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Bußgeld wegen Tüv Abgelaufen

Themenstarteram 16. September 2018 um 8:23

Hallo habe eine kurze Frage

 

Bei mir ist seit 2 Monaten der Tüv abgelaufen und habe nun ein Bußgeld bekommen.

 

Geht mir jetzt nicht um die paar Euro aber auf dem Bußgeldbescheid steht zb kein Beweis drauf, meist wenn man ja falsch parkt oder so bekommt man ja zumindest ein Foto dabei als Beweis aber da diesmal kein Foto oder ähnliches als Beweis dabei ist kann ich doch eigentlich sagen das ich es nicht zahle.

 

Vor allem ist der Wagen eh seit anderthalb Wochen Verkauft und nicht mehr bei mir.

 

Wie seht ihr das ganze.

 

Gruß.

Beste Antwort im Thema

Und die Gültigkeit der HU ist doch lückenlos nachzuvollziehen. Was für einen Beweis möchtest Du denn von der Bußgeldstelle haben?

Kannst Du nachweisen,dass zum Zeitpunkt der Feststellung doch eine gültige HU bestand?

Seit 01.10,17 müssen sämtliche HU Protokolle dem Kba übermittelt werden. Also kann sogar ohne ein Fzg überhaupt gesehen zu haben,festgestellt werden ob eine gültige HU besteht oder nicht.

Gruß M

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Wenn Du nicht mehr der Halter bist, hast Du mit der Strafe auch nichts zu tun. Aber in den ersten zwei Monaten gibt es eh noch keine Strafe, er muss länger abgelaufen sein.

Und die Gültigkeit der HU ist doch lückenlos nachzuvollziehen. Was für einen Beweis möchtest Du denn von der Bußgeldstelle haben?

Kannst Du nachweisen,dass zum Zeitpunkt der Feststellung doch eine gültige HU bestand?

Seit 01.10,17 müssen sämtliche HU Protokolle dem Kba übermittelt werden. Also kann sogar ohne ein Fzg überhaupt gesehen zu haben,festgestellt werden ob eine gültige HU besteht oder nicht.

Gruß M

am 16. September 2018 um 8:54

Im Endeffekt wie schon gesagt:

Die Daten sind gespeichert - und ohne Probleme abrufbar. Auch auf den Wagen ist sofort erkennbar dass der TÜV abgelaufen ist.

 

Bußgeld gibt es auch bei zwei Monaten - ab 6 Monate aber gibt es Punkte.

 

Die einzige Frage ist - wieso du Post bekommst wenn der Wagen verkauft ist.

Im Endeffekt geht dass nur wenn er noch auf dich angemeldet ist.

Die einzige bestehende Möglichkeit wäre entweder mit den Käufer in Kontakt treten oder der bußstelle mittels Kaufvertrag und co - aufzeigen dass der Wagen nicht mehr deiner ist.

 

Jedoch - wenn du ihn nicht selbst abgemeldet hast und/oder der Käufer - dann bringt auch dass nichts.

Wenn die VeräußerungsMitteilung noch nicht bei der Zulassungsstelle eingegangen ist,dann muss der eingetragene Halter das Bußgeld übernehmen. Auch das ist lückenlos nachvollziehbar.

Gruß M

Was ist denn im Bescheid als Tattag angegeben? Wenn die abgelaufene HU vor dem Verkauf festgestellt wurde, dann bleibt die Verantwortlichkeit für diese OWi selbstverständlich bei dir.

Und der Anzeigeerstatter ist Zeuge, das ist ein sog. Zeugenbeweis. Es muss nicht immer ein Sachbeweis sein.

Wenn die Behörde vor mehr als 1,5 Wochen festgestellt hat das die HU abgelaufen ist bist eh Du in der Verantwortung. Alles was vor dem Verkauf vorgefallen ist bleibt beim damaligen Halter und geht beim Verkauf nicht auf den Neuen über.

Zahlen macht Frieden, denn so lange das Fahrzeug zugelassen ist muss es eine gültige HU haben. Das gilt sogar wenn es nur in der Garage steht und nicht mal Fahrbereit ist.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 16. September 2018 um 10:44:23 Uhr:

Und die Gültigkeit der HU ist doch lückenlos nachzuvollziehen. Was für einen Beweis möchtest Du denn von der Bußgeldstelle haben?

Kannst Du nachweisen,dass zum Zeitpunkt der Feststellung doch eine gültige HU bestand?

Seit 01.10,17 müssen sämtliche HU Protokolle dem Kba übermittelt werden. Also kann sogar ohne ein Fzg überhaupt gesehen zu haben,festgestellt werden ob eine gültige HU besteht oder nicht.

Gruß M

Können aber nicht die Bußgeldstellen nicht sehen.

Zitat:

@Didi95 schrieb am 16. September 2018 um 10:54:32 Uhr:

Bußgeld gibt es auch bei zwei Monaten - ab 6 Monate aber gibt es Punkte.

Nein, erst bei mehr als zwei Monaten abgelaufen. Punkte erst ab 8 Monaten

Zitat:

Jedoch - wenn du ihn nicht selbst abgemeldet hast und/oder der Käufer - dann bringt auch dass nichts.

Wieso soll das nix bringen? Als der Verstoß festgestellt wurde war der TE nicht mehr der Halter, auch wenn er nicht umgemeldet war

Zitat:

@Kai R. schrieb am 16. September 2018 um 11:47:40 Uhr:

Als der Verstoß festgestellt wurde war der TE nicht mehr der Halter

Woher weißt du das?

Zitat:

@Kai R. schrieb am 16. September 2018 um 11:47:40 Uhr:

Zitat:

@Didi95 schrieb am 16. September 2018 um 10:54:32 Uhr:

Bußgeld gibt es auch bei zwei Monaten - ab 6 Monate aber gibt es Punkte.

Nein, erst bei mehr als zwei Monaten abgelaufen. Punkte erst ab 8 Monaten

Zitat:

@Kai R. schrieb am 16. September 2018 um 11:47:40 Uhr:

Zitat:

Jedoch - wenn du ihn nicht selbst abgemeldet hast und/oder der Käufer - dann bringt auch dass nichts.

Wieso soll das nix bringen? Als der Verstoß festgestellt wurde war der TE nicht mehr der Halter, auch wenn er nicht umgemeldet war

Wo steht das wann der Verstoß war? Kannst Du hellsehen?

Hallo. Hab ich was verpasst?

Das war doch bisher immer nur ein Verwarnungsgeld von 15.-€. (Wenn man zwischen 2 und 4 Monaten überzog.)

Kein Bußgeldbescheid!

Oder hat sich das geändert?

Es war schon immer so, dass man einen Bußgeldbescheid bekommen hat, wenn man ein Verwarngeld nicht bezahlt hat.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 16. September 2018 um 11:47:40 Uhr:

Als der Verstoß festgestellt wurde war der TE nicht mehr der Halter, auch wenn er nicht umgemeldet war

Das spielt aber keine Rolle.

Wie schon erklärt wurde kann der Verstoß ja lückenlos nachvollzogen werden:

Der TE hat im Zeitraum von der HU-Fälligkeit bis zum Verkauf keine HU durchführen lassen. Das ist ab dem ersten Tag der Überziehung eine Ordnungswidrigkeit (siehe §69a (2) Nr.14 StVZO). Diese OWi ist zwar mit dem Halterwechsel beendet, kann aber danach noch bis zum Eintritt der Verjährung geahndet werden; man muss nicht "auf frischer Tat ertappt werden", die Tat muss lediglich nachgewiesen werden.

(und auch wenn es nur für Überziehungen von mehr als zwei Monaten einen Regelsatz gibt kann eine Überziehung von bis zu zwei Monaten geahndet werden)

Hallo Volvo 850.

Derjenige bezahlt der zum Zeitpunkt der Fesststellung der Besitzer ist.

Ich würde nie ( auf keinen Fall) den TÜV kostenfrei um zwei Monate überziehen. Auch würde ich niemals im dritten Überziehungsmonat die unbegründete Erhöhung der Kontrollgebühr bei TÜV usw akzeptieren. Wir leben schließlich in einem Rechtstaat.

Mein Gott, wenigstens tut mir mein Heiligenschein nicht mehr weh. Den mußte ich Angie leihen nachdem sie ihren eigenen aufgebraucht hat.

Gruß

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