1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 4
  7. Brauchen US SML ein E-Prüfzeichen??

Brauchen US SML ein E-Prüfzeichen??

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 9. Februar 2005 um 11:01

Hallo

Habe nun weisse Sml gefunden wollte die gerne ran machen jetzt die Frage brauchen die ein E-Prüfzeichen oder nicht ...kann ich die ohne weiteres montieren...die Birne ist gelb....habe sie aus den Staaten bekommen....hat mich genug Geld gekostet...was habt ihr da für Erfahrungen???

Ähnliche Themen
19 Antworten

Alle lichtechnischen Einrichtungen müssen TÜV-zugelassen sein, dh. Gutachten oder E-Prüfzeichen haben. Haben sie das nicht, sind sie auch nicht zugelassen.

Themenstarteram 9. Februar 2005 um 11:26

Also wird ihr mir empfehlen sie nicht dran zu machen??? die haben mich 65,-€ und jetzt kann ich sie nichtmal dran machen....ich hatte gedacht wenn gelbe birnchen drin sind dann geht es...

am 9. Februar 2005 um 11:34

Zitat:

Original geschrieben von hakiblau

Also wird ihr mir empfehlen sie nicht dran zu machen??? die haben mich 65,-€ und jetzt kann ich sie nichtmal dran machen....ich hatte gedacht wenn gelbe birnchen drin sind dann geht es...

Ohne E- Nummer oder Betreibserlaubnis / Gutachten etc. sind sie nicht legal, wenn Du sie trotzdem dran machst erlischt Deine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug und die Folgen sollten wohl jedem klar sein...

Nächstes mal vielleicht erst informieren und dann kaufen ;)

aber davon mal abgesehen dind das ja wohl absolute blickfänger!!! *nidischguck* ;)

Kommt halt immer drauf an; wenn du einen kulanten TÜVer hast, dann wird er dir sicher die OEM US SML auch eintragen ohne eine lichtechnisches Gutachten zu verlangen. Gerade weil es original Teile sind, machen sich die Prüfer dann schonmal weniger Sorgen um Qualität und Blendwirkung.

am 9. Februar 2005 um 12:54

Zitat:

Original geschrieben von Chuck Chillout

Kommt halt immer drauf an; wenn du einen kulanten TÜVer hast, dann wird er dir sicher die OEM US SML auch eintragen ohne eine lichtechnisches Gutachten zu verlangen. Gerade weil es original Teile sind, machen sich die Prüfer dann schonmal weniger Sorgen um Qualität und Blendwirkung.

Nur weil es jemand Einträgt heißt das aber noch lange nicht das es dadurch legal wird und im Fall der Fälle... Ich würd's nicht riskieren.

Zitat:

Original geschrieben von Cawdor

Nur weil es jemand Einträgt heißt das aber noch lange nicht das es dadurch legal wird und im Fall der Fälle... Ich würd's nicht riskieren.

Sicher, aber dann wird eh zuerst mal der TÜVer belangt. Muss jeder selber wissen ;)

am 9. Februar 2005 um 13:17

Zitat:

Original geschrieben von Chuck Chillout

Sicher, aber dann wird eh zuerst mal der TÜVer belangt. Muss jeder selber wissen ;)

Du kennst aber den Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", oder? Das gleiche gilt auch für sowas...

Klar kann man sich gegen wehren und sagen man hat "gutgläubig" gehandelt aber ob man das wirklich riskieren will wegen ein paar Lämpchen, ich weiß ja nicht ;)

Aber wenn der Prüfer das eingetragen hat, fällt die Verantwortung auf den Prüfer und nicht auf den Halter. Denn der hat sein Unwissen ja bekundet und der Prüfer muss das wissen. Und gutgläubig ist das ja nicht, weil man sich in einer entsprechenden Einrichtung informiert und die Abnahme bekommen hat

In sofern ist es "legal" bis es jemand austrägt oder Dir beweist, das Du wusstest, das es trotz Eintragung illegal ist.

Senci

Themenstarteram 9. Februar 2005 um 13:44

Ohhhh mann so ein Schei...ich meine die Lichter vom Zubehör die müssen es ja nicht unbedingt sein...ich fahr mal heute zum Tüv und frag mal nach vielleicht trägt er es ja auch ein...wer weiss...;-))))

niemals die Hoffnung aufgeben...hihihii

schrieb doch bitte mal rein wenn du vom tüv zurück bist! würde mich auch mal interesieren wat der gesagt hat!

thx

Zitat:

Original geschrieben von Cawdor

Du kennst aber den Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", oder? Das gleiche gilt auch für sowas...

Klar kann man sich gegen wehren und sagen man hat "gutgläubig" gehandelt aber ob man das wirklich riskieren will wegen ein paar Lämpchen, ich weiß ja nicht ;)

Sicher kenn ich das :rolleyes: Es kommt aber immer auf den Einzelfall an und v.a. darauf was eingetragen wurde. Dabei muss man Unterscheiden zwischen Dingen, die grundsätzlich nicht eingetragen werden dürfen und Dingen, die durchaus eintragbar sind. Es macht halt einen Unterschied ob dir ein geschmierter Prüfer eine N2O-Einspritzung,UBB,etc einträgt oder ob er SML einträgt, die zwar kein E-Zeichen haben, aber dennoch alle Anforderungen an dt. TÜV-Normen erfüllen. Ein importierter US-Golf ist z.B.auch zulassungsfähig und die SML gehen dabei i.O.; im Gegensatz zu den US Frontscheinwerfern ;)

Alle Klarheiten beseitigt? :D

Guckt mal hier! hab da was interesantes gefunden!

http://forum.vag-page.de/lofiversion/index.php/t2635.html

Zitat:

Original geschrieben von Sencillo

Aber wenn der Prüfer das eingetragen hat, fällt die Verantwortung auf den Prüfer und nicht auf den Halter. Denn der hat sein Unwissen ja bekundet und der Prüfer muss das wissen.

Den Ärger hat der Halter trotzdem erst einmal am Hals. Inwiefern er einen Teil davon auf den Prüfer abwälzen kann, entscheiden im Einzelfall die Gerichte, wenn es hart auf hart kommt...

Deine Antwort
Ähnliche Themen