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Brauche Beratung über Anforderung von Händler

Themenstarteram 17. März 2016 um 10:23

Guten Tag,

Ich möchte mein Auto verkaufen und brauche kurz eure Beratung; ich hoffe die Thema passt in diesem Forumbereich.

Der Käufer (angeblich ein Autohaus) schreibte so:

"Wäre es denn möglich, das Auto mit Ihren Kennzeichen nach Bayern zu fahren und ich schicke Ihnen die Papiere von der Ummeldung zu?"

-> Was bedeutet das für mich? Soll ich akzeptieren? das Auto wurde in Berlin zugelassen.

-> Wenn ich sowas akzeptiere, kann man irgendwie mit dem Vertrag verpflichten, dass die Ummeldung schnell passiert, und mit Konsequenzen falls nicht?

Vielen Dank im Voraus,

MfG,

Beste Antwort im Thema

Ein seriöser Händler kommt und nimmt bei einer Kaufeinigung das Auto mit seinen roten Schildern mit.

Auto auf jeden Fall vorher abmelden, Probefahrt kann mit den mitgebrachten roten Schildern gemacht werden.

Und bei der Bezahlung unbedingt auf Bargeld bestehen.

Auf was anderes würde ich mich niemals einlassen.

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17 Antworten
am 17. März 2016 um 10:30

Es gabs vor kurzem ein ähnliches Thema. Falls etwas bei der Fahrt passiert, könntest du dann Probleme mit Versicherung haben. Bei Privatverkauf kann ich es noch verstehen, aber ein Händler hat doch in der Regel rote Nummern (wie auch immer die heißen) deswegen verstehe ich nicht warum er das Auto mit deinen Nummern transportieren will.

Ganz einfach das ganze, wenn die "Überführung" an einem Wochentag stattfinden soll: Auto besichtigen, abmelden und er soll es mit seinen roten Nummern überführen. Jeder seriöse Händler hat sowas.

Ein seriöser Händler kommt und nimmt bei einer Kaufeinigung das Auto mit seinen roten Schildern mit.

Auto auf jeden Fall vorher abmelden, Probefahrt kann mit den mitgebrachten roten Schildern gemacht werden.

Und bei der Bezahlung unbedingt auf Bargeld bestehen.

Auf was anderes würde ich mich niemals einlassen.

Ein Händler hab aber meist nur einen Satz. Wenn sich den drei oder vier Mitarbeiter teilen, dann kann nicht einer einen ganzen Tag damit unterwegs sein.

Die Frage vom Autohaus halte ich daher für berechtigt, fragen kann man ja mal. Dass es auch anders geht, steht ja außer Frage.

am 17. März 2016 um 12:25

Zitat:

@Deloman schrieb am 17. März 2016 um 13:22:04 Uhr:

Ein Händler hab aber meist nur einen Satz. Wenn sich den drei oder vier Mitarbeiter teilen, dann kann nicht einer einen ganzen Tag damit unterwegs sein.

Die Frage vom Autohaus halte ich daher für berechtigt, fragen kann man ja mal. Dass es auch anders geht, steht ja außer Frage.

Ein größerer Händler hat mehr als nur ein Satz Schilder. Ein kleiner Händler hat keine 3-4 Mitarbeiter die jeden Tag irgendwo. Autos abholen.

Der Kontakt sollte sich ja aber auch zurück verfolgen lassen, sofern sich es wirklich um eine Firma handelt

Die Telefonnummer vor ort (möglichst kein Handy) kann man ja bei fragen auch mal bemühen

Um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn, das ein Händler aus Bayern ein Auto in Berlin kauft?

Ist es ein seltenes oder teures Auto kann der Händler sich auch einen Trailer besorgen, sofern er ernstes Interesse hat.

Und auch kleine Händler haben mehr als nur einen Satz "Rote Kennzeichen".

Also lass die Überführung sein Problem sei .

Gruß,

der_Nordmann

Zitat:

@amc1981 schrieb am 17. März 2016 um 11:23:55 Uhr:

Guten Tag,

Ich möchte mein Auto verkaufen und brauche kurz eure Beratung; ich hoffe die Thema passt in diesem Forumbereich.

Der Käufer (angeblich ein Autohaus) schreibte so:

"Wäre es denn möglich, das Auto mit Ihren Kennzeichen nach Bayern zu fahren und ich schicke Ihnen die Papiere von der Ummeldung zu?"

-> Was bedeutet das für mich? Soll ich akzeptieren? das Auto wurde in Berlin zugelassen.

-> Wenn ich sowas akzeptiere, kann man irgendwie mit dem Vertrag verpflichten, dass die Ummeldung schnell passiert, und mit Konsequenzen falls nicht?

Vielen Dank im Voraus,

MfG,

Moin,,

so eine Vorgabe vom Autohändler habe ich noch nie gehört! Jeder Händler hat rote Kennzeichen, und das würde mich sehr stutzig machen so ein Anfrage!

Themenstarteram 18. März 2016 um 11:59

Vielen Dank an euch alle!

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 17. März 2016 um 18:35:54 Uhr:

Um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn, das ein Händler aus Bayern ein Auto in Berlin kauft?

Ist es ein seltenes oder teures Auto kann der Händler sich auch einen Trailer besorgen, sofern er ernstes Interesse hat.

Und auch kleine Händler haben mehr als nur einen Satz "Rote Kennzeichen".

Also lass die Überführung sein Problem sei .

Gruß,

der_Nordmann

Ich verkaufe einen Opel Astra BJ 2015 (für Details kann man hier sehen)

Ich habe so dem Händler kommuniziert und ihm gefiel nicht; seine Anforderung war für mich nicht akzeptabel, nach ich eure Antworten hier gelesen habe.

Aber jetzt habe ich ein potenzieller Privatkäufer der auch so eine Reise machen möchte, um das Auto abzuholen, also wieder mit meinen Kennzeichen; kann jmd bitte sagen, ob das OK für Privatkäufer ist, und was muss man im Vertrag genauer erwähnen, um das Risiko zu minimieren?

Vielen Dank,

Respekt! In 8 Wochen 5tkm.

am 18. März 2016 um 13:29

Das finde ich auch komisch. Auto seit paar Wochen. Damit schon 5.000km gefahren und nun merkst du das du eigentlich kein Auto brauchst und ein Auto Geld kostet :D. Dazu ein Schaden. Das wird leider ein hohes Lehrgeld

Das Risiko ist bei Privatverkauf nicht kleiner für dich.

Allerdings finde ich es merkwürdig, dass du dir ein Auto kaufst und es kurz danach wieder verkaufst mit der Begründung, dass dir dadurch Kosten entstehen. Sowas weiss man vorher, zumal du jetzt einen nicht unerheblichen Verlust einfährst.

Warum läßt du den Schaden an der Front nicht reparieren?

Müßte doch die Versicherung vom Verursacher zahlen?

Dann bekommst du auch mehr und dein Verlust hält sich in Grenzen!

Aber zurück zum Thema.

Bei Privat im Kaufvertrag alle Daten des Käufers notieren. Personalausweisnummer ist wichtig.

Im Kaufvertrag schreibst du rein , daß der Käufer umgehend nach der Überführung das Fahrzeug ummeldet.

Dann ist alles gut!

der_Nordmann

Zitat:

@andy1080 schrieb am 18. März 2016 um 14:32:23 Uhr:

Das Risiko ist bei Privatverkauf nicht kleiner für dich.

Allerdings finde ich es merkwürdig, dass du dir ein Auto kaufst und es kurz danach wieder verkaufst mit der Begründung, dass dir dadurch Kosten entstehen. Sowas weiss man vorher, zumal du jetzt einen nicht unerheblichen Verlust einfährst.

Moinn,,

genau so ist es!!

Der Privatkäufer bringt seit Kurzkennzeichen selber mit, Basta! Was machst Du wenn ER den Wagen nicht schnell genug ummeldet, oder gar ein Unfall auf Deinen Namen hat??

Ich glaube TS Du bist eh ein besondere Type! A.) Was Verkauf betrifft!! B). Nach ca. 2.Monaten fest zu stellen, Auto macht Stress u. kostet Geld. ACH WAS!!!???:confused:

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