brauche ABE für meine Angel-eyes.
Hallo,
Habe Angel-eyes von sonax. habe mir heute noch leuchtweitenregelung eingebaut. brauche aber noch Abe für meine angels. habt ihr was für mich?
muss nähmlich durch denn tüv die tage.
MFG
Beste Antwort im Thema
Für die ganz unsicheren, hier noch etwas rechtlichen Lesestoff:
Zitat:
Das ECE-Prüfzeichen, auch als E-Kennzeichen, E-Kennzeichnung oder E-Kennung bezeichnet, ist eine Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen. Sie besteht aus einem großen E im Kreis und einer auf die jeweilige ECE-Regelung bezogenen Prüfnummer und besagt, dass für die damit gekennzeichneten Bauteile die erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen durchgeführt wurden und eine ECE-Bauartgenehmigung erteilt wurde. Die am ECE-Verfahren teilnehmenden Staaten und deren Behörden erkennen diese Bauartgenehmigung untereinander an.
Neben dem ECE-Prüfzeichen gibt es noch das Prüfzeichen für Fahrzeuge und Fahrzeugteile nach europäischen Richtlinien. Dieses besteht aus einem kleinen e im Rechteck und besagt, dass für diese Fahrzeuge oder Fahrzeugteile eine europäische Typgenehmigung erteilt wurde. Die Erteilung dieser Prüfzeichen erfolgt aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage.
Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE) in Genf. Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.
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19 Antworten
Wenn die LWR funktioniert und vorne auf dem Scheinwerfer ein E-Prüfzeichen ist brauchst du keine ABE dafür!
Lg
haben die denn kein (e) prüfzeichen?
hallo,
auf meinem scheinwerfer steht folgendes:
E 6 und E 11 . was hat das zu bedeuten ??
MFG
Müsste E1 stehen
E steht für ECE Reglung und
1 für deutschland
Zitat:
Original geschrieben von 328Bayer
Müsste E1 stehen
E steht für ECE Reglung und
1 für deutschland
wie gesagt bei mir steht nur e6 und e11. was soll ich jetzt machen :S
Hier schaumal das sind die ganze E prüfzeichen deine sind für England und Belgien zugelassen und nicht für deutschland Sorry.
E1: Deutschland
E2: Frankreich
E3: Italien
E4: Niederlande
E5: Schweden
E6: Belgien
E7: Ungarn
E8: Tschechien
E9: Spanien
E10: ehemaliges Jugoslawien
E11: Großbritannien
E12: Österreich
E13: Luxemburg
E14: Schweiz
E15: DDR
E16: Norwegen
E17: Finnland
E18: Dänemark
E19: Rumänien
E20: Polen
E21: Portugal
E22: Russische Föderation
E23: Griechenland
E24: Irland
E25: Kroatien
E26: Slowenien
E27: Slowakei
E28: Weißrussland
E29: Estland
E31: Bosnien und Herzegowina
E32: Lettland
E37: Türkei
E40: Mazedonien
E42: Europäische Union
E43: Japan
Zitat:
Original geschrieben von 328Bayer
Hier schaumal das sind die ganze E prüfzeichen deine sind für England und Belgien zugelassen und nicht für deutschland Sorry.
E1: Deutschland
E2: Frankreich
E3: Italien
E4: Niederlande
E5: Schweden
E6: Belgien
E7: Ungarn
E8: Tschechien
E9: Spanien
E10: ehemaliges Jugoslawien
E11: Großbritannien
E12: Österreich
E13: Luxemburg
E14: Schweiz
E15: DDR
E16: Norwegen
E17: Finnland
E18: Dänemark
E19: Rumänien
E20: Polen
E21: Portugal
E22: Russische Föderation
E23: Griechenland
E24: Irland
E25: Kroatien
E26: Slowenien
E27: Slowakei
E28: Weißrussland
E29: Estland
E31: Bosnien und Herzegowina
E32: Lettland
E37: Türkei
E40: Mazedonien
E42: Europäische Union
E43: Japan
naja ich guck mal ob ich irgendwie ein ABE dafür kriege oder so muss ja eine lösung geben!
Du brauchst KEINE ABE oder sonstigen Papierkram für die Scheinwerfer!
Greetz
Cap
Zitat:
Original geschrieben von CaptainFuture01
Du brauchst KEINE ABE oder sonstigen Papierkram für die Scheinwerfer!
Greetz
Cap
Er hat doch keine E1 freigabe!!!
Kurz und schmerzlos, schmeiß die Dinger wieder raus und bau die Orginal wieder ein !
Zitat:
Original geschrieben von 328Bayer
Er hat doch keine E1 freigabe!!!
Was hat das damit zu tun?
Es ist SCHEIßEGAL,in welchem Land die Dinger abgenommen wurden....da kann auch E40 draufstehen,du darfst sie ohne jegliche Papiere einbauen und spazierenfahren....und in Belgien wäre mir Linksverkehr neu.
Greetz
Cap
Ich wage übrigens zu bezweifeln, dass die Scheinis von Sonax sind. Sonar ist deutlich wahrscheinlicher.
richtig, das E-Prüfzeichen gibt nur an, in welchem Land die ursprüngliche Freigabe erfolgte. da das "E" für "europäische freigabe" steht, hat man damit in der gesamten EU gültigkeit und benötigt keine ABE!
sollte dir dein TÜVler da was anderes erzählen wollen: ignorieren!
es gibt tausende von usern mit diesen scheinwerfern, und alle sind bisher damit problemlos über den TÜV gekommen, ich selber inklusive vor vielen jahren schon.
Für die ganz unsicheren, hier noch etwas rechtlichen Lesestoff:
Zitat:
Das ECE-Prüfzeichen, auch als E-Kennzeichen, E-Kennzeichnung oder E-Kennung bezeichnet, ist eine Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen. Sie besteht aus einem großen E im Kreis und einer auf die jeweilige ECE-Regelung bezogenen Prüfnummer und besagt, dass für die damit gekennzeichneten Bauteile die erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen durchgeführt wurden und eine ECE-Bauartgenehmigung erteilt wurde. Die am ECE-Verfahren teilnehmenden Staaten und deren Behörden erkennen diese Bauartgenehmigung untereinander an.
Neben dem ECE-Prüfzeichen gibt es noch das Prüfzeichen für Fahrzeuge und Fahrzeugteile nach europäischen Richtlinien. Dieses besteht aus einem kleinen e im Rechteck und besagt, dass für diese Fahrzeuge oder Fahrzeugteile eine europäische Typgenehmigung erteilt wurde. Die Erteilung dieser Prüfzeichen erfolgt aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage.
Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE) in Genf. Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.