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BMW Vertragshändler: Angabe Vorbesitzer fehlt im Kaufvertrag und ist nachher falsch

BMW 3er G21
Themenstarteram 11. November 2023 um 12:59

Hallo zusammen,

ich habe eine etwas komplizierte Situation. Wir haben online auf mobile.de einen BMW G21 gesehen und diesen nachdem wir telefonisch die letzten Details besprochen haben bei einem BMW Vertragshändler gekauft.

Das Fahrzeug steht etwas weiter weg, somit habe ich gezahlt und den Fahrzeugbrief zugeschickt bekommen.

Soweit so gut. Als heute der Brief in der Post war, war ich sehr irritiert. Das Fahrzeug hat laut Brief 2 Halter.

Bei Mobile war das Fahrzeug mit einem Halter angegeben, was für mich auch ein entscheidendes Kaufkriterium war.

Im Kaufvertrag den ich vorab bekommen habe, fehlt die Angabe zur Anzahl der Vorbesitzer.

Das ist mir natürlich bei der Durchsicht nicht direkt aufgefallen. Telefonisch wurde davon auch nichts erwähnt.

Die Kaufverträge der BMW Vertragshändler sehen aus meiner Sicht immer recht identisch aus. Anfang des Jahres habe ich bei einem anderen BMW Vertragshändler ein Auto gekauft. Der Kaufvertrag sieht 1 zu 1 wie der Kaufvertrag vom G21 aus mit Ausnahme der Angabe der Vorbesitzer. Auf dem Vertrag von Anfang des Jahres ist die Angabe gemacht, auf dem aktuellen nicht. Ist diese Angabe nicht verpflichtend ?

Seltsam war zudem, dass der Händler mir beim ersten Kaufvertrag kein Widerrufsrecht eingeräumt hat. Ich kenne es bei einem online Kauf bzw. Fernabsatzvertrag so, dass ein Widerrufsrecht von 14 Tage eingebaut ist. Als ich den Händler darauf angesprochen habe, hat er das widerwillig im Nachgang mit aufgenommen.

Mittlerweile habe ich ein seltsames Gefühl und frage mich wie ich mit der Situation am besten umgehe. Hat jemand einen Rat für mich ?

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29 Antworten

Aus der Ferne das zu beurteilen ist schwierig. Aber 2 Vorbesitzer wäre für mich ein KO-Kriterium! Was sagt er denn zu den widersprüchlichen Angaben? Auf mobile.de 1 Vorbesitzer und im Brief sind's zwei?

Klingt irgendwie nicht sehr seriös.

Wie alt ist das Auto und wie viele km am Tacho?

Frage zurück

 

Was willst Du?

Schlechtes Gefühl

Keine Lust auf viele Vorbesitzer

Dann Rücktritt

 

Alternative

Nachverhandeln

Ein Vorbesitzer mehr = 1-2 % vom Kaufpreis erstatten lassen

Ich würde niemals ein Fahrzeug ohne Besichtigung und Probefahrt kaufen.

Ein weiterer Vorbesitzer ist immer Wertminderung. Wie hoch diese ausfällt, ist von den Umständen ( war es z.B. eine Tageszulassung) und vom Alter des Fahrzeugs ( 2 Besitzer nach 2 Jahren oder 2 Besitzer nach 4 Jahren macht einen Unterschied) abhängig.

Wenn Du das Fahrzeug behalten möchtest , würde ich einen Preisnachlass vereinbaren.

Wenn 2 Besitzer nicht akzeptabel sind den Kauf widerrufen.

Themenstarteram 11. November 2023 um 13:23

Zitat:

@autosmachenfreude schrieb am 11. November 2023 um 14:16:43 Uhr:

Ich würde niemals ein Fahrzeug ohne Besichtigung und Probefahrt kaufen.

Ein weiterer Vorbesitzer ist immer Wertminderung. Wie hoch diese ausfällt, ist von den Umständen ( war es z.B. eine Tageszulassung) und vom Alter des Fahrzeugs ( 2 Besitzer nach 2 Jahren oder 2 Besitzer nach 4 Jahren macht einen Unterschied) abhängig.

Wenn Du das Fahrzeug behalten möchtest , würde ich einen Preisnachlass vereinbaren.

Wenn 2 Besitzer nicht akzeptabel sind den Kauf widerrufen.

Vielen Dank für die Rückmeldungen.

Problem ist nur, dass mir die Besichtigung und Probefahrt in diesem konkreten Fall auch nicht geholfen hätte.

Der BMW hat ca. 35.000 gelaufen (330d) mit Premium Selection.

Hat von euch schon mal jemand beim BMW Vertragshändler gekauft und hatte im Kaufvertrag keine Angabe zu den Vorbesitzern ? Finde es suspekt dass diese so relevante Angabe hier fehlt.

Bei meinen letzten BMW Kaufverträgen wurde dazu immer eine Angabe gemacht.

Ich hatte mich halt auf die Angabe auf Mobile verlassen … scheinbar muss man heutzutage wirklich alles hinterfragen.

Was ich genau möchte weiß ich auch noch nicht. Den Brief habe ich heute erst erhalten und der Händler hat jetzt zu.

Frühestens am Montag kann ich in die Klärung gehen. Schon eine sehr blöde Situation …

Zitat:

Schon eine sehr blöde Situation …

… an der Du nicht ganz unschuldig bist.

Ich weiß ja nicht wie die Anzeige erstellt war.

In fast allen anzeigen sehe ich aber sowas oä:

Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten

Ob das rechtlich ok ist, kA.

Warum klärt man das nicht vor der Unterschrift? Unter Zeitdruck kannst du ja nicht gestanden haben wenn der Vertrag vorab vorlag.

Da kläre ic/ doch die für mich wichtigen Fragen bevor ich da meinen Kringel drunter mache.

Wenn dir die Anzahl der Vorbesitzer so wichtig ist schreibt dem du willst stornieren.

Es ist egal, ob Bearbeitungsfehler oder plumper Versuch.

 

Beides gibt es bei BMW - wie auch überall sonst.

 

Du musst Dich wohl fühlen

Also Widerruf vs. Nachlass

Ganz einfach vom Kauf zurücktreten, wenn du noch in der Frist des Widerrufsrechts bist. Das ist auch Gesetz und muss dir der Händler nicht gnädig einräumen.

Ansonsten wird dich der 2. Vorbesitzer ein Autoleben lang begleiten.

Wieso seid ihr alle der Meinung dass 2 Vorbesitzer ein Problem sind? Wenn beispielsweise der Wagen 6 Monate auf einem MA eines BMW Autohauses zugelassen war und dann an einen Privatmann verkauft wurde der mit dem Fahrzeug pfleglich umgegangen ist, wo ist das Problem? Premium Selection hat er auch. Außerdem kann der TE eine Garantieverlängerung abschließen.

Themenstarteram 11. November 2023 um 17:10

Zitat:

@cycroft schrieb am 11. November 2023 um 18:06:36 Uhr:

Wieso seid ihr alle der Meinung dass 2 Vorbesitzer ein Problem sind? Wenn beispielsweise der Wagen 6 Monate auf einem MA eines BMW Autohauses zugelassen war und dann an einen Privatmann verkauft wurde der mit dem Fahrzeug pfleglich umgegangen ist, wo ist das Problem? Premium Selection hat er auch. Außerdem kann der TE eine Garantieverlängerung abschließen.

Zwei Vorbesitzer sind dann kein Problem wenn vor Kaufvertragsabschluss darüber informiert wurde. Das wurde hier allerdings nicht gemacht. Die Angaben bei Mobile waren falsch und im Kaufvertrag fehlte die Angabe.

Ich überlege am Wochenende mal wie ich damit umgehen möchte. Fakt ist, beim Wiederverkauf habe ich damit einen Abschlag.

Sind die 2 Vorbesitzer wirklich unterschiedlich?

Beispiel: Erstbesitzer kauft sich nach 3 Jahren ein neues Fahrzeug und übernimmt sein Wunschkennzeichen und dadurch zwangsläufig das alte erstmal ab. Dann meldet er das alte Fahrzeug später zwecks Verkauf wieder an und es bekommt ein neues Kennzeichen.

Zack, 2 Einträge, aber faktisch immer noch der gleiche Besitzer.

Ich kenne niemanden der so einen Aufwand betreibt bzw. betrieben hat für's Kennzeichen. Aber dann könnte man zumindest mit 1nem Vorbesitzer argumentieren, weil der zweite Eintrag erklärbar wäre.

Ich kaufe i.d.R. Fahrzeuge mit max. 1 - 2 Jahren auf dem Buckel, aber niemals mit 2 Vorbesitzern! Bei älteren Fahrzeugen ist das kein Thema....meine Meinung dazu.

Zitat:

@joe_e30 schrieb am 11. November 2023 um 18:33:40 Uhr:

Sind die 2 Vorbesitzer wirklich unterschiedlich?

Beispiel: Erstbesitzer kauft sich nach 3 Jahren ein neues Fahrzeug und übernimmt sein Wunschkennzeichen und dadurch zwangsläufig das alte erstmal ab. Dann meldet er das alte Fahrzeug später zwecks Verkauf wieder an und es bekommt ein neues Kennzeichen.

Zack, 2 Einträge, aber faktisch immer noch der gleiche Besitzer.

Wenn der selbe Halter das Fahrzeug wieder anmeldet bleibt die Zahl der Vorhalter aber unverändert. Egal wie oft eine neue ZB2 erstellt wird. Nur beim tatsächlichen Halterwechsel wird die Zahl der Vorhalter hochgezählt

Etwas im Kaufvertrag zu überlesen, kann im Eifer des Gefechts jedem passieren. In diesem Fall sollte das aber kein Problem sein, wobei ich davon ausgehe, dass du als Privatmann gekauft hast und somit Verbraucher bist.

Die Kaufverträge von BMW unterstellen wohl, dass der Kauf vor Ort erfolgt. Da es in diesen Fällen kein Widerrufsrecht gibt, steht davon auch nichts im Vertrag. Macht aber nichts.

Der Händler bietet seine Fahrzeuge im Internet an und hat den Kaufvertrag offenbar nicht vor Ort, sondern per Telefon oder Mail abgeschlossen. Damit gilt das Fernabsatzgesetz, das ein Widerrufsrecht einräumt. Weist der Verkäufer auf die Widerrufsmöglichkeit hin, ist der Widerruf innerhalb 14 Tagen ab Erhalt des Kaufgegenstandes möglich. Weist er nicht darauf hin, verlängert sich die Frist sogar noch. Heißt also: Widerruf möglich, dann geht die ZB II wieder an den Händler und der Kaufpreis zurück an dich.

Es gibt aber noch eine andere Lösung: Ein gewerblicher Verkäufer kann gegenüber Verbrauchern die Sachmängelhaftung nicht ausschließen, er haftet also dafür, dass der der Kaufgegenstand alle vertraglich vereinbarten Eigenschaften besitzt. Darunter fallen auch Eigenschaften, mit denen der Verkäufer in einer Anzeige geworben hat, es sei denn, er stellt bei Abschluss des Kaufvertrages falsche Angaben richtig. Angaben wie "Irrtum vorbehalten" ändern daran nichts, weil eben die Haftung nicht ausgeschlossen werden kann.

Hier stand im Inserat 1 Vorbesitzer, im Kaufvertrag steht gar nichts, damit hat der Verkäufer seine falsche Angabe nicht korrigiert. Vereinbart ist damit, dass das Fahrzeug einen Vorbesitzer (bzw. genau genommen Vorhalter) hat, diese Eigenschaft hat es aber offenbar nicht. Es liegt daher ein Fall der Sachmängelhaftung vor.

Rechtliche Folge wäre zunächst ein Nachbesserungsrecht, das vorliegend aber ausscheidet, da sich die Anzahl der Halter nicht mehr ändern lässt. Daher hast du als Käufer die Wahl zwischen Rücktritt vom Kaufvertrag (läuft hier auf dasselbe raus wie der Widerruf, du könntest aber Aufwendungen ersetzt verlangen), oder Minderung.

Was davon im Kaufvertrag steht, ist unerheblich, da es sich um gesetzliche Regelungen handelt.

Ergebnis: Widerruf und Rücktritt möglich, oder Anspruch auf Minderung, wenn du den Wagen behalten willst. Gutes Gelingen!

Zitat:

Zwei Vorbesitzer sind dann kein Problem wenn vor Kaufvertragsabschluss darüber informiert wurde. Das wurde hier allerdings nicht gemacht. Die Angaben bei Mobile waren falsch und im Kaufvertrag fehlte die Angabe.

Gibt es wirklich eine rechtliche Grundlage das der VK aktiv die Anzahl der Vorbesitzer ungefragt angeben muss? Bei unfallschaden ist das was anderes. Aber Vorbesitzer? Hab ich noch nie gehört.

Wen es interessiert der fragt halt

Und ein Abschlag beim Wiederverkauf wird sich, je nach beabsichtigter haltedauer deinerseits, wohl eher im niedrigen 3-stelligen Bereich einpendeln.

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