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Brauche Vergleichsgutachten 323ti Compact 8+9J Felgen mit 205/40 17 und 225/35 17

BMW 3er E36
Themenstarteram 8. August 2014 um 9:04

Felgen: ASA AR1 Front poliert 8J+9J x17

Reifen: Hankook vorne 205 40 17

Hankook hinten 225/35 17

 

 

Ich war gerade beim Tüv damit der mir die Reifen und Felgen einträgt, was er nicht macht ohne Vergleichsgutachten. Er hatte kaum Ahnung wollte mir einen erzählen, dass ABS oder ASC nicht geht. Hankook hat mir extra für mein Auto ne Reifenfreigabe geschickt. Wo übrigens das gegenteil steht.

Hat einer das eingetragen ohne Tachoprüfstand oder Angleichung?

MfG Kevin Bross

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16 Antworten

Hallo!

Erst einmal führt die Freigabe der Reifen von dem Hersteller nicht automatisch zu einer TüV- Freigabe. Es muss ein TüV- Gutachten für die Reifengröße in Verbindung mit den Felgen her; oder ggf. eine Einzelabnahme, die i.d.R. aber teuer ist.

Mit dem ABS und dem ASC hat der TüV recht.

Grund: der Abrollumfang der vorderen Reifen zu den hinteren Reifen ist nicht gleich.

Beispiel für den Durchmesser vorn: 40% von der Breite ist 82mm; 17 Zoll ist 431,8.

Also: (82*2+431,8) = 595,8

Für hinten: 35% von der Breite ist 78,75mm.

Wenn du jetzt weiter rechnest wirst du feststellen, dass hintere Rad im Durchmesser ist kleiner, und das kann zu Problemen führen.

G

HJL

bis 2 % abweichung sollte das eigentlich eingetragen werden.

einfach mal zu einem anderen prüfer fahren.

 

jemand, der diese reifenkombi auf seinem 323ti fährt, wäre bspw der user TC23. ist aber eher in einem anderem forum aktiv (einfach mal TC23 + bmw bei google eintippen).

@Broschkula91

Frag mal im Syndikat an,die beschäftigen sich doch deutlich mehr mit diesen kleinen Dimensionen.

Ach und der TÜVer,der "keine Ahnung" hat,hat übrigens recht....

Die vordere Reifengröße weicht über 4% von der Seriengröße ab,die hintere sogar satte 6%.

Und die dann noch daraus resultierenden 2% Differenz vorn zu hinten,wird vorhandene ABS-/ASC-Systeme an ihre Regelgrenzen bringen,wenn nicht sogar komplett abschalten aufgrund der "wirren" Signale von vorn und hinten.

 

Greetz

Cap

die abrollumfänge des jeweiligen reifentyps stehen in der freigabe des herstellers. der umfang variiert von typ zu typ bzw von hersteller zu hersteller.

wenn ihm der hersteller bestätigt hat, dass der unterschied zwischen v&h bei unter 2% liegt, gibt das keine probleme mit dem asc+abs.

der tacho/wsz sollte bei der abweichung angeglichen werden, auch wenn es oftmals auch ohne geht. viele prüfer lassen eine abweichung bis 7% (zu viel angezeigte geschwindigkeit) zu.

Ich bin doch ab-und-zu mal hier. :)

Hab die Reifenkombi zwar eingetragen, aber die Prüfer stellen sich mittlerweile quer. 205/40 und 215/40 auf 8 und 9 geht noch relativ einfach. Da brauch man nur von BMW die Bestätigung bis 1,5% Abweichung. Bekommt man bei der Kundenbetreuung.

Themenstarteram 9. August 2014 um 7:49

Aber laut Gesetz liegt die Toleranz bei 7% oder irre ich mich? Hast du vllt n Vergleichsgutachten? Fahre glaube gleich auf den Tachoprüfstand

Du verwechselst da grad Tachovoreilung mit Radumfang.....

Tachovoreilung:

"Der Tachometer darf nach der EG-Richtlinie ECE-R39 maximal 10% + 4 km/h voreilen (Stand 08/05).

Beispiel: tatsächliche Geschwindigkeit = 100 km/h - maximale Tachoanzeige = 114 km/h

Die Anzeige einer geringeren als der tatsächlichen Geschwindigkeit ist nicht zulässig."

Und daraus resultiert dann die Abweichung der Reifendimensionen zur Seriengröße (beim E36 war das die 205/60R15):

"Der Richtwert bei der Abweichung von der Seriengröße liegt bei - 1,5% bis +1,5%, da ansonsten Fehlfunktionen im Bereich der Regelsysteme (z.b. ABS, ASC, DSC, DTC) möglich sind. Eine Abweichung über 2% erfordert eine Tachoangleichung."

Hier nachzulesen,wenn man zwei Reifengrößen miteinander verglichen hat:

Klick

Heißt für dich,eine Abweichung des Radumfangs über 2% ergibt eine Tachoabweichung ÜBER 10%.Dein Tacho würde hier also bei gefahrenen 100km/h wohl weit über 120km/h anzeigen.Und das ist nicht zulässig.

 

Greetz

Cap

Hallo!

Die Angabe der EG-Richtlinie ist wohl OK. Aber, bei einem etwas größerem Reifen wir die Tachoabweichung nach oben geringer; bei einem etwas kleinerem Reifen größer.

Nun ist ja eine Tachoangleichung nicht gerade für einen „Apfel und ne Ei“ zu haben.

Ich selbst hatte das Problem aufgrund eines deutlich größeren Reifens auf der Hinterachse.

Mein Tacho zeigte bei echten 100 Km/h 90km/h an. Bei höheren Geschwindigkeiten wurde es geringfügig mehr. Also, Frage nach Tachoangleichung, ca. EUR 400,--.

Ich hatte bereits eine Tachoeinheit von Alpina mit 270 Km/h und prüfte dann mit einem GPS meine Abweichungen auf einer speziell ausgewählten Fahrstrecke. Hier bin ich kurzzeitig bis 190 Km/h gefahren, und habe mir die Abweichungen genau notiert.

Ergebnis: Kauf einer Tachoscheibe bis auf 300, da ja der Anfang und das Ende entsprechend der Alpinascheibe ist (Satz für EUR 40,--), und das Ergebnis:

Ein Tachovorlauf von ca. 7 %.

Der TüV hat meine Umbauarbeiten - ach ja, ihr sagt dazu verbastelt - akzeptiert.

Dies war einmal ein praktischer Vorschlag!?

Gruß

HJL

Sicher ist Dein praktischer Vorschlag hier fuer den ein oder anderen User hilfreich :)

Deinen ironischen "Seitenhieb" bzgl. "verbastelt" fand ich zwar eher ueberfluessig ... - Aber egal, wenn vorher solche konkrete Angaben mit "Hand und Fuss" zum Problem hier geschrieben wurden, dann kann man darueber auch laecheln ;)

@hjluecke

Und wenn derjenige,der diese Räder aufzieht,dann auf die Seriengröße WR umsteckt,ist der Tachoscheibenumbau für die Katz.

Sollte das Fahrzeug reines Sommerauto bleiben,ist das natürlich eine Option.

Ansonsten einfach die richtige Reifengröße kaufen und aufziehen und gut is,dann muß man auch den Tacho ned justieren lassen. ;)

 

Greetz

Cap

Hi!

Richtig! Ich bevorzuge sowieso immer die gleichen Reifengrößen zu fahren, allein schon vom Fahrverhalten her. Für mich gibt es keine anderen Winterreifen. Was soll es für einen Sinn machen, im Winter kleinere Reifen zu fahren, wegen besseren Beschleunigungswerten?

G

HJL

Themenstarteram 10. August 2014 um 19:56

Hey, war mittlerweile bei Bosch aufem Tachoprüfstand. Der Prüfer sagte damals zu mir, wenn die Werte in Ordnung sind trägt er es ein. Er meinte wichtig wäre es bei 50km/h. Naja aufem Prustand kam heraus, dass bei der Messung von 50km/h der Tacho 48 km/h anzeigt. Die fragten, warum ich mir so nen Kopf machen würde :D Wie dem auch sei hab ich es ja jetzt schriftlich und werde am Donnerstag zum TÜV Nord fahren wegen der Sonderabhnahme.

Danke euch trotzdem ;)

MfG Broschkula91

Dann haben die aber wirklich null Ahnung gehabt. Oder es war ihnen einfach egal. Laut Gesetz darf der Tacho nicht weniger anzeigen.

Moin, Moie!

Richtig! (...) und es ist auch nicht nur bei 50 km/h wichtig. Mich würde mal die Bescheinigung interessieren, und was der TüV sagt.

G

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