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Bundeswehr Bus und weitere Fragen

VW T3
Themenstarteram 26. März 2006 um 18:49

Hallo Leute,

ich denke über den Kauf eines Bundeswehr Buses oder einfach nur eines T3 nach. Was ist denn über die BW Busse zu sagen, sind die empfehlenswert? Kennt jemand eine Abgabestelle in der Nähe von Mannheim/Heidelberg? Was steuerliches: Wenn ich einen Bus beispielsweise von der Bundeswehr hinten mit Teppich auskleide und ne matratze reinlege (was ja zum zelten reicht), dann ist das doch immer noch ein LKW oder? Ich könnte ja auch die Matratze einfach nur transportieren. Ich müsste also auch nur die 180 € LKW Steuer zahlen. Ist es möglich (auch für einen Anfänger) nachträglich eine Trennwand und eine 2 Mann Sitzbank vorne einzubaun? Kann man auch ohne Motorkentnisse Reperaturen durchführen? Mit einem Radio sind BW Busse meistens nicht ausgestattet oder? Ist diese Installation schwierig?

Noch eine Frage: Bei diesem Bus (http://cgi.ebay.de/VW-Bus-T3-LKW-Zu...dZViewItem)

wie kann es da sein dass der LKW ist, da er ja hinten noch Sitzplätze hat ? uss ich da wirklich nur soo wenig bezahlen?

Schonmal Tausend Dank für die Antworten

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15 Antworten
Themenstarteram 27. März 2006 um 14:31

warum antwortet denn niemand auf meine Fragen?

am 27. März 2006 um 14:55

lass ihnen zeit!

Themenstarteram 27. März 2006 um 15:43

alles klar :D ich will nur nicht dass es ind er Vergessenheit verschwindet ist seehr wichtig für mich

Über Suche findest Du einiges zu einem Teil Deiner Fragen.

Händler mit BW-Bussen findest Du bei mobile. Einer in Norddeutschland und einer in der Eifel. Mehr kenne ich nicht.

BW-Busse gibt es von gut bis Schlachtfahrzeug.

LKW-Steuer sagt Dir Dein Finanzamt, jedes für sich frei in der Entscheidung, nur Rahmenbedingungen. Keine Sitze auf der Ladefläche, Gurt und Bankbefestigungen unbrauchbar gemacht, einige fordern auch Vergitterung an den Fenstern, Ladefläche größer als Fahrgastbereich, meist Trennwand gefordert.

Wenn jemand den Eindruck hat, es ist kein LKW, sondern eine Schlafgelegenheit, wird einiges an Klärung/Erklärung notwendig sein. Teppichboden gibt bestimmt Diskussionen, insbesondere ohne Gewerbe zu haben.

Sitzbank vorne ist nur eingeschoben, wie normaler Sitz. Lehne ist jedoch an eingeschweißter Querstange, in der Regel mit halbhoher Trennwand, an Halterungen befestigt.

Reparaturen ohne Kenntnisse sollte keiner machen, Ergebnisse sind sonst vielfältig und meist teuer. Also erst Grundkenntnisse aneignen und dann sehen, was man wirklich kann. Sicherheitsrelevante Dinge in Ruhe lassen.

Radio ist normal nicht so schlimm, aber ohne Grundkenntnisse der Elektrik und Kfz-Elektrik kann es selbst hierbei auch mal zum Brand führen.

Gruss

Themenstarteram 28. März 2006 um 12:27

alles klar danke sehr nur um nochmal auf das ebay angebot zu sprechen zu kommen...wie kann das sein?

am 28. März 2006 um 15:03

Hallo!

Bei den Busse von der Bundeswehr würde ich genauer hinkucken entweder sind die Top geflegt oder total runtergeritten.

Nimm aber keinen mit 50PS sonst kannste mim Moped

fahen.

Ich spreche aus Erfahrung bin bei der BW ein 50PS Funkbus gefahren.Das war kein Vergnügen!

Denke auch dran wenn du ne LKW-Zulassung haben willst das dann die Versicherung ziemlich hoch ist weil du dann in die Sprinterklasse eingordnet wirst.

Themenstarteram 28. März 2006 um 15:34

also würdet ihr eher zum Auflasten und dan Wohnmobil raten? Wie sieht das nach dem auflasten mit dem parken aus? da betimmt Parkplätze ja nur bis 2,8 t benutzung erlaubt sind...wird ein bus deutlich langsamer nach der auflastung oder hat das auf das fahrverhalten keine auswirkung?

am 28. März 2006 um 16:18

Für Geländewagen, Kleinbusse, Pick-Ups und Vans mit einem Gesamtgewicht von über 2,8 to entfällt seit 1. Mai 2005 die Möglichkeit der (meist deutlich) günstigeren Besteuerung nach Gewicht. Zu diesem Stichtag wurde die Streichung des § 23 Abs. 6a StVZO (in welcher der Pkw/Kombi definiert war) wirksam, der hierfür die gesetzliche Grundlage geboten hatte. Zukünftig werden diese Fahrzeuge Pkw-üblich nach Hubraum und Schadstoffklassen besteuert, was je nach Modell und Abgas-Standard zu erheblichen Mehrkosten führen kann. Einen Bestandsschutz wird es trotz einer ADAC-Initiative nicht geben.

Korrigierte Steuerbescheide gehen nicht zwangsläufig ab Mai zur Post - ausschlaggebend ist immer die Fälligkeit, also das Datum, zu dem das Fahrzeug auf den derzeitigen Halter angemeldet worden war. Ein zum Beispiel im April 2006 fälliger Bescheid enthält dann nicht nur die neue Steuerschuld für die folgenden 12 Monate, sondern auch die (u.U. erhebliche) Nachforderung für den Zeitraum Mai 2005 bis März 2006. Einziger Lichtblick: An der Besteuerung der Wohnmobile ändert sich zunächst nichts.

am 28. März 2006 um 16:26

Habe noch was gefunden!

Ist ein ziemlich kompliziertes Thema!

- Umtypisierung des Fahrzeugs auf die Kategorie M1-AF (PKW-Mehrzweckfahrzeug) gemäß der EU-Richtlinie 2001-116-EG (durch 'Korrektur' der Beschreibung des Aufbaus bei einer Prüfstelle)

 

- Zusätzlich muss das Fahrzeug pro Sitzplatz (Fahrersitz nicht mitgerechnet) mehr als 136 Kilogramm

Zuladung aufweisen (zul. Gesamtgewicht minus Leergewicht) -> "anderes Fahrzeug"

 

- §8 des Kraftfahrzeug- Steuergesetzes (KraftStG) schreibt vor, dass PKW nach Hubraum, "andere

Fahrzeuge" nach ihrem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) zu besteuern sind.

 

(...) Den Prüfstellen des TÜV Nord, Rheinland und Süd wurde nun bis auf weiteres untersagt, bei

Geländewagen eine "Umtypisierung" auf die Kategorie M1-AF vorzunehmen. Auf Nachfragen der Four Wheel Fun hin folgte anfänglich die Erläuterung, eine Umcodierung der Fahrzeuge sei nicht möglich, weil die Fahrzeugart bei der ursprünglichen Typisierung festgelegt werde und nicht nachträglich geändert werden könne, wenn keine Änderung am Aufbau vorgenommen werde. Diese Position wird allerdings vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) nicht geteilt. Mittlerweile argumentiert der TÜV, dass ein Fahrzeug der Klasse AF mit mehr als 136 Kilogramm Zuladung pro Sitzplatz nicht mehr zur Klasse M1 gehöre (was ohne Zweifel richtig ist und dem Wortlaut der EU-Richtlinie entspricht), sondern als Nutzfahrzeug der Klasse N-BB zutypisieren sei. Diese Auslegung ist allerdings umstritten, denn in die Klasse N-BB gehören Transporter-Lkw, deren Aufbau sich grundlegend von dem eines Geländewagens unterscheidet. Leider hat sich der DEKRA mit dem TÜV abgesprochen und nimmt zur Zeit ebenfalls keine Prüfung und Umcodierung von Geländewagen mehr vor. Es müsse erst einmal geklärt werden, wie die technischen Kriterien zur Prüfung und Typisierung der Fahrzeuge aussehen. TÜV und DEKRA verweisen auf ein Zusammentreffen von mehreren Prüfverbänden und Ministerien im Februar, bei dem unter anderem diese Frage geklärt werden soll.

Quelle:http://www.4-wheel-fun.de

 

(..) Wie die Four Wheel Fun erfahren hat, wollen die Finanzämter ab dem 01.05.2005 grundsätzlich alle Fahrzeuge des Kategorie AF wie PKW nach Hubraum besteuern. Das ist sicher auch folgerichtig, da das Finanzamt ja nicht wissen kann, ob ein einzelnes Fahrzeug die Nutzlastregelung der EU-Richtlinie (mehr als 136kg pro Sitzplatz) erfüllt. Alle betroffenen Fahrzeughalter werden also geänderte Steuerbescheide erhalten.

Die Four Wheel Fun empfiehlt, nach Erhalten des Steuerbescheids Einspruch einzulegen, mit Verweis auf die EU Richtlinie 2001-116-EG. Ein entsprechendes Musterschreiben wird auf der Homepage der Four Wheel Fun www.motor-on.de zum Download angeboten. Nach der bislang geltenden Rechtslage dürften Fahrzeuge, die laut dieser Rechtslage nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 gelten, nicht als PKW besteuert werden. Doch auch wenn die Steuergesetze dementsprechend geändert werden, lohnt sich der Einspruch. Man kann davon ausgehen, dass es mehrere Gerichtsverfahren zum Thema geben wird, an deren Ende die endgültige Klärung stehen wird.

Quelle: Four Wheel Fun, aktuelle Ausgabe S.15-17

 

Und hier noch mal ein Statement vom TÜV Nord zur Sachlage:

Kfz- Besteuerung nach dem Wegfall der 2,8 t–Grenze noch unklar

Durch den Wegfall der 2,8 t-Grenze mit der Streichung des §23 (6a) StVZO zum 01.05.2005 gibt es in

Wohnmobil- und Geländefahrzeug-Foren im Internet sowie in der Fachpresse Spekulationen, wie eine

Besteuerung entsprechend der Hubraumgröße und dem Abgasverhalten bei diesen Fahrzeugen vermieden werden kann.

Derzeitiger Sachstand:

Es wurde eine Arbeitsgruppe "Verkehrssteuer" gegründet, die sich aus Vertretern des Bundes und der

Bundesländer zusammensetzt. Sie hat einen Entwurf zur Änderung des KraftStG erarbeitet, der zurzeit zwischen den Bundesländern kontrovers diskutiert wird. Es sieht vor, dass alle Fahrzeuge, die hinsichtlich ihres Fahrzeuggestells und Aufbaus mit PKW vergleichbar sind, unabhängig von der Beschreibung im Fahrzeugbrief, auch als PKW besteuert werden sollen. Eine Umsetzung des Entwurfes wäre voraussichtlich erst zum Anfang des 4. Quartals 2005 möglich.

Ob und mit welchem Inhalt der Entwurf umgesetzt wird, ist noch nicht absehbar. Einige Bundesländer streben aus zeitlichen Gründen keine Änderung des KraftStG an, sondern möchten die steuerliche Einstufung weiterhin nur bundeseinheitlich per Erlass regeln. Andere wiederum wünschen eine Änderung des Entwurfs, da sie Erleichterungen für bestimmte Fahrzeugarten für vertretbar halten.

Einig ist man sich offensichtlich nur darin, dass es - entgegen einiger Meldungen -

 

- zukünftig keine Erleichterungen für Geländefahrzeuge, auch nicht für den gewerblichen Einsatz, mehr geben soll.

- es keinen Bestandsschutz für die bisherige steuerliche Einstufung geben wird.

 

Quelle: (in Auszügen) info post TÜV Nord Mobilität, aktuelle Ausgabe

vom 08.11.2004:

Unser Kunde, Herr Gunter Schärf, schrieb am 02.11.04 an das Bundesfinanzministerium mit der Bitte um Aufklärung über die zukünftige Besteuerung von Fahrzeugen über 2,8t zulässigem Gesamtgewicht. Die Antwort wurde uns als Information von Ihm zur Verfügung gestellt. Wir geben hier die wichtigsten Auszüge wieder:

Sehr geehrter Herr Schärf, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28.Oktober......

..........Die Aufhebung (der jetzigen kraftfahrzeugsteuerlichen Behandlung) soll 6 Monate nach der noch erforderlichen Verkündung ..... in Kraft treten. Da die KFZ-Steuer eine so genannte Ländersteuer ist, ist es nach Auffassung der Bundesregierung Sache der Länder, in dieser Zeit über die diesbezüglichen Folgerungen zu entscheiden. Die Länder haben sich hierzu im Bundesrat noch nicht geäußert.........

vom 10.10.2004:

Information zur Änderung der Gewichtsbesteuerung

Mit der 27. Änderungsverordnung zur StVZO hat der Bundesrat unter anderem beschlossen den Absatz 6a des §23 StVZO aufzuheben. Dieser Paragraf war bisher die Grundlage für die Besteuerung von PKW über 2,8t zulässigem Gesamtgewicht nach Gewicht (Gewichtsbesteuerung wie bei LKW). Die Beschränkung von PKW auf ein Gewicht von 2,8t im Absatz 6a wiedersprach dem EG-Recht. Durch die Aufhebung des Absatzes 6a wurde eine Angleichung an das EG-Recht vorgenommen.

Leider hat dies für Besitzer von PKW über 2,8t zGG zur Folge das wieder (wie bis 1998) die Hubraumbesteuerung gilt.

Auf die Besteuerung von "sonstigen KFZ" oder "LKW" dürfte dies keinen Einfluß haben, weiteres bleibt jedoch abzuwarten.

Für alle die den Beschluß des Bundesrats selbst nachlesen möchten hier der Link zum Dokument des Deutschen Bundesrats

vom 24.09.2004:

Das Steuerprivileg für schwere Geländewagen ist gefallen!

Auf die Fahrer von schweren Geländewagen auf Deutschlands Straßen kommen 2005 deutlich höhere Steuern und Abgasnormen zu. Der Bundesrat stimmte einer entsprechenden Änderung der Zulassungsordnung am Freitag zu. Geländewagen, die schwerer als 2,8 Tonnen sind, können damit nicht mehr wie bisher als Nutzfahrzeuge angemeldet werden.

Dies führte bislang zu zum Teil zu deutlichen Steuerersparnissen für die Halter. Jetzt sollen die Fahrzeuge nicht mehr nach Gewicht sondern nach Hubraum besteuert werden. Umweltverbände hatten monatelang Front gemacht gegen die Sonderregelung, von der etwa der VW Touareg oder die Mercedes M-Klasse profitierten.

Ab April 2005 werde es "endlich keine Steuerprivilegien für Luxus-Geländewagen in Deutschland mehr geben", erklärte der umweltpolitische Sprecher der Grünen, Winfried Hermann. "Dies ist ein großer Schritt in Richtung einer ökologischen Verkehrspolitik." Es könne nicht angehen, "dass Fahrzeuge mit sehr hohen Emissionen und hohem Kraftstoffverbrauch, die zudem vor allem von Besserverdienenden benutzt werden, auch noch steuerlich begünstigt werde

Hier noch ein link:

http://www.proallrad.com/aufbauarten.php?modus=SUB|15|1

Ich hoffe du kannst was damit anfangen.

Themenstarteram 28. März 2006 um 16:36

ja kann ich danke sehr, ich schliesse dann also daraus, dass noch die Besteuerung nach Gewicht fü Womos gilt, es aber eine unsichere Angelegenheit ist ob das auch so bleibt und da ich gerne weiss woran ich bin steht somit fest dass ich kein Womo sondern eine LKW mit MAtratze mag :D

Zu Deiner Frage nach dem einen Bus. Der Link geht nicht. Zumindest nicht bei mir. Aber auch egal.

Die steuerlichen Bestimmungen und/oder deren Kontrolle war früher etwas weicher. Auch hat der BW-Bus seine Einstufung als LKW entweder bei der Auslieferung an BW erhalten oder hat sie in den noch einfacheren Zeiten bekommen. Wobei eine Zulassung als LKW für das Finanzamt nicht bindend ist. Die sind in ihrer Einschätzung frei von der Zulassung.

Gruss

Themenstarteram 28. März 2006 um 20:21

okay sorry jabei dem link lief wohl was schief, auf jeden fall war dort ein angebliche als LKW mit 5 Sitzen zugelassener Bus zu sehen. Na ja , danke sehr für die Auskünfte.

am 30. Juni 2006 um 11:28

*threadausgrab*

Moin!

Wenn ich mir einen T3/T4 Transporter kaufe, der nur nen Fahrer und Beifahrersitz hat sowie eine Metalltrennwand zum Laderaum (laderaum leer und keine fenster), dann gibt es doch sicherlich überhaupt keinen zweifel daran das es ein LKW ist, oder?!

Ich brauche halt für die nächsten Monate für privatumzüge und Hausbaustelle nen Transporter, und es scheint mir günstiger einen zu kaufen, als immer wieder zu mieten.

am 30. Juni 2006 um 14:03

Sofern er auch als Kasten/geschlossen geschlüsselt ist. Ansonsten kann er leicht umgeschlüsselt werden.

Wichtig ist eine Trennwand (vorhanden) und das der Laderaum länger als der Fahrgastraum ist (ist auch erfüllt).

Dürfte also absolut keine Probleme damit geben.

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