schon Sinn machen, den Käufer auf die eventuelle Gewährleistung der Werkstatt für den Käufer aufmerksam zu machen. Notfalls kann man diese Rechte auch an den Käufer vorsorgkich erneut abtreten. Wenn das Gewissen des Verkäufers rein ist, also nichts verschwiegen wurde, dann schützt ihn dieser Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag und dann muss man sich auch nicht auf einen Preisnachlass einlassen.

BMW ist zwar nicht meine "Hobbybaustelle", aber die Benzin-Einspritzsysteme sind ja technisch oft ähnlich und von Bosch/Siemens/VDO. Defekte Luftmassenmesser oder Map-Sensoren werden oft nicht als Ursache erkannt, weil die Regelsonde (Lamda) irgendeine Abgasauffälligkeit meldet. Dabei sind die dann gar nicht defekt sondern zeigen nur zutreffend an, dass das Abgas zu fett oder zu mager ist; wobei die Ursache nicht im Fehlerspeicher zu finden ist. Wenn der Luftmassenmesser oder Map-Sensor unzutreffende Werte ausgibt, diese aber noch innerhalb der technischen Bandbreite liegen, dann muss das Abgas zwangsläufig von den zu erwartenden Werten abweichen --> MKL geht an und Anfangs kein Fehler gespeichert. Man braucht eben einen Schrauber mit Verstand und keine Teile-Tauscher-Bude.

Zitat:

@TaifunMch schrieb am 31. Dezember 2015 um 11:15:00 Uhr:

. 2 Scheine=200 Euro? Lamda-Sonde? Fahrwerk? Inspektion und Tüv?

Eher 2000, denk ich.

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