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Bußgeld bei überhöhter Anhängerlast

Moin, ich habe eine reine Interessensfrage und plane nichts aufgrund dieser Frage.
Es kommt häufiger vor, dass ich mit einem Trailer ein Auto transportiere. Mein S210 darf 2100kg zzgl. Stützlast von 130kg ziehen, also 2230kg. Bislang ging ich immer davon aus, dass 5% Überladung unkritisch sind, also insgesamt 2350kg.
Nun bin ich heute über die Bußgeldtabelle gestolpert und habe gelesen, dass bei Anhängern über 2t sowohl Fahrzeughalter als auch der Fahrer ein Bußgeld bezahlen müssen(dass des Halters ist höher, meinem Kumpel werde ich mein Auto nicht mehr leihen).
Wie ist das, wenn der Fahrer der Halter ist? Muss er dann beide Bußgelder bezahlen? Bekommt er dann auch im Fall der Fälle beide Punkte? Eine Wiederholung eines Deliktes innerhalb eines Jahres führt in einigen Fällen zum Fahrverbot. Tritt das dann direkt in Kraft, weil ja Halter UND Fahrzeugführer die Ordnungswidrigkeit begangen haben.
P.S. keine Sorge, alle von mir transportierten Autos haben bislang weit unter 1500kg gewogen.

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16 Antworten

Kein Problem: Du mußt immer "nur" das höhere Bußgeld zahlen.
Bei über zehn Prozent/ bei über zwei Tonnen ab fünf Prozent kommt es auf das Verhandlungsgeschick an ob man weiterfahren "darf". Über zehn/ fünf Prozent ist IMMER Schluß!
Achtung: Ist der Anhänger überladen UND die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges überschritten ist IMMER Schluß.
Sind die 3,5t plus 3,5t überschritten ist es bei Fahrern ohne LKW-Führerschein (C1E oder CE oder alter 3er) auch noch Fahren ohne Lizens. Hier gilt KEINE Toleranz von fünf oder gar zehn Prozent!
Gute und unfallfreie Fahrt!

Zitat:

@moppedtrailer schrieb am 15. März 2025 um 20:29:09 Uhr:



Sind die 3,5t plus 3,5t überschritten ist es bei Fahrern ohne LKW-Führerschein (C1E oder CE oder alter 3er) auch noch Fahren ohne Lizens. Hier gilt KEINE Toleranz von fünf oder gar zehn Prozent!

STOP.

Fahrerlaubnisrechtlich ist das zul. Gesamtgewicht der jeweiligen Fahrzeuge entscheidend, nicht das tatsächliche.

Seinen S210 darf der TE fahren und den Trailer auch wenn er BE hat oder den alten 3er. Übrigens gibts gar keine Anhänger über 3,5 t zGG für eine Kugelkopfkupplung.

Zitat:

@tomate67 schrieb am 15. März 2025 um 19:47:47 Uhr:



Wie ist das, wenn der Fahrer der Halter ist? Muss er dann beide Bußgelder bezahlen? Bekommt er dann auch im Fall der Fälle beide Punkte? Eine Wiederholung eines Deliktes innerhalb eines Jahres führt in einigen Fällen zum Fahrverbot. Tritt das dann direkt in Kraft, weil ja Halter UND Fahrzeugführer die Ordnungswidrigkeit begangen haben.

Nein.

Wenn du als Halter auch am Steuer sitzt, zahlst du das Bußgeld, das für den Halter vorgesehen ist und nicht noch zusätzlich das Bussgeld das für den Fahrer vorgesehen ist.

Gibt es diese Toleranz von 5% wirklich? Ich meine, das ist nur bei Schüttgut, usw.
Bei allem, wo man ohne Waage das genaue Gewicht ermitteln kann (also Auto, Zementsäcke, usw.) gibt es keine Toleranz.

Natürlich gilt das unabhängig vom Transportgut.
(Im übrigen: Wie ermittelst du das "genaue Gewicht" eines Autos?)

Okay, danke. Es ist aber richtig, dass ich als Halter bei über 2t ein höheres Bußgeld mehr zahlen muss, als mein Kumpel, wenn ich ihm den Wagen leihe? Der ist was Überladen angeht schmerzfrei.
P.S. Ich habe den alten 1, 2 und 3 . Da ich tauschen muss kümmer ich mich gerade um den Fahrtüchtigkeitscheck.

Wenn der Halter für das Ermöglichen der OWi sein Halter-Bußgeld zahlen muss und der Fahrzeugführer sein Bußgeld als unmittelbarer OWi-Täter, dann ist das in Summe teurer als wenn der Halter selbst gefahren ist.

Zitat:

@tomate67 schrieb am 15. März 2025 um 19:47:47 Uhr:


Es kommt häufiger vor, dass ich mit einem Trailer ein Auto transportieren. Mein S210 darf 2100kg zzgl. Stützlast von 130kg ziehen, also 2130kg.
Diese Rechnung verstehe ich nicht. Sei bitte so nett, dass zu erläutern.

Gruß
Uwe

Er meint vermutlich, wenn er mit dem Hänger auf die Waage muss und sich währenddessen noch 130 kg auf der Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs abstützen, dann könnte er die Stützlast dazu addieren. Zumindest für den Überladungstest inkl. Toleranz.

Die Summe wären dann aber 2230

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 16. März 2025 um 11:05:56 Uhr:


Diese Rechnung verstehe ich nicht. Sei bitte so nett, dass zu erläutern.

Gruß
Uwe

Verstehe ich auch nicht, denn das habe ich nicht geschrieben

;)

2100kg Anhängelast+130kg Stützlast macht 2230kg Zuglast, ganz normal halt.

P.S. Tatsächlich hatte ich mich beim ersten Schreiben vertippt, dass aber innerhalb von 5 Minuten korrigiert. Wie Du das einen Tag später zitieren kannst ist mir ein Rätsel.

Du hast den Beitrag editiert, da stand am anfang 2130 wie von Uwe zitiert

@tomate67
Den Rechenfehler durch den Verschreiber war das eine, was ich nicht verstanden habe. Wie es passieren konnte, dass ich den ursprünglichen Text zitieren konnte, ist mir allerdings auch schleierhaft.
Das andere, was ich nicht verstehe, warum die Stützlast zu der maximalen Anhängerlast dazu addiert wird. Die Stützlast ist doch nur das Gewicht, welches von oben auf der Anhängerkupplung wirken darf, also vertikal. Die Anhängerlast ist das Gewicht, was gezogen werden darf, also horizontal. Durch die Stützlast erhöht sich nach meinem Verständnis doch nicht die zulässige Anhängerlast.
Gruß
Uwe

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