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Breite Straße ohne Markierung. Wie verhaltet ihr euch hier?
Hallo zusammen,
Ich befahre öfter eine Strecke, bei der entweder ich, oder viele andere Verkehrsteilnehmer etwas falsch machen. Es geht um den "Südring" in Freising:
(48.382518102903724, 11.757317623199832),
https://maps.app.goo.gl/DaJggXc7But47jSj8
Genau genommen Fahrtrichtung Osten. Die Westliche Fahrtrichtung ist 2-Spurig und auch entsprechend markiert. Die Südliche Fahrtrichtung ist genau so breit, aber nicht mit einer mitellinie markiert.
Viele Verkehrsteilnehmer fahren hier in der Mitte, weil Sie denken es sei Einspuring (keine Fahrbahnmarkierung). Ich erinnere mich aber gelernt zu haben, dass eine Mehrzahl an Fahrstreifen nicht zwingend eine entsprechende Markierung erfordert.
Die Fahrbahn hat eine Gesamtbreite von 6,50m, 2 Autos passen hier bequem nebeneinander und die Gegenrichtung ist Baugleich, aber mit einer Mittellinie für 2 Fahrstreifen.
Dieser Artikel bestätigt dies: https://www.zeit.de/.../...rstreifen-markierung-strassenverkehr-regeln
Wenn dann mal jemand rechts fährt und Ich überhole, werde Ich auch noch angehupt.
Wie seht Ihr das? Mehrspurig, oder Einspurig?
Würdet Ihr mittig fahren oder rechts?
VG
Kristian
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29 Antworten
Zitat:
@Krizzzzz schrieb am 27. März 2025 um 23:02:47 Uhr:
Ich erinnere mich aber gelernt zu haben, dass eine Mehrzahl an Fahrstreifen nicht zwingend eine entsprechende Markierung erfordert.
Das ist richtig. Die StVO kennt markierte Fahrstreifen (das sind solche, die durch Linien voneinander getrennt sind) und auch nicht markierte Fahrstreifen. Dann ist ein Fahrstreifen definiert als "derjenige Teil der Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt".
Beispiel: Wenn an deiner Stelle in der Gegenrichtung (wo es zwei markierte Fahrstreifen gibt) durch Fräsarbeiten die Markierungen entfernt wären, dann wären es immer noch zwei Fahrstreifen, nur eben nicht mehr markiert.
In der Fahrtrichtung Ost ist es aber zu schmal, damit zwei Fahrzeuge nebeneinander "ungehindert" fahren können. Der Überholte müsste ja schon extrem weit rechts fahren, der Überholer sehr weit links, und selbst dann wäre kaum ein ausreichender Sicherheitsabstand zwischen den Fahrzeugen. Obwohl es also durchaus zwei nicht markierte Fahrstreifen geben kann, trifft das auf diese Stelle meines Erachtens nicht zu.
Hallo,
ich würde mich informieren, wer für die Straße zuständig ist. Dann würde ich bei der zuständigen Stelle darum bitten, den Mittelstreifen anzubringen.
Grüße,
diezge
Hallo,
ich habe auf meinem Arbeitsweg auch so eine Straße, an sich breit genug für zwei, aber halt nicht markiert.
Hier wird "ortsüblich" zweispurig gefahren, sonst wäre die Verkehrslast (besonders zur Hauptverkehrszeit) überhaupt nicht zu bewältigen, es würde sich ein kilometerlanger Stau bilden.
Ich meine mich aber zu erinnern, dass das sonst zulässige rechts überholen innerhalb geschlossener Ortschaften in so einem Fall (keine trennende Markierung der Fahrstreifen) nicht zulässig ist (ich überhole "Schleicher" aber trotzdem rechts...). Aber du überholst ja links, ich sehe da also kein Problem.
Aber so mancher "Auswärtige" checkt das mit dem "ortsüblichen" zweispurig fahren nicht und fährt in der Mitte.
Ich sehe sowas dann gelassen und bleibe dann halt geduldig dahinter.
VG
Günter
@Rockville hat den Sachverhalt komplett richtig und vollständig dargestellt. Es wäre schön, wenn das nicht durch Halbwahrheiten verwässert würde.
Zitat:
@Titanist schrieb am 28. März 2025 um 05:58:32 Uhr:
Ich meine mich aber zu erinnern, dass das sonst zulässige rechts überholen innerhalb geschlossener Ortschaften in so einem Fall (keine trennende Markierung der Fahrstreifen) nicht zulässig ist (ich überhole "Schleicher" aber trotzdem rechts...).
Das ist richtig.
Bei hoher Verkehrsdichte/Schlangenbildung ist es jederzeit erlaubt, rechts vorbeizufahren, ohne jede Stauung nur, wenn es sich um
markierteFahrstreifen handelt (§7 StVO)
Zitat:
@Rockville schrieb am 27. März 2025 um 23:12:00 Uhr:
In der Fahrtrichtung Ost ist es aber zu schmal, damit zwei Fahrzeuge nebeneinander "ungehindert" fahren können. Der Überholte müsste ja schon extrem weit rechts fahren, der Überholer sehr weit links, und selbst dann wäre kaum ein ausreichender Sicherheitsabstand zwischen den Fahrzeugen. Obwohl es also durchaus zwei nicht markierte Fahrstreifen geben kann, trifft das auf diese Stelle meines Erachtens nicht zu.Zitat:
@Krizzzzz schrieb am 27. März 2025 um 23:02:47 Uhr:
Ich erinnere mich aber gelernt zu haben, dass eine Mehrzahl an Fahrstreifen nicht zwingend eine entsprechende Markierung erfordert.
Aber die Fahrstreifen sind von der breite identisch, und 6,50m reichen doch locker - 3,25m für jedes Fahrzeug. Ich komme dort mit meinem < 2m breiten Auto sogar problemlos an LKW und Traktoren vorbei

Ich gebe zu auf dem StreetView Bild sieht die Fahrbahn schmaler aus als in echt.
Es wird schon einen Grund haben, warum das Straßenbauamt dort keine Markierung angebracht hat. Ich persönlich würde mich da jetzt nicht zwingend vorbeidrücken, wenn jemand nicht rechtsbündig fährt. Welches Tempolimit gilt dort? Wenn 50, dann fährt doch bei der baulichen Ausprägung jeder schneller.
Toller Titel...
Zitat:
@Krizzzzz schrieb am 28. März 2025 um 08:30:05 Uhr:
Aber die Fahrstreifen sind von der breite identisch, und 6,50m reichen doch locker - 3,25m für jedes Fahrzeug. Ich komme dort mit meinem < 2m breiten Auto sogar problemlos an LKW und Traktoren vorbei
Puh. Es müssen ja zwei Fzge. problemlos nebeneinander fahren können. 2 LKWs sind zusammen bis 5,1 m breit. Also bleiben 1,4 m. Das heißt auf jedem Fahrstreifen 35 cm rechts und links. Und zur Fzg.-Breite kommen noch die Außenspiegel dazu....
Zugegeben, bei 2 LKW wird es knapp. Aber das wird es sonst auch, siehe Gegenrichtung: Identische breite aber mit Markierung - es scheint ja zu gehen.Zitat:
@nogel schrieb am 28. März 2025 um 08:48:20 Uhr:
Puh. Es müssen ja zwei Fzge. problemlos nebeneinander fahren können. 2 LKWs sind zusammen bis 5,1 m breit. Also bleiben 1,4 m. Das heißt auf jedem Fahrstreifen 35 cm rechts und links. Und zur Fzg.-Breite kommen noch die Außenspiegel dazu....Zitat:
@Krizzzzz schrieb am 28. März 2025 um 08:30:05 Uhr:
Aber die Fahrstreifen sind von der breite identisch, und 6,50m reichen doch locker - 3,25m für jedes Fahrzeug. Ich komme dort mit meinem < 2m breiten Auto sogar problemlos an LKW und Traktoren vorbei![]()
Aber 2 PKW: Da hat jeder 3,25m und ist vielleicht 2,25m Breit - 50cm auf jeder Seite und in Summe 1m zwischen den Fahrzeugen.
Deutsche Ämter sind ja bekannt dafür immer einen (guten) Grund für alles zu habenZitat:
Es wird schon einen Grund haben, warum das Straßenbauamt dort keine Markierung angebracht hat.



Wenn jemand in der mitte fährt oder nicht ganz rechts, fahre Ich auch hinterher, das Stück ist ja eh kurz.
Wenn die Fahrbahn wirklich 6,50m breit ist, ist sie klar zweispurig. Sogar 5,50 m würden dafür reichen. Das ist hier das übliche Landstraßenformat (natürlich mit Begegnungsverkehr).
Zitat:
@Twinni schrieb am 28. März 2025 um 08:43:24 Uhr:Zitat:
Toller Titel...
Ne PN hätte gereicht.
Wenn man es mal ausmisst (habe ich gemacht), ist die Straße in der Gegenrichtung genauso breit und die hat Fahrstreifen: Klick mich (die roten Pfeile entsprechen 5m)
Der vermutliche Hintergrund, warum auf die Fahrstreifen Richtung Osten verzichtet wurde, ist der folgende Kreisel, der nur einspurig ist. Bis zur Einmündung Ismaninger Str. ist es zweispurig und danach fällt die gestrichelte Mittelinie einfach weg. Somit wird es zu einer Fahrspur und bis zum Kreisel haben die Fahrzeuge ausreichend Strecke und Zeit sich einzusortieren.
Da möglichst rechts gefahren werden muss, und ein Fahrzeug, dass dies macht, darf natürlich überholt werden. Überholt werden darf aber nur mit einer deutlich höheren Geschwindigkeit, was mindestens eine Geschwindigkeitsdifferenz von 10 km/h bedeutet. Insofern, wenn das Fahrzeug vor einem etwa 50 km/h fährt, muss man das Limit überschreiten, wenn man überholt. Manche quittieren das dann mit einer Lichthupe. Es gibt aber auch die, deutlich langsamer als die erlaubten 50 km/h fahren. Können sie ja, wenn sie dann aber die Lichthupe geben, wenn sie legal überholt werden, haben sie einen an der Waffel.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Spardynamiker schrieb am 28. März 2025 um 09:08:07 Uhr:
Wenn die Fahrbahn wirklich 6,50m breit ist, ist sie klar zweispurig. Sogar 5,50 m würden dafür reichen. Das ist hier das übliche Landstraßenformat (natürlich mit Begegnungsverkehr).
NIE.