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BMW Verweigerung vom Reparatur - Bericht
Hallo Freunde,
ich habe eine neue Erfahrung bei BMW (Kaltenbach) gemacht :-)
Vor ca. 10 Tagen habe ich ein BMW E90 (318i) bei BMW gekauft. Das Fahrzeug sollte TÜV geprüft und der Fehlerspeicher sollte ohne Fehler ausgelsen sein. Die Unterlagen dazu habe ich auch ausgehändigt bekommen. Das Fahrzeug ist gerade 80,000KM gelaufen und der Motor lief sehr ruhig (also im Leerlauf 600U).
Am Tag der Abholung ist mir aufgefallen, dass die Drehzahl beim Bremsen auf 500U abfällt und das war mir etwas zu niedrig. 7 Tage später hab ich das Fahrzeug zum BMW gefahren und habe dort den FS auslesen lassen.Laut BMW-Fachmann zeigte der FS einen Fehler in der Öldruckschwankung?! Es hat sich aber später herausgestellt, dass die Führungsschiene defekt war. Es wurde Steuerkette + Führungsschiene + ÖlSensor ausgetauscht.
Nach drei Tagen konnte ich das Fahrzeug abholen.
Nun kommt der Moment:
Ich habe bei der Fahrzeugabholung, vom KALTENBACH einen Bericht über den abgeschlossen Auftrag angefordert. Dieser wurde mir aber aus Sicherheitsgründen verweigert. Die Unterlagen könnten in die falschen Hände geraten. Es bliebe eine Sache zwischen BMW Kaltenbach und BMW München!!!!!!!!!! Die Unterlagen werden jedoch im zentralen System vom Kaltenbach gespeichert und die Kollegen hätten jeder Zeit Zugang zu den Daten, also zu der Historie!!!
Weiss jemand, warum ich als Kunde bzw, Käufer eines Gebrauchfahrzeuges, nicht wissen sollte, was an meinem Fahrzeug gemacht wurde? Was wäre, wenn ich das Fahrzeug später verkaufen möchte? Sollten diese Erneuerungen dem zukünftigen Käufer nicht nachweisbar sein.
Zur Info: Ich habe beim Kauf eine einjährige EuroPlus Garantie abgeschlossen.
Danke für jede Antwort.
MfG
H.Baghbani
Beste Antwort im Thema
*Hüstl*
Prinzipiell und rein juristisch hat der Eigentümer des Fahrzeuges ein Recht auf den Nachweis, was an seinem Fahrzeug gemacht wurde oder nicht... Das Auto gehört nicht BMW sondern dem TE. Auch völlig egal ob Gewährleistung, Garantiereparatur oder was auch immer. Da darf auch BMW nicht einfach irgendwie irgendwas machen, ohne dass der Eigentümer weiß was...
Mag schon sein wie Zeiti schreibt, dass die Vorgehensweise an sich üblich ist, aber üblich und juristisch richtig sind hier eben zwei gänzlich unterschiedliche Paar Schuhe...
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16 Antworten
Den zukünftigen Käufer an den Händler verweisen, wenn der Einzelheiten wissen muß.
Die Vorgehensweise ist nicht nur bei BMW so. Eigene Erfahrung..
Hallo,
Im gewährleistungsfall bekommst du ja auch nichts schriftliches ausgehändigt was gemacht wurde. Aber du hast ja bestimmt einen Durchschlag vom werkstattauftrag, dann hast du was als Nachweis.
Gruß H.
Servus,
du hast ein recht auf sämtliche Reparaturen welche du bezahlt hast !
......... ebenfalls hast du ein recht auf die unterlagen, welche beschreiben, was du an deinem fz. bemängelst - kein recht hast du auf die Dokumente, was aufgrund deiner mängelrüge repariert wurden
Hallo zusammen,
Danke Euch für die Antworten.
Ich habe weder einen Durchschlag von meinem Auftrag noch irgendein Dokument erhalten. Es sieht alles so aus, als ob ich das Fahrzeug erst nach der Reparatur gekauft habe :-)
Es macht ja Sinn, bei Reparaturen auf Gewährleistung braucht BMW keinen Bericht auszuhändigen.
Das Problem ist nur, ich war aufgrund einer niedrigen Drehzahl bei BMW, es wurde aber Steuerkette und Führungsschiene gewechselt. Ich habe nach wie vor keinen Unterschied am Fahrzeug festgestellt. Der Wagen läuft nach wie vor ruhig und gibt keinerlei Geräusche von sich aus.
Ich muss einfach den Freundlichen mein Vertrauen schenken :-)
Danke Euch nochmals
hessam28
*Hüstl*
Prinzipiell und rein juristisch hat der Eigentümer des Fahrzeuges ein Recht auf den Nachweis, was an seinem Fahrzeug gemacht wurde oder nicht... Das Auto gehört nicht BMW sondern dem TE. Auch völlig egal ob Gewährleistung, Garantiereparatur oder was auch immer. Da darf auch BMW nicht einfach irgendwie irgendwas machen, ohne dass der Eigentümer weiß was...
Mag schon sein wie Zeiti schreibt, dass die Vorgehensweise an sich üblich ist, aber üblich und juristisch richtig sind hier eben zwei gänzlich unterschiedliche Paar Schuhe...
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
*Hüstl*
Prinzipiell und rein juristisch hat der Eigentümer des Fahrzeuges ein Recht auf den Nachweis, was an seinem Fahrzeug gemacht wurde oder nicht... Das Auto gehört nicht BMW sondern dem TE. Auch völlig egal ob Gewährleistung, Garantiereparatur oder was auch immer. Da darf auch BMW nicht einfach irgendwie irgendwas machen, ohne dass der Eigentümer weiß was...
Mag schon sein wie Zeiti schreibt, dass die Vorgehensweise an sich üblich ist, aber üblich und juristisch richtig sind hier eben zwei gänzlich unterschiedliche Paar Schuhe...
lass dich mal operieren ,da werden auch nicht alle Teile aufgeführt
Gruß
odi
...Oder umgekehrt. .teilweise Dinge aufgeführt, die gar nicht eingeführt oder abgeführt wurden. ..
Abgeführt wird bei mir nur die Umsatzsteuer - manchmal, wenn ich dem Finanzamt ein paar Euro gönne...
Ich sag auch nicht, dass BMW (oder andere) einen detaillierten Bericht oder eine Rechnung vorweisen müssen, aber rein rechtlich müssen sie schon aufführen, wenn etwas gewechselt, ausgetauscht oder repariert wurde. Wie das am Ende auszusehen hat, da kann man letztlich unterschiedlicher Meinung sein.
In diesem Sinne ist eben auch eine Gewährleistungs- oder Garantiereparatur eine Reparatur, nur eben eine, die dem Kunden nicht in Rechnung gestellt wird. Die Masse der Kunden wird am Ende aber nur froh sein, dass die Kiste wieder läuft und sie nix bezahlen brauchen. Problematisch wird es aber dann, wenn genau diese Gewährleistungs- oder Garantiereparatur nicht oder nicht langfristig zum Erfolg führt...
Zitat:
Original geschrieben von odi222
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
*Hüstl*
Prinzipiell und rein juristisch hat der Eigentümer des Fahrzeuges ein Recht auf den Nachweis, was an seinem Fahrzeug gemacht wurde oder nicht... Das Auto gehört nicht BMW sondern dem TE. Auch völlig egal ob Gewährleistung, Garantiereparatur oder was auch immer. Da darf auch BMW nicht einfach irgendwie irgendwas machen, ohne dass der Eigentümer weiß was...
Mag schon sein wie Zeiti schreibt, dass die Vorgehensweise an sich üblich ist, aber üblich und juristisch richtig sind hier eben zwei gänzlich unterschiedliche Paar Schuhe...
lass dich mal operieren ,da werden auch nicht alle Teile aufgeführt
Gruß
odi
So oft lagst Du aber auch noch nicht auf dem OPT?
Ansonsten frag mal Deinen Hausarzt, der kann Dir alles bis ins Kleinste genau vorlesen oder Dich sogar Einsicht nehmen lassen.
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
. Problematisch wird es aber dann, wenn genau diese Gewährleistungs- oder Garantiereparatur nicht oder nicht langfristig zum Erfolg führt...
genau hier liegt der haken, deshalb muß auch ein dokument (durchschlag des reparaturauftrages) ausgehändigt werden, welches belegt, daß ich mein fz. mit aufgeführten mängeln zu Datum xy zur Reparatur gab .......... wird primär wichtig, wenn die Reparatur mehrfach erfolglos war und das wort "wandlung" fällt ???
nach wie vor vertrete ich die Meinung, daß der kunde keinen Anspruch hat zu erfahren, welche arbeiten an seinem fz. zur mängelbeseitigung durchgeführt wurden.
die Berechtigung zur Durchführung sämtlicher arbeiten, welche als notwendig erachtet werden, leistet der kunde mit Unterzeichnung des reparaturauftrages, deshalb müssen auch kostenneutrale garantieaufträge vom kunden unterzeichnet werden - ebenfalls mit Unterzeichnung erlaubt der kunde, falls notwendig eine probefahrt etc.
zwar ist mein kentnissstand nicht neusten Datums - aber zu der zeit als ich damit beruflich zu tun hatte, wurde so mancher RA abgeschmettert, der glaubte auf rechtlichem weg einsicht zu erhalten.
.....Dieses Abschmettern ist für mich Rechtsbeugung!
Das Fahrzeug ist bezahltes Eigentum des Kunden.Wer daran rumbastelt, der ist auch rechenschaftspflichtig- ohne Geheimnis tuerei
So isses...
Ein paar kleine Beispiele:
Man gibt das Fahrzeug wegen einem Elektronikproblem zur Gewährleistungsreparatur. Die Werkstatt ist sicher nicht verpflichtet aufzulisten, welches Kabel, welches Steuergerät wie und wo getestet wurde. Aber die Werkstatt ist schon verpflichtet zu belegen, wenn sie ein Steuergerät aus meinem Auto austauscht. Zum Beispiel gegen ein älteres, gebrauchtes Steuergerät.
Oder aber in Sachen Schleifgeräusche im Motor. Die Werkstatt muss hier sicher nicht jeden einzelnen Arbeitsschritt belegen, aber sie muss schon belegen, wenn grundsätzliche Teile an meinem Auto getauscht werden. Zum Beispiel Führungsschienen, Steuerkette oder was auch immer. Man stelle sich vor, die Werkstatt baut einen alten Zylinderkopf ein und keiner belegt das.
Sorry, das geht so nicht... Der Fahrzeugeigentümer hat schlichtweg einen Rechtsanspruch darauf zu erfahren, wenn wichtige Teile, die vielleicht sogar wertbeeinflussend sein könnten, an seinem Fahrzeug ausgetauscht werden.
Prinzipiell muss man das Ganze aber auch mal in der Realität betrachten. Der normale 08/15 Käufer fährt zum Verkäufer und ist froh, wenn der Mangel kostenfrei beseitigt wird. Das andere ist nur graue Theorie und wird nur selten in Erscheinung treten.
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Der normale 08/15 Käufer fährt zum Verkäufer und ist froh, wenn der Mangel kostenfrei beseitigt wird. Das andere ist nur graue Theorie ...
... oder der TE ist ein Bürokrat ...
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
So isses...
Ein paar kleine Beispiele:
Man gibt das Fahrzeug wegen einem Elektronikproblem zur Gewährleistungsreparatur. Die Werkstatt ist sicher nicht verpflichtet aufzulisten, welches Kabel, welches Steuergerät wie und wo getestet wurde. Aber die Werkstatt ist schon verpflichtet zu belegen, wenn sie ein Steuergerät aus meinem Auto austauscht. Zum Beispiel gegen ein älteres, gebrauchtes Steuergerät.
Oder aber in Sachen Schleifgeräusche im Motor. Die Werkstatt muss hier sicher nicht jeden einzelnen Arbeitsschritt belegen, aber sie muss schon belegen, wenn grundsätzliche Teile an meinem Auto getauscht werden. Zum Beispiel Führungsschienen, Steuerkette oder was auch immer. Man stelle sich vor, die Werkstatt baut einen alten Zylinderkopf ein und keiner belegt das.
Sorry, das geht so nicht... Der Fahrzeugeigentümer hat schlichtweg einen Rechtsanspruch darauf zu erfahren, wenn wichtige Teile, die vielleicht sogar wertbeeinflussend sein könnten, an seinem Fahrzeug ausgetauscht werden.
Prinzipiell muss man das Ganze aber auch mal in der Realität betrachten. Der normale 08/15 Käufer fährt zum Verkäufer und ist froh, wenn der Mangel kostenfrei beseitigt wird. Das andere ist nur graue Theorie und wird nur selten in Erscheinung treten.
hallo neo,
wir reden aber vom selben fakt: "kostenlose Reparatur auf GARANTIE" ........ da werden keine gebrauchten teile reingefummelt etc.
@Manfred,
Rechtsbeugung - böses wort ......... aber sei dir sicher, daß ein vernünftiger RA an die unterlagen kommt, wenn das geltende recht dies vorsieht
ich weiß nicht wie es bei BMW gehändelt wird - aber in fällen in welchen einsicht in die garantiereparaturen verlangt wird, handelt es sich sehr oft um ein "wandlungsbegehren" - in diesen fällen wurde der jeweilige vertragshändler grundsätzlich durch die rechtsabteilung des Herstellers vertren oder unterstützt.
(meine frühere Tätigkeit bezog sich auf einen anderen deutschen Hersteller - nicht BMW)