ForumTiguan 1
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Tiguan
  6. Tiguan 1
  7. Breitere Reifen

Breitere Reifen

VW Tiguan
Themenstarteram 23. Januar 2016 um 12:19

Meine Frau hat einen 12er R-Line mit 255 40 19.

Um die Felgen besser zu schützen überlege ich mir Sommerreifen der Grösse 265 40 19 montieren zu lassen.

Müsste eigentlich gehen, das Strassenverkehrsamt in Zürich sagt:

"Muss ein Wechsel der Reifendimension nachgeprüft werden?

Nein, sofern die Gesamtübersetzung nicht mehr als ±8% von der ursprünglichen abweicht und die ETRTO-Norm bezüglich Räder/Reifenkombination eingehalten sind.

Vorsicht: Der Geschwindigkeitsmesser ist unter Umständen nachzujustieren.

Die Bereifung von Taxi-Fahrzeugen muss jedoch mit dem Fahrtschreiber-Prüfbericht übereinstimmen (Toleranz 2%)."

==> meine Differenz wäre lediglich 1%.

Die ETRTO-Norm Tabelle sagt maximale Breite bei einer 9 zoll Felge ist 265mm.

Habe ich irgendetwas nicht beachtet?

Gruss Gustav

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 26. Januar 2016 um 22:05

Korrekt ich komme aus der schweiz

Deshalb auch der link

16 weitere Antworten
Ähnliche Themen
16 Antworten

Zitat:

@gustav01 schrieb am 23. Januar 2016 um 13:19:24 Uhr:

Meine Frau hat einen 12er R-Line mit 255 40 19.

Um die Felgen besser zu schützen überlege ich mir Sommerreifen der Grösse 265 40 19 montieren zu lassen.

Müsste eigentlich gehen, das Strassenverkehrsamt in Zürich sagt:

"Muss ein Wechsel der Reifendimension nachgeprüft werden?

Nein, sofern die Gesamtübersetzung nicht mehr als ±8% von der ursprünglichen abweicht und die ETRTO-Norm bezüglich Räder/Reifenkombination eingehalten sind.

Vorsicht: Der Geschwindigkeitsmesser ist unter Umständen nachzujustieren.

Die Bereifung von Taxi-Fahrzeugen muss jedoch mit dem Fahrtschreiber-Prüfbericht übereinstimmen (Toleranz 2%)."

==> meine Differenz wäre lediglich 1%.

Die ETRTO-Norm Tabelle sagt maximale Breite bei einer 9 zoll Felge ist 265mm.

Habe ich irgendetwas nicht beachtet?

Gruss Gustav

Hi,

Kosten - Nutzenverhältnis?

MfG

H.S.

Themenstarteram 23. Januar 2016 um 14:26

Das Verhältnis passt eine Felge kostet fast 4 mal mehr als ein Reifen

Zitat:

@gustav01 schrieb am 23. Januar 2016 um 13:19:24 Uhr:

 

Die ETRTO-Norm Tabelle sagt maximale Breite bei einer 9 zoll Felge ist 265mm.

Es muß hier heißen für 265/40 ist gemäß ETRTO-Norm ein Felgenmaulweite

von mindestens 9" erforderlich.

Auf dieser 9"

ist die maximale Reifenbetriebsbreite 277mm gegenüber 270mm bei 255/40 ;

d.h. für einen besseren Felgenschutz stehen innen und außen je 3,5mm zur Verfügung.

In beiden Reifengrößen gibt´s Reifen mit Felgenschutz ( FR/MFS),

der bis zu 8mm beträgt.

http://www.reifendiscount.de/.../reifenwissen-felgenschutz.html

Man lernt nie aus, vielen Dank für die INFO

Der Reifen 255/40R19 ist Standard beim Tiguan, wenn man's bestellt. Entsprechend kleinere Felgengrößen haben dafür größere Querschnitte der Reifen um das wieder auszugleichen.

Du möchtest jetzt aber einen größeren Durchmesser, als den Standard aufziehen. Das ist nicht erlaubt. Man darf im gewissen Rahmen kleiner, aber nicht größer. Zumindest nicht ohne Tachoangleichung, was bei den elektronischen Dingern nicht so einfach ist.

Prinzipiell wäre es so, das man weniger Geschwindigkeit auf dem Tacho sieht, als man fährt...

Themenstarteram 25. Januar 2016 um 6:22

An Lowera 6

Wieso nicht erlaubt?

Ich habe 1 prozent mehr

Das gesetz sagt +- 8 prozent

Das mit dem Tacho ist eine andere sache, allerdings 1 prozent ist bald in der makulatur auch das profil nimmt mit der zeit ab und verfälscht den tacho und fas korrigiert auch niemand.

Wie sehen das die anderen?

Danke für die Hilfe

Gustav

+ - 8 %? Ganz sicher?

Imo darf das Tacho <= 10% voreilen aber nicht mal 1% nacheilen.

Wenn mein Tacho (bis zu) 8% zu wenig anzeigen würde... das wäre ein Kinderespiel, diese Differenz von der gemessenen Geschwindigkeit der Rennleitung wegzudiskutieren und somit diese in die richtige Richtung zu korrigieren. So wären locker 40..50% der Knöllchen hinfällig.

=> Geile Idee aber nicht machbar. ;)

Themenstarteram 25. Januar 2016 um 7:53

An Beichtvater:

Das Gesetz des Amtes sagt:

"Muss ein Wechsel der Reifendimension nachgeprüft werden?

Nein, sofern die Gesamtübersetzung nicht mehr als ±8% von der ursprünglichen abweicht und die ETRTO-Norm bezüglich Räder/Reifenkombination eingehalten sind.

Vorsicht: Der Geschwindigkeitsmesser ist unter Umständen nachzujustieren.

Die Bereifung von Taxi-Fahrzeugen muss jedoch mit dem Fahrtschreiber-Prüfbericht übereinstimmen (Toleranz 2%)."

Das mit den Knöllchen bei einer Differenz von 1% finde ich abenteuerlich. Anstatt 100km/h fährt meine Frau dann 101km/h. Hier in der Schweiz ist das bei einer Geschwindigkeitskontrolle in der Toleranz, ich vermute in Deutschland auch.

Also ich bin in den 8%, ich erfülle die ETRTO-Norm, der Tacho könnte beim Vorführen theoretisch ein Problem werden wenn überhaupt. Wo genau liegt das Problem, resp. was habe ich nicht bedacht?

Danke Gustav

"Nicht mal 1%" heißt anders ausgedrückt = 0%

Und das auf die Tachoanzeige bezogen bedeutet, das Tacho darf bei echten 100 km/h bis zu 110 km/h anzeigen, also bis zu 10 % voreilen, nicht jedoch <=99km/h anzeigen, also nicht mal 1% nacheilen. ;)

Dadurch ist gewährleistet, dass das Auto nicht unwissentlich und verbotenerweise schneller unterwegs ist, als vom Fahrer vermutet sondern eher ein wenig langsamer, was dann aber erlaubt ist.

Und zu den bis zu 8% nacheilen hätte ich das gerne mal im Gesetzestext nachgelesen.

Quelle / Link?

Themenstarteram 25. Januar 2016 um 8:18

Alleine die Einschränkung

"Vorsicht: Der Geschwindigkeitsmesser ist unter Umständen nachzujustieren."

relativiert diese +-8%-Aussage so weit, dass daraus nicht mehr zu entnehmen ist, dass ein Tacho auch nacheilen darf.

Ich interpretiere das einfach mal als "wenn das Tacho nacheilt, muss halt nachjustiert werden..."

Daher frug ich ja nach dem genauen Gesetzestext, nicht, mit welchen technischen Maßnahmen die juristisch definierten Eckwerte eingehalten werden können und dürfen. ;)

Dein Link gibt nur vor, wie weit Reifendurchmesser/-Umfang vom eingetragenen und erstmals bewilligten Maß abweichen darf, ohne eine Einzelabnahme der Bereifung beantragen zu müssen.

Die daraus resultierende Konsequenz der evtl. zu korrigierenden Tachoabweichung ist nur durch den oben zitierten Satz am Rande erwähnt.

Kommst Du aus der Schweiz oder warum zitierst Du eine Schweizer Vorgabe?

In Deutschland darf ein Tacho never ever nachlaufen, sondern hier muss die gefahrene Geschwindigkeit auch als Minimum angezeigt werden. Eine Voreilung von +10% zzgl. 4km/h ist noch zulässig. Das ist eine EU-Richtlinie soviel ich weiß. Aber die Schweiz gehört ja nicht zur EU

Themenstarteram 26. Januar 2016 um 22:05

Korrekt ich komme aus der schweiz

Deshalb auch der link

Themenstarteram 29. April 2016 um 8:59

Haben jetzt die 265er drauf

Tacho geht laut gps noch leicht vor

Der zusätzliche Schutz der Felge ist leicht besser

 

Gruss Gustav

Deine Antwort
Ähnliche Themen