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Bußgeldbescheid erhalten - Einspruch Frage

Themenstarteram 4. März 2019 um 15:06

Hallo Zusammen,

Habe eine Frage zu einem Verkehrsunfall wo die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrradfahrers missachtet wurde, und ob ich eine Chance mit einem Einspruch hätte gegen einen Bußgeldbescheid wegen Missachtung der Vorfahrt. (Zeichen 205)

Es kam zum Unfall. Während ich aus einer Seitenstraße (30er Zone) auf die Hauptstraße fahren wollte, kam von rechts auf dem Bürgersteig ein Radfahrer der über die Straße in die Straßenseite fahren wollte aus der ich gerade gefahren kam.

Da man in beide Fahrtrichtungen dieser Hauptstraße sehr schlechte Sicht hatte und man sehr nah an die Hauptstraße anfahren muss (auf die roten Streifen Markierung wo die Fahrradfahrer die Straße überqueren)

um etwas zu sehen, kam in einem unvorhergesehenem Moment während man nach links geschaut hatte der schnelle Radfahrer über die Straße gefahren. Er war wohl genau an der Ecke des Bürgersteigs die man nicht sehen konnte aus meiner Sicht des Autofahrers. Während ich langsam auf die Hauptstraße aufgefahren bin habe ich bereits leicht abgebremst, die Geschwindigkeit verringert und wollte kurz davor zum stehen kommen. Durch die schlechte Sicht kam es zum Unfall.

Habe ich hier eine Chance auf einen Einspruch da ich ja Vorfahrt gegeben hätte und zum stehen gekommen wäre, aber durch diese unpassende Situation und den Moment + die schlechte Sicht einen Unfall erzeugt habe.

Danke im Voraus.

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24 Antworten

Kannst du das mal aufskizzieren? Ich kann deiner Schilderung nicht folgen.

Zitat:

@LaFawnDuh schrieb am 4. März 2019 um 16:06:13 Uhr:

Habe ich hier eine Chance auf einen Einspruch da ich ja Vorfahrt gegeben hätte und zum stehen gekommen wäre, aber durch diese unpassende Situation und den Moment + die schlechte Sicht einen Unfall erzeugt habe.

... folglich eher kaum 'ne Chance.

Gibt es Zeugen (dass der Radler auf dem Buergersteig fuhr)?

Ciao

Ratoncita

Wenn du Zweifel hast geh zum Anwalt.

Stimmt, notfalls muß man sich einweisen lassen (ich weiß, graue unpraktikable Theorie).

Allenfalls aufgrund von

Zitat:

kam von rechts auf dem Bürgersteig ein Radfahrer

könnte man evlt. an der Haftungsfrage drehen, am Bußgeldbescheid vermutlich eher nicht (müsste man aber mal genau wissen wie er gefahren ist).

PS. Was soll es denn kosten?

Gruß Metalhead

Wenn der Radfahrer auf dem Bürgersteig fuhr und die Straße überquerte hatte er keine Vorfahrt, ergo kannst du auch keine verletzt haben. Wobei ich die Beschreibung der Situation ebenfalls wirr finde und nicht verstanden habe, wie sich das ereignet haben soll.

Erst Bürgersteig, dann rot markierte Streifen für Fahrradfahrer, dann hätte und wäre, ganz schön wirr die Sache. Ein Bild aus deiner Sicht wäre nicht schlecht denn dann könnte man viel mehr sagen.

Aber hat man nicht in der Fahrschule gelernt das man sich an unübersichtliche Kreuzungen und Einmündungen langsam herantasten soll?

Wenn du hier keine für dich befriedigende Antwort erhälst dann würde ich einen Anwalt aufsuchen

Oder ein Bild von Google Maps einstellen. Dann kann die Situation genau betrachtet werden.

Gruß M

Objekt betrachtet war es eine Vorfahrtsverletzung. Du kannst eventuell vor Gericht damit argumentieren, dass du alleine im Auto warst, dich daher nicht einweisen lassen konntest, der Bereich extrem unübersichtlich ist, du dich nur heran getastet hast und mit einem Radfahrer, der auf dem Bürgersteig rasend von rechts (also wohl auf der falschen Seite fahrend) nicht rechnen konntest. Für den war die Sicht auf die Kreuzung schließlich genauso schlecht und bremsbereit war er kaum.

Mit etwas Glück stellt das Gericht das Verfahren ein.

Lohnt sich aber nur, wenn das Bußgeld im Punktebereich ist. Und ohne RS-Versicherung solltest du keinen RA beauftragen, der kostet deutlich mehr als das Bußgeld. Mit RS - ab zum Anwalt.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 4. März 2019 um 21:20:54 Uhr:

... also wohl auf der falschen Seite fahrend ...

Solche Delinquenten haben da auch schon 100% Schuld bekommen. Daher wäre mal eine Skizze sinnvoll.

Gruß Metalhead

Mir ist das vor ein paar Jahren auch mal passiert. Ich wollte aus einer Seitenstrasse kommend nach rechts in ne Hauptstrasse einbiegen und hab mich folglich auf den von links kommenden Verkehr konzentriert. Die kommende Lücke anpeilend übersah ich den von rechts kommenden Fahrradfahrer, der sich auf dem rot markierten Radweg auf dem Gehweg befand. Und just in dem Moment als ich anfuhr flog mir das Mädel über die Motorhaube. Zum Glück ist ihr nix passiert. Da aber in dem Moment ne Polizeistreife vorbei kam und das gesehen hat, bekam ich nen Punkt und musste 120.- zahlen.

Die nette Polizistin erklärte mir, das der Radweg teil der Straße ist und ich dem Mädel somit die Vorfahrt genommen habe.

Ein Einspruch ist da sicherlich zwecklos.

Themenstarteram 4. März 2019 um 21:59

Danke für die Antworten. Hier mal 2 Skizzen. Wie schon gesagt die Sicht war aus meinem Fahrersitz sehr eingeschränkt sodas ich ziemlich nah an die Hauptstraße auffahren musste. Fahrradfahrer war auf einem Bürgersteig den ich nur nicht einzeichnen konnte. Habe keine RS-Versicherung, aber gut zu wissen.

Bei Gerichtsverfahren würde ich nie mit "sicherlich" argumentieren. Mit RS-Versicherung würde ich das immer riskieren.

Dann riskiere es ohne RS-Versicherung, kannst dich selbst vertreten, die Argumentation hab ich dir oben genannt. So hoch sind die Verfahrenskosten nicht. Vor dem Bußgeldbescheid kriegst du (wahrscheinlich) noch einen Anhörungsbogen, da kannst du das schon einwenden.

Gab es auf der anderen Straßenseite auch einen Radweg?

Gruß Metalhead

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