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Bußgeld bei Unfall mit Personenschaden

Themenstarteram 6. Oktober 2006 um 11:33

Mein Schwiegervater (fortgeschrittener Rentner) hat beim Einfahren in einen Kreisverkehr einen Motorradfahrer übersehen. Dieser wurde dann auch leicht berührt und stürzte. Verletzt wurde er glücklicherweise nicht, es entstanden lediglich Schäden am Helm und Kratzer an seiner Bekleidung.

Anzeige hat der Motorradfahrer keine erstattet, da er sich gütlich mit Schwiegerpapi geeinigt hat.

Heute kam jedoch ein Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung über 400 Euro.

Ich weiß, ihr dürft nicht rechtlich raten, aber ist eine solche Strafhöhe angemessen? Schließlich dürfte er ja Schuld haben...

Oder sollte man Einspruch einlegen und besteht begründete Aussicht, den Betrag zu reduzieren?

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26 Antworten

Schreiben von der Staatsanwaltschaft?

Was hat er denn auf die Anhörung hin denen geschrieben? Scheint wohl alles zugegeben zu haben??!?!?!

am 6. Oktober 2006 um 12:11

Ist mir ein Rätsel.

Wenn der Motorradfahrer wirklich nicht verletzt wurde, gibts auch keine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Dann gäbe es auch keine Post vom Staatsanwalt.

Offenbar war der Mopedfahrer doch verletzt und hat sogar Strafantrag gestellt.

Es muss so sein.

Sonst hätte dein Schwiegervater nur ein Bußgeld in relativ geringer Höhe bekommen.

Das auch nicht vom Staatsanwalt sondern von der Bußgeldstelle.

Dazu hätte dein Schwiegervater aber vorher Post bekommen.

Denn jedem steht ein Recht auf richterliches Gehör zu, wenn er einer Straftat beschuldigt wird.

Irgendwas fehlt bei deinen Ausführungen.

Grüße!

Themenstarteram 6. Oktober 2006 um 12:27

Nun, es fand keine Anhörung statt und die Anzeige hat die Staatsanwaltschaft gestellt, da sie es "wegen besonderem öffentlichen Interesse" für geboten hält.

Der Motorradfahrer hatte halt blaue Flecken, was im amtsdeutsch jetzt "multiple Prellungen" heisst.

Das Schreiben ist vom Amtsgericht mit Strafbefehl tituliert. Natürlich habe man das Recht Einspruch einzulegen und angehört zu werden.

Inhaltlich ist es aber eigentlich offensichtlich. Schwiegerpapi fährt in Kreisverkehr und nietet Motorradfahrer um. Das ganze von einem hinter dem Motorrad fahrenden Autofahrer auch so bestätigt.

Super, und ich wurde mal als jugendlicher auf dem Fahrrad von nem Probezeitler umgemäht und die Anzeige wegen schwerer Körperverletzung wurde mangels öffentlichem Interesse abgewiegelt...

Normalerweise zahlt man doch nur fürs Vorfahrt nehmen.

Mich hat mal nen BMW übergehobelt, der hat nur 15€ (zuerst 35) zahlen müssen wegen nehmen der Vorfahrt. (Hatte nichts gebrochen, Arm geprellt, blaue Flecken, Abschürfungen und Fahrrad eben fratze)

Wenns nen Strafbefehl ist, bedeutet das auch ne Vorstrafe oder? Auch wenns bei 400€ unter 90TS bleibt, würde ich da einen Einspruch stark in Erwägung ziehen...

Auch blaue Flecken sind leichte Verletzungen, insoweit ist das ein Unfall mit Personenschaden. Ob das automatisch eine Anzeige wg. fahlässiger Körperverletzung rechtfertigt - sorry, keine Ahnung.

Ggf. einen Anwalt fragen, der kann dir in solchen Rechtsfragen besser und verbindliche Auskünfte geben.

Gruß Meik

Themenstarteram 6. Oktober 2006 um 14:56

Die 400 Euro setzen sich aus 20TS zu 20 Euro zusammen. Nach meinen Recherchen im Internet absolut üblich bei leichter Fahrlässigkeit bei dieser Anklage.

Hmm. Anwalt kostet ja auch und wie hoch sind die Chancen, daß da etwas positiver wird?

ist der Motorradfahrer Staats- oder Rechtsanwalt oder gar

Richter?

wieso öffentliches Interesse?

ist Dein Opa bereits mehrfach einschlägig aufgefallen?

Re: Bußgeld bei Unfall mit Personenschaden

 

Zitat:

Original geschrieben von fundive

Mein Schwiegervater (fortgeschrittener Rentner) hat beim Einfahren in einen Kreisverkehr einen Motorradfahrer übersehen. Dieser wurde dann auch leicht berührt und stürzte. Verletzt wurde er glücklicherweise nicht, es entstanden lediglich Schäden am Helm und Kratzer an seiner Bekleidung.

Eine typische Schadensdarstellung:

Passiert ist laut Unfallverursacher eigentlich Nichts.

Wenn man mit 1 Tonne Druck den Unfallgegner von einem Fahrrad oder einem Motorrad holt,

dann ist es eher unwahrscheinlich dass sich das Opfer nicht wehtut.

Warum und weshalb der Unfall aktenkundig wird sei dahingestellt.

20 Tagessätze zu 20 EUR sind geschenkt und Rentnervorzugskonditionen.

Geht er damit vor Gericht, wird es mehr und wenn er einen tüteligen Eindruck macht kann er noch die Pappe verlieren.

Du schreibst Dein Schwiegervater sei fortgeschrittener Rentner.

Besprecht ggf. das Thema Fahrtauglichkeit mit ihm.

am 6. Oktober 2006 um 17:30

kann es vielleicht sein das dein opa über 80ig ist, vielleicht ist ja sowas von bedeutung. wie alt ist er denn???

nach dem moto, so ein aler herr darf nicht mehr ein fahrzeug führen, weil vielleicht was schlimmeres passieren kann.

am 6. Oktober 2006 um 19:27

Körperverletzung ist kein Antragsdelikt, kann also "von Amts wegen" ermittelt werden. Und wie einige vorher schon gepostet haben, ist es eher unwahrscheinlich, dass ein Motorradfahrer nicht verletzt wird. Und wenn der Motorradfahrer bei seinem Anhörungsbogen angegeben hat, dass er verletzt wurde (Prellungen), ermittelt die SA automatisch. Er muß die Verletzung ja nicht schon am Unfallort bemerkt haben; so ein blauer Fleck dauert ja auch ein bissl.

Egal wie, zumindest sollte sich Dein Schwiegervater anwaltlich beraten lassen, zu diesem Unfall stehen und last but not least über die zukünftige Mitwirkung im Straßenverkehr nachdenken.......

am 6. Oktober 2006 um 21:59

ha auch wenn ich selber motorradfahrer bin muss man schon zugestehen dass so einen zu übersehen nicht unbedingt von alters wegen kommen muss...

hat er denn den motorradfahrer vielleicht schon einfach mal "freundlich" angerufen und ihn gefragt wie das wohl gekommen ist mit der strafe usw. bzw. was er denn ausgesagt hat? vielleicht bringt das ja licht ins dunkel

Themenstarteram 7. Oktober 2006 um 10:38

Zitat:

Original geschrieben von RolexTM

hat er denn den motorradfahrer vielleicht schon einfach mal "freundlich" angerufen und ihn gefragt wie das wohl gekommen ist mit der strafe usw. bzw. was er denn ausgesagt hat?

Nicht nur angerufen, sondern auch zu Hause besucht und meine Schwiegermama hat ihn schon fürstlich bekocht. ;)

Wie gesagt, von ihm aus ist da nichts unternommen worden, aber sehr wohl stand in dem Unfallbericht dazu schon, dass er blaue Flecken hatte.

Im Moment schimpft er ordentlich auf die Erbauer des Kreisels (er hat den Motorradfahrer deshalb nicht gesehen, weil das ein Kreisel ist, der einen Hügel in der Mitte hat ...) und ich befürchte, dass solche Kommentare nicht strafmildernd sind, deshalb würde ich inzwischen meinen, daß diese Strafe wahrscheinlich in Ordnung ist, wenn ich das von euch so lese.

Wir haben in der Tat schon mit ihm über seine Fahrtauglichkeit gesprochen, da er erst vor knapp einem Jahr einen anderen Unfall hatte, da ist er einem anderen aufgefahren, weil er angeblich wegen Niessens nicht rechtzeitig bremsen konnte.

Richtig "tütelig" ist er nicht (75J.), aber auch nicht unbedingt der fitteste. Ich denke, sein Alter ist massgeblich mit verantwortlich dafür, aber er will das Auto fahren noch nicht sein lassen und wir reden uns da den Mund fusselig. Bin mal gespannt, ob wir in dem Alter Einsicht zeigen, daß es irgendwann zu gefährlich wird mit dem Auto fahren?

Da sollte man mal einen Anwalt zu befragen (vlt. ADAC-Mitglied? Dann Erstberatung 4free).

In der Regel stellt die StA dann das Verfahren wg. Geringfügigkeit ein, selten gegen Zahlung (einer dann geringeren) Geldbuße

Matthias

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