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Bußgeldbescheid an falsche Person-Identifizierung durch Polizei?
Vor zwei Tage wurde ein Bußgeldbescheid bei mir zugestellt. Bußgeld+Fahrverbot
Hintergrund war:
Der Halter des Autos ist mein Mitbewohner. Vor zwei Wochen erschienen zwei Polizei mit dem Foto vor der Tür, da der Halter nichts reagiert hat. Der Halter kann es nicht erkennen und haben sie dann mich mit dem Foto verglichen und einfach subjektiv beurteilt, dass ich die Frau im Foto war (da wir uns vielleicht ähnlich aussehen und beide asiatische Herkunft haben?), obwohl ich Ihnen gesagt habe, ich war nicht die Führerin. Sie haben meine Personalien gesammelt und gegangen.
Danach habe ich noch mal gecheckt, dass ich am Tag beim Arbeit war und zu dem Zeitpunkt im Büro gesessen habe. Der Halter kann auch nachweisen, dass ich zu dem Zeitraum keinen Zugang zu dem Auto hatte, die Schlüssel lag nicht bei mir.
Nun wegen dem Bußgeldbescheid habe ich mit dem Sachbearbeiter telefoniert, im System wurde aufgezeigt, dass ich als Führerin im Fall von der Polizei identifiziert wurde???
Falls ich jetzt den Einspruch einlege, hilft die Aussage vom Halter etwas? Eventuell kann ich dem Arbeitgeber einen Anwesendheitsbestätigung verlangen, was ich viel mehr aussagekräftig als die subjektive Beurteilung der Polizei finde.
wäre über tipps sehr dankbar : )
Vielen dank im Voraus!
Beste Antwort im Thema
Also ich hätte kein Problem damit, wenn auch in Deutschland eine Halterhaftung bei Verkehrsverstößen eingeführt würde, wenn sich der Fahrer (angeblich) nicht ermitteln lässt oder freiwillig zum Vergehen bekennt.
Man kann von jedem Halter verlangen, dass er die befugten Mitbenutzer entsprechend instruiert, Vorkehrungen trifft und dann ggf. an den Hammelbeinen kriegt. Dann wäre Schluss mit dem ganzen Eltern / Kinder / Geschwister / Mitbewohner / Kollegen - Theater und Polizei und Justiz wären ein Stück frei für wichtigere, dringend nötigere Aufgaben als Deckungs-, Versteck- und Lügenspielen nachzugehen.
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96 Antworten
Ganz einfach: Was sagt denn die Mitbewohnerin zu den Vorwürfen ? Wenn sie sie verusacht hat, ist das Problem doch gelöst !
Vermutlich gar nix.
Zitat:
@Qiqi123 schrieb am 19. Februar 2018 um 10:53:32 Uhr:
Bußgeld+Fahrverbot
Widerspruch einlegen und abwarten was passiert.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 19. Februar 2018 um 11:05:24 Uhr:
Vermutlich gar nix.
Das wäre die längste Zeit meine Mitbewohnerin gewesen, falls sie Mist gemacht hat bzw. andere, die sie kennt aber dann billigend in Kauf nimmt, dass ich ggf. einen Anwalt brauche (immerhin geht es um Fahrverbot).
Aber bitte, wenn Du nichts besseres zu tun hast, nimm den Kampf mit den Behörden auf .
Einspruch innerhalb der Frist einlegen und den gleich damit begründen, dass du nicht die verantwortliche Fahrerin gewesen bist. Zum Vorfallszeitpunkt wärst du - wie aus der Bescheinigung des Arbeitgebers ersichtlich - am Arbeitsplatz gewesen. Du hättest auch keinen Zugriff auf das Auto, da dieses nicht dir gehören würde.
Machst du nichts, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig, die darfst zahlen und hast das Fahrverbot sowie die entsprechenden Punkte in Flensburg.
Falls du keine eigene Verkehrsrechtschutzversicherung hast, frag die Mitbewohnerin, ob für das Auto eine besteht.
Für mich ein Fall für einen Anwalt, DER weiß genau, was zu tun ist.
Viel Glück!
Zitat:
@Manitoba Star schrieb am 19. Februar 2018 um 11:11:22 Uhr:
Das wäre die längste Zeit meine Mitbewohnerin gewesen, falls sie Mist gemacht hat bzw. andere, die sie kennt aber dann billigend in Kauf nimmt, dass ich ggf. einen Anwalt brauche (immerhin geht es um Fahrverbot).
Reicht doch wenn sie das nach Ablauf der Verjährungsfrist zugibt.
Gruß Metalhead
Zitat:
@dl4he schrieb am 19. Februar 2018 um 11:40:25 Uhr:
Für mich ein Fall für einen Anwalt, DER weiß genau, was zu tun ist.
Viel Glück!
Der SOLLTE genau wissen...
Nur arbeiten die Anwälte oft vergebens, doch selten umsonst. So eine Rechnung für die Vertretung in Bußgeldsachen liegt hier locker um die 500,- €. Das ohne RS-Versicherung tut richtig weh. Wenn der Bußgeldrichter dann noch ein Gutachten erstellen lässt, ob Bild und Gesicht zusammen passen, wird es richtig teuer.
Daher ohne RS-Versicherung lieber im Vorfeld selbst richtig tätig werden und im Einspruch bereits die Beweismittel beifügen. Manchmal stellt die Behörde das Verfahren dann ein.
Spannende Frage ist doch erst einmal, wer ist da auf dem Foto eigentlich zu sehen?
Mir kann keiner erzählen, dass der Halter und die TE das nicht wissen.
Pauschal gesagt würde ich den Kampf mit den Behörden nur dann aufnehmen, wenn ich als TE da nicht drauf bin, bin ich das aber, dann würde ich das Risiko einfach als zu groß ansehen, dass die Nummer in die Hose geht.
@Qiqi123: Leg schriftlich Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und warte nicht lange damit, weil er sonst von allein rechtskräftig wird.
Du hast die dir vorgworfene Tat nicht begangen und kannst das auch nachweisen. Also tu es.
Zitat:
@simfer schrieb am 19. Februar 2018 um 12:00:04 Uhr:
Spannende Frage ist doch erst einmal, wer ist da auf dem Foto eigentlich zu sehen?
Mir kann keiner erzählen, dass der Halter und die TE das nicht wissen.
Pauschal gesagt würde ich den Kampf mit den Behörden nur dann aufnehmen, wenn ich als TE da nicht drauf bin, bin ich das aber, dann würde ich das Risiko einfach als zu groß ansehen, dass die Nummer in die Hose geht.
Mit Sicherheit wissen beide wer auf dem Foto zu sehen ist und somit auch wer nicht darauf zu sehen ist.
Diese Frage stellt sich aber in dem Zusangenhang eigentlich nicht - da die Identitätsfeststellung durch die Polizei fehlerhaft war.
Widerspruch und fertig - und das am besten ganz schnell, dann nimmt vielleicht noch die Gerechtigkeit ihren Lauf.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 19. Februar 2018 um 12:32:43 Uhr:
Mit Sicherheit wissen beide wer auf dem Foto zu sehen ist und somit auch wer nicht darauf zu sehen ist.
Diese Frage stellt sich aber in dem Zusangenhang eigentlich nicht - da die Identitätsfeststellung durch die Polizei fehlerhaft war.
Widerspruch und fertig - und das am besten ganz schnell, dann nimmt vielleicht noch die Gerechtigkeit ihren Lauf.
Das war ja jetzt meine Frage? So genau konnte ich jetzt nicht herauslesen, ob die TE nun gefahren ist oder nicht. Wenn sie es nicht auf dem Foto ist, dann kann man locker Widerspruch etc. machen, da es sich im Zweifel herausstellen wird, dass sie es nicht ist.
Also wir überprüfen die Aussagen der Polizei/ des Außendienstes noch mal auf Schlüssigkeit. So wurde z.b. die Tochter als Fahrer ermittelt, in Wirklichkeit war es die Mutter. Ich würde auch erst mal Widerspruch einlegen, zurück ziehen kann man den immer noch.
Also ich hätte kein Problem damit, wenn auch in Deutschland eine Halterhaftung bei Verkehrsverstößen eingeführt würde, wenn sich der Fahrer (angeblich) nicht ermitteln lässt oder freiwillig zum Vergehen bekennt.
Man kann von jedem Halter verlangen, dass er die befugten Mitbenutzer entsprechend instruiert, Vorkehrungen trifft und dann ggf. an den Hammelbeinen kriegt. Dann wäre Schluss mit dem ganzen Eltern / Kinder / Geschwister / Mitbewohner / Kollegen - Theater und Polizei und Justiz wären ein Stück frei für wichtigere, dringend nötigere Aufgaben als Deckungs-, Versteck- und Lügenspielen nachzugehen.
da bin ich bei dir;
...außer bei Firmenwagen ... .