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Bußgeld Deutschland/Schweiz neuester Stand
Hallo Gemeinde
ich wollte einmal fragen wie das in der heutigen Zeit ist wenn man 2015 geblitzt wurde wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bzw überfahren einer roten Ampel.
Stimmt es das die Schweiz hier in DE diese Beträge nicht einfordern kann?
Währe euch sehr verbunden wenn ihr mir eine genaue Antwort geben könntet.
Beste Antwort im Thema
Gemäß des deutsch-schweizerischen Polizeivertrags können Bußgelder ab 40 Franken in D vollstreckt werden, aber nur, wenn auch die Fahrereigenschaft beweisba ist
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16 Antworten
Google liefert dir garantiert mehr als eine Fundstelle.
Zitat:
Stimmt es das die Schweiz hier in DE diese Beträge nicht einfordern kann?
Diese Frage kann man nicht mit einem Satz beantworten. Es kommt drauf an. Erst recht, falls du jeweils mal wieder in die Schweiz einreisen willst.
Und Blitzen wegen Geschwindigkeit oder Ampel ist auch relativ.
Zitat:
Währe euch sehr verbunden wenn ihr mir eine genaue Antwort geben könntet.
Wie soll das möglich sein, wenn du nicht mal eine genaue Frage stellst?
Wenn du ausserorts mehr als 60 km/h zu schnell bist, kannst du in der Schweiz sogar ins Gefängnis wandern. Daher spielen die Details da schon eine Rolle.
Alle Schweizer Übertretungen können in Deutschland vollstreckt werden. Du hast die Wahl, zu bezahlen oder bei der nächsten Einreise in die schöne CH aus dem Auto geholt zu werden, wenn Du mit der Nummer einreist, mit der Du die Übertretung begangen hast.
mein arbeitskollege wurde vor ca. 3 jahren auch in der schweiz geblitzt. ein kumpel von ihm arbeitet bei der polizei in deutschland, der hat ihm gesagt entweder zahlen oder die schweiz die nächsten jahre großräumig umfahren ;-)
nachdem er nicht reagiert hat waren auch 2 polizisten bei ihm vorstellig die es auch bestätigt haben, denen war es aber auch scheißegal und die haben ihm klar gesagt aus deutscher sicht kann ihm nix passieren.
geil war dass ein paar wochen später ein schreiben aus der schweiz kam mit datum wo er sich im knast in schaffhausen melden soll... ich hab ihm gesagt wenn er es durchzieht lad ich ihn zum essen ein ;-)
Zitat:
@jottlieb schrieb am 6. Oktober 2015 um 14:21:07 Uhr:
Wenn du ausserorts mehr als 60 km/h zu schnell bist, kannst du in der Schweiz sogar ins Gefängnis wandern. Daher spielen die Details da schon eine Rolle.
Mach doch mal zwei Beispiele:
5km/h drüber
30 km/h drüber
Was passiert?
Zitat:
@audifan66 schrieb am 6. Oktober 2015 um 19:25:43 Uhr:
Alle Schweizer Übertretungen können in Deutschland vollstreckt werden. Du hast die Wahl, zu bezahlen oder bei der nächsten Einreise in die schöne CH aus dem Auto geholt zu werden, wenn Du mit der Nummer einreist, mit der Du die Übertretung begangen hast.
Irgendwie ist das ein Widerspruch.
Wenn es in Deutschland vollstreckt wird, warum sollte dann bei der nächsten Einreise etwas offen sein?
Entweder es wird vollstreckt oder es bleibt offen und ggf. bei der nächsten Einreise zum Problem.
Gemäß des deutsch-schweizerischen Polizeivertrags können Bußgelder ab 40 Franken in D vollstreckt werden, aber nur, wenn auch die Fahrereigenschaft beweisba ist
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 6. Oktober 2015 um 19:46:11 Uhr:
Zitat:
@jottlieb schrieb am 6. Oktober 2015 um 14:21:07 Uhr:
Wenn du ausserorts mehr als 60 km/h zu schnell bist, kannst du in der Schweiz sogar ins Gefängnis wandern. Daher spielen die Details da schon eine Rolle.
Mach doch mal zwei Beispiele:
5km/h drüber
30 km/h drüber
Was passiert?
Du machst die Beispiele und wie weiter oben schon gesagt wurde, was genau willst du wissen? Es sind beides Geschwindigkeitsübertretungen nur ohne mehr infos, kann man auch nicht mehr sagen.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 6. Oktober 2015 um 19:46:11 Uhr:
Zitat:
Irgendwie ist das ein Widerspruch.
Wenn es in Deutschland vollstreckt wird, warum sollte dann bei der nächsten Einreise etwas offen sein?
Entweder es wird vollstreckt oder es bleibt offen und ggf. bei der nächsten Einreise zum Problem.
Nein ist kein Widerspruch. Man muss einfach mal fünf gerade sein lassen und nicht überall an jeder kleinen Ecke rumzupfen.
Also, wenn du in CH eine Dummheit machst, wird das nach DE zur Vollstreckung weitergeleitet. Aber nicht die DE Behörden Vollstrecken, sondern die CH Behörden. Die DE Behörden unterstützen nur. Wäre ja ein Witz wenn die DE Behörden Vollstrecken obwohl du das vergehen gar nicht in DE gemacht hast.
So und jetzt mal ein kleines Quiz für dich. Angenommen ich als Schweizer Schulde dir als Deutscher Geld. Ich bezahle aber nicht, kannst du eine Betreibung gegen mich einleiten?
Na, kennst du die Antwort?
Sie ist
ganz
klar
Nein und da haben wir das Problem. Also entweder du bezahlst oder hast eben bei der nächsten Einreise ein Problem.
Zitat:
@Benzli2013 schrieb am 6. Oktober 2015 um 21:45:12 Uhr:
Du machst die Beispiele und wie weiter oben schon gesagt wurde, was genau willst du wissen? Es sind beides Geschwindigkeitsübertretungen nur ohne mehr infos, kann man auch nicht mehr sagen.
Ich will wissen was passiert, wenn man geblitzt wird (zu recht) und dann aber natürlich unbehelligt zurück nach Deutschland kommt.
Welche Infos brauchst du noch?
Zitat:
@Benzli2013 schrieb am 6. Oktober 2015 um 21:45:12 Uhr:
Also, wenn du in CH eine Dummheit machst, wird das nach DE zur Vollstreckung weitergeleitet. Aber nicht die DE Behörden Vollstrecken, sondern die CH Behörden. Die DE Behörden unterstützen nur. Wäre ja ein Witz wenn die DE Behörden Vollstrecken obwohl du das vergehen gar nicht in DE gemacht hast.
Was soll daran ein Witz sein?
In Deutschland können ggf. nur deutsche Behörden vollstrecken. Das passiert z.B. bei Vergehen, die man in Österreich begeht. Das wird über entsprechende Abkommen geregelt. Und dafür rückt kein Österreicher nach Deutschland ein.
Ansonsten bedeutet vollstrecken eben genau die Strafe durchzusetzen. Ist sie durchgesetzt, gibt es keinen Grund sie erneut bei einer Einreise durchzusetzen.
Das ist auch in der Schweiz so!
Also, ich war zur Streetparade im Zürich, in der Früh um 6 würde ich geblitzt und ich wusste ums verrecken nicht warum.
Heute kahm der Brief aus Zürich.
Ich soll 239€ für das überfahren einer Roten Ampel Blechen, obwohl ich mir sicher bin das die Ampel nicht Rot sondern gelb geblinckt hat.
Laut Internet und der Seite schwiiz.eu gibt es zwar ein Abkommen aber kein vollstreckungsabkommen sondern lediglich ein rechtshilfeabkommen, zu deutsch: Deutschland muss den Sünder benachrichtigen, und nicht mehr.
Da das Fahrzeug und der Halter noch nie und nicht vor hat in die Schweiz zu reisen fällt das auch weg.
"Die Busse für eine Rotlichtübertretung beträgt SFr. 250.-" (Quelle ).
Passt also. Warum hast du das nicht gleich im Eingangsthread gesagt?
Und auf der Seite findest du auch folgenden Passus:
Zitat:
Eine ärgerliche Sache für Sie, wenn wir Ihnen eine Busse ausstellen mussten. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie sich bei uns melden. https://www.stadt-zuerich.ch/.../kontakt.html
Wenn du also der Meinung bist, dass die Ampel nur gelb geblinkt hat, dann wende dich an die Stadtpolizei Zürich.
Ich denke mal das es schwer bis unmöglich sein wird nachzuweisen das man bei Gelb drüber gefahren ist.
Die Messungen sind so genau das man keine Chance hat dagegen anzukommen.
Zitat:
@klamann15 schrieb am 7. Oktober 2015 um 10:33:46 Uhr:
Ich denke mal das es schwer bis unmöglich sein wird nachzuweisen das man bei Gelb drüber gefahren ist.
Der Threaderöffner sprach also von gelbem Blinklicht -> Ampel ausser Betrieb. Wobei man bei flüchtigem Schauen im ganzen blöden Fall einen Wechsel auf Gelb natürlich auch als Blinken interpretieren könnte.
Ich sagte es anfangs noch nicht da ich es nicht wusste, mein Vater meinte nur Post aus Zürich ist da.
Darum wusste ich erst nachmittags Bescheid nach Arbeit.
Ich möchte mich nicht drauf verbeißen das es Gelb geblinkt hat, aber ich fahre schon eine ganze Weile Auto und ab und an auch in Berlin, und ich wurde in 5 Jahren nicht ein einziges Mal geblitzt, da ich mich wirklich an die Vorschriften halte.
Selbst über die Verhältnisse in der Schweiz habe ich mich vorher erkundigt um die Regeln zu befolgen.
Aber ich bin mir ziemlich sicher das die Geblinkt hat da es dort in der Früh am Sonntag nämlich fast überall gelb geblinkt hat.
Darum sehe ich das auch nicht ein zu bezahlen.
Ob es gelb geblinkt oder nicht ist eigentlich nicht relevant.
Tatsache ist das du Post bekommen hast und bezahlen sollst.
Wenn es blitzt ist es schon zu spät.
Ich glaube kaum das die Schweizer aus Spaß ein Ticket verschicken.
Nun wenn die Infos stimmen, darf man sich halt die nächsten 3 Jahre dort nicht blicken lassen fertig.