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Brenderup ABE Alufelgen 1205SUB750 (Kippy)

Barthau Fahrzeugtransporter QM
Themenstarteram 2. Juli 2024 um 17:48

Hallo in die Runde.

 

Wir haben im Jahr 2019 einen 1205SUB750 gekauft mit dem wir im Juni beim TÜV vorstellig wurden.

Vor zwei Jahren haben wir die Abnahme ohne Probleme bekommen- dieses Jahr fiel dem Prüfer auf das eine andere Reifengröße (155/80R13) montiert ist als im Fahrzeugschein und der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (145/80R13) angegeben!

 

Eine Rückfrage beim Händler Anhänger Hauk in Langenhagen führte zu der Aussage das er mir diese ABE für die Alufelgen nicht über Brenderup besorgen könne und das der TÜV-Prüfer doch anhand der KBA-Nummer die erlaubten Reifengrößen ermitteln könne... wohlgemerkt wurde der Anhänger so mit den Alufelgen und Reifen gekauft, nicht verändert (siehe Bilder).

Deshalb meine Frage oder Bitte: Hat Jemand zufällig auch so eine Felge und kann mir die ABE in Kopie zukommen lassen? Ich scheine Brenderup da wohl vor eine unlösbare Aufgabe gestellt zu haben.

 

VG,

Thomas

 

Brenderup Komplettrad
155 statt 145...
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18 Antworten

Wenn ich nicht irre, ist immer nur eine (die kleinstmögliche) in den Papieren (bei PKW....). Der Prüfer MUSS selbst nachschauen. Dafür hat er eine Datenbank.

Ansonsten selbst googlen... Oder bei Brenderup direkt anfragen - und den Händler wechseln.

Also: vom Anhängerhersteller die ABE für alle möglichen Reifengrössen besorgen ( COC-Papiere unvollständig)

Vom Felgenhersteller Teilegutachten besorgen ( Traglast, Zentrierung, Verwendung)

Vom Fahrzeugschein die Reifendaten lesen (Traglast)

Wenn alles passt, mit den Papieren zum Prüfer, der findet dann alles….( ca. 100€)

Alus müssen eingetragen werden…

Prüfer suchen nicht lange in Datenbanken, besser alles mitbringen….

Achtung! nach dem Prüfbericht erlischt die Betriebserlaubnis, zügig bei der Zulassungsstelle neuen FZ-Schein erstellen lassen.

Ausnahme für obigen Stress: man findet für diesen Anhänger eine ABE, die genau diese Rad/Reifenkombination beinhaltet ( unwahrscheinlich-Hersteller geben die Kosten nicht aus); man muss dann blos immer diese ABE dabei haben…

Das ist ein ungebremster Anhänger also keine Probleme wegen der Bremse. Nur die Freigängigkeit der Reifen ist zu prüfen und die Traglast der Felgen dann kann er das durchwinken.

 

 

Durchwinken macht eigentlich kein ordentlicher Prüfer

Von der Bremsausrüstung ist hier nicht die Rede…

Man muss unterscheiden zwischen HU oder Änderungsgutachten durch einen Prüfer: HU Glücksache, Prüfer-alles wird geprüft.

Zitat:

Durchwinken macht eigentlich kein ordentlicher Prüfer

Vielleicht war die Wortwahl auch nicht so gut, aber fakt ist, wenn der Hänger nicht gebremst ist, und selbst wenn er es wäre, bei der geringen Abweichung ist hier kein Problem erkennbar, kann ein Prüfer, duchaus im Rahmen seiner teschnischen Ausbildung erkennen, dass teschnisch die Sache in Ordnung ist.

Wenn man also einen Prüfer findet, der über so etwas wie Sachverstand verfügt, daher auch der Name Sachverstädniger, kann dieser das im Rahmen seiner Kompetenz für teschnisch in Ordnung erklären.

gruß, Martin

Auf dem einen Foto sieht es so aus, als stünde das Rad über das Schutzblech hinaus. Das geht für den TÜV garnicht.

NB: Vielleicht ist dem NICHT so. Es sieht auf dem Foto für mich halt so aus.

Ich habe PKW Aluräder auf meinem 750 KG-Hänger. Die Reifengröße entspricht der eingetragenen. Dennoch musste ich die Felgen irgendwann mal eintragen lassen. Wie oben beschrieben war ich ca 100 € los; inklusive Eintrag im Fahrzeugschein (Teil 1 der Zulassung). Der Prüfer konnte über die KBA-Nummer die Felgen finden und hat sie dann anstandslos eingetragen.

Da ich 4 Aluräder habe, hat sich das sicher gelont. So kann ich ggf. Ersatz montieren, wenn die in der Sonne stehenden Reifen spröde werden.

@Tommy1974 Kam was raus bei Deiner Anfrage beim Hersteller? Gehen die Reifen?

HA! Man muss nur richtig suchen. Des Rätsels Lösung: die Aluräder, die WEERKSSEITIG als Zubehör montiert wurden, haben die von Dir genannte Größe; siehe https://www.brenderup.com/.../2205sub750-311763

https://www.brenderup.com/.../316169m

Beim 2205 jedenfalls ist das so. Unter dem 1205 finde ich das nicht. Entweder damit beim TÜV anfragen oder vorher tatsächlich bei Brenderup anfreagen nach einer Freigabe. Dein TÜV-Prüfer war nur zu faul zu suchen. Er müsste das in seiner Datenbank finden. Ich kenne das auch: wenn man die auffordert zu suchen, sind sie gerne mal mürrisch. Sie MÜSSEN aber. Viel Erfolg!

Moin Moin !

Zitat:

Dein TÜV-Prüfer war nur zu faul zu suchen. Er müsste das in seiner Datenbank finden. Ich kenne das auch: wenn man die auffordert zu suchen, sind sie gerne mal mürrisch. Sie MÜSSEN aber.

Alles völliger Schwachsinn

Das einzige, was der Prüfer muss und was er mit Sicherheit auch gemacht hat, ist, anhand der Schlüsselnummer die in der BE des Anhängers aufgeführten und damit zulässigen Räder/Reifen mit den montierten zu vergleichen. Sind welche montiert, die nicht in der BE aufgeführt sind, ist es absolut nicht seine Aufgabe, dafür irgendwelche Nachweise zu beschaffen, das ist grundsätzlich immer die Aufgabe des Fzg-halters. Meistens , und im Aussendienst ist das die Regel , ist das auch entweder technisch oder zeitlich gar nicht möglich.

Wenn , wie hier , die Reifen gar nicht in der Übereinstimmungsbescheinigung drin stehen , dann stehen sie logischerweise auch nicht im Laptop des Prüfers, denn in diesem Fall sind es nun mal keine Serienreifen.

Und das die Felgen in seiner Datenbank stehen , ist ebenfalls sehr unwahrscheinlich. Mit Sicherheit findet er die aber, wenn diese eine KBAnummer tragen, in der Datenbank des KBA. dazu braucht er aber eine I-Netverbindung, den Zugang mit seinem persönlichem Passwort und etwa 10 Minuten, um das Gutachten zu finden. Das kann dann auch schon mal über 1000 DIN A4 Seiten umfassen, die er dann aufrufen muss, bis er die richtigen gefunden hat. Kannst dir denken, wie lange man da dransitzt. Und wenn der Anhänger nicht aufgeführt ist , hat er höchsrtwahrscheinlich etliche Stunden vergeblich gesucht, wenn er kein aaS oder UB ist.

MfG Volker

Die PKW-Aluräder an meinem Anhänger hatten eine KBA-Nummer. Und der Prüfer war zuerst mürrisch, hat dann dennoch gesucht. Bei 100 € für die Eintragung entsprechen 10 Minuten Arbeit einem Stundensatz von 600 €. Und wenn der arme Prüfer dafür mal wirklich was tun muss,...... Wenn ich Zeit habe, bedauere ich ihn.

Und was auch immer ein aaA oder UB ist...... (Amtlich anerkannter Sachverständiger, Untersuchungsbericht. Letzterer sucht wahrscheinlich nicht sehler in Datenbanken ;) ).

Was, wenn aufgrund der unterlassenen Recherche des aaS Kosten für den Kunden entstehen? Wer kommt dafür auf? ZB Tommy kauf sich neue Reifen und Felgen, da der aaS nicht recherchiert und behauptet, mit den montierten Rädern geht es nicht. Und Tommy fährt aufgrund einer Falschaussage ein zweites Mal zur HU. Spätestens jetzt spreche ich von der (Sorgfalts-)Pflicht des aaA/TÜV-Prüfers/....

 

@tommy: Haben Deine Felgen eine KBA-Nummer? Hast Du über diese mal gesucht? Was sagt der TÜV-Prüfer zu der KBA-Nummer?

In dem Fall, auch wenn es schon ein paar Jährchen her ist, würde ich das dem Händler, oder Verkäufer des Anhängers auf Auge drücken. Schließlich hat der den Hänger so verkauft. Entsprechend soll er sich darum bemühen, dass das Teil Straßenzulassungskonform ist.

Das ist doch dann sicherlich kein Einzelfall, sondern trifft für alle diese Hänger zu, die in dieser Ausführung verkauft wurden.

Gruß

Jürgen

Themenstarteram 3. Juli 2024 um 13:55

Mahlzeit in die Runde... Mööönsch seid ihr fleißig!

Parallel zur Anmeldung hier im Forum hatte ich auch noch mal den Support von Brenderup angeschrieben und habe Grade eben die Info bekommen man wolle mir auf dem Postweg eine Bescheinigung zusenden aus der hervorgeht, dass 155/80R13-Räder für das Modell 1205 zugelassen sind - als Teil der bereits erteilten Genehmigung.

Das soll dann wohl für die Kontrolle ausreichend sein...

Noch kurz zu Euren Ausführungen:

- die Reifen stehen nicht raus das sieht nur so aus

 

- der Händler bei dem ich den Anhänger gekauft habe hatte ihn mit den falschen oder falsch montierten Stoßdämpfern übergeben so dass die Klappe gerade mal 60cm aufging was mir bei der Übernahme bei strömenden Regen draußen nicht auf fiel sondern erst als ich am nächsten Tag den Anhänger begutachtete.

Nach langem hin und her und etlichen Fotos bis er seinen Fehler eingesehen hatte musste ich dann 200km (Sprit und Zulassungskosten wurden bezahlt) hingurken und den Anhänger tauschen natürlich samt Ab- und Anmeldeärger.

Vor Ort bei der Übernahme des Neuen war dann ein langer Kratzer im Deckel der als "wurde uns so geliefert können wir nichts machen" begründet wurde... was habe ich also gemacht?

Den Anhänger mit dem Kratzer mitgenommen sonst hätte ich ohne was Fahren und wieder kommen müssen und im Anschluss von Brenderup 300€ Ermäßigung auf den Kaufpreis bekommen und einen Langen Brenderup Aufkleber auf den Kratzer geklebt...

Kurz- den frage ich sicher nichts und ich werde auch dem Händler in Langenhagen die Mail von Brenderup schicken mit der Frage warum er das nicht geschafft hat?

Ich halte euch auf dem Laufenden was dann beim TÜV rausgekommen ist... danke erstmal bis hierhin.

Moin Moin !

Zitat:

Und was auch immer ein aaA oder UB ist...... (Amtlich anerkannter Sachverständiger, Untersuchungsbericht

Ub ist der Unterschriftsberechtigte eines technischen Dienstes.

Zitat:

Was, wenn aufgrund der unterlassenen Recherche des aaS Kosten für den Kunden entstehen? Wer kommt dafür auf?

Der Kunde , wer sonst? Nochmal: Für den ordnungsgemässen Zustand eines Fzges ist der Halter verantwortlich und sonst keiner , schon gar nicht der Prüfer! Der hat nur zu überprüfen, ob das Fzg vorschriftsmässig ist. Keineswegs hat er die Unvorschriftsmässigkeit zu beseitigen.

Zitat:

behauptet, mit den montierten Rädern geht es nicht

Du schreibst Blödsinn, das wurde nie gesagt! Es fehlen die Nachweise, erst mit diesen kann festgestellt werden, ob die Räder möglich sind und ob sie eingetragen werden müssen.

Zitat:

Spätestens jetzt spreche ich von der (Sorgfalts-)Pflicht des aaA/TÜV-Prüfers/....

Der ist er doch nachgekommen, indem er festgestellt hat, dass das Fzg im Moment nicht die Vorschriften für das erfolgreiche Bestehen der HU erfüllt.

Wer allerdings sein Sorgfaltspflicht verletzt hat, ist der Halter, der mit nicht zugelassenen Rädern oder reifen durch die Gegend fährt.

Zitat:

Bei 100 € für die Eintragung entsprechen 10 Minuten Arbeit einem Stundensatz von 600 €.

genau! Und weil er nicht reich werden will, prüft er lieber einen Anhänger , braucht dafür 20 Minuten und kasiert dafür ca. 40 E. Wo ist denn da die Logik?

Zitat:

In dem Fall, auch wenn es schon ein paar Jährchen her ist, würde ich das dem Händler, oder Verkäufer des Anhängers auf Auge drücken. Schließlich hat der den Hänger so verkauft. Entsprechend soll er sich darum bemühen, dass das Teil Straßenzulassungskonform ist.

Das ist doch dann sicherlich kein Einzelfall, sondern trifft für alle diese Hänger zu, die in dieser Ausführung verkauft wurden

Das ist natürlich richtig ,aber wenn der sich querstellt , ist man machtlos, denn man kann den Nachweis nicht führen, dass man das Teil schon so bekommen hat. Da müsste schon die unzulässige Reifengrösse im Kaufvertrag stehen.

Zitat:

eine Bescheinigung zusenden aus der hervorgeht, dass 155/80R13-Räder für das Modell 1205 zugelassen sind - als Teil der bereits erteilten Genehmigung

in dem Fall liegt der Fehler also beim Hersteller oder beim KBA, denn dann ist der dort hinterlegte Datensatz falsch oder unvollständig. Kommt gelegentlich vor!

MfG Volker

Aha. Wenn der Prüfer Mist baut, hat es der Kunde zu zahlen. Zum Glück ist das auf Ämtern anders.

Und nochmal: mit einer KBA-Nummer auf den Felgen hätte ich darauf bestanden, dass der Gutachter diese Nummer recherchiert. Das hätte ALLEN Arbeit erspart.

Du willst es einfach nicht verstehen! Der Prüfer hat keinen Mist gebaut, sondern vollkommen richtig gehandelt. Ob nun der Halter oder der Verkäufer Mist gebaut hat oder des KBA oder der Ersteller der BE, ist zu ergründen weder seine Sache noch hat er diesen Fehler zu reparieren.

Zitat:

Und nochmal: mit einer KBA-Nummer auf den Felgen hätte ich darauf bestanden, dass der Gutachter diese Nummer recherchiert.

Das hat er gemacht und natürlich keine passende Antwort gefunden, weil der vom KBA übermittelte Datensatz falsch oder unvollständig ist! Nun verstanden? Er kann nicht mehr finden, als in der Übereinstimmungsbescheinigung steht! Und wenn der Kunde sogar diese zur HU mithatte, braucht er gar nicht weiter nachzusehen, denn dort stehen sämtliche zugelassene Grössen drin! Und wenn die da nicht drin stehen , können beim KBA auch keine anderen Daten vorliegen! Oder hast du schon mal etwas an einem Kopierer kopiert und anschliessend stand auf der Kopie etwas anderes als auf dem Original?

mfG Volker

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