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Bußgeldbescheid an Fahrer der nicht Halter ist

Audi
Themenstarteram 22. November 2018 um 11:19

Hi Jungs,

ich Fahre mit einem Auto was auf meine Frau zugelassen ist und sie Fährt das Auto was auf mich zugelassen ist. Klingt blöd, versicherungstechnisch macht es aber Sinn.

So, jetzt wurde ich mit meinem Auto was ja auf meine Frau zugelassen ist, geblitzt. Bußgeldbescheid wurde aber direkt an mich adressiert. Sollte doch normalerweise an meine Frau zugerichtet sein oder?

Was würdet ihr jetzt machen? Soll ich einfach zurückschreiben dass ich nicht der Halter eines PKW´s mit dem Kennzeichen bin?

Nette Grüße

Beste Antwort im Thema

Um es sich einfach zu machen: Das Frontfoto abgleichen und entscheiden, ob es für die Erfüllung des Bußgeldtatbestands hinreichend beweiskräftig ist. Wenn ja und der Fahrer ist zweifelsfrei identifizierbar, Bußgeld zahlen. Da bringen irgendwelche verfahrenstechnische Spielchen nämlich gar nix...

Wenn der Fahrer nicht eindeutig identifizierbar ist, kannst Du als Betroffener Einspruch zum Amtsgericht einlegen und Deine Frau als Halterin muss den Fahrer auch nicht offenbaren, weil sie als Ehefrau ein Zeugnisverweigerungsrecht hat. Aber Vorsicht, dann kann die OWi-Behörde weitere Ermittlungen anstellen...

Wenn es letztlich zur Verurteilung kommt, zahlt der Betroffene alle Kosten. Das Risiko gibt's immer...(Rechtsschutzversicherung mal außen 'vorgelassen...)

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Um es sich einfach zu machen: Das Frontfoto abgleichen und entscheiden, ob es für die Erfüllung des Bußgeldtatbestands hinreichend beweiskräftig ist. Wenn ja und der Fahrer ist zweifelsfrei identifizierbar, Bußgeld zahlen. Da bringen irgendwelche verfahrenstechnische Spielchen nämlich gar nix...

Wenn der Fahrer nicht eindeutig identifizierbar ist, kannst Du als Betroffener Einspruch zum Amtsgericht einlegen und Deine Frau als Halterin muss den Fahrer auch nicht offenbaren, weil sie als Ehefrau ein Zeugnisverweigerungsrecht hat. Aber Vorsicht, dann kann die OWi-Behörde weitere Ermittlungen anstellen...

Wenn es letztlich zur Verurteilung kommt, zahlt der Betroffene alle Kosten. Das Risiko gibt's immer...(Rechtsschutzversicherung mal außen 'vorgelassen...)

Am besten frag mal bei nem Anwalt ob ein Formfehler überhaupt vorliegen kann.

Es wird nach Bußgeldverfahren immer der angeschrieben, der als Fahrer ermittelt wird. Kommt daher auf die Bußgeldstelle an, die das Verfahren führt, ob der Bescheid an den Halter geht oder ob man gleich den Fahrer ermittelt und den Bescheid dem Fahrer zustellt, wenn er ermittelt werden konnte.

Möglicherweise hat sich ein Mitarbeiter das Foto angesehen und festgestellt, es ist nicht der gemeldete Halter und ein Foto des Ehemanns von der Meldebehörde angefordert (das darf sie tun). Nachdem dann eindeutig zu klären war, dass er hinterm Steuer saß, wird der Bußgeldbescheid dann an ihn gerichtet.

Bin kein Anwalt, sondern hab das mal interpretiert. Siehe: https://www.google.de/.../...r-ist-nicht-der-halter-a-1262914.amp.html

Naja...der verlinkte Artikel is' ein typisches Presseerzeugnis und rechtlich zumindest stellenweise "grenzwertig"...

Zitat:

@aytekin schrieb am 22. November 2018 um 12:19:31 Uhr:

Hi Jungs,

ich Fahre mit einem Auto was auf meine Frau zugelassen ist und sie Fährt das Auto was auf mich zugelassen ist. Klingt blöd, versicherungstechnisch macht es aber Sinn.

So, jetzt wurde ich mit meinem Auto was ja auf meine Frau zugelassen ist, geblitzt. Bußgeldbescheid wurde aber direkt an mich adressiert. Sollte doch normalerweise an meine Frau zugerichtet sein oder?

Was würdet ihr jetzt machen? Soll ich einfach zurückschreiben dass ich nicht der Halter eines PKW´s mit dem Kennzeichen bin?

Nette Grüße

Das hat doch so einen langen Bart!

Ohne jetzt den genauen Tatvorwurf zu kennen, dürfte der Sachverhalt in Bezug auf das Wer und Wann zumindest für die Behörde doch ziemlich glasklar sein.

Unabhängig davon, ob du tatsächlich als Halter und nicht als Führer des Fahrzeugs oder Beschuldigter angeschrieben wurdest, was versprichst du dir davon?

 

am 22. November 2018 um 13:37

Die schauen sich das Bild vom Halter an, passt es nicht schauen sie sich die Bilder aller anderen an, die an selber Adresse gemeldet sind. So einfach ist die Sache.

Das Foto bei den Behörden ist übrigens erheblich besser als das im Brief.

Zitat:

@aytekin schrieb am 22. November 2018 um 12:19:31 Uhr:

(...)

So, jetzt wurde ich mit meinem Auto was ja auf meine Frau zugelassen ist, geblitzt. Bußgeldbescheid wurde aber direkt an mich adressiert. Sollte doch normalerweise an meine Frau zugerichtet sein oder?

Wer weiß was die Wissen was du nicht weißt

:D:confused:

 

Lies sonst mal mal >HIER<

So läuft es eigentlich ab.

 

Gehört das Thema nicht hier hin:

"Verkehr & Sicherheit Forum"

"TÜV, StVo, Bußgeldbescheide, Versicherungen & Co"

Deine Frau wurde als Fahrerin ausgeschlossen. Daraufhin hat man bei der Bußgeldstelle überprüft, welche männlichen Personen im Haushalt gemeldet sind und Dich als wahrscheinlichen Fahrer korrekt identifiziert. Da der Fahrer bestraft wird und nicht der Halter ist das auch der richtige Weg.

Wogegen genau willst Du jetzt vorgehen?

Du solltest jetzt deine Frau verklagen, weil du das ja eigentlich so gar nicht wolltest ......

*kopfkratz*

Zitat:

@aytekin schrieb am 22. November 2018 um 12:19:31 Uhr:

Hi Jungs,

ich Fahre mit einem Auto was auf meine Frau zugelassen ist und sie Fährt das Auto was auf mich zugelassen ist. Klingt blöd, versicherungstechnisch macht es aber Sinn.

So, jetzt wurde ich mit meinem Auto was ja auf meine Frau zugelassen ist, geblitzt. Bußgeldbescheid wurde aber direkt an mich adressiert. Sollte doch normalerweise an meine Frau zugerichtet sein oder?

Was würdet ihr jetzt machen? Soll ich einfach zurückschreiben dass ich nicht der Halter eines PKW´s mit dem Kennzeichen bin?

Nette Grüße

Nimms sportlich oder wie ein Mann und zahle!:D

Zitat:

@Kai R. schrieb am 22. November 2018 um 14:51:22 Uhr:

Da der Fahrer bestraft wird und nicht der Halter ist das auch der richtige Weg.

Wenn die Behörde schlau genug war, um den Ehemann der Halterin als mutmaßlichen Fahrer zu identifizieren, hätte man trotzdem erst einen Anhörungsbogen schicken müssen. Laut TE kam direkt der Bußgeldbescheid.

Tatsachen-Entscheidung. Das Recht haben die auch ......

Und der Anhörungsbogen war mit Sicherheit dabei.

Genau, so ganz doof sind die anderen auch nicht!:p :D

Zitat:

@aytekin schrieb am 22. November 2018 um 12:19:31 Uhr:

Was würdet ihr jetzt machen? Soll ich einfach zurückschreiben dass ich nicht der Halter eines PKW´s mit dem Kennzeichen bin?

Nette Grüße

Genau, das muss du so zurück schicken, denn die Gesetze gelten nur, wenn man auch mit dem eigenen Wagen unterwegs ist. :D:D:D

Da soll noch einmal jemand was von "Servicewüste Deutschland" schreiben oder dass unsere Beamten nicht effizient arbeiten würden.

Da spart sogar schon die Bußgeldstelle den Zeugenfragebogen und schickt direkt den Bußgeldbescheid!

Top Service! :)

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