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Bmw X5 Neuwagen vor Auslieferung durch Hagel beschädigt

Themenstarteram 7. Juli 2019 um 16:42

Ich wollte am kommenden 12.7.2019 in der Bmw Welt meinen neuen x5 abholen. Der Termin war so vereinbart.

Vor 3 Tagen erhielt ich einen Anruf von meinem Autohaus und die teilten mir mit dass der Abholtermin abgesagt ist.

Grund: mein Neuer steht bei einer Spedition bei Regensburg und würde von einem Hagel beschädigt.

Da wurden ca 3000 Fahrzeuge beschädigt.

Weiter wurde mir gesagt dass die jetzt alle geschätzt und die Schäden instandgesetzt werden.

Muss ich jetzt diesen x5 trotzdem nehmen und hab dann ein Auto, das vom Hagel beschädigt wurde, oder kann ich da einen Neuen fordern.

Wer kann mir dazu was sagen?

Gespannt erwarte ich auf Ihre Nachricht.

VG G. E.

Beste Antwort im Thema

Hallo,

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Du hast einen Neuwagen bestellt, daher auch das Recht einen Neuwagen zu erhalten.

Wird z.B. nur die Motorhaube getauscht, weil das Dach nichts abbekommen hat, bleibt es ein Neufahrzeug.

 

Ein Fahrzeug, bei dem das Dach mit Smartrepair entbeult wurde, wäre in seiner Eigenschaft kein Neufahrzeug mehr.

 

Ein zerbeueltes Auto wird BMW dir jedoch sicher nicht hinstellen. Wie es mit Rabatten für die Verzögerung aussieht, hängt erstmal von deinem Verhandlungsgeschick ab.

Nimm die Mitteilung des Händlers als Selbstinverzugsetzung und kündige den Kaufvertrag.

Gekauft oder geleast? Das dürfte ein Unterschied in der Vorgehensweise sein.

Und falls geleast (was ich vermute): BMW Leasing oder Dritter?

Themenstarteram 8. Juli 2019 um 11:10

Hallo,

Kann mir niemand dazu was sagen?

Hallo,

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Zitat:

@unleashed4790 schrieb am 8. Juli 2019 um 13:14:53 Uhr:

Hallo,

kannst du die Antworten nicht lesen oder drauf antworten?

evtl beides?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. Juli 2019 um 19:56:46 Uhr:

Nimm die Mitteilung des Händlers als Selbstinverzugsetzung und kündige den Kaufvertrag.

Wenn der TE siese Bestellung storniert, und genau so neu aufgibt, würde er den Wagen bekommen, weil er ja rein zuvällig dort steht. ;)

Ich würde einfach mit dem Händler reden, und mir ggf ein Foto vom Fahrzeug zeigen lassen. Das ist am einfachsten. Es passiert immer wieder, dass Neufahrzeuge mit reparierten Transportschäden verkauft werden.

Er hätte gerne einen vom Werk ohne Reparatur und ohne Schäden. ...

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. Juli 2019 um 13:26:22 Uhr:

Er hätte gerne einen vom Werk ohne Reparatur und ohne Schäden. ...

Das wollen doch alle... Aber manchmal gibt es nun mal kleine Transportschäden, die vor der Übergabe repariert werden, ohne das der Käufer davon erfährt.

..... :rolleyes:

Bei VW gab es das schon einige Male, daß Fahrzeuge durch Unwetter beschädigt wurden. Teilweise wurden die Fahrzeuge verschrottet und neu gebaut, teilweise aber auch repariert. Die Reparaturen waren aufgrund der hohen Stückzahl teilweise mehr schlecht als recht.

Als Kunde konnte man Glück haben, daß einen der Verkäufer darauf hingewiesen hat, daß das Fahrzeug beschädigt wurde und teilweise wurden Nachlässe angeboten. Teilweise wurde aber auch nix erwähnt.

Der Golf 6 Variant eines Kollegen war so ein "repariertes" Fahrzeug. Bei Übergabe hat man nix gesehen, der Ärger ging aber recht bald los. Klappernde Verkleidungen, ausfallende Elektronik und Rost nach knapp über 2 Jahren. Da wurde scheinbar massiv beim Ausbeulen gepfuscht. Er war froh, als die Mühle nach 3 Jahren Laufzeit wieder weg war.

Ich glaube der TE fragt nach einem allgemein gültigen Urteil. Welche Ansprüche hat man, wenn das Fahrzeug beschädigt wurde, bevor es ausgeliefert werden konnte? Und ist Hagel höhere Gewalt oder wird es mit einer von der Spedition verursachten Delle gleichgesetzt?

Das würde mich auch mal interessieren.

Ich persönlich hätte jetzt keine Probleme damit, wenn sie mir das Fahrzeug reparieren und in einem top Zustand ausliefern. Für den Hagelschaden würde ich dann mit dem Händler einen Nachlass verhandeln. Sollte da nichts möglich sein, würde ich auf einem neuen Fahrzeug bestehen. Aber das heißt ja nicht, dass ich darauf auch einen Anspruch hätte. Oder doch?

ich kenne einen fabrikneuen Mini, der nach Hagelschaden komplett dem Verwerter zugeführt wurde. alle Teile sind mittlerweile verkauft

Es ist müssig, die Frage zu diskutieren, bevor wir nicht wissen, ob das Fahrzeug geleast oder gekauft ist.

Der Leasinganteil in dieser Klasse beträgt 85%.

Die Option "Rücktritt vom Kaufvertrag" ist beim Leasing erheblich schwieriger als beim herkömmlichen Kauf. Sofern der Leasinggeber nicht mitspielt. Sollte dieser noch dazu "BMW Leasing" sein, sind die Chancen nahezu null.

Lesematerial: https://www.fuhrpark.de/welche-rechte-leasingnehmer-haben

Ach und übrigens: darauf spekuliert natürlich BMW. Allen Leasingnehmern wird ein "Neufahrzeug" mit reparierten Hagelschaden präsentiert. Was sollen diese denn tun? BMW kann sich entspannt zurücklehnen und die Erklärung (Pest oder Cholera) dem Leasinggeber überlassen.

Auch der freundliche Kompromiss "Nachlass" entfällt in diesem Fall, denn dieser würde dem Leasinggeber zustehen und nicht dem Leasingnehmer.

Falls der TE jedoch zu den 15% gehört, die ein Auto noch traditionell kaufen, dann ziehe ich meinen Einwand zurück.

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