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Bridgestone BT 45 für die GPZ 600 R

Kawasaki GPZ 600 R

Hallo zusammen,
benötige neue Reifen für meine GPZ u. bin auf die Bridgestone BT 45 gestoßen. Habe von verschiedenen Forumskollegen gesagt bekommen, dass die Reifen sehr gut sind und ohne Bedenken auf die Serienfelgen montiert werden können. Seitens Bridgestone existiert ja eine Freigabe für die GPZ 600 R.
OBWOHL die Größe der BT 45 NICHT im Fahrzeugschein eingetragen ist. Als Größe ist 110 bzw. 130 eingetragen, die BT 45 sind 120 bzw. 150 groß.
Weil mir das keine Ruhe gelassen hat, habe ich unter Motorradreifendirekt.de mal unter den FAQ´s die Erläuterungen unter den Freigaben durchgelesen. Dort steht, dass freigegebene Reifen anderer Hersteller bedenkenlos montiert werden können, sofern die Größe mit den Eintragungen im Fahrzeugschein übereinstimmt.
Habe dann eine E-Mail und eine Kopie des Fahrzeugscheins an Motorradreifendirekt.de geschickt und heute die Nachricht erhalten, dass ich zwingend bei der Originalgröße bleiben muss und die BT 45 NICHT montieren darf. Ist zwar schade, denn ich hätte die Reifen gerne montiert, aber das bestätigt das, was ich vermutet habe!
Zumindest für MEINE GPZ ist das so, weiß nicht, was bei anderen eingetragen ist. Man darf sich also nicht blind auf die Freigabe verlassen...

Viele Grüße
Ronny

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92 Antworten

Hy,
jetzt bin ich ein bisschen verwirrt.:confused:
Standardmäßig waren doch immer 110er vorne und 130er hinten bei der GPZ 600 R im Fahrzeugschein eingetragen, oder??
Es gibt doch unzählige GPZ-Fahrer, die schon die BT45er in 120/150 fahren und noch nie Probleme beim TÜV etc. bekommen haben.
Auch Ich wollte mir nächstes Jahr die BT45er in 120/150 holen.
Warum sollte das sich jetzt geändert haben??
Gruß Sascha

Hi,
eben, standardmäßig sind die 110-er und 130-er eingetragen.
Kann nur das weitergeben, was ich als Antwort erhalten habe.
Wollte mir ja auch die Bridgestone kaufen und mich nur vergewissern.
Lies mal
Freigaben
Das hat mich eben verwirrt, denn hier steht, Zitat: "Ein für ein bestimmtes Motorrad freigegebenes Fabrikat kann bedenkenlos gefahren werden, wenn die Größenbezeichnungen mit den Angaben im Fahrzeugschein übereinstimmen."
Das ist eben bei meiner GPZ NICHT der Fall!
Von Motorradreifendirekt.de habe ich die Mail erhalten, Zitat: "Sie müssen leider bei der Originalgröße bleiben".
Die haben das nicht nur so gesagt, sondern zuvor eine Kopie meines Fahrzeugscheins angefordert...

Viele Grüße
Ronny

und was kann man sich jetzt als alternative draufmachen? gibts da noch was vernünftiges oder muss man sich die reifen eintragen lassen?

mfg

Es gibt aber eine unbedenlichkeitsschein für die BT45's 120 / 150 .
Da drin steht explizit freigabe für die GPZ600R und GPX600R
Ich kann mir vorstellen das diese extra freigabe eventuell bei Reifendirekt nicht vorliegt, und die haben nur die standard freigaben.
Entweder führts du nur diese Schein mit, oder lässt die Übergrösse eintragen wenn ihr wollt.

Hi Jason,
die Freigabebescheinigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung liegt dort natürlich vor, auf diese habe ich mich bei meiner Anfrage ja auch berufen. Direkt als PDF beim Reifenangebot zum runterladen.
Viele Grüße
Ronny

Dann verstehe ich aber die Aussage von Reifendirekt nicht ,,, wenn der Freigabe vorliegt sogar als PDF zum runterladen, dann weiss ich nicht wieso die danach abraten.
Ich habs schon getan, und werde aber (wenn ich Zeit habe) mit mein Kawa Händler sprechen, der erzählt mir genau was da geht oder nicht, aber ich mache mir da keine Sorgen. Mit dem Wisch in der Hand bin ich soweit ich es verstehe, bestens bewappnet.
Gruß
Jason
PS, in dein Link, Absatz 2, steht genau das was ich gesagt habe, die reifen müssen nicht eingetragen werden solange ein unbedenklichschein für die Reifen vorliegt, was in dem Fall BT45 in 120/150 für die GPZ der Fall ist :)

Hi Jason,
und unter
Freigaben
dort unter 2. "Darf ich jeden Motorradreifen fahren (Freigaben)" steht, dass die freigegebenen Reifen ohne Bedenken gefahren werden können, sofern die Größe mit den Angaben im Fahrzeugschein übereinstimmt.
Viele Grüße
Ronny

ist alles irgendwie widersprüchlich an sich, warum dann eine unbedenklichkeitsschein die es erlaubt die Reifen gefahren zu werden ohne eine Eintragung ?
Wiederspricht sich selbe oder ? ;)
Saaamler ... sag mal du was .... ;)

ne größe die nich eingetragen is, darf nich darf nich gefahren werden - punkt. da nutzt auch keine freigabe was.
da is NIX widersprüchlich!

Zitat:

Original geschrieben von Jason2002


ist alles irgendwie widersprüchlich an sich, warum dann eine unbedenklichkeitsschein die es erlaubt die Reifen gefahren zu werden ohne eine Eintragung ?
Wiederspricht sich selbe oder ? ;)
Saaamler ... sag mal du was .... ;)

du kannst ohne weiteres mit dieser Freigabe die reifen im Schein eintragen lassen.. gegen Gebühr macht das jeder Tüv.

Ich rate aber davon ab weil es diesen Reifen (genau wie andere Reifen auch... die Entwicklung geht weiter) irgendwann nicht mehr gibt und du dann wieder eine neue Freigabe für den dann aktuellen Reifen bekommst.

Eine generelle Standartfreigabe gibt es nur wenn du im Schein keine Markenbindung eingetragen hast ... dann gilt nur die reifendimension... egal von welchem Hersteller......

oder du hast ne Freigabe einer bestimmten Größe eines bestimmten Herstellers und bekommst dafür eine Freigabe vom Reifenhersteller der sich mit dem Hersteller deiner Maschine auseinandergesetzt hat und dir mit der Freigabe eben diese Einverständniserklärung des Herstellers deiner Maschine bescheinigt.

Gruß Karmil

Zitat:

Original geschrieben von urmeldaehn


ne größe die nich eingetragen is, darf nich darf nich gefahren werden - punkt. da nutzt auch keine freigabe was.
da is NIX widersprüchlich!

@ urmeldaehn

deine Aussage kann man noch erweitern.

Eine nicht eingetragene Reifengröße kann in Verbindung mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung oder einer nach Paragraph §19.3 geltenden ABE nachträglich in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Gruß RD81

Und genau was ist das den für ein Dokument ?
Was erlaubt es ?
http://freigaben.motorrad-daten.de/.../...00R_ZX600C_A_Bridgestone.pdf
UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG
für REIFENUMRÜSTUNGEN an KAWASAKI - Krafträdern

Die BRIDGESTONE Deutschland GmbH, als Generalimporteur für BRIDGESTONE Reifen in der
Bundesrepublik Deutschland, bestätigt hiermit, daß gegen die Verwendung der nachstehend aufgeführten Reifenkombinationen keine technischen Bedenken bestehen. Bei bestimmungsgemäßer Umrüstung unter Beachtung der ggf. beschriebenen Auflagen bleibt der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges gemäß §29 und §31 StVZO erhalten.

Wichtige Hinweise: Unbedingt beachten !
Diese Bescheinigung ist nur gültig mit Unterschrift der Fa. BRIDGESTONE Deutschland GmbH.
Sie ist vom Fahrzeugführer ständig mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen.
Die aufgeführten Reifenkombinationen wurden von der Fa. BRIDGESTONE Deutschland GmbH geprüft.
Alle o.g. Reifen ab Produktionsdatum 10/98 besitzen eine Bauartgenehmigung nach ECE-R 75 oder 97/24/EG.
Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen an einem Fahrzeug im Originalzustand gemäß ABE bzw. EG-BE unter Beachtung der ggf. genannten Auflagen, stellt bei Einhaltung der unter Kapitel I Anh. III der Richtlinie 97/24/EG zur Reifenbreite einzuhaltenden Forderungen keine Änderung im Sinne des §19 Abs. 2 StVZO dar, somit ist eine Änderungsabnahme im Sinne des §19 Abs. 3 StVZO nicht erforderlich. Eine amtliche Befassung sowie die Änderung der Fahrzeug-Papiere sind nicht erforderlich.

wobei ne unbedenklichkeits-bescheinigung natürlich einfacher is.
wenn der ing da anfangen muß alle möglichen abstände des neuen reifens (eingefedert, zur kette, ....) nachzumessen wirds nämlich kurzweilig ..... + kann in die hose gehn!:rolleyes:

Also, unbedenklichschein ist vorhanden, die Größe ist aber bei mir nicht eingetragen. Darf ich den nun oder nicht .. ich meine Ja. Was meinst du denn jetzt ? Ja oder Nein

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