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Bußgeld wegen Parken auf Bewohnerparkplatz

Themenstarteram 18. Oktober 2012 um 21:51

...angeblich! Hallo erstmal. Heute Abend habe ich in der Innenstadt von Mainz in einer kleinen Straße geparkt. Dort sind die Parkplätze markiert, also soweit alles im grünen Bereich. Am Anfang der Straße steht das Verkehrsschild, welches im Anhang zu sehen ist. Daraus habe ich zumindest verstanden, dass Bewohner mit Ausweis durchgehend kostenlos parken können, alle anderen müssen Mo-Fr zwischen 08:00 und 20:00 Uhr ein gültiges Parkticket haben.

Nun ja, dann habe ich einen Parkticket gekauft und es sichtbar im Auto hinter der Windschutzscheibe hingestellt, so wie es sein muss. Das war um 19:32 Uhr. Um 22:35 kam ich zurück und siehe da, ein Knöllchen im "Wert" von 15 €. Tatbestand xy Parken auf Bewohnerparkplatz Zeichen 314:315, festgestellt um 21:55. Ehm, Moment. Habe ich das Verkehrsschild etwa falsch verstanden?!

Mal ganz abgesehen davon, auf der einen Seite der Straße ist ein Museum und eine Baustelle, auf der anderen nur eine Schule und sonst gar nichts! Wen habe ich bitte dort behindert?

Ich bin der Meinung, dass ich Recht habe, möchte aber auch eure Meinung hören. Was würdet ihr an meiner Stelle machen? Vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

Das Schild bedeutet, dass du bis 20.00 Uhr mit Parkschein da parken darfst. Dann musst du weg sein, da dann nur noch das Parken für Anwohner statthaft ist. Die 15,00€ wirst du wohl zahlen müssen! Hast du etwa gedacht, nach 20.00 Uhr kannst du da kostenlos weiter parken?

Meiner Meinung nach ist das untere Zusatzschild so nicht zulässig. Da steht eindeutig drauf Mo-Fr 8-20h. Richtig wäre 8-20 Uhr. Die Bezeichnung -h- heißt Stunden, nicht Uhr!

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Das Schild bedeutet, dass du bis 20.00 Uhr mit Parkschein da parken darfst. Dann musst du weg sein, da dann nur noch das Parken für Anwohner statthaft ist. Die 15,00€ wirst du wohl zahlen müssen! Hast du etwa gedacht, nach 20.00 Uhr kannst du da kostenlos weiter parken?

Meiner Meinung nach ist das untere Zusatzschild so nicht zulässig. Da steht eindeutig drauf Mo-Fr 8-20h. Richtig wäre 8-20 Uhr. Die Bezeichnung -h- heißt Stunden, nicht Uhr!

Gemeint ist das wohl so.

Aaaber: Schau mir hier die Erläuterungen zu Z 314 an (das aus meiner Sicht unwichtige habe ich mal rausgelöscht):

Zitat:

Erläuterung

1. Das Zeichen erlaubt das Parken.

a) Durch ein Zusatzzeichen kann die Parkerlaubnis beschränkt sein, insbesondere nach der Dauer, nach Fahrzeugarten oder auf das Parken mit Parkschein.

c) Durch Zusatzzeichen können Bewohner mit Parkausweis von der Verpflichtung des Auslegens des Parkscheins freigestellt werden.

Ich würde die Schilder-Kombi so verstehen, das Bewohner (mit dem Ausweis) 0 - 24 Uhr dort parken dürfen. Wer nicht unter den Part fällt, muss in der Tat mit ausgelegtem Parkschein um 20 Uhr wegfahren (die abweichenden Regeln für Sa mal rausgelassen).

Wenn ich keinen Parkschein habe: Was gilt dann? Ich würde mal ganz frech behaupten - Parken 24 / 7 erlaubt.

Grund: Ich falle unter keine der auf den Zusatzzeichen genannten Spezialfälle. Damit kann ich die ignorieren.

am 18. Oktober 2012 um 23:24

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Gemeint ist das wohl so.

Aaaber: Schau mir hier die Erläuterungen zu Z 314 an (das aus meiner Sicht unwichtige habe ich mal rausgelöscht):

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

Erläuterung

1. Das Zeichen erlaubt das Parken.

a) Durch ein Zusatzzeichen kann die Parkerlaubnis beschränkt sein, insbesondere nach der Dauer, nach Fahrzeugarten oder auf das Parken mit Parkschein.

c) Durch Zusatzzeichen können Bewohner mit Parkausweis von der Verpflichtung des Auslegens des Parkscheins freigestellt werden.

Ich würde die Schilder-Kombi so verstehen, das Bewohner (mit dem Ausweis) 0 - 24 Uhr dort parken dürfen. Wer nicht unter den Part fällt, muss in der Tat mit ausgelegtem Parkschein um 20 Uhr wegfahren (die abweichenden Regeln für Sa mal rausgelassen).

Wenn ich keinen Parkschein habe: Was gilt dann? Ich würde mal ganz frech behaupten - Parken 24 / 7 erlaubt.

Grund: Ich falle unter keine der auf den Zusatzzeichen genannten Spezialfälle. Damit kann ich die ignorieren.

Das geht nicht.

Du hast dann trotzdem keinen Anwohnerparkausweis hinter der Scheibe. Und die Städte sind da hinterher. Kenne das aus Frankfurt.

Glaube ich Dir.

Aber komme aus dem Reich der Kümmelkörnersenkrechtspalter .

Dröseln wir das doch mal auf: Pauschal ist das ein Parkplatz.

Das erste Zz sagt, dass es für Bewohner mit dem Parkausweis gilt.

Das zweite Zz sagt, dass es für Fahrzeuge mit Parkschein Mo - Fr 8 - 20 Uhr und Sa 9 - 16.30 gilt.

Was gilt für mich, wenn ich keine der oben genannten Bedingungen erfülle? Jedenfalls betreffen mich die Zusatzzeichen nicht. Bleibt die Frage, ob das für mich ein erlaubter Parkplatz wäre.

Rechtssicher ist die Sache aus meiner Sicht nicht geklärt - aber mal sehen, was sich da noch ergibt.

am 19. Oktober 2012 um 4:44

eindeutiges schild:

mit anwohnerausweis kannst dort immer parken !!!

ohne anwohnerausweis mit parkschein von 8-20 uhr , danach muß die karre weg !!!

@ TE : du hast leider nicht recht ; 15 teuronen zahlen und gut ist .... du wirst hier aber auch noch sicherlich den ratschlag bekommen zum anwalt zu rennen und gegen diese unverschämtheit zu klagen ....

und wieder hat die eröffnung eines threads für dich mehere meinungen parat ... also biste genau so schlau wie ohne thread .... da du aber ja schon der meinung bist im recht zu sein, ist der sinn des threads wieder mal nicht nachvollziehbar

Genaugenommen könnte man die Beschilderung auch so auslegen, dass Anwohner mit Parkausweis dort 24 h frei Parken dürfen. Das untere Zusatzschild besagt, dass alle Anderen in der Zeit von 8-20 Uhr nur mit Parkschein dort parken dürfen. Das nach 20 Uhr für Parker ohne Parkausweis ein Parkverbot gilt, steht so nicht da. Man könnte auch davon ausgehen, dass danach das Parken für Parker mit Parkschein frei ist, da sie ja dafür bezahlt haben und somit einen Anspruch auch über die angegebene Zeit hinaus erworben haben. Somit müsste das Auto erst am nähsten Tag 8.00 Uhr entfernt werden. Viele Städte haben ja auch kostenpflichtige Parkplätze zB Sa von 8-13.00 Uhr und danach muss man ja auch nicht weg fahren, sondern kann kostenlos weiter parken. Zwischen dem was die Beschilderung bezwecken soll und was die Beschilderung aussagt, besteht ein Wiederspruch!

Zitat:

Original geschrieben von Mobi Dick

Genaugenommen könnte man die Beschilderung auch so auslegen, dass Anwohner mit Parkausweis dort 24 h frei Parken dürfen. Das untere Zusatzschild besagt, dass alle Anderen in der Zeit von 8-20 Uhr nur mit Parkschein dort parken dürfen.

Um hier noch mehr Verwirrung zu stiften: Genau genommen steht hier was ganz anderes - nämlich dass nur Anwohner hier parken dürfen, die zusätzlich dazu in den genannten Zeiten einen Parkschein lösen müssen.

In der StVO §39 Abs. 3 heißt es:

(3) Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind in der Regel unmittelbar unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.

Wenn ich also von oben nach unten lese, ist hier zunächst mal ein Parkplatz (oberes Schild). Auf diesem Parkplatz dürfen Anwohner immer parken (Zusatzschild darunter). Zu den angegebenen Zeiten müssen sie einen Parkschein ziehen (Zusatzschild unten, welches sich ja auf das darüber liegende bezieht).

Dass auch andere Verkehrsteilnehmer hier parken dürfen, steht da überhaupt nicht. Insofern ist diese ganze Kombination völlig sinnfrei (weil ja wohl so nicht gemeint); ob das nun eine Prüfung der Rechtmäßigkeit rechtfertigt, sei mal dahingestellt.

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

[...] Insofern ist diese ganze Kombination völlig sinnfrei (weil ja wohl so nicht gemeint); ob das nun eine Prüfung der Rechtmäßigkeit rechtfertigt, sei mal dahingestellt.

Und deswegen lieber TE, geh zum Anwalt, der boxt dich eventuell, wegen der Formfehler, die hier offenbar vorhanden sein sollen, raus. Fertig. :)

Wie wäre das im Sinne der StVO richtig ausgewiesen? :confused:

Das Schild heist:

Anwohner dürfen 24 Stunden parken.

08:00 Uhr bis 20:00 (Mo-Fr) Uhr 09:00 bis 16:30 Uhr (Sa) haben Anwohner Schein zu ziehen.

Nichtanwohner dürfen da überhaupt nicht parken, auch nicht mit Schein.

Hää?????????????

Das würde zumindestens das Knöllchen erklären.

Themenstarteram 19. Oktober 2012 um 7:21

Okay, ich bedanke mich zuerst für eure Antworten.

Die vorläufige Schlussfolgerung dieser Geschichte ist in meinen Augen klar: das Verkehrsschild ist zweideutig und verwirrend. Durch die Anbringung der zwei Zusatzschilder bleibt viel Freiraum für Interpretation. Was bei Verkehrsschilder so nicht sein darf!

Ich werde mal beim Verkehrsüberwachungsamt anrufen und mir das alles erklären lassen - auch die Zweideutigkeit des Verkehrsschildes! Ich melde mich dann wieder mit der Schlussfolgerung. Bin eher skeptisch.

Ist mir auch schon genauso passiert. Sehr verwirrend dieses Schild.

Dieses Jahr hatte ich schon 3 Parktickets und lerne so immer neue Regeln kennen. Mal schauen wieviel Lehrgeld ich noch zahlen muss bis ich der perfekte Fahrzeugabsteller bin.

am 19. Oktober 2012 um 7:45

Das wird hier jetzt wieder unnötig kompliziert gemacht.

Auf einem Einwohnerparkplatz darf bei 0-24h niemand außer einem Einwohner mit Parkausweis parken, da diese Zeit die Dauer von 24Stunden rund um die Uhr besagt. Durch das Zusatzschild dürfen auch andere Fahrzeuge zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr mit Parkschein parken, allerdings wird aus dem Parkplatz ab 20:00 Uhr ein reiner Einwohnerparkplatz und alleine aus diesem Grund darf dann dort niemand mehr parken.

Das Knölchen hat er um 21:55 Uhr bekommen und ist daher berechtigt, da er zu dieser Zeit dort nicht mehr stehen durfte.

Mit Einwohnerparkausweis braucht man nichts zahlen, da dieser Ausweis schon im Jahr je nach Stadt an die 30 Euro Gebühren kostet.

Beide Zusatzschilder besagen welche Bedienungen vorhanden sein müssen um dort zu parken, also entweder mit Parkschein nur in bestimmter Zeit oder mit Einwohnerparkausweis 24Stunden lang.

Also es gibt hier nur ein Entweder oder...

Entweder Parkschein von 8:00Uhr bis 20:00Uhr oder mit Einwohnerparkausweis 24 Stunden lang.

am 19. Oktober 2012 um 7:54

Ok, leider kann ich niemanden in der Stadtverwaltung erreichen, der mir Auskunft gibt. Denn DIESES Schild gibt es hier in der Stadt auch zu hauf.

Als Inhaber eines Anwohnerparkausweises darf ich auf dem Parkplatz gegenüber parken! Ansonsten müsste ich ein Tiket ziehen! Allerdings - und da ist der Unterschied zu dem gezeigten Schild - steht HIER: Parken für Anwohner mit Anwohnerparkausweis FREI!

IN der Straße gibt es aber wiederum Schilder mit Einschränkungen. Da dürfen Anwohner mit Anwohnerparkausweis (HIER ist es z.B. K, in der Seitenstraße ist es ein anderer Buchstabe) auf den gekennzeichneten Flächen parken. Ausserdem dürfen Fremde mt Parkscheibe 2 Std! Oder mit Parkschein in einer bestimmten Zeit parken! NACH der Parkzeitbeschränkung (18 Uhr z.B.) ist parken FREI OHNE Parkschein!

Das gezeigte Schild würde ich erst auch mal so interpretieren, dass NACH der Zeit parken auch für Fremde FREI ist. Da aber Anwohnerparken rund um die Uhr freigegeben ist, sind die Parkplätze wohl für die Anwohner reserviert, logisch irgendwo udn für "Auswärtige" oft unverständlich, wenn alle Plätze frei sind. Nur, welche Beschilderung ist immer auf den ersten Blick verständlich?

Bin gespannt auf die Lösung bzw. Antwort. Hier versuche ich das auch mal raus zu finden. Ist zwar NRW und damit u.U. eine andere Sichtweise ... trotzdem!

am 19. Oktober 2012 um 8:00

Das "Frei" bei dir bezieht sich auch darauf dass du dort mit Einwohnerparkausweis parken darfst und hat nichts mit Gebühren zu tun. Ob 0:00-24:00Uhr oder Frei, ist eines und das selbe. Natürlich befreit es dich in diesem Fall egal ob nun "Frei" dort steht oder eine gewisse Zeit von einer Gebühr(Zusatzschild Einwohnerparkplatz).

Beim "Anlieger frei", bezieht sich das "Frei" auch darauf, dass Anlieger eine Straße befahren dürfen und hier hat es auch nichts mit bezahlen zu tun.;)

Oder in einer Fußgängerzone könnte auch in eine bestimmte Zeit fest gelegt werden wann jemand rein fahren darf und darunter könnte dann noch stehen "für Rettungskräfte oder Feuerwehr "Frei"..;)

Also Rettungskräfte und Feuerwehr dürften jederzeit dort einfahren.

In diesem Fall steht aber "Frei" bewusst nicht dabei, damit klar wird dass ab 20:00Uhr die Parkplätze nur für Einwohner reserviert sind.

Mit Parkscheibe ist es nichts anderes.

In der Zeit wo eine Parkscheibe Voraussetzung ist, darf man dort für diese Zeit mit Parkscheibe parken. Nach Ablauf der Parkscheibe darf man dort nicht mehr Parken wenn die Parkplätze zusätzlich für Einwohner mit Berechtigung frei gegeben sind. Also nichts anderes wie in diesem Thema, nur dass hier eine Parkgebühren das Parken in der vorgegebenen Zeit erlaubt.

In Beiden Fälle dürfte man nach der Zeit Gebührenfrei parken(auch ohne Parkscheibe in deinem Fall), wenn kein Halteverbotsschild vorhanden ist und auch keine zusätzliche Parkberechtigung für Einwohner.

Beispiel bei uns vor dem Einkaufszentrum, das Schild besagt dass das parken nur mit Parkschein (Gebühr) Werktags von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr erlaubt ist. Da hier sonst kein anderes Schild was anderes besagt, darf man hier außerhalb dieser Zeiten Gebührenfrei parken.

Wir haben hier auch einige Straßen wo das absolute Halteverbot Schild vorhanden ist und darunter das eingeschränktes Halteverbots Schild mit Zusatzschild von 10:00-15:00 Uhr. Das heißt außerhalb von diesen Zeiten ist dort das halten und parken verboten.

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