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Brauche dringend Hilfe und Ratschläge bei Werkstattproblem!

Themenstarteram 25. Oktober 2009 um 20:43

Hallo,

ich habe mein Auto für eine Unfallreparatur bei einem Audi Händler mit VW Service abgegeben um eine Fremdverschuldeten Schaden reparieren zu lassen.

Da das Auto einmal dort war und ich mir sowieso 3 Kabel in die A-Säule legen lassen wollte habe ich das dort machen lassen. Dieser Auftrag war jedoch nur mündlich abgemacht worden.

Jetzt wollte ich das Auto abholen und siehe da, es wurden bloß 2 Kabel verlegt. Daraufhin habe ich das Auto dort gelassen und die Rechnung nicht bezahlt. Da der Zuständige nicht da war, möchte ich morgen hin gehen.

Jetzt sind meine Fragen:

Hab eich einen ANspruch, dass die Werkstatt das 3. Kabel noch legt?

Hat die Anspruch auf die Bezahlung der bisher erledigten Arbeiten, auch wenn es nicht die geforderten sind?

Welche rechtliche Stellung hat überhaupt so eine mündliche Absprache?

Für Hilfe und Tipps wie ich mich verhalten soll wäre ich sehr dankbar

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15 Antworten

Ich würde sagen, mündlich ausgemacht = nix Vertrag, hoffen auf Kulanz der Werstatt (das er dir das 3te Kabel gratis dazulegt) und zahl deine Rechnung!!

Themenstarteram 25. Oktober 2009 um 21:54

Ja, wenn er das 3. legt zahle ich sofort, aber was ist wenn er das nicht machen will?

Mir nützen die 2 Kabel nichts und das 3 gelegt werden sollen hatten wir extra nochmal besprochen.

Und mündlich=kein Vertrag gilt doch dann auch für die Werkstatt oder irre ich mich?

Zitat:

Original geschrieben von zeus.85

.

Und mündlich=kein Vertrag gilt doch dann auch für die Werkstatt oder irre ich mich?

Nein, da auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag, nur schlecht zu beweisen.Sag denen das sie die 3te Leitung nachlegen sollen und zahl die Rechnung.

Zitat:

Original geschrieben von skodabauer

Zitat:

Original geschrieben von zeus.85

.

Und mündlich=kein Vertrag gilt doch dann auch für die Werkstatt oder irre ich mich?

... nur schlecht zu beweisen.

..eben drum isses in meinen Augen keiner, weils keine S.. beweisen kann.

Mündlicher Vertrag ohne Zeugen = Griff ins Klo!!

Zitat:

Original geschrieben von skodabauer

Zitat:

Original geschrieben von zeus.85

.

Und mündlich=kein Vertrag gilt doch dann auch für die Werkstatt oder irre ich mich?

Nein, da auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag, nur schlecht zu beweisen.Sag denen das sie die 3te Leitung nachlegen sollen und zahl die Rechnung.

So sieht´s aus.

Ist in diesem Fall zwar eine Pattsituation, allerdings könntest Du Schwierigkeiten bekommen den Wagen ohne Bezahlung wieder zu erlangen.

Wenn die Werkstatt das dritte Kabel nicht verlegen will und auf vollständige Bezahlung besteht, dann bezahle und schreibe auf die Rechnung vom Händler "unter Vorbehalt bezahlt" drauf.

Sonst sieht es mit späteren Ansprüchen bzw. deren Geltungmachung schlecht aus.

Gruß,

Thilo

Themenstarteram 25. Oktober 2009 um 22:41

Ja,

aber wenn ich zahle, dann stimme ich der erbrachten Leistung ja zu.

Was ist denn, wenn ich sagen, dass die Werkstatt die Kabel eben wieder herausnehmen soll, wenn Sie das 3. nicht legen wollen.

Steht mir das zu oder nicht?

Nur wen ein mündliche Absprache ein Vertrag ist, dann hätte ich ja Anspruch auf das 3. Kabel. Wenn sie das nich tlegen wollen, dann wäre das doch Vertragsbruch.

Oder sehe ich das falsch?

Wie weißt man denn so einen Vertrag nach? Es wurde ja nichts aufgezeichnet und es gab immer nur einen Bearbeiter und mich

Hm is so ne Sache, du hast es mündlich bestellt, der freundliche aber nicht richtig ausgeführt. Sonit steht Aussage gegen Aussage: Du behauptest du hast 3 Kabel bestellt, der Freundl. sagt 2 Kabel, somit steht Aussage gegen Aussage.

Bezahl die Rechnung und zieh das 3te Kabel selber. Spart haufen Ärger!!

Themenstarteram 25. Oktober 2009 um 22:59

Dann zahle ich aber für eine Leistung die nicht koplett erbracht wurde.

Das werde ich nur machen, wenn ich ein Anwaltsschreiben bekomme und ich denke bei unter 100€ werden sie das nicht machen.

Erstmal sehen was herauskommt morgen.

P.S. natürlich hätte ich sie selbst gezogen, nur ist mir das bei einem Airbag in der A-Säule zu heikel. Ich möchte beruhigt Auto fahren.

Du kannst in jedem Fall auf der Rechnung vermerken lassen:

"Zahlung erfolgte ohne Anerkennung einer Rechtspflicht nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung."

Allerdings werden sich Anwälte freuen wie die kleinen Könige, einen Fall bei solch' sagenhaftem Streitwert übernehmen zu sollen.

Gibt's denn keine Innung bzw. Schiedsstelle, bei der du prophylaktisch anfragen könntest?

Ich würde es erst einmal auf die freundliche Art versuchen. Sind doch alles nur Menschen.

Was hat es denn nun gegeben?

Gruß,

Thilo

Themenstarteram 28. Oktober 2009 um 7:45

Hallo,

erstmal möchte ich mich bei allen für die guten Ratschläge und die Hilfe bedanken.

Ja was ist raus gekommen? Das ist mir fast schon peinlich. Obwohl mir am Samstag 2 Mitarbeiter gesagt haben, dass nur 2 Kabel verlegt wurden, so wie es auf der Rechnung steht, hat mit der zuständige Mitarbeiter gesagt, dass 3 Kabel verlegt wurden und er das eine nur nicht berechnet hat weil es dann zu teuer gewesen wäre. Auch den Schrumpfschlauch, der angeblich 73€ kostet (ist der aus Gold?), hat er nict berrechnet.

Was jedoch berechnet wurde sind 3 neue Sicherungen die getauscht wurden weil sie angeblich defekt waren. Da vor dem Werkstattbesuch alles einwandfrei funktionierte kann ich mir das kaum vorstellen.

Naja jedenfalls habe ich das Auto wieder. Die 3 Kabel habe ich bei einem ersten hineinsehen in den Lichtschalterschacht nicht sehen können aber sie werden hoffentlich da sein.

Ich werde die Werkstatt jedenfalls wechseln.

Kennt denn jemand im Raum Berlin ein gutes VW Autohaus?

am 28. Oktober 2009 um 15:28

Die schenken dir was und du willst die Werkstatt wechseln :confused:

Die anderen berechnen ihre Arbeitsleistung hoffentlich genauer :D

Genau. Nenn´ uns doch mal die Werkstatt, dann werden wir dort Kunde.

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