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Brief gegen Anzahlung beim Autokauf von Privatperson?
Hallo zusammen,
ist es für beide Seiten ein akzeptables Vorgehen, wenn man nach der Besichtigung gegen Anzahlung den Fahrzeugbrief und die Schilder bekommt, damit das Fzg ummeldet und ein paar Tage später gegen Zahlung des Restpreises das Fzg und die Schlüssel übernimmt?
Wie würde das im Kaufvertrag aussehen? In den Musterverträgen kann man zwar meistens die Anzahlung vermerken, aber man muss immer mit angeben was alles übergeben wurde (Fzg, Brief, Schlüssel, ...).
Wie macht man das richtig? Kann man direkt alles ankreuzen was am Ende übergeben wird und in den Zahlungsbedingungen festhalten, dass beispielsweise Schlüssel und Fahrzeug erst bei Bezahlung des Restbetrages übergeben werden?
Danke für Eure Hilfe!
VG
Tobi
Beste Antwort im Thema
Ich würde keine Papiere rausgeben, wenn nicht die ganze Kohle da ist. Das Risiko, dass ich mein Geld nicht bekomme, wäre mir zu groß. Und wenn die Papiere weg sind, kann man den Wagen nicht einmal mehr anderweitig verkaufen.
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18 Antworten
Ich würde keine Papiere rausgeben, wenn nicht die ganze Kohle da ist. Das Risiko, dass ich mein Geld nicht bekomme, wäre mir zu groß. Und wenn die Papiere weg sind, kann man den Wagen nicht einmal mehr anderweitig verkaufen.
Ich habe bisher fast immer das Auto komplett zugelassen und mit Nummernschildern abgegeben.
Dazu lasse ich mir eine Übergabeerklärung unterschreiben darauf ist die Ausweisnummer, oder Führerscheinnummer, der Name, Adresse, Datum Km-Stand, Autonummer und Fahrgestellnummer sowie die genaue Uhrzeit vermerkt, natürlich der Hinweis, dass der Käufer sich verpflichtet das Fahrzeug zum nächstmöglichen Termin, spätestes jedoch 3 Werktage nach Übergabe ab- ummeldet.
Diese Erklärung sende ich zeitgleich an meine Zulassungsstelle und an meine Versicherung, per Mail, oder Fax. Bisher war das immer ausreichend. Laut meiner Versicherung bin ich damit aus dem Schneider, selbst wenn was passiert werde ich nicht hochgestuft, so die Auskunft.
Nur ein kleiner Hinweis:
Falls es sich um einen Gebrauchtwagen handelt, der noch angemeldet ist, benötigt man zur Ummeldung die Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein) und den Teil II (Kfz-Brief).
Vielen Dank für Eure Antworten!
Zitat:
@andy1080 schrieb am 2. März 2019 um 16:23:13 Uhr:
Ich würde keine Papiere rausgeben, wenn nicht die ganze Kohle da ist. Das Risiko, dass ich mein Geld nicht bekomme, wäre mir zu groß. Und wenn die Papiere weg sind, kann man den Wagen nicht einmal mehr anderweitig verkaufen.
Das wäre tatsächlich ärgerlich, aber warum sollte der Käufer seine Anzahlung wegwerfen? Er hat doch nichts gewonnen außer einen teuren aber für ihn wertlosen Fahrzeugbrief?
Gruß
Tobi
Also wenn die Anzahlung hoch genug ist und du das Fahrzeug und die Schlüssel behälst sollte das kein Problem sein.
Aber wichtig: Standadtisierten KV (z.B. Mobile) nehmen und nur in den Kaufvertrag schreiben was wirklich an Unterlagen und Geld geflossen ist und aufführen was noch fehlt. Bei Abholung kann man dann den Rest quittieren bzw. Einen neuen KV aufsetzen und den Vorvertrag vernichten.
Es könnte ja jemand sein, dessen Geschäftsfeld es ist, Eigentumsverhältnisse von Fahrzeugen zu ändern. Und dieser jemand kommt über diese Methode für einen relativ schmalen Taler an "echte" fahrzeugpapiere.
Oder es ist jemand, der einfach nur Spass dran hat, anderen Leuten das Leben schwer zu machen.
Vielleicht ist es auch völlig harmlos und der Käufer handelt vertragsgemäß.
MIR wäre das Risiko aber zu groß. Hier bei MT gibt es genug Beispiele für kriminelle Energien. Und leider kann man den Leuten nur vor den Kopf gucken.
Zitat:
@Volvoluder schrieb am 2. März 2019 um 16:57:01 Uhr:
Nur ein kleiner Hinweis:
Falls es sich um einen Gebrauchtwagen handelt, der noch angemeldet ist, benötigt man zur Ummeldung die Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein) und den Teil II (Kfz-Brief).
Und dazu noch die bisherigen Kfz.-Kennzeichen.
Zul.Besch. Teil I und Teil II brauchst du übrigens auch, wenn das Auto bereits abgemeldet ist. Manch eine Zulassungsstelle verlangt auch den letzten Bericht der letzten HU/AU, auch wenn diese in der Zul.Besch. Teil I vermerkt ist.
Zitat:
@smartdriver35 schrieb am 2. März 2019 um 20:27:26 Uhr:
Also wenn die Anzahlung hoch genug ist und du das Fahrzeug und die Schlüssel behälst sollte das kein Problem sein.
Aber wichtig: Standadtisierten KV (z.B. Mobile) nehmen und nur in den Kaufvertrag schreiben was wirklich an Unterlagen und Geld geflossen ist und aufführen was noch fehlt. Bei Abholung kann man dann den Rest quittieren bzw. Einen neuen KV aufsetzen und den Vorvertrag vernichten.
Warum einen neuen KV aufsetzen und den Vorvertrag vernichten? Gibt doch keinen Vorvertrag, sondern der erste ist bereits der endgültige Vertrag. Da muss - sofern nicht vermerkt - noch der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung im Vertrag erwähnt werden.
Warum das Ganze überhaupt? Lasst euch eine Übergabebescheinigung mit Datum und Uhrzeit ausstellen, steckt das Geld komplett ein und gebt ihm das Auto mit, fertig.
Die Übergabebescheinigung an die Zulassungsstelle und die Versicherung per Mail/Fax das reicht und ihr müsst euch um nichts mehr kümmern.
Zitat:
@Tobi_1990_ schrieb am 2. März 2019 um 16:08:31 Uhr:
Hallo zusammen,
ist es für beide Seiten ein akzeptables Vorgehen, wenn man nach der Besichtigung gegen Anzahlung den Fahrzeugbrief und die Schilder bekommt, damit das Fzg ummeldet und ein paar Tage später gegen Zahlung des Restpreises das Fzg und die Schlüssel übernimmt?
Wie würde das im Kaufvertrag aussehen? In den Musterverträgen kann man zwar meistens die Anzahlung vermerken, aber man muss immer mit angeben was alles übergeben wurde (Fzg, Brief, Schlüssel, ...).
Wie macht man das richtig? Kann man direkt alles ankreuzen was am Ende übergeben wird und in den Zahlungsbedingungen festhalten, dass beispielsweise Schlüssel und Fahrzeug erst bei Bezahlung des Restbetrages übergeben werden?
Danke für Eure Hilfe!
VG
Tobi
Auf gar keinen fall, Papiere gibt es erst, wenn das Fahrzeug komplett bezahlt ist. Und das Auto auch vorher abmelden nicht vergessen.
Zitat:
@siggylein schrieb am 4. März 2019 um 16:41:21 Uhr:
............ Und das Auto auch vorher abmelden nicht vergessen.
Warum? Wie sollte ein Privatmann ein abgemeldetes Auto nach Hause bringen? Überführungskennzeichen gibt es offiziell nicht mehr, bzw weiß der Käufer ja vorher gar nicht ob er das zu besichtigende Auto dann auch wirklich kauft und wohnt vielleicht 500 km weiter weg.
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 4. März 2019 um 17:09:32 Uhr:
Zitat:
@siggylein schrieb am 4. März 2019 um 16:41:21 Uhr:
............ Und das Auto auch vorher abmelden nicht vergessen.
Warum? Wie sollte ein Privatmann ein abgemeldetes Auto nach Hause bringen? Überführungskennzeichen gibt es offiziell nicht mehr, bzw weiß der Käufer ja vorher gar nicht ob er das zu besichtigende Auto dann auch wirklich kauft und wohnt vielleicht 500 km weiter weg.
Das ist aber sein Problem.
Zitat:
@siggylein schrieb am 4. März 2019 um 19:26:07 Uhr:
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 4. März 2019 um 17:09:32 Uhr:
Warum? Wie sollte ein Privatmann ein abgemeldetes Auto nach Hause bringen? Überführungskennzeichen gibt es offiziell nicht mehr, bzw weiß der Käufer ja vorher gar nicht ob er das zu besichtigende Auto dann auch wirklich kauft und wohnt vielleicht 500 km weiter weg.
Das ist aber sein Problem.
Oder dein Problem und der Käufer kauft woanders
Auto und Papiere nur gegen vollständige Bezahlung.
Anzahlung allenfalls zur Reservierung.
Abmelden sehe ich persönlich nicht unbedingt als zwingend an.
Allerdings würde von mir auch nicht jeder ein angemeldetes Auto erhalten - da würde ich bestimmte "Sorten Käufer" gleich aussortieren.