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Bußgeld aus Österreich

Themenstarteram 9. Mai 2018 um 11:41

Wurde wohl ende März in Österreich mit dem Motorrad geblitzt, muss ein Mobiler Blitzer gewesen sein .

60er Zone 25 zu schnell = 140€

Klappt das mit dem "Ich bin nicht gefahren" auch in Österreich?

Foto war leider keines dabei, glaub aber kaum das sie mich erkennen konnten durchs verspiegelte Visier.

Beste Antwort im Thema
am 10. Mai 2018 um 7:07

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 9. Mai 2018 um 17:06:37 Uhr:

......................

Sowas finde ich spannend. Und die betreffende Person freute sich, 260 Euro, 2 Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot eingespart zu haben. Zumal das bei jungen Fahrern noch andere, teure Konsequenzen hat.

Dennoch hat sie daraus gelernt.

Und genau das glaube ich nicht,

der Lerneffekt wäre sicher besser wenn man auch mal für das was man verbockt den Kopf hinhalten muss.

Aber leider gibt's für manche halt Leute die einen kennen oder die sich besonders gut auskennen oder sonst irgendwas um einem den Kopf aus der Schlinge zu ziehen.

Sowas kotzt mich an..........

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am 9. Mai 2018 um 11:59

1. Neue Blitzer können auch durch diese Visiere sehen

2. Wenn Du nicht zahlst wirst Du weitere "nette" Schreiben bekommen.

3. Die können das Geld auch in Deutschland eintreiben lassen (noch teurer) so erlebt mit den Niederlanden

Rat: Zahle und gut.

Nein, die Ösis interessiert es einen feuchten, wer gefahren ist.

Wenn Du nicht zahlst, kann das a) hier eingetrieben werden und b) möchtest Du vielleicht ja noch mal hinfahren.

Hast du eine RS-Versicherung? Dann frag mal ganz dezent nach Kostenzusage an, du wolltest dich dagegen wehren. Alternative wäre, die erstatten dir das Bußgeld ganz oder überwiegend, du verzichtest auf Rechtsmittel gegen den Bescheid. Ist für die RS-Versicherung deutlich günstiger und wird deshalb oft gemacht.

Das gilt auch für die Niederlande: Der Halter haftet. Wer gefahren ist ist dabei egal. Ärgerlich: Die Niederländer blitzen auch ohne Blitz. Kürzlich bekamen wir 3 (!) Strafzettel für nach Abzug der Toleranz 3, 5 und 6 km/h zu schnell. Ich bin dort stets im normalen Tempo mit dem mäßigen Verkehr mitgerollt und finde es ärgerlich und unfair dem Fahrer gar nicht erst die Möglichkeit zu geben, sein Verhalten zu ändern oder anzupassen. Man erfährt ja erst nach Wochen vom Blitzer.

Ich weiß bis heute nicht, wo die Laterne mit der Nummer 58 ist. Ich weiß aber, dass diese unmittelbar in der Nähe unseres damaligen Quartiers gelegene Stelle sehr teuer werden kann. Es waren in der Summe fast 100 €. Ich war dabei mit gemessenen 56 bis 59 km/h immer unterhalb von 60 km/h unterwegs. Bei dem damals außerhalb der Saison sehr geringen Verkehr fast schon eine mörderische Raserei.

Also Vorsicht: In Sachen Umgang mit Gästen sieht es seitens der Behörden manchmal ganz anders als bei den normalen Landsleuten aus. Niederländer sind durchweg sehr offen und freundlich, was Strafzettel auch für Kleinstvergehen angeht kann man das nicht von ihnen behaupten.

Gruß Michael

am 9. Mai 2018 um 12:57

Der Trick der Ösis ist, dass sie horrende Verwaltungsgebühren - auch für die Einstellung eines Verfahrens - nehmen. Dadurch wird man immer teurer, je mehr man sich gegen den Erstbescheid wehrt. Ist halt ein kleines diebisches Bergvolk.

Den Tipp vom Peter kannte ich noch nicht. Könnte klappen.

In Deutschland gilt die Halterhaftung nur bei Verstößen im ruhenden Verkehr. Bei Geschwindigkeitsverstößen muss die Behörde im Zweifelsfall beweisen, wer gefahren ist.

Auch die Österreicher und die Niederländer interressiert grundsätzlich, wer für die Ordnungswidrigkeit verantwortlich ist, insbesondere bei schwereren Verstößen, die neben Bußgeldern noch weitere Folgen haben.

Allerdings kann da der Halter belangt werden, wenn der Fahrer nicht mit hinreichender Sicherheit identifiziert werden kann. Kann der Fahrer also nicht identifiziert werden oder wird er von angeschriebenen Halter nicht binnen einer bestimmten Frist benannt, bzw. das Bußgeld bezahlt, wird man das Geld vom Fahrzeughalter fordern.

Interessant bei OWis aus den Niederlanden: Das Bußgeld steigt dynamisch, je länger das dauert. Zunächst erhält man gar eine Art "Sofortzahler-Rabatt" . Dann wird es immer teurer, bis zum Dreifachen der ursprünglichen Forderung.

Ob das in D vollstreckbar ist, ist eine andere Frage, das hängt von den bilateralen Abkommen zwischen den Staaten ab.

Nach meiner bisherigen Kenntnis aus frühererer Berufserfahrung können die Niederländer hier vollstrecken lassen, die Österreicher jedoch nicht.

Haben wir erfolgreich bereits bei zwei verschiedenen RS-Versicherungen gemacht - eine hat vollständig übernommen, eine andere 200,- € von 240,- €. So ein Verfahren kostet die RS-Versicherung schnell mehr als 1.000,- € - da ist das Bußgeld richtig günstig.

Die Österreicher konnten das bereits vor dem EU-Abkommen. Da gab es schon lange vorher ein Abkommen mit Deutschland.

@moppedsammler: Das wurde evtl. inzwischen geändert oder es liegt an der Art und Schwere des Fehlverhaltens, denn bei uns war es in diesem Frühjahr tatsächlich anders: In den Rechtsbelehrungen wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Fahrer nicht interessiere, bei den Bagatelldelikten hafte tatsächlich der Halter alleine. Das ist offenbar so wie bei uns wie beim ruhenden Verkehr. Was auf die Fahrerlaubnis keine Auswirkung hat ist Sache des Halters. So einfach geht das.

Man kommt laut der Rechtsbelehrung nur in einem Falle raus: Man kann beweisen, dass das Fahrzeug gegen den eigenen Willen unbefugt genutzt wurde. Allerdings kann man dann eines drauf kriegen, wenn man die unerlaubte Nutzung begünstigt hat. Schlüssel am Schlüsselboard und der Junior der Familie macht eine unerlaubte Spritztour? Das wäre so ein Fall. Nur erscheint es nicht wirklich klug diesen Weg zu gehen, weil der Halter des Autos dann zahlen darf weil er die unerlaubte Nutzung erst möglich gemacht hat.

Als ich die Rechtsbelehrungen gelesen habe musste ich doch schmunzeln; absolut wasserdicht und einfach; einer ist falsch gefahren, also muss einer zahlen. Sollen es Halter und Fahrer doch untereinander klären, wie sie das ggf. finanziell ausgleichen.

 

Gruß Michael

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 9. Mai 2018 um 15:19:48 Uhr:

@moppedsammler: Das wurde evtl. inzwischen geändert oder es liegt an der Art und Schwere des Fehlverhaltens, denn bei uns war es in diesem Frühjahr tatsächlich anders: In den Rechtsbelehrungen wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Fahrer nicht interessiere, bei den Bagatelldelikten hafte tatsächlich der Halter alleine....

Das ist mir sehr wohl bekannt, da mir unlängst ein hellblau-rosafarbenes Briefchen aus Holland ins Haus flatterte, nachdem das Frollein Tochter mit dem von Papi gesponsorten Mercedes SLK in NL 4 km/h zu schnell war. Ich habe 30 Euro bezahlt und fertig. Wegen so einen Scheiß streite ich mich mit niemanden rum, das sind Betriebskosten und lässt mich vollkommen kalt. Ich war im Übrigen in meinem ganzen Leben noch nie in Holland.

Das war aber nicht das Thema. Die Frage ist und nur darauf bezog sich meine Aussage:

Kann ein österreichischer Bußgeldbescheid in Deutschland gegen den Fahrzeughalter vollstreckt werden, der nicht als Fahrer fest steht ?

Ich bin weiterhin der Auffassung, dass das nicht geht.

Dafür gibt es auch mehrere Hinweise im Internet. Das ist einer davon.

Ich habe auch kein Theater gemacht und bezahlt (alle drei Strafzettel), finde aber dass es kaum offensichtlicher sein könnte dass es dabei nicht um die Verkehrssicherheit sondern nur ums Geld ging. Wenn ein erzieherischer Effekt im Sinne der Verkehrssicherheit erzielt werden soll, dann kann nicht auf eine sofortige Rückmeldung verzichtet werden. Der Blitz muss sichtbar sein oder man muss angehalten werden o. ä., aber sozusagen anonym zu blitzen ist nicht zielführend. Es sei denn das Ziel ist lediglich der Einzug einer Art Sondersteuer oder zweiter Kurtaxe.

Dass es bei diesen Kleinvergehen egal ist wer am Steuer saß finde ich dagegen sogar gut: Da können sich nicht mehr so viele Leute rauswinden.

Zitat:

@Cr4nky1337 schrieb am 9. Mai 2018 um 13:41:37 Uhr:

Klappt das mit dem "Ich bin nicht gefahren" auch in Österreich?

Dass eine solche Frage überhaput möglich ist, finde ich schon ärgerlich. Vielen Leuten gelingt es sich der gerechten Strafe mit solchen Tricks zu entziehen. Und das finde ich nicht gut.

 

Gruß Michael

Ob sich so eine Frage stellt oder nicht, ist mir so egal wie die Frage, ob der TE das zahlt oder nicht.

Mich interessieren an solchen Fragen ausschließlich die rein rechtlichen Aspekte in dem Fall die Frage der Möglichkeit der Vollstreckung aus Österreich gegenüber dem Halter. Das wäre bedenklich, denn hier gilt eben deutsches Recht. Das individuelle Schicksal des Betroffenen interessiert mich nicht.

Auch nicht, was die mit dem machen, wenn er wieder nach A fährt.

Aber die Vollstreckung ("eintreiben", also mit Zwangsmitteln) gegenüber dem, der nicht als Täter sicher feststeht, würde den Grundsätzen deutschen Strafrechts widersprechen.

Und die nehme ich sehr ernst.

Beispiel: Mit einem aus versicherungstechnischen Gründen auf mich zugelassenen PKW wurde eine bedeutende OWi begangen. Es geht um 260 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Junge Leute halten es mit dem Abstand auf der BAB zuweilen nicht so... :rolleyes:

Nun erkennt die zentrale BGSt in KA, dass es sich bei der jungen Dame nicht um den 61 - Jährigen handelt, auf den der Sportwagen zugelassen ist (es ist nicht das Frollein Tochter gewesen, auch nicht ihr SLK).

Also habe ich einen Zeugenfragebogen zugesandt bekommen.

Das sehe ich dann sportlich.

Den habe ich auch ausgefüllt und zurück gesandt, allerdings vermerkt, dass ich gegenüber der Bußgeldstelle und gegenüber evtl. bei mir aufkreuzenden Polizeibeamten keine Angaben zur Person der Fahrerin machen werde, ohne mich dabei auf ein Zeugnisverweigerungsrecht zu berufen, das ich zwar gehabt hätte, aber damit gäbe ich schon preis, dass es sich um eine -wie auch immer- Angehörige handelt.

Ignoriere ich den Fragebogen, steht die Polizei vor der Tür und geht mit dem Foto in der Nachbarschaft hausieren. Das war zu vermeiden.

Als Zeuge muss ich allerdings weder vor der Polizei noch gegenüber der BGSt etwas sagen, dazu müssen sie eine richterliche Vernehmung anordnen. Das machen die so gut wie nie und darauf habe ich gesetzt. Anscheinend hat man bei der ZBGSt nicht gewusst, dass die Übersendung eines Zeugenfragebogens im Gegensatz zu einem Anhörbogen die Verjährung nicht unterbricht und so ging das nach 3 Monaten den Bach runter. Die haben das komplett versemmelt.

Zwar kam dann noch Post vom LRA, wegen einer Prüfung nach 31a StVO, der dann eigentlich schon zwingend greift, aber das konnte ich argumentativ abbügeln.

Sowas finde ich spannend. Und die betreffende Person freute sich, 260 Euro, 2 Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot eingespart zu haben. Zumal das bei jungen Fahrern noch andere, teure Konsequenzen hat.

Dennoch hat sie daraus gelernt.

am 9. Mai 2018 um 17:18

Die treiben eben nicht eine Strafe ein, sondern eine Verwaltungsgebühr, weil der Fahrer nicht ermittelt wurde. Das widerspricht deutschem Recht nicht.

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 9. Mai 2018 um 17:06:37 Uhr:

Als Zeuge muss ich allerdings weder vor der Polizei noch gegenüber der BGSt etwas sagen, dazu müssen sie eine richterliche Vernehmung anordnen. Das machen die so gut wie nie und darauf habe ich gesetzt. Anscheinend hat man bei der ZBGSt nicht gewusst, dass die Übersendung eines Zeugenfragebogens im Gegensatz zu einem Anhörbogen die Verjährung nicht unterbricht und so ging das nach 3 Monaten den Bach runter. Die haben das komplett versemmelt.

Nicht ganz, da es letztes Jahr Änderungen gab. Ich führe mal nicht lange aus, sondern verweise mal auf: https://www.lawblog.de/.../

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