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Brauchen US SML ein E-Prüfzeichen??
Hallo
Habe nun weisse Sml gefunden wollte die gerne ran machen jetzt die Frage brauchen die ein E-Prüfzeichen oder nicht ...kann ich die ohne weiteres montieren...die Birne ist gelb....habe sie aus den Staaten bekommen....hat mich genug Geld gekostet...was habt ihr da für Erfahrungen???
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19 Antworten
Alle lichtechnischen Einrichtungen müssen TÜV-zugelassen sein, dh. Gutachten oder E-Prüfzeichen haben. Haben sie das nicht, sind sie auch nicht zugelassen.
Also wird ihr mir empfehlen sie nicht dran zu machen??? die haben mich 65,-€ und jetzt kann ich sie nichtmal dran machen....ich hatte gedacht wenn gelbe birnchen drin sind dann geht es...
Zitat:
Original geschrieben von hakiblau
Also wird ihr mir empfehlen sie nicht dran zu machen??? die haben mich 65,-€ und jetzt kann ich sie nichtmal dran machen....ich hatte gedacht wenn gelbe birnchen drin sind dann geht es...
Ohne E- Nummer oder Betreibserlaubnis / Gutachten etc. sind sie nicht legal, wenn Du sie trotzdem dran machst erlischt Deine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug und die Folgen sollten wohl jedem klar sein...
Nächstes mal vielleicht erst informieren und dann kaufen
aber davon mal abgesehen dind das ja wohl absolute blickfänger!!! *nidischguck*
Kommt halt immer drauf an; wenn du einen kulanten TÜVer hast, dann wird er dir sicher die OEM US SML auch eintragen ohne eine lichtechnisches Gutachten zu verlangen. Gerade weil es original Teile sind, machen sich die Prüfer dann schonmal weniger Sorgen um Qualität und Blendwirkung.
Zitat:
Original geschrieben von Chuck Chillout
Kommt halt immer drauf an; wenn du einen kulanten TÜVer hast, dann wird er dir sicher die OEM US SML auch eintragen ohne eine lichtechnisches Gutachten zu verlangen. Gerade weil es original Teile sind, machen sich die Prüfer dann schonmal weniger Sorgen um Qualität und Blendwirkung.
Nur weil es jemand Einträgt heißt das aber noch lange nicht das es dadurch legal wird und im Fall der Fälle... Ich würd's nicht riskieren.
Zitat:
Original geschrieben von Cawdor
Nur weil es jemand Einträgt heißt das aber noch lange nicht das es dadurch legal wird und im Fall der Fälle... Ich würd's nicht riskieren.
Sicher, aber dann wird eh zuerst mal der TÜVer belangt. Muss jeder selber wissen
Zitat:
Original geschrieben von Chuck Chillout
Sicher, aber dann wird eh zuerst mal der TÜVer belangt. Muss jeder selber wissen
Du kennst aber den Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", oder? Das gleiche gilt auch für sowas...
Klar kann man sich gegen wehren und sagen man hat "gutgläubig" gehandelt aber ob man das wirklich riskieren will wegen ein paar Lämpchen, ich weiß ja nicht
Aber wenn der Prüfer das eingetragen hat, fällt die Verantwortung auf den Prüfer und nicht auf den Halter. Denn der hat sein Unwissen ja bekundet und der Prüfer muss das wissen. Und gutgläubig ist das ja nicht, weil man sich in einer entsprechenden Einrichtung informiert und die Abnahme bekommen hat
In sofern ist es "legal" bis es jemand austrägt oder Dir beweist, das Du wusstest, das es trotz Eintragung illegal ist.
Senci
Ohhhh mann so ein Schei...ich meine die Lichter vom Zubehör die müssen es ja nicht unbedingt sein...ich fahr mal heute zum Tüv und frag mal nach vielleicht trägt er es ja auch ein...wer weiss...;-))))
niemals die Hoffnung aufgeben...hihihii
schrieb doch bitte mal rein wenn du vom tüv zurück bist! würde mich auch mal interesieren wat der gesagt hat!
thx
Zitat:
Original geschrieben von Cawdor
Du kennst aber den Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", oder? Das gleiche gilt auch für sowas...
Klar kann man sich gegen wehren und sagen man hat "gutgläubig" gehandelt aber ob man das wirklich riskieren will wegen ein paar Lämpchen, ich weiß ja nicht
Sicher kenn ich das Es kommt aber immer auf den Einzelfall an und v.a. darauf was eingetragen wurde. Dabei muss man Unterscheiden zwischen Dingen, die grundsätzlich nicht eingetragen werden dürfen und Dingen, die durchaus eintragbar sind. Es macht halt einen Unterschied ob dir ein geschmierter Prüfer eine N2O-Einspritzung,UBB,etc einträgt oder ob er SML einträgt, die zwar kein E-Zeichen haben, aber dennoch alle Anforderungen an dt. TÜV-Normen erfüllen. Ein importierter US-Golf ist z.B.auch zulassungsfähig und die SML gehen dabei i.O.; im Gegensatz zu den US Frontscheinwerfern
Alle Klarheiten beseitigt?
Guckt mal hier! hab da was interesantes gefunden!
http://forum.vag-page.de/lofiversion/index.php/t2635.html
Zitat:
Original geschrieben von Sencillo
Aber wenn der Prüfer das eingetragen hat, fällt die Verantwortung auf den Prüfer und nicht auf den Halter. Denn der hat sein Unwissen ja bekundet und der Prüfer muss das wissen.
Den Ärger hat der Halter trotzdem erst einmal am Hals. Inwiefern er einen Teil davon auf den Prüfer abwälzen kann, entscheiden im Einzelfall die Gerichte, wenn es hart auf hart kommt...