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Brauche Tüv Gutachten für Angel Eyes

BMW 3er E36
Themenstarteram 13. Februar 2008 um 23:14

Hiho

Hat jemand eine ahnung wo ich ein tüv gutachten für sonar angel eyes herbekomme?

ich brauche unbedingt eines um die dinger eintragen zu lassen

und so toll wie die firma sonar ist haben die nicht mal eine homepage :o

hab nur dieses gefunden: http://www.bbv-tours.info/SK3300-OVCT96.pdf

brauch aber eines für nen e36

Danke für ne antwort!

Gruß

ps ich weiß dass die dinger in DE eintragungsfrei sind ... in Ö aber nicht :o

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20 Antworten

Hi,

aber das verstehe ich nicht...Österreich ist doch auch in der EU und die Scheinwerfer haben doch ein E-Prüfzeichen, also müsste es doch auch für Österreich gelten.

Zitat:

Original geschrieben von patnic03

Hi,

aber das verstehe ich nicht...Österreich ist doch auch in der EU und die Scheinwerfer haben doch ein E-Prüfzeichen, also müsste es doch auch für Österreich gelten.

Genau so ist es... Wenn diese E-Prüfzeichen da drauf sind, dann ist das auch für die "ganze" EU gültig. Der Prüfer der die eingetragen haben will, erzählt Müll... (Falls die ein E-Prüfzeichen drauf haben)...

 

die hatte ich ja auch früher, und die haben definitiv ein E-Prüfzeichen drauf! (meine es war E-11)

also da gibts nix zum eintragen, die sind europaweit zugelassen!!!

Themenstarteram 14. Februar 2008 um 15:49

natürlich ist Ö partner bei den E prüfzeichen

ich hab vor kurzem service machen lassen und die werkstatt bzw der mech. fragte mich ob ich die scheinwerfer eh eingetragen habe ... weil man auf dem ersten blick gleich sieht dass es sich nicht um die orginalen handelt

brauch ich ja nicht haben ja E prüfz.....

der mech. meinte dass man in Ö aber trotzdem einen wisch braucht dass die scheinwerfer für den autotyp richtig sind

hab das auch zum ersten mal gehört

aber is doch lächerlich die scheinis würden doch nicht reinpassen wenn sie nicht für nen e36 hergestellt werden würden :rolleyes:

Gruß

Wenn die Scheinwerfer ein E-Prüfzeichen haben, dann kann es garkeine Unterlagen geben, die bestätigen, daß die Scheinwerfer für das Fahrzeug die richtigen sind. Die Lichttechnische Prüfung und anschließende Zuteilung des Prüfzeichens geschieht nämlich fahrzeugunabhängig.

Themenstarteram 14. Februar 2008 um 19:24

Zitat:

Original geschrieben von daniel.krueger

Wenn die Scheinwerfer ein E-Prüfzeichen haben, dann kann es garkeine Unterlagen geben, die bestätigen, daß die Scheinwerfer für das Fahrzeug die richtigen sind. Die Lichttechnische Prüfung und anschließende Zuteilung des Prüfzeichens geschieht nämlich fahrzeugunabhängig.

ok belassen's wir mal dabei ;)

Ich werd in nächster zeit mal zum tüv fahre und mich informieren

Gruß danke für eure antworten!

ps: ich bin/war auch der meinung dass wenn ein teil E prüfz. hat man nix eintragen muss.

hab genau das gleiche problem wurde gestern raus gezogen und haben mir gesagt das die nicht zugelassen sind und jz weiß ich nicht was ich machen soll weil hab nichts für die angel eyes also papiere oder so

was mach ich denn jz ?

Bist du auch aus Österreich?

 

Greetz

Cap

ne Deutschland

hiho

bei den össis ( sorry ) läuft das mit dem tüv aber leider für die kollegend da drüben etwas anders ...

das schlüsselwort bei dennen heißt typisierung ....und da wollen die halt über ales und jeden kack bescheid wissen ..ob mit abe gutachten oder e-nummer..so ist das leider da drüben ..

 

auch in deustchland heist es nicht automatisch ..ok e-nummer eintragunsgfrei ...die auflagen in der dazugehörigen e-nummer müssen genau eingehalten werden --weil sonst erlisch die e-nummer ..und somit wäre das angebaute teil nicht legal ...

 

z.b. scheinwerfer aus england (linskverkehr ) haben ne e-nummer..dürfen aber an ein in deustchland nicht verbaut werden weil hier die scheinwerfer für rechtsverkehr ausgelegt sind .... jaja scheiße mit der e-nummer ...

ausserdem sacht die e-nummer nur aus als was das teil geprüft wurde ..nicht merh und nicht weniger ..somit kann mann z.b. ein leuchtmittel was als innenbelecuhtung "abgenommen" wurde mit e-nummer.... icht als standlicht benutzten ...deshalb auflagen zur e-nummer beachten

 

im allgemeine sollte es aber mit teilen von markenhertsellern und e-nummer keine probleme geben

 

Gruss Dirk

Ich fahre seit etwa 2004 mit in.pro SW herum....keine Papiere dazubekommen (gibt nämlich keine),der TÜV hat deshalb noch NIE Streß gemacht.....

@Kriatina

Hast du ne Mängelkarte bekommen oder ham die das nur gesagt?

Wenn du keinen Wisch bekommen hast,dann ignoriers....die kennen sich au ned bei allem aus....

Oder ham se was spezifisches bemängelt?

 

Greetz

Cap

hab ne mängelkarte bekommen

und strafe muss ich auch zahlen

plus 3 punkte

und jz muss ich umrüsten auf hallogen

am 5. Juni 2011 um 13:45

was hast du denn für Scheinwerfer drin?

Waren die bei Kauf mit Ringen bestückt? Hat der Scheinwerfer ein E-Prüfzeichen?

Oder hast du da etwa Xenon reingepackt?

Zitat:

Original geschrieben von Kriatina

hab ne mängelkarte bekommen

und strafe muss ich auch zahlen

plus 3 punkte

und jz muss ich umrüsten auf hallogen

Wäre schon,wenn du dir nächstes Mal ned alles einzeln aus der Nase popeln läßt....

Sonar mit Xenon-HID-Kit ist natürlich NICHT erlaubt und da is egal,was der TÜV da evtl. mal eingetragen hat oder der Verkäufer des Xenon-Kit geschrieben oder zugesichert hat.Die SW sind damit nicht bauartgeprüft und somit unzulässig.

In dem Fall ist die Mängelkarte zurecht ausgestellt und die Strafe korrekt ausgesprochen worden.

Lern draus.

@bmwkn

Die Sonar sind mit Standlichtringen,deshalb wird er nicht umrüsten müssen.

 

Greetz

Cap

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