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Böckmann TPV EU2 und 100KMH Zulassung an Pkw
Hallo ich habe einen Böckmannn Anhänger, bei mir in den Papieren steht drin, dass ich eine 100kmh Zulassung bekomme, wenn das Zugfahrzeug min. 2500 kg hat. Kann ich das irgendwie runtersetzen lassen oder so um die auch für mein Auto bekomme?
Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
leuchtturm86 schrieb:
denn bei 750 kg Anhänger brigt es nicht viel.
[...]
2, Stoßdämpfer plus Halter Anschweißen ca 200 €
Nichts für ungut - aber Leute - hört doch mal auf bei ungebremsten Hopsern von Stoßdämpfern zu reden - die braucht es nicht und helfen tun die auch in keiner Weise - v.a. nicht bei der 100km/h-Geschichte.
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43 Antworten
Durch ein Ablasten des Anhängers ändert sich natürlich auch das erforderliche Leergewicht des Zugfahrzeugs bei der Tempo-100 Regelung.
Bei einem ungebremsten Anhänger, das Leergewicht des Zugfahrzeugs mal 0,3 ergibt das ZGG des Anhängers wenn das Gespann 100 km/h laufen muss.
Beim gebremsten Anhänger Leergewichht des Zugfahrzeugs mal 1,1.
Also entweder so lassen und 80 km/h fahren, Anhänger ablasten oder schwereres Fahrzeug besorgen
Viele Grüße
Die Reifen dürfen für den Tüv nicht älter als 6 Jahre alt sein. Die Kosten sollte man dazurechnen....berücksichtigen.
Und vor allem ohne stossdämpfer geht's auch nicht!
Und wenn der Anhänger nicht regelmäßig bewegt wird würde ich es lassen da die stossdämpfer dann auch schnell hinüber sind!
Ich hab mir das selbst mal durchgerechnet man hat kaum Zeitersparnis aber höhere Kosten aufgrund mehr Verbrauch (deutlich) reifen ern spätestens wenn sie 6 Jahre sind und nicht erst zum TÜV sondern 1kw drüber = 100km/h Zulassung hinfällig, und stossdämpfer sind ein zusätzliches Verschleißteil!
Außerdem nicht jeder Anhänger läuft schön hinterher mit eingebauten Dämpfern
Zitat:
@Lodi251290 schrieb am 12. April 2017 um 13:35:06 Uhr:
Hallo ich habe einen Böckmannn Anhänger, bei mir in den Papieren steht drin, dass ich eine 100kmh Zulassung bekomme, wenn das Zugfahrzeug min. 2500 kg hat. Kann ich das irgendwie runtersetzen lassen oder so um die auch für mein Auto bekomme?
Grüße
750kg Anhänger ohne Stoßdämpfer = Faktor 0,3
Ich bin mir jetzt nicht 100% sicher, vielleicht kennt sich aber hier jemand besser aus u. kann meinen Kommentar entsprechend "koregieren"!
So weit ich weiß, wird die 100km/h Zulassung eines Anhängers NICHT in Kombination mit einem Zugfahrzeug vergeben!
Die 100km/ h darfst du auch nur fahren, wenn z.B. das Zugfahrzeug die Vorraussetzungen erfüllt (z.B. ABS/ oder gar ESP hat) u. die Bereifung des Anhängers NICHT älter als 6J. ist! Sind diese Vorraussetzungen NICHT erfüllt, darfst du keine 100km/h fahren, selbst wenn der Anhänger eine 100km/h Zulassung hat!
Das betrifft auch das tatsächliche Gewichtsverhältnis Zugfahrzeug/ Anhänger!
Wir haben z.B. einen Pferdeanhänger mit einem Zulässigem Gesamtgewicht von 2,7t, leer darf fast jedes Zugfahrzeug, so es min. ABS hat mit diesem Anhänger 100km/h fahren, wie schwer der Anhänger beladen tatsächlich sein darf um noch 100km/h fahren zu dürfen, hängt einerseits von der max. Anhängelast des Zugfahrzeuges ab u. andererseits von dessen Leergewicht!
Nicht SCHNELLER als 100km/h ohne überschreiten der zulässigen Anhängelast oder wenn der Wert aus Leergewicht des Zugfahrzeuges mal Faktor diesen Wert (AHL) unterschreitet, selbst wenn das Zugfahrzeug eigentlich mehr ziehen dürfte!
Wir haben z.B. eine E Klasse, Leergewicht um die 1950kg, AHL 2100kg. 1950kg x 1.2 = 2340kg Anhängergewicht, da die AHL aber nur 2100kg beträgt, darf der Anhänger nicht schwerer als 2100kg sein = 100km/h bis zur max. AHL des Zugfahrzeuges möglich!
Lodi könnte also mit seinem Anhänger 100km/h fahren, bis der Wert aus dem Leergewicht seines Fahrzeuges mal 0,3 das tatsächliche Gewicht des Anhängers NICHT überschreitet!
Die 100km/h dürfen aber nur auf Autobahnen u. Kraftfahrstrassen mit baulich getrennten Fahrstreifen (?) genutzt werden! Fährst du ausreichend weite Strecken auf entsprechenden Strassen, damit sich der Aufwand lohnt? Zu mindest bei der Leerfahrt, könntest du 100km/h fahren, bis zu einer gewissen Zuladung auch mit beladenem Anhänger! Rechne dir doch einfach einmal aus, wie schwer der Anhänger tatsächlich sein dürfte bezogen auf das Leergewicht deines Autos!
Und wie schon erwähnt, LOHNT sich der Aufwand = Stoßdämpfer nachrüsten?
MfG Günter
Günter ganz so stimmt das nicht ich kann einen Anhänger auf 100km/h zulassen aber darf es nur mit einem entsprechenden zugfahrzeug einsetzen! Es gibt da zwei Faktoren 0,8 bei normalen Anhängern gebremst und hydraulische Dämpfern.
Und 1 bei weiteren Auflagen
Zitat:
@Tom1182 schrieb am 13. April 2017 um 19:36:29 Uhr:
Günter ganz so stimmt das nicht ich kann einen Anhänger auf 100km/h zulassen aber darf es nur mit einem entsprechenden zugfahrzeug einsetzen! Es gibt da zwei Faktoren 0,8 bei normalen Anhängern gebremst und hydraulische Dämpfern.
Und 1 bei weiteren Auflagen
Und was habe ich geschrieben?
100km/h Zulassung des Anhängers ist Zugfahrzeug unabhängig möglich ob man dann mit dem Anhänger auch 100km/h fahren kann hängt unter anderem vom aktuellen Zugfahrzeug, dem tatsächlichen Gewicht des Anhängers etc. ab!
MfG Günter
Du hast geschrieben das leer den Pferde Anhänger viele Fahrzeuge mit 100km/h ziehen dürfen und das stimmt nicht weil die ZGM nicht die ZGM des Zugfahrzeug überschreiten darf!
Und vor allem das es da noch die unterschiedlichen Faktoren gibt !
Moin Moin !
Zitat:
Die 100km/ h darfst du auch nur fahren, wenn z.B. das Zugfahrzeug die Vorraussetzungen erfüllt (z.B. ABS/ oder gar ESP hat) u. die Bereifung des Anhängers NICHT älter als 6J. ist! Sind diese Vorraussetzungen NICHT erfüllt, darfst du keine 100km/h fahren, selbst wenn der Anhänger eine 100km/h Zulassung hat!
Soweit richtig !
Zitat:
Das betrifft auch das tatsächliche Gewichtsverhältnis Zugfahrzeug/ Anhänger!
Nein ,das ist vollkommener Blödsinn !
Zitat:
Wir haben z.B. einen Pferdeanhänger mit einem Zulässigem Gesamtgewicht von 2,7t, leer darf fast jedes Zugfahrzeug, so es min. ABS hat mit diesem Anhänger 100km/h fahren
nein , siehe oben !
Es gibt kein Verhältnis zwischen Leergewicht des Zugfzgs und tatsächlichem Gewicht des Anhängers !
Es gibt nur ein Verhältnis zwischen Leergewicht Zugfzg und Zulässigem Gesamtgewicht des Anhängers !
Das bedeutet , für den Anhänger ,dessen zGG ja unveränderlich ist , wird in der 100 km/h Zulassung ein Mindestgewicht des Zgfzgs eingetragen, das ist natürlich auch eine Konstante ! Und das bedeutet für den obigen Pferdeanhänger , das das Zugfzg völlig unabhängig von der Beladung des Anhängers mindestens 2455 kg Leergewicht haben muss , da gibt es fast gar kein Fzg , was dieses erfüllt. Hat das Zugfzg eine spezielle Anhängersoftware für das EBS ,oder der Anhänger ein Antischlingersystem, so reicht ein Mindestleergewicht von 2250 kg.
Zitat:
Und vor allem ohne stossdämpfer geht's auch nicht!
auch falsch !
Zitat:
Es gibt da zwei Faktoren 0,8 bei normalen Anhängern gebremst und hydraulische Dämpfern.
Und 1 bei weiteren Auflagen
Auch das ist falsch !
Warum liest eigentlich keiner den Link ? Da steht doch alles richtig drin !
MfG Volker
die 100km umschreibung bekommt jeder Anhänger ohne wenn und aber. auch wenn du eine Ablasstung machst, brigt es dir nicht viel. denn bei 750 kg Anhänger brigt es nicht viel.
ohne Umbauten,
1 , reifen ca 150€
2, Stoßdämpfer plus Halter Anschweißen ca 200 €
3 Tüv ca 100 €
4 Neue Papiere komplett ca 60 €
mfg und fangt jetzt nicht wieder an , wegen den ca Kosten. der Rest ist Zeit aufwand. was über bleibt.
Zitat:
leuchtturm86 schrieb:
denn bei 750 kg Anhänger brigt es nicht viel.
[...]
2, Stoßdämpfer plus Halter Anschweißen ca 200 €
Nichts für ungut - aber Leute - hört doch mal auf bei ungebremsten Hopsern von Stoßdämpfern zu reden - die braucht es nicht und helfen tun die auch in keiner Weise - v.a. nicht bei der 100km/h-Geschichte.
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 13. April 2017 um 21:33:10 Uhr:
Moin Moin !
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 13. April 2017 um 21:33:10 Uhr:
Zitat:
Das betrifft auch das tatsächliche Gewichtsverhältnis Zugfahrzeug/ Anhänger!
Nein ,das ist vollkommener Blödsinn !
MfG Volker
O.K.!
Ich habe mir diese dann total bescheuerte u. in deren folge auch vollkommen sinnfreie (Typisch Deutsch) Regelung noch einmal angesehen!
Man betrachtet also tatsächlich das max. zul. Gesamtgewicht des Anhängers für die Berechnung u. nicht das tatsächliche Gewicht des in diesem Moment in Betrieb befindlichen Anhängers?
Dann fahren aber locker 70% der Gespanne ILLEGAL 100km/h!
Wenn man das in der Praxis nicht anders händelt, eventuell die Berechnung (maßgeblich ist das "IST" Gewicht des Anhängers im Verhälniss zum Leergewicht des momentanen Zugfahrzeuges) verändert hat, dann werden viele Gespanne, besonders Wohnwagengespanne trotz 100km/h Zulasung, illegal 100km/h fahren!
So gesehen, muss ich Dir Volker, Danken!
Bis jetzt bin ich irgendwie davon ausgegangen, dass das aktuelle Gewicht des Anhängers entscheident ist!
MfG Günter
Moin Moin !
Zitat:
Ich habe mir diese dann total bescheuerte u. in deren folge auch vollkommen sinnfreie (Typisch Deutsch) Regelung noch einmal angesehen!
Naja, so sinnfrei ist die Regelung nicht! So wie es ist , ist es einfacher zu berechnen und anzuwenden. Ist mit dem Führerschein auch so , da gibt es auch nur zulässige Gewichte.
Zitat:
Dann fahren aber locker 70% der Gespanne ILLEGAL 100km/h!
da würde ich von ausgehen !
Zitat:
besonders Wohnwagengespanne
Nein ,genau da wird eine Berechnung nach tatsächlichem Gewicht nichts bringen , da praktisch kein Unterschied zwischen dem Leergewicht und dem zul.Gesamtgewicht besteht. Ein Wohnwagen hat praktisch gar keine Zuladung.
So gesehen habe bis jetzt auch nicht begriffen , warum ein Pferdeanhänger mit einem zGG von 3,5 t eine 100km/h Zulassung hat (kenne da 2 von) , ich wüsste jetzt kein Zugfzg, welches die Bedingungen erfüllt.
MfG Volker
Zitat:
@schreyhalz schrieb:
Naja, so sinnfrei ist die Regelung nicht! So wie es ist , ist es einfacher zu berechnen und anzuwenden. Ist mit dem Führerschein auch so , da gibt es auch nur zulässige Gewichte.
Auf der anderen Seite muss ich so auch schon schauen / rechnen / ggf. wiegen, ob ich eine bestimmte Last a) auf einen bestimmten Anhänger laden darf und b) den Anhänger mit einem bestimmten Auto ziehen darf - das wird von mir als Bürger auch "erwartet". Fände von daher auch eine 100km/h-Regelung abhängig vom tatsächlichen Gewicht sinnvoller. Geht ja - logischerweise - immer um die Sicherheit ALLER im Straßenverkehr. Nur wo soll das Problem sein wenn ich einen leeren 3000kg-zGG-Anhänger mal mit 'nem Corsa B leer irgendwo hin überführe?! ~600kg sind 600kg, unabhängig was der Anhänger laden darf und der Corsa ziehen...
Ausserdem - schon jetzt wird man gewogen, wenn die Pol der Meinung ist, dass der Anhänger überladen / die Anhängelast überschritten ist, und auf'n Kopp gefallen sind die meisten der Trachtentruppe ja nicht - ist ja auch gut so. D.h. auch bei der 100km/h-Regelung sollte sich das halbwegs OK feststellen lassen, ob das tatsächlich so "fahrbar" ist oder nicht...
Zitat:
So gesehen habe bis jetzt auch nicht begriffen , warum ein Pferdeanhänger mit einem zGG von 3,5 t eine 100km/h Zulassung hat (kenne da 2 von) , ich wüsste jetzt kein Zugfzg, welches die Bedingungen erfüllt.
Halt das Gleiche wie (z.B.) bei 3,5to Autotransportanhängern ODER den - worauf der thread ja quasi basiert - eingangs erwähnten 750kg ungebremsten Hopsern. -> Mehr Schein als Sein.
Für 'nen flüchtigen Blick o.ä. seitens der Pol reichts halt... wenns dann doch mal hart auf hart kommt, kanns eben trotzdem schlecht aussehen, wird man beim zu schnell fahren erwischt.
Zum letzten Teil: '99-'05 Ford Excursion. Aber nur mit Heckantrieb und "kleinem" Benzinmotor, sonst gehts schnell auf die 3,5to Leergewicht zu. (Diesel + Allrad)
Moin Moin !
Zitat:
Zum letzten Teil: '99-'05 Ford Excursion.
Nee ,der wird auch nicht passen ! Es wird gerne vergessen ,dass die 100km/h Regel nur für Fzge bis 3,5 zGG gilt, und da wird der Ford weit drüber liegen.
Zitat:
Nur wo soll das Problem sein wenn ich einen leeren 3000kg-zGG-Anhänger mal mit 'nem Corsa B leer irgendwo hin überführe?! ~600kg sind 600kg, unabhängig was der Anhänger laden darf und der Corsa ziehen.
Das ist ja auch kein Problem , wenn der Corsa 600 kg gebremst ziehen darf. Es sei denn , du spielst jetzt auf den Führerschein an,wo es wieder nach dem zGG geht, ok , da bin ich aussen vor , ich darf alles fahren , was Räder hat.
Zitat:
D.h. auch bei der 100km/h-Regelung sollte sich das halbwegs OK feststellen lassen, ob das tatsächlich so "fahrbar" ist oder nicht...
Eben nicht ! Üblicherweise wird man ja bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung "geblitzt" und bekommt dann irgendwann Post. Die Fälle durch Hinterherfahren und sofortiger Kontrolle sind eher die Ausnahme.
Wie willst du dann nachweisen ,dass dein Anhänger zu dem Zeitpunkt des Blitzens 100 oder 80 km/h fahren durfte ? Willst du auf der anderen Seite jedesmal ,wenn zufällig ein Polizeiwagen mit gelangweilten Insassen hinter dir fährt , zur Waage fahren , damit klar wird , ob du 100 oder 80 fahren durftest?
Eine Regelung mit dem tatsächlichen Gewicht ist in der Praxis nicht durchführbar.
MfG Volker