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Brauche mal bitte Euren Rat wegen der Gewährleistung bei VW

VW Passat B6/3C

Brauche mal bitte Euren Rat wegen der Gewährleistung bei VW

Hallo Leute,

haben unseren neuen / Gebrauchten vor 15 Tagen bei VW in Stuttgart abgeholt. Nun heizt die Heizung aber nicht, erst bei 26 Grad fängt sie an. Aber eben auch nicht voll.

Muss ich da einen Mangel anzeigen?
Wo wird das Auto repariert?
Muss der Wagen zurück nach Stuttgart?
Ich wohne in Braunschweig.
Bekomme ich einen Ersatzwagen oder wie ist da der Werdegang?

Seid so nett und gebt mir einmal einen Tipp, wohin ich mich wenden muss und was ich zutun habe.
Das Fahrzeug ist Baujahr 2011 und wie gesagt, ich habe es erst vor 15 Tagen von VW in Stuttgart geholt.


Danke!!!!!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@yaabbaa schrieb am 28. April 2015 um 16:27:17 Uhr:


Meine Herren!
Gewährleistung ist gesetzlich geregelt! Garantieversicherungen ist meist so, dass der Käufer aufgrund der Kilometerleistung einen Selbstbehalt hat! Solange er unter den 6 Monaten nach Kauf ist, sollte man immer auf die Gewährleistung pochen und sich keine Garantieversicherung aufschwazen lassen! Nach Ablauf der 6 Monate kann man das über die Garantieversicherung regeln, da der Händler aufgrund der Beweislastumkehr der Glücklichere ist. Da muss nähmlich der Verkäufer beweißen können, dass der Schaden vorher schon bestanden hat!
Zusammengefasst: 0 bis 6 Monate: Gewährleistung (kostet nichts) 7 bis X Monate: Garantie!
lg yaabbaa

Genau so ist es, hatte ich anfangs schon gepostet!

Ich würde mich da auch nicht drauf einlassen und auf das Gesetz und die Gewährleistung pochen.

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Hast du eine Gebrauchtwagengarantie ? Dann schau dir die Leistungen an, die müsste da leisten ...

bei einem Wagen aus 2011 sollte man davon ausgehen dass die Heizung funktioniert. Selbst wenn die Garantie nicht greift, greift die Gewährleistung in jedem Fall, da das keine Abnutzung ist, sondern ein Mangel.
Wie es der Verkäufer halt gern hätte.

Keine Garantie...das ist Blödsinn! Hier gilt die klassische Gewährleistung! Direkt den Händler anrufen / emailen und das Problem schildern! Der muss das dann in Ordnung bringen! Wie ist seine Sache! Er kann das Auto bei dir, per Transporter abholen lassen dann reparieren und wieder per Transporter zurück. Oder, was am warscheinlichsten ist, er schickt dich zum nächsten VW Partner in deiner Nähe und rechnet dann mit denen ab!
Lass dich nicht auf Garantieversicherung oder ähnliches ein! Du hast 1 Jahr volle Gewährleistung!

[Danke, aber wieso soll meine Versicherung da greifen? Es gibt doch die gesetzliche Gewährleistung, oder? Ausserdem müsste ich dann 150 € selbst mitbezahlen, das sehe ich doch gar nicht ein.

Danke, das ist die Top-Antwort. Beim letzten Passat hatte ich mich nähmlich auf die Gebrauchtwagengarantie abschieben lassen und durfte dazubezahlen, obwohl das Auto gerademal 3 Monate in unserem Besitz war. Auch wieder die Kühlmittelpumpe 2, also die elektrische Pumpe....

Habe dem Händler gemailt und versuche es auf die ruhige Art. Wenn der sich querstellt und den Namen des Händlers habe ich hier schon ein paar Male gelesen, was mache ich dann?

Zitat:

@deerhunter01 schrieb am 26. April 2015 um 07:07:37 Uhr:


Lass dich nicht auf Garantieversicherung oder ähnliches ein! Du hast 1 Jahr volle Gewährleistung!

Die Beweislastumkehr gilt aber nur die ersten sechs Monate. Ich denke, kein einziger Händler in Deutschland wird nach Ablauf der ersten sechs Monate noch etwas auf Gewährleistung machen. Und ein Bestehen darauf dürfte - wenn nicht sowieso fast unmöglich - teuer und mit sehr viel Ärger verbunden sein.

Insofern sollte man versuchen,

alle

Probleme innerhalb der ersten sechs Monate zu finden, was meiner Meinung nach aber auch reichlich Zeit ist, um Sachmängel zu finden.

Zitat:

@Der Kanzler schrieb am 26. April 2015 um 09:52:03 Uhr:


Habe dem Händler gemailt und versuche es auf die ruhige Art. Wenn der sich querstellt und den Namen des Händlers habe ich hier schon ein paar Male gelesen, was mache ich dann?

Warum sollte er sich "querstellen"? Wenn überhaupt, dann wird sich höchstens der Verkäufer querstellen - Händler wissen sehr wohl um die Gesetzeslage. Sanfter Druck, notfalls an höherer Stelle, wirkt da Wunder. Es kann allerdings sein, daß der Händler die Gewährleistung selbst machen will. Ich kann mir nicht vorstellen, daß er derlei Arbeiten einfach so an eine Fremdwerkstatt "freigibt", denn bei sich verliert sich das irgendwo in den Bilanzen, während es als Fremdleistung in den Büchern steht und somit ein Verlust ist.

Ich glaube auch nicht, daß Du auf Behebung auf Gewährleistung in einer Fremdwerkstatt/vor Ort bestehen kannst, denn bei Gewährleistung mußt Du dem Händler die Gelegenheit zur Nachbesserung geben, wobei er erstmal die Wahl der Mittel hat.

Übrigens mit einer der Gründe, warum ich es sehr kritisch sehe, für einen Gebrauchtwagen quer durch die Republik zu fahren. Da muß ein Auto schon ganz speziell sein, daß ich das machen würde.

Meine Fahrzeugsuche im letzten Jahr hat mich diesbezüglich schlauer werden lassen; ich habe so manchen "Spezialisten" auch bei den Markenhändlern kennengelernt, der nicht besser als der Fähnchenhändler um die Ecke war. Insofern bin ich froh, mein Auto bei einem guten und fairen Händler gefunden zu haben, der noch dazu unter 100Km von mir entfernt ist, denn man ist auch nach dem Kauf immer noch ein paarmal dort - es gibt keine perfekten Gebrauchtwagen, welche keinerlei Gewährleistungs-Inanspruchnahme bedürfen.

Danke für Deine Antwort. Wenn der VW-Fritze auf die Reperatur besteht, kann er mir einmal erklären, wie er das Auto nach Stuttgart bekommt. Also ich nehme die Tortour nicht noch einmal auf mich, dorthin zu fahren.......

Zitat:

@Der Kanzler schrieb am 26. April 2015 um 17:49:50 Uhr:


Danke für Deine Antwort. Wenn der VW-Fritze auf die Reperatur besteht, kann er mir einmal erklären, wie er das Auto nach Stuttgart bekommt. Also ich nehme die Tortour nicht noch einmal auf mich, dorthin zu fahren.......

Hiho
Die Verbringung zum Kaufort geht zu Lasten des Käufers wenn nichst anderes als Erfüllungsort im Vertrag steht :
das Auto ansich ist ja fahrbereit ..also kein Grund sich nicht ins Auto zu setzten und da runter zu fahren , anders würde es bei nem Motorschaden oder ähnlichem ( nicht fahrbereit ) aussehen

Wenn du also Nicht dahin fahren willst , muss du wohl oder über den Weg über die Gerichte gehen ...
mal angenommen : Die Heizung heizt nicht weil ein Bedienfehler vorliegt ..(kann ja vorkommen ) will ich dich schreien hören wenn der Verkäufer 400 Euro Anfahrkosten aufruft . ( Die könnte er ja locker aufrufen weil er ja "irgendwie das Auto nach Stuttgart" bekommen muss...und so nen Trailergespann kostet halt Geld ...

Gruss Dirk

Zitat:

Hiho

Die Verbringung zum Kaufort geht zu Lasten des Käufers wenn nichst anderes als Erfüllungsort im Vertrag steht :

Das ist falsch!

Siehe BGB §439 Absatz 2:
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Wenn der Verkäufer das Auto bei sich reparieren will, soll er einen Transporter schicken

:D

I.d.R. haben mich (bei weit entfernten Händlern gekauft) die Verkäufer zur nächsten VW Werkstatt in meiner Gegend geschickt.

Noch niemand schickte mir einen Transporter

:)

Zitat:

@deerhunter01 schrieb am 26. April 2015 um 19:14:16 Uhr:



Zitat:

Hiho

Die Verbringung zum Kaufort geht zu Lasten des Käufers wenn nichst anderes als Erfüllungsort im Vertrag steht :


Das ist falsch!
Siehe BGB §439 Absatz 2:
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Hiho
Genau Richtig .:confused: .und genau aus diesem Grund holt Mediamarkt und Co jedes defekte Geräte bei einem zu Hause ab ...

Gruss Dirk

Zitat:

Hiho

Genau Richtig .:confused: .und genau aus diesem Grund holt Mediamarkt und Co jedes defekte Geräte bei einem zu Hause ab ...

Bei einem "Kleinteil" wird auch Mediamarkt dir die Versandkosten erstatten, wenn es Gewährleistung ist! Du musst dich bloß durchsetzen und auf das Gesetz verweisen....bei meinen Vollautomat haben Sie jedenfalls eine Portosérstattung bezahlt! Wenn du persönlich nicht in der Lage bist deine Rechte durchsetzen zu können, muss das nicht unbedingt richtig sein

:D

Gesetz habe ich oben genannt

Hiho
Ok

Gruss Dirk

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