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brauche ABE für meine Angel-eyes.

BMW 3er E36
Themenstarteram 25. August 2010 um 18:44

Hallo,

Habe Angel-eyes von sonax. habe mir heute noch leuchtweitenregelung eingebaut. brauche aber noch Abe für meine angels. habt ihr was für mich?

muss nähmlich durch denn tüv die tage.

MFG

Beste Antwort im Thema

Für die ganz unsicheren, hier noch etwas rechtlichen Lesestoff:

Zitat:

Das ECE-Prüfzeichen, auch als E-Kennzeichen, E-Kennzeichnung oder E-Kennung bezeichnet, ist eine Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen. Sie besteht aus einem großen E im Kreis und einer auf die jeweilige ECE-Regelung bezogenen Prüfnummer und besagt, dass für die damit gekennzeichneten Bauteile die erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen durchgeführt wurden und eine ECE-Bauartgenehmigung erteilt wurde. Die am ECE-Verfahren teilnehmenden Staaten und deren Behörden erkennen diese Bauartgenehmigung untereinander an.

Neben dem ECE-Prüfzeichen gibt es noch das Prüfzeichen für Fahrzeuge und Fahrzeugteile nach europäischen Richtlinien. Dieses besteht aus einem kleinen e im Rechteck und besagt, dass für diese Fahrzeuge oder Fahrzeugteile eine europäische Typgenehmigung erteilt wurde. Die Erteilung dieser Prüfzeichen erfolgt aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage.

Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE) in Genf. Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.

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Wenn die LWR funktioniert und vorne auf dem Scheinwerfer ein E-Prüfzeichen ist brauchst du keine ABE dafür!

Lg

haben die denn kein (e) prüfzeichen?

Themenstarteram 25. August 2010 um 19:32

hallo,

auf meinem scheinwerfer steht folgendes:

E 6 und E 11 . was hat das zu bedeuten ??

MFG

Müsste E1 stehen

E steht für ECE Reglung und

1 für deutschland

Themenstarteram 25. August 2010 um 19:40

Zitat:

Original geschrieben von 328Bayer

Müsste E1 stehen

E steht für ECE Reglung und

1 für deutschland

wie gesagt bei mir steht nur e6 und e11. was soll ich jetzt machen :S

Hier schaumal das sind die ganze E prüfzeichen deine sind für England und Belgien zugelassen und nicht für deutschland Sorry.

 

E1: Deutschland

E2: Frankreich

E3: Italien

E4: Niederlande

E5: Schweden

E6: Belgien

E7: Ungarn

E8: Tschechien

E9: Spanien

E10: ehemaliges Jugoslawien

E11: Großbritannien

E12: Österreich

E13: Luxemburg

E14: Schweiz

E15: DDR

E16: Norwegen

E17: Finnland

E18: Dänemark

E19: Rumänien

E20: Polen

E21: Portugal

E22: Russische Föderation

E23: Griechenland

E24: Irland

E25: Kroatien

E26: Slowenien

E27: Slowakei

E28: Weißrussland

E29: Estland

E31: Bosnien und Herzegowina

E32: Lettland

E37: Türkei

E40: Mazedonien

E42: Europäische Union

E43: Japan

Themenstarteram 25. August 2010 um 19:46

Zitat:

Original geschrieben von 328Bayer

Hier schaumal das sind die ganze E prüfzeichen deine sind für England und Belgien zugelassen und nicht für deutschland Sorry.

 

E1: Deutschland

E2: Frankreich

E3: Italien

E4: Niederlande

E5: Schweden

E6: Belgien

E7: Ungarn

E8: Tschechien

E9: Spanien

E10: ehemaliges Jugoslawien

E11: Großbritannien

E12: Österreich

E13: Luxemburg

E14: Schweiz

E15: DDR

E16: Norwegen

E17: Finnland

E18: Dänemark

E19: Rumänien

E20: Polen

E21: Portugal

E22: Russische Föderation

E23: Griechenland

E24: Irland

E25: Kroatien

E26: Slowenien

E27: Slowakei

E28: Weißrussland

E29: Estland

E31: Bosnien und Herzegowina

E32: Lettland

E37: Türkei

E40: Mazedonien

E42: Europäische Union

E43: Japan

naja ich guck mal ob ich irgendwie ein ABE dafür kriege oder so muss ja eine lösung geben!

Du brauchst KEINE ABE oder sonstigen Papierkram für die Scheinwerfer!

 

Greetz

Cap

Zitat:

Original geschrieben von CaptainFuture01

Du brauchst KEINE ABE oder sonstigen Papierkram für die Scheinwerfer!

 

Greetz

Cap

Er hat doch keine E1 freigabe!!!

Kurz und schmerzlos, schmeiß die Dinger wieder raus und bau die Orginal wieder ein !;)

Zitat:

Original geschrieben von 328Bayer

Er hat doch keine E1 freigabe!!!

Was hat das damit zu tun?

Es ist SCHEIßEGAL,in welchem Land die Dinger abgenommen wurden....da kann auch E40 draufstehen,du darfst sie ohne jegliche Papiere einbauen und spazierenfahren....und in Belgien wäre mir Linksverkehr neu.

 

Greetz

Cap

Ich wage übrigens zu bezweifeln, dass die Scheinis von Sonax sind. ;) Sonar ist deutlich wahrscheinlicher. :D

richtig, das E-Prüfzeichen gibt nur an, in welchem Land die ursprüngliche Freigabe erfolgte. da das "E" für "europäische freigabe" steht, hat man damit in der gesamten EU gültigkeit und benötigt keine ABE!

sollte dir dein TÜVler da was anderes erzählen wollen: ignorieren! :D

es gibt tausende von usern mit diesen scheinwerfern, und alle sind bisher damit problemlos über den TÜV gekommen, ich selber inklusive vor vielen jahren schon.

Für die ganz unsicheren, hier noch etwas rechtlichen Lesestoff:

Zitat:

Das ECE-Prüfzeichen, auch als E-Kennzeichen, E-Kennzeichnung oder E-Kennung bezeichnet, ist eine Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen. Sie besteht aus einem großen E im Kreis und einer auf die jeweilige ECE-Regelung bezogenen Prüfnummer und besagt, dass für die damit gekennzeichneten Bauteile die erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen durchgeführt wurden und eine ECE-Bauartgenehmigung erteilt wurde. Die am ECE-Verfahren teilnehmenden Staaten und deren Behörden erkennen diese Bauartgenehmigung untereinander an.

Neben dem ECE-Prüfzeichen gibt es noch das Prüfzeichen für Fahrzeuge und Fahrzeugteile nach europäischen Richtlinien. Dieses besteht aus einem kleinen e im Rechteck und besagt, dass für diese Fahrzeuge oder Fahrzeugteile eine europäische Typgenehmigung erteilt wurde. Die Erteilung dieser Prüfzeichen erfolgt aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage.

Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE) in Genf. Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.

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