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Brief und Schein verloren

Themenstarteram 24. November 2023 um 19:40

Hallo,

 

ich habe mir einen neuen (gebraucht) Wagen von einem Händler gekauft. Wissentlich, das ich ihn reparieren muss, bevor ich ihn zur HU bringen und danach zulassen kann. Nun habe ich in der Zwischenzeit das Mäppchen verlegt, wo der Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief drin ist. Das Fahrzeug war ja noch nie auf mich zugelassen. Was mache ich denn nun?

 

Vielen Dank

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21 Antworten

Suchen oder aufbieten beim Amt

Themenstarteram 24. November 2023 um 19:46

Bekommt man dann so neuen Brief und Schein ? Wie soll das gehen? Hab ja nichts. Dann muss ich mit einem Bild von der Fahrgestellnummer in die Zulassungsstelle?

Mit dem Kaufvertra weist du das rechtmäßige Eigentum nach und damit beim Amt aufbieten und alles neu beantragen.

Wenn Du einen schriftlichen Kaufvertrag hast, in welchem die in Empfangnahme der ZB 1 und ZB 2 durch Dich

Ausdrücklich hervorgeht (entsprechende Kreuze bei den Feldern gesetzt und idealerweise auch die Nummer der ZB 2 darin angegeben), dann kannst Du bei deiner Zul.stelle die Eidesstattliche Versicherung abgeben, dass Du die Papiere verloren oder verbummelt hast und neue Beantragen.

Dich scheint er verstanden zu haben wie ich das sehe.

Obwohl ich das gleiche gesagt habe.

Die Kreuzchen sind nicht mal entscheidend. Denn die Zub´s sind eh kein Eigentumsnachweiß, das ist der Kaufvertrag.

Er muss halt das Eigentum am FZG nachweisen.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 25. November 2023 um 09:58:53 Uhr:

 

Die Kreuzchen sind nicht mal entscheidend.

Die Kreuzchen sind sehr wohl entscheidend!

Denn nur diese belegen, dass der TE die ZB 1 und 2 überhaupt hatte.

Und nur wer diese in seinem Besitz hatte,kann sie verloren haben und somit die eidesstattliche Versicherung über den Verlust ablegen.

Wenn der Käufer die ZB2 nie hatte,kann er auch nicht den Verlust erklären und die Aufbietung beantragen!

Und bei der alten Zulassungsstelle noch die Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern, wenn das Fahrzeug nicht aus dem gleichen Zulassungsbezirk ist.

Diese ist zwar nicht vorgeschrieben, wird aber beim größten Teil der Zulassungsstellen noch verlangt, wenn das fahrzeug nicht aus der eigenen Zuständigkeit kommt

Macht es vielleicht einfacher aber ist nicht entscheidend.

Er ist nachweislicher Eigentümer, er versichert an Eides statt das er die Papiere verloren hat, das Amt schreibt das eine Zeit lang aus und dann gibt es neue Papiere.

So haben wir das schon exerziert.

Das Amt schreibt nichts aus, sondern bietet die ZB2 im elektronischen Verkehrsblatt beim KBA mit einer Frist von 14 Tagen auf.

Nach Erfolglosem Aufgebot können neue Dokumente erstellt werden.

Um das Eigentum am Fahrzeug geht es nicht. Bei der EV ist entscheidend, wer die ZB verloren hat!

Da in den alten verlorenen Papieren noch der Vorhalter drinsteht, wäre es für jeden und auch das Amt, naheliegend daß dieser im Normalfall die Papiere verloren hat und dann natürlich auch genau diese Person die EV abgeben müsste.

Kommt nun eine 3.unbekannte Person ins Spiel, fragt man sich schon, wie der in den Besitz der Papiere kam u d diese verloren haben konnte.

Daher sag ich auch: ja, die Kreuzchen oder sonstige Nachweise machen das ganze entschieden einfacher und auch rechtssicher.

Kleine kriminelle Spinnerei:

Sonst könnte man sich (theoretisch) als „Hilfsbereiter Nachbar“ auch die Schlüssel des edlen Mercedes Oldtimers vom 90 jährigen Nachbarn nachmachen lassen, der einem das Auto für Wekstattbesuche oder Einkäufe für sich zur Verfügung stellt.

Nachdem Ableben desselben (keine Erben bekannt oder schwer ermittelbar) holt man die Karre zu sich und beantragt neue Papiere weil die alten verloren gegangen sind.

(OK, reichlich krude Theorie, aber ginge das?)

Zitat:

@Pauliese schrieb am 25. November 2023 um 11:39:37 Uhr:

 

(OK, reichlich krude Theorie, . . ?)

Nicht so abwegig!

Und aus diesem und weiteren Möglichen Konstellationen ist es eben nicht so einfach ,dass irgendwer im Amt anschlägt und behauptet die ZB verloren zu haben und bekommt einfach neue!

Zitat:

@windelexpress schrieb am 25. November 2023 um 10:45:09 Uhr:

Das Amt schreibt nichts aus, sondern bietet die ZB2 im elektronischen Verkehrsblatt beim KBA mit einer Frist von 14 Tagen auf.

Nach Erfolglosem Aufgebot können neue Dokumente erstellt werden.

Um das Eigentum am Fahrzeug geht es nicht. Bei der EV ist entscheidend, wer die ZB verloren hat!

Was hab ich am Anfang geschrieben?? Da steht was von aufbieten lassen und das ist ein Prozess und jetzt ist doch echt mal gut.

Der TE muss eh zum Amt wenn er seine Papiere nicht wieder findet.

Dort muss er das Eigentum nachweisen, Rest macht eh das Amt.

Junge Junge, man kann es auch kompliziert machen.

Oh mann, wenn ich einen KV habe aus dem das Eigentum am FZG hervorgeht ist der Rest eigentlich egal.

Es geht alleinig darum wer Eigentümer ist und das nachweisen kann.

Ob Papiere bestanden haben, ob die verloren wurden ist hier unerheblich.

Wenn die geklaut wurden ist das noch was anderes aber da muss man auch zum jeweiligem Amt, wie da das genau Prozedere ist kann ich nicht sagen.

 

Wenn kein KV besteht muss der Voreigentümer per EV den Verkauf an den jetzigen Eigentümer dies bestätigen.

Aber der TE hat doch noch gar nicht gesagt ob er einen KV hat oder nicht. Aber da das ein Kauf vom Händler war wird auch ein KV vorliegen.

Jetzt kann er den auch verloren haben aber da kann er sich eine Kopie vom Verkäufer geben lassen.

Na ja … deine Aussage:

„ Wenn kein KV besteht muss der Voreigentümer per EV den Verkauf an den jetzigen Eigentümer dies bestätigen.“

macht das aber auch unnötig kompliziert, dann kann er ja gleich nachträglich mit dem Käufer (jetzigen Eigt.) noch einen schriftlichen KV machen.

Das ist jedenfalls billiger und einfacher als eine EV..

 

Mir ist schon klar daß Du es unkompliziert machen willst, aber manche Sachen klappen dann in Ämtern eben dich nicht unkompliziert.

Die unterscheiden dann sehr wohl ob man nur einen Kaufvertrag über die Kiste hat, oder ob daraus hervorgeht dass man die Papiere auch miterworben und bekommen hat oder eben nicht.

Hab ich selbst schön in der Zulassungsstelle München Stadt durchgemacht.

 

Die beste Antwort ist tatsächlich:

Geh zum Amt und frag was die von Dir verlangen und wie der Ablauf ist.

@PrinceMCP

Gibt es noch Fragen dazu von Deiner Seite?

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